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Aktueller Online-Flyer vom 19. März 2024  

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Arbeit und Soziales
Demnächst: Arbeitsrecht nach Gutsherrenart
CDU will ins 18. Jahrhundert
Von Hans-Dieter Hey

Bevor alle wieder alles ins Nirwana der Vergesslichkeit verschwinden lassen, lohnt sich ein Blick zurück auf den CDU-Parteitag vor zwei Wochen. Endlich solle wieder „Gerechtigkeit“ einkehren, hieß es. Der Begriff „Flexibilisierung“ wurde bewusst vermieden. NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) verkündete gar das Ende des neoliberalen Ausflugs. Dem könnten allerdings Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schnell auf den Leim gehen, wie sich herausstellt.

Offenbar hat die CDU von der SPD gelernt. Im Jahr 2004 verkündete die SPD mit Unterstützung der Grünen jede Menge Reformen. Unter anderem wollte man „Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenlegen“. Damals wurde das „als schöner Tag für Arbeitslose“ angekündigt. Heute weiß jeder: Das war eine gigantische Lüge. Herausgekommen ist ein nie da gewesenes Rentenkürzungs- und Lohnkürzungsprogramm und die dramatische Senkung des Existenzminimums mit inzwischen sichtbaren Folgen im Land.  

Auf dem Bundesparteitag der CDU nun vor zwei Wochen kündigte die CDU zwar verheißungsvoll, aber nebulös, ein „einheitliches Arbeitsgesetzbuch“ an. Das war ein bisher uneingelöstes Versprechen der großen Koalition. Karl-Josef Laumann war voll des Lobes und freute sich über das Ende der Debatte. Merkwürdigerweise ist Laumann auch gleichzeitig Chef der „Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands“, einem mehr als fragwürdigen Verband, der – ähnlich den so genannten christlichen Gewerkschaften– vorgibt, Arbeitnehmerinteressen zu vertreten. Lob kam aber auch vom Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD). Endlich würde das neue Arbeitsrecht „den heutigen Wirrwarr durchschaubarer machen“ verkündete er im Spiegel 8/2008.


CDU kommt ihren Vorgängern immer näher
Quelle: NRhZ-Archiv

Blicken wir zurück, wie alles anfing. Am 17. Oktober 2007 kam aus Gütersloh frohe Botschaft für Arbeitgeber. Die dort ansässige „Bertelsmann-Stiftung“ teilte stolz mit, dass ein von ihr selbst in Auftrag gegebener Entwurf für ein neues Arbeitsgesetzbuch von der Politik dankbar aufgegriffen wurde. „Was im Sozialrecht möglich ist, sollte im Arbeitsrecht auch möglich sein“, wurde verkündet. Die Bertelsmann-Stiftung hatte zuvor schon maßgeblich an der „Reform der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe“ mitgewirkt – bekann als Hartz IV.

Laut Mitteilung der Stiftung war sich das Podium damals bei der anschließenden Diskussion einig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der Neuordnung nur profitieren würden. Man wolle im Arbeitsrecht endlich „Kundenfreundlichkeit“ herstellen. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla hocherfreut, dass die Bertelsmann-Stiftung nun „eine grundlegende Vereinfachung des Arbeitsrechts“ vorgeschlagen hätte. Und irgendwie klang an diesem Tag alles wie „ein schöner Tag für Beschäftigte“.

Arbeitsrecht wird Gutsherrenrecht


Die CDU will in der nächsten Legislaturperiode in einem "schlanken, verständlichen und handhabbaren Arbeitsgesetzbuch zusammenfassen, welches Beschäftigung statt Arbeitslosigkeit begünstigt". Doch tatsächlich könnte sich dahinter ein Schlag gegen das bisherige Arbeitsrecht und damit ein großer Schaden für die Beschäftigten verbergen. Darüber hinaus allerdings Vorteile für die Arbeitgeberseite. „Schlank“ bedeutete zudem bisher immer ein Abbau von demokratischen Rechten, wie man inzwischen weiß. Zum neuen Arbeitsrecht hatte auch Sozialdemokrat Olaf Scholz bereits Entgegenkommen signalisiert.

Das Einvernehmen der Vertragsparteien beim Abschluss eines Arbeitsvertrages wird demnächst quasi dadurch ausgehebelt, dass künftig ohne Zustimmung des Arbeitnehmers die Arbeitgeber einseitig sowohl den Arbeitsort als auch die Arbeitstätigkeit abändern können. Künftig soll es auch keiner „dringenden betrieblichen Gründe“ mehr bedürfen, wenn Arbeitgeber Änderungskündigungen aussprechen wollen. Arbeitnehmer könnten sich deshalb nicht mehr auf die mit ihren Arbeitgebern geschlossenen Arbeitsverträge verlassen, nicht mal auf die, die sie schon vor Jahren mit ihnen geschlossen hatten.

Eine weitere Erleichterung für Arbeitgeber ist auch die nun fast völlig grenzenlose Ausweitung von Kettenarbeitsverträgen, weil das sogenannte Anschlussverbot von zwei Jahren bei befristeten Arbeitsplätzen gänzlich wegfallen soll.

In der Diskussion ist ebenfalls, dass Arbeitgeber den Lohn in Abhängigkeit von der Arbeitszeit um bis zu 25 Prozent senken (oder erhöhen) können, weil sie über dieses Arbeitszeitvolumen frei verfügen können. Beschäftigte haben damit wesentlich weniger Sicherheit in der Einkommenserzielung als früher.


Mehr Eigenverantwortung: Über die wahren Machtverhältnisse im Betrieb
Quelle: geralt / pixelio


Besonders massive Einschränkungen soll es künftig für die rund zehn Millionen Arbeitnehmer in so genannten Kleinbetrieben mit bis zu zehn Vollzeit- oder bis zu 20 Teilzeitbeschäftigten geben. Sie sollen ganz ohne Kündigungsschutz auskommen. Darüber hinaus soll die Wartefrist – in der ab Beginn des Arbeitsverhältnisses zunächst kein allgemeiner Kündigungsschutz besteht – von derzeit sechs Monaten auf optional 12, 18 oder gar 24 Monate ausgedehnt werden. Und nach drei Jahren Beschäftigung soll der Arbeitnehmer die „Möglichkeit“ erhalten, gegen Abfindung auf seinen Kündigungsschutz ganz zu verzichten.

Auch der Schutz von Beschäftigten bei betriebsbedingten Entlassungen soll deutlich verschlechtert werden. Bisher mussten einer Weiterbeschäftigung „dringende betriebliche Belange“, wie zum Beispiel Auftragsrückgänge, entgegenstehen. Demnächst reicht es aus, wenn Arbeitgeber eine Kündigung mit einer „unternehmerischen Entscheidung“ begründen. Die Weiterbeschäftigungs- und Lohnansprüche wegen einer betrieblichen „Flaute“ sollen für die Beschäftigten deutlich verschlechtert werden. Selbst in den USA gibt es eine gesetzliche Pflicht, dass nach Ende der Flaute der Betrieb die alten Beschäftigten wieder einstellen muss. Die Interessen von Älteren Beschäftigten oder Behinderten sollen deutlich verschlechtert werden, weil sie bei der Sozialauswahl nicht mehr geschützt sind. Mit diesen Regelungen stellt sich die CDU nicht nur gegen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, sondern verschlechtert die Vermittlungschancen von Behinderten und Älteren deutlich. Arbeitgebern soll selbst die außerordentliche Kündigung bei den sogenannten „personenbezogenen“ Gründen erleichtert werden.  

Bertelsmann ist nicht der nette Bücheronkel von nebenan. Die Bertelsmann-Stiftung ist ein knallharter neoliberaler Think Tank mit hohem Einfluss in der Politik. Seine Bedeutung wird offenbar immer noch unterschätzt. Der Diplom-Soziologe Steffen Roski, Mitglied im Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler(BdWi) und  bei Attac: "Die 'Nebenregierung in Gütersloh' wirtschaftet de facto mit öffentlichem Geld, weil der Bertelsmann-Eigentümer Mohn durch die Übertragung von drei Vierteln des Aktienkapitals auf die Stiftung gut zwei Milliarden Euro Erbschafts- oder Schenkungssteuer gespart habe und die jährliche Dividenden-Zahlung an die Stiftung steuerfrei sei. Insofern gebe sie mit ihrem Jahresetat von rund 60 Millionen Euro nicht mal annähernd soviel aus, wie sie den Fiskus koste. Der Soziologe und internationale Stiftungsforscher Frank Adloff nennt es einen unhaltbaren Zustand, dass sich die Stiftung vor keinem Parlament oder Rechnungshof für den Einsatz dieser Gelder rechtfertigen müsse.“

Da kann man nur gespannt sein, ob im Wahljahr 2009 die Kälber ihre Schlächter wieder selber wählen, oder ob man Mut haben kann, das sich in diesem Land noch was ändert. (HDH)

Unser Anreißerbild stammt von geralt/pixelio

Online-Flyer Nr. 167  vom 10.12.2008

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