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Arbeit und Soziales
Einführung der neuen Steuer-ID
Datenschutzrechtlicher Quantensprung
Von Nina Eschke

Nun ist es soweit. Jeder bekommt seine Nummer. Anfang August startete die größte Versandaktion in der Geschichte der Bundesrepublik: bis zu einer Million Briefe mit der neuen und bundesweit einheitlichen Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) werden täglich verschickt. Datenschützer und Bürgerrechtler sprechen von einer verfassungswidrigen Einführung der "ersten deutschen Personenkennzahl" und protestieren.

Die mehr als 80 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen werden bis Ende des Jahres die neue Nummer erhalten haben. Auch Neugeborene bekommen eine; sie bleibt ein Leben lang gültig und wird erst 20 Jahre nach dem Tod gelöscht. Hinter dem elfstelligen Zahlencode verbergen sich Datensätze wie Familienname, früherer Name, Vornamen, Künstlernamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige Anschrift und das Sterbedatum. Zukünftig muss die Steuer-ID bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen an die Finanzbehörden angegeben werden.

Die Einführung der eindeutigen und dauerhaften Identifikationsnummer ist bereits seit Dezember 2003 beschlossene Sache. Ersetzt werden sollen damit die noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich angelegten, bisherigen Steuernummern. Zudem werden die neuen Identifikationsnummern in einer zentralen Datenbank gespeichert. Das wurde im Rahmen des Ende 2007 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2008 festgelegt. Mit dem Zentralregister soll bis 2011 die herkömmliche Lohnsteuerkarte auf Papier abgeschafft werden. Alle Steuerverfahren werden ab dann komplett elektronisch verlaufen. Verwaltet wird die Steuerdatenbank von dem dafür neu erschaffenen Bundeszentralamt für Steuern.


Demonstration gegen Totalüberwachung in Köln im Mai 2008
Quelle: arbeiterfotografie.com

Somit werden also nicht nur die mit der Steuer-ID gekoppelten Daten zentral gespeichert. Auch hochsensible Angaben wie Familienstand, Religionszugehörigkeit sowie Steuerklassen und Freibeträge sind nun zentral verankert. Die Daten wurden im Voraus von den deutschlandweit rund 5500 Meldestellen an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt.

Alles nur für die Gerechtigkeit?

Die Bundesregierung wirbt mit Argumenten des "Bürokratieabbaus" und einer verbesserten "Steuergerechtigkeit" für die neue Identifikationsnummer. „Daten ausschließlich für ein einfacheres Besteuerungsverfahren", heißt es auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen. Genau das bezweifeln Bürgerrechtler. Sie sehen in der Steuer-ID einen weiteren Schritt zum „gläsernen Bürger" und zur Totalerfassung der Bevölkerung. „Dass sich der Staat um Steuergerechtigkeit bemüht, können wir durchaus nachvollziehen, das ist ja auch in keiner Weise verwerflich", meint Sven Lüders, Geschäftsführer der Humanistischen Union (HU). Diese Nummer sei aber weit mehr als nur eine Hilfestellung für die Finanzbehörden. „Aus Sicht unserer Bürgerrechtsorganisation ist sie auch eine Personenkennzahl, die das Verknüpfen von Datenbeständen verschiedener Behörden ermöglicht", moniert Lüders.

Bisher galt für die Datenerhebung seitens des Staates das Gebot der Zweckbindung: Der Staat darf Daten nur dafür nutzen, wozu er sie erhoben hat. Das Gebot galt der Gefahreneindämmung eines allwissenden Staates, der seine Bürger bis in die letzten Winkel ihres Lebens ausspäht. Die Einführung der Steuer-ID ist der erste Schritt zur Aufweichung dieser Zweckbindung, denn im Gesetz sind die Zugriffsbefugnisse Dritter nicht eindeutig geregelt. Die Bundesvorsitzende der HU, Rosemarie Will, meint, dass anders als von der Bundesregierung behauptet, die Verwendung der Kennung prinzipiell nach Maßgabe anderer Rechtsvorschriften für beliebige Zwecke erlaubt und nicht auf Aufgaben der Finanzbehörden beschränkt sei. Selbst eine Übermittlung an ausländische Stellen sei im Gesetz vorgesehen.

Datenschutzrechtliche Bedenken

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar mahnt schon seit langem, dass mit der zentralen Steuerdatenbank ein bundeseinheitliches Melderegister entstehe. Über kurz oder lang würden die Begehrlichkeiten wachsen, die Daten auch für nicht steuerliche Zwecke zu verwenden. So wären die Informationen z.B. für Sozialleistungsträger und Strafverfolgungsbehörden interessant.


Bundesdatenschützer Schaar: Mahner
gegen taube Ohren?
Quelle: BfD
Die Gefahr von Datenmissbrauch besteht jedoch nicht ausschließlich seitens der staatlichen Behörden. „Wegen der steuerrechtliche Relevanz vieler Alltagsvorgänge von geschäftlichen Transaktionen bis zum Bezahlen einer Rechnung wird die neue Steuer-ID allgegenwärtig sein", warnt Thilo Weichert, Chef des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD). „Hierüber können dann nicht nur Finanzämter, sondern Banken, Adressenhändler, Versandhändler und sonstige Unternehmen ihre Datenbestände zusammenführen." Den Datenschutzbehörden würde es "praktisch nicht möglich sein" einen solchen Missbrauch in Form der Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile zu verhindern. Daran wird wohl auch die gesetzlich festgeschriebene Geldbuße von bis zu 10.000 Euro bei einem eventuellen Datenmissbrauch nichts ändern.

Verstoß gegen die Verfassung


In ihrem Protest berufen sich die Bürgerrechtler und Datenschützer auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983. In dem Urteil hatte das Gericht das „Erstellen von Persönlichkeitsprofilen" mithilfe „ … eines einheitlichen, für alle Register und Dateien geltenden Personenkennzeichens oder dessen Substituts" verboten. Die Gefahr solcher Profilbildungen sahen die Richter insbesondere in den informationstechnischen Kapazitäten der Datenverarbeitung. Die Verknüpfungsmöglichkeiten könnten dazu führen, dass „ein für sich gesehen belangloses Datum einen neuen Stellenwert [bekommt]". Die freie Entfaltung der Persönlichkeit werde durch derartige Vernetzungen beeinträchtigt, da der Einzelne kaum noch überschauen kann, welche Konsequenzen sich daraus für das staatliche Handeln ergeben.  

Protestaktionen gegen die Steuer-ID

Um das Erstellen solcher Profile unmöglich zu machen, müsste die Steuer-ID also sicher vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden. Deshalb haben Datenschützer und Bürgerrechtler zu Klagen gegen die neue Steuernummer aufgerufen. Die Humanistische Union reagierte prompt und reichte eine Musterklage beim Finanzgericht Köln ein. Das Gericht soll die derzeitige Verfassungswidrigkeit der neuen Identifikationsnummer feststellen. Eine direkte Verfassungsbeschwerde ist nicht mehr möglich, denn die Einführung der rechtlichen Grundlage der Steuer-ID liegt bereits fünf Jahre zurück.

Auch jeder Bürger kann gegen die Speicherung und Verwendung seiner persönlichen Daten protestieren. Dafür hat die Humanistische Union einen Mustertext für ein formloses Widerspruchsschreiben auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellt. Siehe  http://www.humanistische-union.de. Unter Nutzung dieses vorbereiteten Formulars kann innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Steuer-ID Widerspruch beim Bundeszentralamt für Steuern einlegt werden. (HDH)

Online-Flyer Nr. 162  vom 03.09.2008

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