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Aktueller Online-Flyer vom 04. Dezember 2024  

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Lokales
Darf Mülheim seine Zukunft auf 25 Jahre verpfänden?
MBI schalten Landesrechnungshof ein
Von Peter Kleinert

Die hoch verschuldete Stadt Mülheim beabsichtigt, in den nächsten Jahren in größerem Stil in sogenannte ÖPP-Modelle einzusteigen: Medienhaus, Sanierung von sechs großen Schulen mit einem ÖPP-Partner, Bau eines neuen Berufsschulzentrums, Neubau einer Stadtteilschule usw.. Der jeweilige private Partner soll nicht nur Bau oder Sanierung durchführen und die Finanzierung übernehmen, sondern auch die Gebäude danach langfristig betreiben, und notfalls finanzielle Probleme auf die Stadt abwälzen können. Deswegen hat die MBI-Fraktion den Landesrechnungshof und die Gemeindeprüfungsanstalt in Herne eingeschaltet.
Wie die Oberbürgermeisterin PPP-Verträge durchsetzt
 
Am 14. Juni hatte der Rat der Stadt Mülheim mehrheitlich für diese ÖPP ("öffentlich private Partnerschaften, engl. PPP) gestimmt, obwohl entscheidende Verträge wie die zur Haftung, genannt "Forfaitierung mit Einredeverzicht", nicht vorlagen. Begründung von Mülheims Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld und ihrem Kämmerer: Die Stadt allein könne die Projekte wegen der Haushaltslage.nicht mehr "stemmen".
 
Als erster dieser ÖPP wurde, so die MBI, nun ein Vertrag für das neue Medienhaus mit der SKE Facility Management GmbH - eine Tochter des weltgrößten Baukonzerns Vinci - unterzeichnet. Die Fraktion der Mülheimer Bürgerinitiativen (MBI) hält dieses erste Mülheimer ÖPP-Geschäft für „höchst problematisch“ – vor allem wegen eines ihrer Ansicht nach „zweifelhaften Wirtschaftlichkeitsgutachtens“.   


Mülheims OB Dagmar Mühlenfeld – will keine Akteneinsicht
Foto: Ruhrbania


MBI: Die Risiken trägt allein die Stadt
 
„Forfaitierung mit Einredeverzicht“, so MBI-Fraktionssprecher Lothar Reinhard, bedeute, dass „die Risiken einseitig, unwiderruflich und nur bei der Stadt“ liegen würden, und dass „vorprogrammierte Konfliktfälle zum Nachteil der Stadt“ ausgehen würden.
 
Die MBI-Fraktion habe den "Einredeverzichtsvertrag" erst nach der Vertragsunterzeichnung erhalten. Reinhard: „Wir haben uns erschreckt darüber, was unsere Stadtspitze dabei unterschrieben hat! Einen derartig weitgehenden Verzicht auf übliche Rechte, auch noch auf 25 Jahre, halten wir für sittenwidrig, hochgradig riskant und finanziell hochgefährlich. Seine
Fraktion erschrecke u.a.die Endgültigkeit und Totalität des städtischen Verzichts gegenüber der Bank“.
 
Lothar Reinhard: „Haarsträubend!“
 
Es sei ja „für Normalbürger schon schwer verständlich“, dass die Stadt bei der angeblichen Partnerschaft per PPP als Eigentümer ihre eigene Liegenschaft anmiete. Noch unverständlicher sei es aber, „wenn die Stadt als Mieter Kredite des Vermieters bei dessen Bank abbezahlen“ müsse. „Haarsträubend“ aber werde es, wenn die Stadt als „Mieter im eigenen Haus“ für 25 Jahre im Falle von Nicht- oder Schlechterfüllung oder gar Insolvenz des sogenannten Vermieters auf alle Rechte verzichte und in jedem Falle zahlen müsse. Reinhard: „Es gehört wenig Fantasie dazu, sich vorzustellen, was alles zum Nachteil der Stadt eintreten könnte.“
 
Aus diesen Gründen haben die MBI den Landesrechnungshof und in einem ähnlichen Schreiben auch die Gemeindeprüfungsanstalt in Herne um Überprüfung gebeten. „Wir können und wollen nicht glauben, dass auf breiter Front von Kommunen ähnliche Verträge eingegangen werden. Das ist aber zu befürchten. Wie anders ist zu erklären, dass der Regierungspräsident Düsseldorf als Aufsichtsbehörde und die sogenannte "Task Force" beim Wirtschaftsminister den Mülheimer Verträgen zugestimmt haben sollen?“ Das ganze erinnere deutlich an die abenteuerlichen Crossborder-Leasing-Verträge, die sich vor einigen Jahren etliche Kommunen aufschwatzen ließen. Ein Geschäft, das  „dann später wie eine Seifenblase platzte mit immer noch unbekannten Folgen!“


Lothar Reinhard befürchtet schlimme Folgen für die Stadt
Foto: privat


Ratsmitglieder persönlich haftbar?
 
Den Rechnungshof hätten die MBI jetzt „wegen dessen übergeordneter Unabhängigkeit“ und wegen einer Pressemitteilung der Präsidenten der Rechnungshöfe von Mai 2006 angeschrieben. Dort heißt es: „ÖPP ist keine neue Geldquelle. Mittel- und langfristig ist es ein gefährlicher Weg, da die Finanzlast in die Zukunft verschoben wird.“ Und weiter: „Zwischen der öffentlichen Hand und dem privaten Partner ist eine ausgewogene und wirtschaftliche Risikoverteilung vorzunehmen“
 
Genau das Gegenteil ist nun nach Überzeugung der MBI beim Mülheimer PPP mit "Forfaitierung und Einredeverzicht" der Fall. Man hoffe, dass der Landesrechnungshof sich im Sinne der Präsidenten der Rechnungshöfe „mit derartigen unverantwortlichen Ausverkaufsverträgen der Städte intensiv auseinandersetzt und mithilft, absehbaren und nachhaltigen Schaden von Städten und Gemeinden abzuhalten“.
 
Eine der Fragen der MBI an den Landesrechnungshof betrifft die Ratsmitglieder, die dem Vertrag mit der Firma SKE zugestimmt haben: „Inwieweit sind Verträge derartiger Tragweite und Langfristigkeit zulässig, wenn der Stadtrat sie beschlossen hat, ohne sie gesehen zu haben? Inwieweit können Ratsmitglieder später persönlich haftbar gemacht werden, wenn auch nur einer der verschiedenen möglichen Schadensfälle eintritt, für den die Stadt aber auf 25 Jahre verzichtet hat auf Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte, die sich aus Bauerstellung und Mietvertrag ergeben bei Nicht-, Schlechterfüllung oder Insolvenz des ÖPP-‚Partners’“? Die Antwort des Landesrechnungshofs dürfte damit auch für die Ratsmitglieder die den Wünschen von Oberbürgermeisterin Mühlenfeld zugestimmt haben, von einigem Interesse sein. (PK)

Online-Flyer Nr. 106  vom 01.08.2007

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