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Arbeit und Soziales
Stichworte zur politischen Funktion eines Feindbilds
„Sozialschmarotzer“
Von Michael Wolf

Wirft man einen Blick auf die Geschichte des Wohlfahrtsstaats, dann zeigt sich, daß dieser seit seinen Anfängen stets politisch umstritten war, sei es in seiner Entstehungsphase, sei es in seiner Expansionsphase. Den einen, seinen Gegnern, ging er zu weit, den anderen, seinen Befürwortern, nicht weit genug. Kritik an ihm ist also nichts Neues, sie gehört sozusagen naturgemäß zu seiner Entwicklung dazu.
Dabei haben sich die Argumentationsmuster der Wohlfahrtsstaatskritik streng genommen bis heute nicht grundlegend verändert. Dies zeigt etwa ein Blick auf die wohl beliebteste Spielart der Kritik am Wohlfahrtsstaat: der von dessen Gegnern mit steter Regelmäßigkeit erhobene Vorwurf der missbräuchlichen Inanspruchnahme wohlfahrtsstaatlicher Leistungen.

Hetze als mediales Spektakel

Hochkonjunktur hat der Vorwurf wieder seit vom ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder mit den Worten „Wer arbeiten kann, aber nicht will, der kann nicht mit Solidarität rechnen. Es gibt kein Recht auf Faulheit in unserer Gesellschaft!“ im April 2001 eine Missbrauchsdebatte angezettelt wurde. Ihren vorerst letzten traurigen Höhepunkt fand diese im Mai 2005, als in einer unsäglichen, vom vormaligen Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement gewissermaßen regierungsamtlich zu verantwortenden und bis heute andauernden Missbrauchskampagne Arbeitslose in einem als „Report vom Arbeitsmarkt im Sommer 2005“ bezeichneten Pamphlet pauschal der „Abzocke“ bezichtigt und expressis verbis als „Parasiten“ bezeichnet wurden. Unter Berufung auf den BMWA-Report hetzte sodann im Herbst des gleichen Jahres zunächst das Boulevardblatt Bild, Deutschlands auflagenstärkste Tageszeitung, unter der Überschrift „Die üblen Tricks der Hartz-IV-Schmarotzer! … und wir müssen zahlen“ gegen hilfebedürftige Arbeitslose, die auf den Bezug von Arbeitslosengeld II zur Sicherung ihrer Existenz angewiesen sind. Eine Woche später griff der Spiegel mit der Titelgeschichte „Hartz IV: Das Spiel mit den Armen. Wie der Sozialstaat zur Selbstbedienung einlädt“ das Thema auf in dem für ihn typischen  ‚seriösen Stil’ für ‚gehobene Leserschichten’. Seither hat die Thematik auf der Tagesordnung der Medien einen prominenten Stellenwert eingenommen, wofür neben der TV-Serie „Gnadenlos gerecht – Sozialfahnder ermitteln“ des kommerziellen Senders Sat.1 die im Frühjahr und Herbst des Jahres 2008 erneut von Bild inszenierte Hetze gegen Arbeitslose spricht, mit der diese nicht nur für ihr Schicksal, arbeitslos zu sein, selbst verantwortlich gemacht, sondern auch pauschal bezichtigt wurden, sich „vor der Arbeit zu drücken“, sprich ‚arbeitsscheu' zu sein, und den „Staat zu bescheißen".


Sat1-Magazin: Hetze für die Quote
Quelle: Sat 1
 
Nun weiß zumindest ahnungsweise jeder, selbst der sogenannte ‚kleine Mann’ von der Straße, dass den Aussagen lügen- oder dummheitsträchtiger Sinnsysteme wie denen der Politik oder der Medien hinsichtlich ihres Wahrheitsgehalts nur bedingt Glauben zu schenken ist. Für die Wissenschaft als eines mit Nachdruck um Wahrheit bemühten Sinnsystems gilt dies in besonderer Weise, so sie nicht zur Magd irgendwelcher Interessen verkommen ist. Das heißt, dass Wissenschaft, die man mit dem Soziologen Elias als Mythenjägerin bezeichnen kann, aufgefordert ist, die in einer Gesellschaft vorherrschenden Kollektivvorstellungen zu hinterfragen und gegebenenfalls zu verwerfen, wie sehr sie sich auch auf irgendwelche vermeintlichen Autoritäten zu stützen vermögen. Wenn die Wissenschaft dies mit Blick auf den Sozialleistungsmissbrauch tut, dann ist sie zunächst einmal mit dem Sachverhalt konfrontiert, dass zwischen dessen Realität und seiner öffentlichen Thematisierung eine erhebliche Diskrepanz existiert, was wiederum dann die Frage nach dem Warum beziehungsweise dem Cui bono der Dramatisierung des Sozialleistungsmissbrauchs aufwirft. Bei der Beantwortung dieser Frage sollte Wissenschaft allerdings sich nicht mit der Analyse der Oberflächenstruktur des in Rede stehenden Problems begnügen, sondern versuchen, zu dessen Tiefenstruktur vorzudringen. Ein solcher Versuch soll im folgenden in einer groben Skizze unternommen werden.

„Sozialmissbrauch" ist lächerlich gering

Obwohl der sogenannte Report des BMWA über den Umfang des Sozialleistungsmissbrauchs keine Angaben enthält, wird von diesem wie auch in den Medien auf der Grundlage eines gewollt unklaren Missbrauchsbegriffs durch eine unzulässige und tendenziöse Verallgemeinerung besonders spektakulärer Fälle von Sozialleistungsmissbrauch in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, eine große Anzahl, jeder fünfte, so Wolfgang Clement, der Arbeitslosengeld-II-Bezieher erhielte zuviel oder zu Unrecht Sozialleistungen. Das heißt nun nicht, dass es Sozialleistungsmissbrauch nicht gäbe. Allerdings ist erstens nicht alles Missbrauch, was Missbrauch genannt wird, so das Ausschöpfen eines Rechtsanspruchs zum eigenen Vorteil durch die rechtlich zulässige Auslegung einer unklaren Rechtnorm. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang etwa an den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten und früheren SPD-Vorsitzenden Kurt Beck, der das unter Umständen ethisch als gemeinwohlwidrig zu beanstandende, aber gleichwohl legale Ausschöpfen gesetzlich gegebener Möglichkeiten mit den tadelnswerten Worten „Man muß nicht alles rausholen, was geht.“ kritisiert. Zudem ist zweitens zu vermerken, dass Sozialleistungsmissbrauch im juristischen Sinne einer rechtswidrigen Inanspruchnahme von Leistungen sowohl die Folge betrügerischen Handelns der Leistungsempfänger sein kann als auch Folge administrativen Fehlverhaltens seitens der Leistungsträger. Letzteres liegt beispielsweise dann vor, wenn es zu Überzahlungen kommt aufgrund vom Leistungsträger verschuldeter Fehlberechnungen oder Verzögerungen im Verwaltungsablauf. Missbrauch seitens der Leistungsträger ist jedoch nicht bloß Folge von Fahrlässigkeit, sondern kann auch aufgrund vorsätzlichen Handelns gegeben sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Leistungsträger ihren Informations-, Beratungs- und Unterstützungspflichten nicht nachkommen und Rechtsvorschriften missachten, in der Absicht, erwerbsfähige hilfebedürftige Arbeitslose aus dem potentiellen wie aktuellen Leistungsbezug „auszufördern“, wie es im Behördenjargon unverblümt heißt.


Von Indymedia aufklärerisch mit Herrn Dr. Peter Hartz  verändert: „Bild"-Titel | Quelle: indymedia

Dass der in der Öffentlichkeit erweckte Eindruck, der missbräuchliche Bezug von Sozialleistungen sei geradezu ein Massenphänomen, mit der Realität nicht im Geringsten übereinstimmt, belegen sowohl ältere international vergleichende wie auch neuere nationalstaatlich fokussierte empirische Untersuchungen. Die Größenordnung des Missbrauchs bewegt sich hier in einer Schwankungsbreite von einem bis – im Extrem – zehn Prozent. Im Durchschnitt geht man von drei Prozent aus. Mit anderen Worten: Sozialleistungsmissbrauch kommt zwar vor, aber er ist verschwindend gering und rechtfertigt in keiner Weise, hilfebedürftige Arbeitslose pauschal dem Verdacht auszusetzen, skrupellose Betrüger zu sein. Dass diese Wertung mehr als berechtigt ist, wird vor allem dann deutlich, wenn man den Sozialleistungsmissbrauch in Beziehung setzt zur „verdeckten Armut“, dass heißt zur Nichtinanspruchnahme von zustehenden Sozialleistungen aufgrund gesellschaftlicher und administrativer Schwellen, die erst überwunden werden müssen, bevor aus den Anspruchsberechtigten auch tatsächliche Leistungsbezieher werden. So weisen Daten für die Bundesrepublik Deutschland aus, dass etwa nur 50 Prozent der Anspruchsberechtigten tatsächlich Leistungen in Anspruch nehmen. Noch marginaler erscheint der Sozialleistungsmissbrauch, vergleicht man den durch ihn angerichteten monetären Schaden mit dem von anderen Missbrauchstatbeständen wie zum Beispiel Subventionsbetrug oder Steuerhinterziehung: Er beträgt nur etwa sechs Prozent und ist insofern lächerlich gering.

Ablenkung vom Versagen der Politik


Es hat seinen tieferen Grund und lässt auf nicht ausgewiesene Interessen schließen, dass der Sozialleistungsmissbrauch sowohl von den seinerzeitigen als auch den derzeitigen politisch Verantwortlichen so dramatisiert wird, obwohl diesen das tatsächliche Missbrauchsausmaß hinlänglich bekannt ist. Allem voran ist selbstverständlich zu nennen, dass den Gegnern des Wohlfahrtsstaats jegliches Mittel recht ist, diesen insgesamt als ‚zu teuer’, ‚zu ineffizient’, als ‚nicht wirksam und zielgenau’, als ‚wachstumsschädigend’, als im Grunde ‚überflüssig’ zu diskreditieren. Vor dem Hintergrund der durch die Massenarbeitslosigkeit mitbedingten höchst prekären Finanzlage der öffentlichen Haushalte zielt die Missbrauchskampagne mit ihrer Begründung, den Wohlfahrtsstaat nicht abschaffen, sondern durch Modernisierung sichern zu wollen, insbesondere darauf ab, Zustimmung zu erheischen für die Durchsetzung restriktiverer Kontrollmaßnahmen und für ein weiteres Zurückschneiden wohlfahrtsstaatlicher Leistungen.

Über die genannte ideologische Flankierung des Abbaus des Wohlfahrtsstaats hinaus vermutlich nicht minder bedeutsam einzuschätzen, ist das Bemühen der politisch Verantwortlichen, vom eigenen Versagen, das heißt von den Misserfolgen der betriebenen Arbeitsmarktpolitik oder anderer damit in Zusammenhang stehender unzureichender Reformaktivitäten abzulenken. Erinnert sei hier nur an das bis heute uneingelöste Versprechen der damaligen rot-grünen Bundesregierung anlässlich der Übergabe des Schlussberichts der Hartz-Kommission, die Anzahl der Arbeitslosen in drei Jahren um zwei Millionen zu verringern. Indem von den Arbeitslosengeld-II-Beziehern ein Bild als Müßiggänger gezeichnet wird, die auf Kosten der Allgemeinheit ein angenehmes Leben führen und dabei den Staatshaushalt ruinieren, wird zudem von der tatsächlich armseligen Lage der Hartz-IV-Betroffenen abgelenkt, die sich seit der mit dem SGB II vollzogenen organisatorischen Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nicht verbessert, sondern, von Ausnahmen abgesehen, verschlechtert hat.


Verbreitete laut  „Mein Parteibuch" gern
Lobhudeleien für Politik, INSM,
Bertelsmann, Gesamtmetall oder DIW:
Hugo Müller-Vogg | Quelle: „Bild"-Zeitung
Gleichsam spiegelbildlich zur Dethematisierung der arbeitsmarktpolitischen Misserfolge stellt die Missbrauchskampagne schließlich darauf ab, hilfebedürftige Arbeitslose als Subjekte ohne jeglichen Sinn für Verantwortung darzustellen, und zwar sowohl gegenüber sich selbst als auch der Gesellschaft. Auf der einen Seiten werden nämlich die Opfer der Arbeitsmarktkrise in der Weise einer Blaming-the-victim-Strategie zu deren Tätern umdefiniert, indem man ihnen vorhält, sie allein trügen Schuld an ihrer Situation, weil ein jeder, der Arbeit suche, auch welche finde. Zu Tätern werden sie auch auf der anderen Seite, weil sie durch ihr verantwortungsloses Handeln sich gemeinschaftsschädlich verhielten, insofern die von ihnen beanspruchten wohlfahrtsstaatlichen Unterstützungsleistungen einen kostspieligen Wettbewerbsnachteil im Rahmen der globalisierten Standortkonkurrenz der Nationalstaaten darstellten.

Nationalsozialistische Propagandasprache


Mit dem letztgenannten Punkt ist, wenn man so will, die Schnittstelle zwischen Oberflächen- und Tiefenstruktur ins Blickfeld geraten. Dies erschließt sich einem, wenn man danach fragt, was es heißt, die Form eigne sich Inhalte und Ziele an. Mit Blick auf die Dramatisierung des Sozialleistungsmissbrauchs fällt hier auf, dass diese auf zwei Ebenen erfolgt: zum einen auf der Inhaltsebene, indem das Missbrauchsausmaß maßlos übertrieben wird, und zum anderen auf der Formebene, indem die angeblichen Missbrauchstäter durch die Denkgifte streuende Charakterisierung als „Parasiten" beziehungsweise verdeutscht „Schmarotzer" in einer sich vor allem wegen ihrer Nähe zur Propagandasprache des Nationalsozialismus verbietenden Weise entmenschlicht und zu innerstaatlichen Feinden verfremdet werden. In der keineswegs als situativ-zufällige Entgleisung zu qualifizierenden sprachlichen Überzeichnung von hilfebedürftigen Arbeitslosen als „Parasiten" oder „Sozialschmarotzer", denen nach Ansicht der derzeitigen schwarz-roten Bundesregierung‚ „energisch und konsequent entgegen(zu)treten" sei, verdichten sich Vorstellungen, die weit über den Rahmen der Missbrauchskampagne hinausweisen, insofern sie an das politische Denken des konservativen Staatsrechtlers Carl Schmitt anknüpfen, der den Normalfall des Staates als Ausnahmezustand zu erklären sucht und hierbei der spezifisch politischen „Unterscheidung von Freund und Feind" eine existentielle Bedeutung zumisst.


Seit 2004 Widerstand gegen den sozialen Raubbau – und gegen mediale Hetze | Quelle: arbeiterfotografie.com

Mit der öffentlichen Darstellung der Arbeitslosengeld-II-Bezieher als „Parasiten" werden die betroffenen hilfebedürftigen Arbeitslosen und mit ihnen alle ‚normalen' Arbeitslosen, weil potentielle Arbeitslosengeld-II-Bezieher, in diffamierender und diskriminierender Absicht hergerichtet zu einer Spezies, die ihre Umwelt schädigt, indem sie dieser etwas entzieht, ohne dafür etwas zu leisten, womit sie, aus Sicht der gesellschaftlichen Majorität, in der Gesellschaft ein Fremdkörper ohne irgend eine nützliche Funktion ist. Mehr noch: Ihre ‚Verderbnis’ besteht nicht nur darin, dass sie von den durch fleißige und ehrliche Arbeit erwirtschafteten Früchten anderer schmarotzt, sondern auch darin, dass sie als schlechtes Beispiel die ‚anständigen' Bürger infiziert und die ‚wirklich Bedürftigen' in ein schlechtes Licht setzt. Weil anscheinend ohne Willen oder Fähigkeit, den von den Vertretern der herrschenden sozialen Ordnung propagierten Normalitätsvorstellungen zu entsprechen, treten mithin die Arbeitslosen als gemeinschaftsunfähig und schädlich in Erscheinung, gegen die mit aller Härte und ‚Null-Toleranz’ vorzugehen nicht nur völlig legitim, sondern schlechterdings erforderlich ist, will man die wirtschaftlich existentielle Bedrohung aufgrund der Gefährdung der Konkurrenzfähigkeit des Standorts Deutschland abwehren.

Aufgrund der sich geradezu reflexartig einstellenden assoziativen und affektiven Kopplung des Begriffs des Parasiten mit der Idee des Ausmerzens heißt dies im schlimmsten Falle, die unter Generalverdacht des Leistungsmissbrauchs gestellten Arbeitslosen zu biologisieren, womit ihnen das Lebensrecht in der menschlichen Gemeinschaft bestritten wird. Im minder schlimmen Falle werden die Arbeitslosen ‚bloß' kriminalisiert, was es erlaubt, sich mit ihren berechtigten Ansprüchen auf wohlfahrtsstaatliche Unterstützung nicht ernsthaft auseinandersetzen zu müssen. Und dies vor allem deswegen, weil die Arbeitslosen sie zum Feind der herrschenden Ordnung werden lässt nicht aufgrund spezifischer äußerer Merkmale, sondern aufgrund einer markierten Position, die sie gemäß den Annahmen der neoliberalen Aktivierungsapologeten durch eigenen Entschluss beziehen.

Mit anderen Worten: Das sozialpolitische Feindbild des Sozialschmarotzers lässt den als Feind namhaft gemachten Hartz-IV-Betroffenen keine Wahl zwischen Freundschaft und Feindschaft; es legt sie fest auf die Rolle des Feindes, und zwar bloß deswegen, weil man ist, was man ist: arbeitsloser Transfereinkommensbezieher. Hier zeigt sich, um mit dem Rechtsphilosophen Agamben zu sprechen, dass die Arbeitslosen zu einem augenfälligen Symbol jenes vom „politischen Leben“ (bios) getrennten „bloßen Lebens“ (zoé) avanciert sind, das der Kapitalismus notwendigerweise in seinem Inneren schafft und dessen Gegenwart er in keiner Weise mehr weder tolerieren will noch kann.

Der Beitrag formuliert einige Stichworte im Vorgriff auf die von Business
Crime Control für den 14. März 2009 geplante Konferenz zum Thema
„Arbeits-Unrecht in Deutschland. Arbeit und Arbeitslosigkeit in der Krise
des Neoliberalismus". Wegen des zur Verfügung stehenden eng begrenzten Raumes wurde bewußt auf ergänzende Anmerkungen und Literaturverweise verzichtet. (HDH)

Prof. Dr. rer. pol. Michael Wolf, Sozialwissenschaftler, Hochschullehrer für Sozialpolitik und Sozialplanung am Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Koblenz


Online-Flyer Nr. 182  vom 28.01.2009

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