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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Arbeit und Soziales
Urteile des EuGH immer häufiger gegen Bürgerinnen und Bürger
Gericht entscheidet für Lohn- und Sozialdumping
Von Hans-Dieter Hey

Vielleicht wissen die Iren, weshalb sie gegenüber Europa skeptisch sind. Beispielsweise stellen sich die Urteile des Europäischen Gerichtshofes immer häufig gegen nationales Arbeitsrecht, dass den Menschen einigermaßen Schutz und Regulierung bietet. Mit ihren Urteilen unterstützt das Gericht eine Politik ganz im Sinne des ungebremsten und zunehmend unbeherrschbaren Marktradikalismus.

Am 5. Juli findet im sonst so beschaulichen Luxemburg eine Großdemonstration unter dem Motto „Für ein Europa auf hohem sozialem Niveau" statt. Die luxemburgischen Gewerkschaftsbünde OGBL und LCGB, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) haben aufgerufen, gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum luxemburgischen Entsenderecht zu demonstrieren. Das Urteil war am Donnerstag, den 26. Juni veröffentlicht worden.

EuGH-Skandalurteile häufen sich


Die neuere Entscheidung des EuGH war wiederholt gegen die Interessen der Beschäftigten eines europäischen Landes gerichtet und reiht sich inzwischen in mehrere gewerkschaftsfeindliche Skandalurteile ein. Bisher mussten nach Luxemburg entsandte Beschäftigte nach den dort geltenden Tariflöhnen entlohnt werden. Und die konnten an die Inflationsrate angepasst werden, um einen Ausgleich bei Preissteigerungen zu bieten. Nun muss diese Regelung wieder geändert werden, weil sie im Widerspruch zur Entsenderichtlinie und zur Dienstleistungsfreiheit stehe und Unternehmern angeblich den Wettbewerb nehme, so der EuGH.


Bolkestein-Richtlinie: War der zivile Widerstand von zigtausenden...

Bereits die letzten drei Urteile des Europäischen Gerichtshofes waren ein Generalangriff auf gewerkschaftlich erkämpfte Arbeitsbedingungen und Tariflöhne. Beispielsweise wurde in Berlin die fortschrittliche Regelung des rot-roten Senats gekippt, Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die eine Tariftreueerklärung abgaben. Sie verpflichteten sich, nach Tarif oder zu mindestens 7,50 Euro Stundenlohn bei öffentlichen Aufträgen zu zahlen. Doch diese Tariftreueerklärungen dürfen nach dem Urteil des EuGH nicht mehr eingefordert werden. Solche Regelungen gibt es in acht Bundesländern. Inzwischen versuchen die Länder Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz, eine europaweite Absicherung von Tariftreueregelungen durchzusetzen.

Es muss als Skandal bezeichnet werden, dass ein europäisches Gericht national erkämpfte Schutzbestimmungen und Tarifvereinbarungen einfach wieder kippt. Der Politikwissenschaftler und Senator für Wirtschaft und Mitglied der LINIKEN in Berlin, Harald Wolf, bezeichnet das gerichtliche Verbot von Tariflöhnen „als verheerend und von neoliberalem Geist geprägt." Zur Erinnerung: Die rot-rote Koalition in Berlin hatte nicht ohne Grund im Bundesrat den Vertrag von Lissabon nicht unterstützt, für den die Mitglieder von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen im Bundesrat noch gestimmt hatten, dessen Regelungen sie aber – nach Aussagen des Verwaltungswissenschaftlers Hans Werner von Arnim in der Phoenix-Diskussionsrunde vom 1. Juli – gar nicht ganz gelesen haben dürften.

Ein weiteres Skandal-Urteil wurde unter dem Namen „Viking Line" bekannt. Das finnische Unternehmen wollte eine ihrer Fähren „umflaggen", um Beschäftigten aus Estland die niedrigeren Löhne aus Estland zahlen zu können. Die finnische Seeleute-Gewerkschaft kündigte einen Streik an und forderte „Viking Line" auf, finnisches Recht zu beachten und einen Tarifvertrag abzuschließen. In seinem Urteil von Ende 2007 stellte der EuGH den Streik als rechtswidrig fest. Er verstoße gegen die Niederlassungsfreiheit des Unternehmers.

EuGH interpretiert Schutzrechte um

Beim Bau eines Gefängnisses in Göttingen bekamen 53 Beschäftigte eines Subunternehmers nur 46 Prozent des Tariflohnes. Dies widersprach den dort gültigen Vergaberichtlinien für öffentliche Aufträge, die an die Zahlung tariflicher bzw. ortsüblicher Löhne gebunden waren. Daraufhin wurde der Firma der Auftrag wieder entzogen. Der EuGH stellte nun fest, dass die Bezahlung ortsüblicher Löhne nicht zur Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge gemacht werden dürfen. Sie verhinderten „die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen aus einem anderen Mitgliedsstaat".


...gegen den Moloch Europa umsonst?
Quelle: NRhZ-Archiv


Durch die Urteile des EuGH wird deutlich, dass er die Entsenderichtlinie neu interpretiert hat. Was seinerzeit als sozialpolitische Errungenschaft gedacht war, um einheimische Beschäftigte vor Lohndumping zu schützen, wird nun durch den EuGH für einen ruinösen Lohn- und Standortwettbewerb wieder zerschossen, um die Unternehmerschaft vor Tariflöhnen zu schützen. Das Grundrecht auf Tarifautonomie ist durch den EuGH nun gefährdet. Es bedeutet nämlich, dass für aus dem europäischen Raum Beschäftige keine Tariflohnforderungen erhoben werden dürfen, die über einem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Doch dessen Durchsetzung wird gerade von Unternehmerschaft und CDU/CSU und FDP nach wie vor behindert.

Mit seinen Skandalurteilen erschwert der Europäische Gerichtshof den Bürgerinnen und Bürgern, für die großen demokratischen Rechte seit der Aufklärung zu kämpfen, nämlich für die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen und für sozialen Ausgleich. Und es schwächt deutlich die Position der Gewerkschaften, sich für diese Beschäftigen einzusetzen, weil die europäische Rechtsprechung unternehmerische Individualrechte vor die sozial erkämpften Standards stellt. Noch 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Vergabegesetze mit Bindung an Tariflöhne für öffentliche Aufträge dem Grundgesetz nicht widersprächen. Ihm war wichtig, den sozialen Schutz der Bürgerinnen und Bürger sicher zu stellen. Nun wird das Bundesverfassungsgericht durch die Rechsprechung des EuGH entmachtet und die in gesellschaftlichem Ringen erkämpften sozialen Rechte dem Mammon als allein lebensbestimmender Maxime geopfert.

Mit einem gerichtlichen Federstrich werden die jahrelangen politisch erkämpften Erfolge gegen die Nachteile der „Bolkestein-Richtlinie" durch den EuGH wieder zunichte gemacht. Aber ein Europa mit einem gerichtlich abgesicherten Raubtierkapitalismus werden die Menschen mehr und mehr ablehnen. Die Integration der Bürgerinnen und Bürger, sie mitzunehmen für ein durch sie mitbestimmtes, gemeinsames Europa wird dadurch unmöglich. Vor allem eben deshalb, weil sich dieses Europa zunehmend von demokratischen Regeln entfernt und dem ungehemmten Markt unter Preisgabe sozialer Standards den Vorzug gibt. Viele dürften jetzt wissen, wofür die Entscheidung der Iren gut war. (HDH)

Online-Flyer Nr. 153  vom 02.07.2008

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