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Inland
Studentenverband fzs und GEW klagen bei UN gegen Studiengebühren
Entscheidung Anfang November?
Von Peter Kleinert

Der „freie zusammenschluß von studentinnenschaften“ (fzs) hat Klage vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte eingereicht. Begründung: „Die Bundesrepublik hat sich mit der Unterzeichnung des UN-Sozialpakts dazu verpflichtet, den Zugang zu Bildung und das Bildungssystem gebührenfrei zu halten. Nun hat die Bundesrepublik mit der Einführung allgemeiner Studiengebühren durch die Länder gegen den Pakt verstoßen.“ Der UN-Ausschuss wird am 5. November in Genf tagen.


Proteste gegen Studiengebühren an der Kölner Uni
Foto: Sebastian Heiser


Die Einführung von Studiengebühren sei „völkerrechtwidrig und nicht zulässig“. Mit der Klage vor dem UN-Sozialausschuss solle erreicht werden, dass die Bundesregierung die Einhaltung des Pakts garantieren muss. „Wir ersuchen die UN, sich die Situation in Deutschland genau anzusehen und fordern sie auf, ihre völkerrechtlichen Kontrollrechte auszuschöpfen und die BRD zu rügen“, erklärte fzs-Vorstandsmitglied Imke Buß bei der Vorstellung eines Berichts des fzs und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) an die Vereinten Nationen vergangene Woche in Berlin. Der fzs gehe davon aus, dass sich Bund und Länder deshalb „nicht länger über die Verbindlichkeit des Rechts auf Studiengebührenfreiheit“ hinwegsetzen könnten.

Gericht: Sozialpakt kein Bundesrecht
 
Erst zwei Wochen zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eine Sammelklage gegen Studiengebühren mit dem Argument zurück-gewiesen, der Sozialpakt stelle kein Bundesrecht dar. Demgegenüber bleiben fzs und GEW bei ihrer Auffassung, dass der von der Bundesrepublik ratifizierte UN-Sozialpakt in Deutschland rechtsverbindlich ist. Denn der UN-Sozialpakt sehe nun einmal in Artikel 13 Absatz 2 vor, dass ein Hochschul-studium auf jede geeignete Weise, „insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit … allen entsprechend ihrer Fähigkeiten zugänglich“ gemacht werden muss.


Uni-Rektor Axel Freimuth im Dialog mit protestierenden Kölner Studenten
Foto: Sebastian Heiser


In ihrem Bericht zeigen der studentische Dachverband und die GEW auf, welche Auswirkungen allgemeine Studiengebühren haben, die bereits in sieben Bundesländern eingeführt worden sind. „Der Hochschulzugang ist in Deutschland schon heute in besonderem Maße von der sozialen Herkunft abhängig. Studiengebühren verstärken die soziale Auslese und halten viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger vom Studium ab. Wir brauchen endlich eine soziale Öffnung der Hochschulen“, erklärte Andreas Keller, der im Vorstand der GEW für Hochschule und Forschung verantwortlich ist. „Die Möglichkeit der Kreditfinanzierung verringert die soziale Selektion durch die Gebühren nicht – die Aussicht auf einen immer größer werdenden Schulden-berg schreckt insbesondere junge Menschen aus Familien mit geringem Einkommen und aus Nicht-Akademikerhaushalten vom Studium ab“, warnte Keller. Tatsächlich fällt die Zahl der Erstsemester seit drei Jahren kontinuierlich – obwohl die Zahl der Studienberechtigten ständig steigt.

Verstoß gegen UN-Sozialpakt

Die Bundesrepublik Deutschland sei wegen der Ratifizierung des UN-Sozialpakts durch Bundestag und Bundesrat dazu verpflichtet, „den Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere die allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich“ zu machen (Artikel 13). „Durch die Einführung von Studiengebühren verstoßen die Länderregierungen gegen Geist und Buchstaben des durch den UN-Sozialpakt gewährleisteten Rechts auf Bildung“, erklärte der Münsteraner Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, einer der Verfasser des von fzs und GEW vorgelegten UN-Berichts.
 
„Durch die Umsetzung des UN-Sozialpakts als Bundesgesetz ist das darin verankerte Recht auf Bildung Bestandteil unseres Bundesrechts geworden, das auch für die Länder verbindlich ist“, betonte Achelpöhler. Denn: Bundesrecht dürfe laut Artikel 31 des Grundgesetzes nicht durch Landesrecht gebrochen werden, so André Schnepper, Bundesgeschäfts-führer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren.

Schon einmal von der UN gerügt
 
Die Bundesrepublik war bereits im Zusammenhang mit der Einführung von
Verwaltungsgebühren von dem für die Überwachung des UN-Sozialpakts zuständigen UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gemahnt worden, keine zusätzlichen Gebühren einzuführen, da diese den Zielen des Sozialpaktes widersprächen. Darüber hinaus hatte der Ausschuss die Bundesrepublik dazu aufgefordert, keine weiteren Gebühren einzuführen und bis zum Jahre 2006 einen Bericht über die Bildungssituation in Deutschland vorzulegen. fzs und GEW kritisieren, dass die Bundesregierung diesen Bericht bis heute nicht vorgelegt hat.

„Als Nichtregierungsorganisationen (NGO) wenden wir uns daher direkt an die Vereinten Nationen und legen dem zuständigen Ausschuss in Genf einen eigenen Bericht vor. So machen wir auf die Verletzung des Rechts auf Bildung durch Studiengebühren aufmerksam“, erklärte Imke Buß. fzs und GEW gehen davon aus, dass sich sowohl Bund und Länder als auch Richter wie die des Münsteraner Verwaltungsgerichts im Falle einer Rüge durch die UN nicht länger über die Verbindlichkeit des im UN-Sozialpakt verankerten Rechts auf Studiengebührenfreiheit hinweg setzen könnten. (PK)


Der Bericht von fzs und GEW an den UN-Ausschuss ist unter
www.fzs.de im Internet abzurufen. Mail: info@fzs.de


Online-Flyer Nr. 119  vom 31.10.2007

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