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Aktueller Online-Flyer vom 24. April 2024  

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Aktuelles
Rechtsstreit Henryk M. Broder-Evelyn Hecht-Galinski vor dem OLG Köln
Ist Israelkritik Antisemitismus?
Von Hans-Detlev v. Kirchbach

Henryk M. Broder und Evelyn Hecht-Galinski werden sich auch in Zukunft wohl noch häufiger vor Gericht begegnen. Am 2. Dezember scheiterte ein Vergleichsversuch vor dem Oberlandesgericht. Einzelheiten von unserem Korrespondenten. Die Redaktion.-

Kampfpublizistik mit journalistischen Mitteln

Wieder sollen Gerichte entscheiden, was als Meinung geäußert werden darf, noch dazu zur Frage: Was ist Antisemitismus? Das kann nach aller Erfahrung, gleich, wie solche Entscheidungen im einzelnen ausfallen, der berühmten „Wahrheitsfindung" nur einen Bärendienst erweisen. Freilich betreibt Henryk M. Broder, der mit polemischem Talent seit über 30 Jahren zu brillieren, aber auch zu blenden, weiß, „Meinungsbildung" nur allzu gern in Form persönlicher Herabsetzung, welche im altertümlichen Kanzleistil der Juristen „Verunglimpfung" genannt wird. Die Grenze ist dabei sicher schwer zu ziehen, was vor allem Anwälten und Gerichten ausgiebige Beschäftigung verschafft. Für eben diese hat Henryk M. Broder in den letzten Jahren auch reichlich gesorgt. 

Denn allzu gern haut der Kampfpublizist schon mal mit der Keule auf ihm unleidliche Menschen ein. Wobei eine mit dem Begriff Menschenwürde verbundene elementare Grundachtung vor der Person mindestens gelegentlich auf der Strecke bleibt. Um das festzustellen, muss man bei etlichen von Broders persönlichen Ausfällen nicht einmal so überempfindlich sein wie der Meister des freigiebigen Austeilens selber, der seinerseits klagenderweise vor Gericht zieht, sobald er sich höchstpersönlich angegriffen, beleidigt oder geschmäht fühlt. 

Jede Kritik an Israel „antisemitisch-antizionistisch"?

Bei aller Skepsis gegenüber jeglicher Bemühung der Justiz in Meinungsfragen blieb der auf Broders Seite „Achse des Guten" oft und gern attackierten Evelyn Hecht-Galinski wohl nichts anderes übrig, als sich um Rechtsschutz gegen „Verunglimpfungen" durch Broder und sein Netzwerk zu bemühen. Anlass der aktuellen Prozessrunde:

Gegen den Auftritt der Frau Hecht-Galinski bei der WDR-Hörfunksendung „Hallo Ü-Wagen" zum Thema „Reden über Israel“ protestierte Broder in einem öffentlichen Brief an die WDR-Intendantin Monika Piel vom 5. Mai 2008, den er unter dem Logo der „Achse des Guten" ins Netz stellte. Broder zürnte, obwohl die WDR-Redaktion in der Sendeankündigung brav die Offizialthese nachbetete, der „kleine Staat Israel“ werde „vom Iran mit der Vernichtung bedroht“. Eine Vertreterin abweichender Meinungen wie Frau Hecht-Galinski sollte der WDR, Broders Dekret an Intendantin Piel zufolge, gar nicht erst zu Wort kommen lassen. Zitat, in originaler Orthographie: „Jeder kölsche jeck mit zwei promille im blut würde sogar an weiberfastnacht erkennen, dass frau EHG eine hysterische, geltungsbedürftige hausfrau ist, die für niemand spricht außer für sich selbst und dabei auch nur unsinn von sich gibt. ihre spezialität sind antisemitisch- antizionistische statements, die zur zeit mal wieder eine kurze konjunktur haben."

Damit folgte Broder dem selbstgesetzten Zentraldogma der „Achse des Guten": Jegliche noch so moderate Kritik an israelischer Regierungspolitik und Militärmaßnahmen ist pauschal als „antisemitisch" zu „entlarven".


Henryk M. Broder
Quelle: NTV


Landgericht erkennt persönliche „Schmähkritik“

Als Urheberin von mindestens im „objektiven" Sinne als „antisemitisch" zu wertenden „Statements" denunziert zu werden, brauche Frau Hecht-Galinski nicht auf sich sitzen zu lassen, befand jedoch schon die 28. Kammer des Kölner Landgerichts in einem Beschluss vom 3. September 2008. Noch dazu in Verbindung mit verächtlichen Etikettierungen wie „geltungsbedürftige hysterische hausfrau", die ein gewisses Ausmaß von Frauenfeindlichkeit gar nicht erst zu verleugnen suchen. Das Landgericht sah die rechtlich entscheidende „Grenze zur Schmähkritik" überschritten - jenseits der sehr wohl „erheblichen Kritik", die sich die Klägerin schon gefallen lassen müsse.

Gescheiterte Friedensstiftung vor dem OLG


Am 2. Dezember 2008 trafen sich die Parteien vor dem Oberlandesgericht wieder, zwecks Berufungs- und, nach der ursprünglichen Absicht der Kammer, „Gütetermin". Der Vorsitzende und seine zwei jungen Beisitzerinnen wollten die Sache gern durch einen Einigungsvorschlag aus der Welt schaffen. Dessen Tenor, kurz gefaßt: „Die Parteien verpflichten sich, ihre Diskussionen künftig sachlich zu führen und davon abzusehen, sich gegenseitig als Personen zu diffamieren."

Auch Henryk M. Broder schlug, assistiert von zwei Anwälten, zunächst leisere Töne an: „Ich habe die Klägerin nicht als Antisemitin bezeichnet und auch nicht als solche bezeichnen wollen", beteuerte er im Angesicht des Gerichts im Kammerton f-moll - für "Frieden".

Ja, wenn es denn nur mal so einfach wäre. Kaum irgendwo aber ist der sogenannte gesunde Menschenverstand, im Gegensatz zum wenigstens rechtshistorisch wirkmächtigen "gesunden Volksempfinden", spärlicher anzutreffen als vor Gericht, wenn Streitparteien noch bis in die Steinzeit Recht behalten wollen.

Dieses schon von Tucholsky beobachtete recht deutsche Phänomen nahm, rein chronologisch, seinen Anfang mit dem Präzisierungsbegehren, das Frau Hecht-Galinskis Anwalt vortrug: „Wie bekommt man Äußerungen unterbunden wie: Frau Hecht-Galinski mache ’den Antisemitismus koscher?’"

Von „koscherem Antisemitismus“ und „unerwünschten Immigranten“

Ein verständliches Petitum seitens einer Frau, deren Vater, der nachmalige Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland, Auschwitz überlebte. Für sich selbst schien Broder auch Besserung geloben zu wollen. Freilich – dies auf alle Zukunft hinaus auch für sämtliche "Gastautoren" garantieren zu sollen, die sich auf der von ihm mitbetriebenen Seite austoben können, das sei doch „wirklichkeitsfremd". Auch das Gericht, beschwor der Vorsitzende, könne keine wasserdichte Nicht-Beleidigungs-Gewähr herbeiführen – weder durch einen Einigungsvorschlag noch durch Beschlüsse welcher Art auch immer.

Aber da war das zarte Pflänzchen der gütlichen Beilegung schon juristisch untergepflügt. Nun hagelte es, im Kammerton zwar immer noch, aber in der Sache kompromisslos, Zitate und Gegenzitate wie Gebote in einer Versteigerung: Wer hat wen heftiger angegriffen? Beispielsweise: „Wären alle Juden wie Evelyn Hecht-Galinski, dann hätte der Antisemitismus Berechtigung" (Zitat des „Achse-des-Guten“- Autors Claudio Casula); "unerwünschter Immigrant, Großinquisitor" (Zitat Hecht-Galinski in Bezug auf Broder, laut der Anwälte Broders).

Weitere Verunglimpfung nicht ausgeschlossen

Der Vorsitzende versuchte, fast verzweifelt, zu begütigen: "Nun macht es nicht so viel Sinn, in die Vergangenheit zu blicken, um aufzulisten, wer sich nun im einzelnen schärfer geäußert hat oder nicht." Doch der eigentlich so simple Vergleichsvorschlag war nicht mehr zu retten - er scheiterte letztlich an der Frage, wie weit Henryk M. Broder denn für alle anderen Autoren auf dem von ihm mitbetriebenen Forum gewähren könne.

 „Die Goodwill-Erklärung kann nicht auf einen inhaltlichen Vollerfolg der Klägerin hinauslaufen", konterten seine Anwälte und setzten nach: Ein Verbot bestimmter „sachbezogener Wertungen" dürfe es nicht geben, das wäre „Zensur“. Die Einigung sei auf eng definierte „Verunglimpfungen als Person zu beschränken". Doch von "Einigung" konnte zu diesem Zeitpunkt längst nicht mehr die Rede sein. Vielmehr flogen nun die Zitate der in Broders Netzwerk gegen Frau Hecht-Galinski verbreiteten Verunglimpfungen wie Wurfgeschosse durch den Gerichtssaal – etwa der Anwurf, Frau Hecht-Galinski sei quasi "Pressesprecherin der Nazis oder der Hamas".

Broder aber erklärte eine „Vollkontrolle" der „Gastautoren" wiederholt für undurchführbar und behauptete, vielbeschäftigt, wie er nun mal sei, würde er auch gar nicht alle Beiträge selber lesen, ja nicht einmal lesen können. Broder bestand darauf, es sei hier nur über seine eigenen Texte zu diskutieren, nicht jedoch über diejenigen nicht weisungsgebundener Dritter: "Das sind erwachsene Leute. Ich kann ihnen nicht vorschreiben, was sie zu schreiben haben. Ich kann hier nicht für Dritte garantieren, dass nicht jemand etwas schreiben könnte, wovon sich Frau Hecht-Galinski beleidigt fühlen könnte, mit doppeltem Konjunktiv." Schließlich fand er zu seinem wohlgeübten Sarkasmus zurück: "Ich kann doch keine Garantie für alle Artikel in der Zukunft übernehmen, das ist ja wie bei Spielberg – ’Zurück in die Zukunft’.“

Höchststrafe bei Verstoß: 500 Jahre Kritikverbot

Dabei, so scheint’s, möchte Broder seinerseits Festlegungen bis in fernste Zukunft verfügen, wie sie etwa WDR-Redakteur Lorenz Beckhardt in der umstrittenen Ü-Wagen-Sendung proklamiert hatte. Er empfahl, Deutsche sollten sich in den nächsten 500 Jahren zu jüdischen Angelegenheiten nicht äußern. Freilich soll diese mit geschichtspolitischem Ethos auftretende Forderung aktuell vor allem jede Kritik an irgendwelcher Politik des Staates Israel grundsätzlich „verbieten". Bei Zuwiderhandlung droht die pauschale Verdammnis als "AntisemitIn" – und trifft selbst die jüdische Kritikerin. Um psychologische Kriegsführung, um Krieg, geht es dabei letztlich, was schon die nur scheinbar selbstironische Apostrophierung des um Broder versammelten publizistischen Zirkels als "Achse des Guten" andeutet. 

Abwägungsakrobatik: Persönlichkeitsrecht oder Meinungsfreiheit

Doch schien das OLG in derlei geschichts- und aktuell politischer Zielsetzung einen "sachlichen Kern" zu sehen, aus dem sich die „äußerungsrechtliche“ Berechtigung der scheinbar persönlichen Angriffe Broders womöglich doch ableiten ließe. Nicht auszuschließen ist also, daß das Oberlandesgericht als von der Meinungsfreiheit umfaßtes Element des Meinungsstreites sanktionsfrei stellen könnte, was das Landgericht noch als "Schmähkritik" verwarf. Der Anwalt Hecht-Galinskis warnte vorsorglich: Dann könne weiterhin jede noch so sachliche Kritik an der Politik Israels als "antisemitisch" abgekanzelt werden. Solche Dogmatik scheint sich im politischen Mainstream ohnehin schon mehr oder minder durchgesetzt zu haben.

Nirgends aber lässt es sich so verspekulieren wie an der Börse und vor Gericht. Einstweilen bleibt mithin die für den 6. Januar 2009 angekündigte Entscheidung des Oberlandesgerichts abzuwarten. Beneiden sollte man das wackere Robentrio vom 15. Zivilsenat nicht dafür. Termin: 6. Januar 2009, 10 Uhr, Saal 153. (PK)

Online-Flyer Nr. 175  vom 03.12.2008

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