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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Lokales
Kein Thema in der studio dumont-Diskussion zum Jugendstrafrecht:
Abitur für alle!
Von Klaus Jünschke

Tagelang sind in der Kölner Lokalpresse und auf ihren Leserbriefseiten heftige Angriffe gegen Jugendrichter Hans-Werner Riehe und sein Urteil für einen zum „Koma-Schläger“ ernannten Heranwachsenden geführt worden (siehe NRhZ 150). Für Montag, 23. Juni, lud dann der Kölner Stadt-Anzeiger zu dieser Problematik ins studio dumont zu einer Podiumsdiskussion. Dass die Redaktion nicht daran dachte, ihre repressiv orientierte Kriminalberichterstattung zu hinterfragen, machte schon die Einladung deutlich. 

Behauptung ohne seriöse Beweise
 
Statt einer in diesem Konflikt neutralen dritten Person wurde dem stellvertretenden Chefredakteur des Kölner Stadt-Anzeiger Joachim Frank die Moderation übertragen. Der hatte persönlich mit zwei Kommentaren zur Richterschelte beigetragen – in der Podiumsdiskussion wurde darauf nicht ein einziges Mal Bezug genommen. Am 30. Mai hatte Frank geschrieben: „Zweifellos gibt es eine wachsende Neigung, Gewalt als geeignetes Mittel persönlicher Konfliktbewältigung zu begreifen, laut Kriminalstatistik vor allem unter jungen Männern ausländischer Herkunft. Doch statt diese partielle Außerkraftsetzung des Gewaltmonopols strikt zu bekämpfen, erweckt die für ihre Liberalität bekannte Kölner Justiz den Eindruck, der Staat arrangiere sich damit.“ 

Richterschelter als Moderator - Joachim Frank
Richterschelter als Moderator -
Joachim Frank, Quelle: MZ.web
Joachim Frank kann keinen einzigen seriösen Kriminologen als Beweis für seine Behauptung nennen, dass es eine wachsende Gewalt von Jugendlichen gibt. Was gestiegen ist, ist nämlich nur das Anzeigenaufkommen infolge einer gewachsenen Sensibilität gegen Gewalt – auch ein Resultat der Präventionsarbeit der Polizei in den Schulen.

Kontrahenten werden Unpersonen
 
Die Law-and-Order-Männer und -Frauen in Politik, Polizei und Medien bemühen sich nicht um eine realistische Diagnose, um von ihr auf  eine wirksame Therapie zu schließen, sondern sie richten ihre Diagnose danach aus, wie man mit gewalttätigen Jugendlichen verfahren sollte. Mit anderen Worten: wer nicht-kommunikative Reaktionen bevorzugt, tendiert zur Diagnose der Kommunikationsunfähigkeit derjenigen, auf die er reagiert. So werden aus Kontrahenten gewissermaßen Unpersonen, die jeder rationalen Kommunikation gegenüber unzugänglich sein sollen und im Grunde nur noch eine Art Gefahrenquelle darstellen. Es geht dann nicht mehr um die Beeinflussung der Motivation des Gegenübers als Person, sondern um die Unschädlichmachung der Gefahrenquelle. Daher auch der Bedarf nach Begriffen wie „Koma-Schläger“.
 
Die Chance sich auf diesem Niveau mit der Berichterstattung von Express und Stadt-Anzeiger auseinanderzusetzen, wurde verpasst. Und das, obwohl zweimal in der Woche auf den zu recht gelobten KStA-Seiten des gemeinnützigen Vereins „wir helfen“ gezeigt wird, wie es anders und besser geht. Das Thema der Podiumsdiskussion: „Verständnis für die jungen Schläger? Zur Debatte um das Jugendstrafrecht“ führte dagegen in eine andere Richtung. Und die vier Podiumsteilnehmer – der Psychologe Prof. Dr. Fischer, der Richter und Sprecher des Amtsgerichts Köln Jürgen

Mannebeck, der Staatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Dr. Tino Seesko und der Kriminologe Prof. Dr. Michael Walter – waren eher der Maxime „Allen wohl und niemand weh“ verpflichtet, als einer offensiven Austragung des Konfliktes (siehe die zwei Tage später im KStA von Polizeireporter Tim Stinauer veröffentlichten Zitate aus der Expertenrunde unter www.ksta.de/ ).



Bericht über die Podiumsdiskussion im Kölner Stadt-Anzeiger
Foto: NRhZ-Archiv


Als Joachim Frank wissen wollte, ob denn das Jugendgerichtsgesetz ein Werk der 68er gewesen sei, antwortet Michael Walter unter allgemeinem Gelächter, dass es im Jahr 1923 beschlossen und 1953 und 1970 reformiert wurde. Leider hat er dabei vergessen zu erwähnen, dass sich auch die Nazis an diesem damals so genannten Reichsjugendgerichtsgesetz vergangen haben. Dabei haben sie u.a. den Begriff der „schädlichen Neigungen“ eingeführt. Alle auf dem Podium haben diesen Begriff gebraucht, ohne seine Fragwürdigkeit zu thematisieren, obwohl dazu in der Fachwelt eine breite Diskussion geführt wird. So hat Ministerialrat Dr. Rüdiger Wulf vom Justizministerium Baden-Württembergs in einem Vortrag am 6. Juli 2005 erklärt: „In Deutschland wird Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen oder wegen Schwere der Schuld verhängt (§ 17 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz). Der Begriff ‚schädliche Neigungen’ ist veraltet, stigmatisierend, unwissenschaftlich und inhaltsleer. Er sollte ersetzt werden.“  
 
Zu fragen bleibt, warum ein Begriff wie „schädliche Neigungen“ aus einer Zeit, in der Menschen, die als „Volksschädlinge“ etikettiert wurden, wie Ungeziefer vernichtet werden konnten, nicht nur heute noch in einem Gesetzbuch steht, sondern auch in einer öffentlichen Diskussion über Jugendliche und ihre Fehlverhalten ohne jede kritische Kommentierung benutzt wird.
 
Zunehmende Straflust
 
Der beste Beitrag des Abends kam in der abschließenden Diskussion aus dem Publikum von einem Mann des Theaters. Er artikulierte die von allen spürbare Spannung im Publikum, die bestimmt war vom Verlangen nach Verurteilung und sagte zu Richter Jürgen Mannebeck: „Wenn ich mal straffällig werden sollte, dann hoffe ich, Richter zu finden, die so sind wie Sie auf dem Podium und nicht wie die Leute, die hier um mich herum sitzen.“ Die nicht zuleetzt durch den Einfluß der Medien zunehmende Straflust, die er im Publikum spürte, ist seit zehn Jahren mehrfach durch Umfragen bestätigt worden: Mehr als zwei Drittel der Wählerinnen und Wähler aller im Bundestag vertretenen Parteien sind nicht damit zufrieden, dass ausländische Jugendliche für ihr Fehlverhalten hart bestraft werden, sie bejahen die zusätzliche Abschiebung in Länder, die euphemistisch oft wider besseren Wissens als „Heimatländer“ bezeichnet werden.
 
Das Publikum im studio dumont an diesem Abend gehörte ganz offensichtlich zum Kölner Bildungsbürgertum. Doch diejenigen, über die verhandelt wurde, waren nicht anwesend. Der Expertenrunde auf dem Podium ist bekannt, welche sozialen Merkmale für diese Jugendlichen in Haft kennzeichnend sind: Als sie ihre Taten begingen, waren sie fast alle arbeitslos, die wenigsten von ihnen haben einen Schulabschluss, jeder Zweite ist drogenabhängig, und soweit sie wegen Gewalttaten verurteilt wurden, waren sie selbst zu 100 Prozent Opfer von Misshandlungen und Missbrauch.
 
Von der Expertenrunde auf dem Podium wurde diese soziale Distanz zwischen Publikum und jugendlichen Strafgefangenen nicht zur Diskussion gestellt. Sie hat sie nicht einmal wahrgenommen. Deshalb konnte Richter Jürgen Mannebeck unwidersprochen behaupten, dass es keinen Königsweg zum Abbau der Jugendkriminalität gäbe. Dabei ist es offensichtlich, dass es die soziale Ungleichheit ist, die überwunden werden muss. Abitur für alle und gewaltfreie Erziehung für alle ist dieser Königsweg.
 
Bundestag folgt dem Trend
 
Vier Tage bevor diese Podiumsdiskussion stattfand, hatte der Bundestag die nachträgliche Sicherungsverwahrung für jugendliche Gefangene beschlossen. Das war in der Podiumsdiskussion kein Thema, obwohl in einer Presseerklärung dazu beispielsweise der Bund der Kriminalbeamten erklärt hatte, die Diskussion hierüber sollte nicht von den eigentlichen Ursachen von Jugendkriminalität wie der steigenden Kinderarmut ablenken. Zitat: "Auf diese müssen wir uns weiter konzentrieren."
 
Die wachsende Kinderarmut in unserer reichen Gesellschaft ist ein Skandal, genauso wie die Tatsache, dass die Armen im Gefängnis nahezu unter sich sind. Verantwortlich dafür sind weder die inhaftierten Jugendlichen selbst, noch ihre Eltern. (PK)

Klaus Jünschke hat zusammen mit Christiane Ensslin und Jörg Hauenstein das Buch „Pop Shop – Gespräche mit Jugendlichen in Haft“ herausgegeben, das im konkret-Verlag erschien: 240 Seiten, gebunden mit zahlreichen Fotos, 20 Euro, ISBN 978-3-89458-254-8

siehe auch: www.jugendliche-in-haft.de


Online-Flyer Nr. 153  vom 02.07.2008

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