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Aktueller Online-Flyer vom 24. April 2024  

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Lokales
MBI-Brief an NRW-Innenminister fordert Konsequenzen für Mülheimer OB
Wo blieben die RWE-Tantiemen?
Von Peter Kleinert

Die monatelange Auseinandersetzung zwischen der Mülheimer Oberbürgermeisterin und der MBI-Fraktion im Stadtrat um möglicherweise nicht korrekte Abführung von zigtausend Euro RWE-Aufsichtsratsgeldern durch Dagmar Mühlenfeld (SPD) an die Stadtkasse (siehe NRhZ 60) hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Die Fraktion der Mülheimer Bürgerinitiativen bat nun Innenminister Ingo Wolf (FDP) um Konsequenzen wegen ihres Verdachts auf „Unterschlagung bzw. Untreue sowie der unerlaubten Vorteilsnahme in Tateinheit mit öffentlicher Lüge und unerlaubten Vertuschungsversuchen“ durch die OB.
Nur Sommerloch füllen?
 
Sogar die Lokalausgabe der WAZ informierte die Mülheimer Bürger über den Brief der MBI, ließ darauf aber Mülheims Rechtsdezernenten Dr. Frank Steinfort schon einmal ausführlich antworten. Zitat: "Die MBI versucht nur, das Sommerloch zu füllen. Sie wiederholt seit Wochen dieselben Verdächtigungen und Unterstellungen. Die Verwaltung hat alle Anträge der MBI stets sorgfältig geprüft und die erforderlichen Auskünfte sachgerecht erteilt.“ Auch Dagmar Mühlenfeld versichert den Mülheimer WAZ-Lesern, "von Beginn an und zu 100 Prozent alle notwendigen Abführungen getätigt zu haben“.


Mülheims OB Dagmar Mühlenfeld – will keine Akteneinsicht
Foto: Ruhrbania

Warum die OB die seit Monaten von der MBI-Fraktion geforderte Überprüfung ihrer Behauptung, sie habe in der vergangenen Jahren ihre Aufsichtsrats-Tantiemen korrekt abgeführt, verweigert, sagt sie allerdings nicht. Ihr Stadtdirektor sieht eben laut WAZ ein „Höchstmaß an Transparenz“ schon dadurch erreicht, dass die OB ihre Nebeneinnahmen dem Personalamt mitteile, „welches daraufhin errechnet, in welcher Höhe die gesetzlichen Abführungen zu erfolgen haben“.  
 
MBI: Statt Akteneinsicht nur „Verwirr- und Versteckspiele“
 
In ihrem Brief an den Minister sieht die MBI das ganz anders: „Ein OB muss alle Nebeneinkünfte bis auf 6000 Euro p.a. an die Stadt abführen. Das ist Vorschrift und in einem Erlass aus Ihrem Hause von Feb. 2005 ausdrücklich so bestätigt worden. Die Transparenz für den Rat hinsichtlich der Tätigkeiten und Einnahmen der Hauptverwaltungsbeamten soll gemäß § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz dadurch gewährleistet, werden, dass sie ihre Tätigkeiten (Nebentätigkeiten gemäß § 68 Landesbeamtengesetz) dem Rat anzeigen und dem Rat die Aufstellung der Nebeneinnahmen gemäß § 71 Landesbeamtengesetz jeweils bis zum 31. März dem Rechnungsjahr folgenden Jahres vorzulegen haben.“
 
Im Fall von Dagmar Mühlenfeld sei das für die Rechnungsjahre 2005 und 2006 zwar geschehen, doch seien dabei „erhebliche Unklarheiten“ zu Tage getreten „und die OB weigerte sich, diese auszuräumen“. Einem von der MBI im März gestellten Antrag auf Akteneinsicht seien „Verwirr- und Versteckspiele“ gefolgt, „die einer Demokratie unwürdig sind“. Trotz zweier Ratsbeschlüsse und zweier Einsichtnahmen bei der Kämmerei, bestehe „weiterhin völlige Unklarheit sowohl über die wirkliche Höhe der Nebeneinnahmen der OB in 2005 und 2006, als auch darüber, ob die Gelder auch nur annähernd an die Stadt abgeführt wurden. Im Gegenteil: Alle Indizien weisen darauf hin, dass dem nicht so war.“ Deshalb lasse die MBI-Fraktion nun prüfen „ob die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft übergeben wird“ und stelle dem Minister u.a. folgende Fragen: 


Innenminister Ingo Wolf – Antwort steht noch aus
Foto: www.im.nrw.de

Fragen an Minister Wolf
 
„1. Wie stellt Ihr Ministerium sicher, dass sein Erlass zur Abführung der Gelder aus Nebentätigkeiten der Oberbürgermeister an ihre jeweilige Kommune auch umgesetzt wird?                  

2. Gibt es tatsächlich keinerlei institutionalisierte Kontrollmöglichkeiten? Der Mülheimer Rechtsdezernent Dr. Steinfort behauptete in der Ratsitzung am 23.3.07: „Es gibt keine Akte, die für die Oberbürgermeisterin darüber geführt wird – weil sie keinen Dienstvorgesetzten hat. Aus diesem Grund gibt es auch kein Akteneinsichtsrecht des Rates für diese Unterlagen.“
 
3. Wenn also die Angaben über Nebeneinkünfte zwar gemäß § 18 Abs. 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes bis zum 31. März dem Rat vorgelegt werden müssen, eine Kontrollmöglichkeit aber nicht bestehen sollte, gibt es u.E. möglicherweise eine Gesetzeslücke, die der Landtag schließen sollte...“ 

OB: „Als Privatperson im Aufsichtsrat“ 
 
Den Verdacht der MBI, dass Dagmar Mühlenfeld ihre RWE-Tantiemen nicht korrekt benannt und abgeführt hat, begründet Fraktionsvorsitzender Lothar Reinhard so:
 
„Als Frau Mühlenfeld im Januar 2005 auf den ex-Oberhausener OB Drescher im RWE-Aufsichtsrat folgte, erfuhr die Mülheimer Öffentlichkeit erst einmal nichts davon. Als wir es durch Zufall aus einer Nachbarstadt erfuhren und in der Ratsitzung nachfragten, musste Frau Mühlenfeld es notgedrungen zugeben. Sie ließ unmittelbar danach ihre Rechtsamtsleiterin, Frau Döbbe, ein Gutachten anfertigen, das ihr bescheinigte, die Aufsichtsratsgelder behalten zu dürfen, da sie doch als Privatperson im RWE-Aufsichtsrat sitze. Das veranlasste den damaligen Innenminister zur umgehenden Klarstellung per Erlass: Oberbürgermeister müssen alle Aufsichtsratsgelder über 6000 Euro p.a. an die Stadt abführen.“ 


Rechtsdezernent Dr. Frank Steinfort: Immer dieselben Verdächtigungen  
Foto: www.muelheim-ruhr.de/Walter Schernstein

RWE: Im Jahr 2005 76.000 Euro an Frau Mühlenfeld

 
Zuerst glaubten viele, so Lothar Reinhard, Frau Mühlenfeld habe wie Vorgänger Drescher „99.000 Euro Aufsichtsratstantiemen vom RWE pro Jahr“ erhalten. „Das stand auch mehrfach so in der Presse, und Frau Mühlenfeld dementierte nie.“ Als Werner Rügemer in einem WDR-Feature "Mülheim oder Das große Schweigen" Anfang März 2006 diese Zahl 99.000 nannte, beschwerte sich Frau Mühlenfeld beim WDR, weil Rügemers Bericht "Unwahrheiten" verbreite. Dies war mit ein Grund, warum die damalige WDR-Hörfunkchefin Piel, die inzwischen Intendantin ist, den kritischen Bericht im Internet löschen ließ (Siehe NRhZ 52, 54, 55). Tatsächlich bekam Mühlenfeld laut RWE-Bilanz für 2005 für den Aufsichtsrat "nur" 76.000 Euro.
 
Rechtsdezernent Dr. Steinfort trug dazu in einer Ratsitzung am 14. Juni vor, dass die Angaben in der Vorlage für das Rechnungsjahr 2005 nicht mit den Zahlen aus dem RWE-Geschäftsbericht übereinstimmten, weil bis zum 30. März 2006 nur ein Bruchteil der 76.000 Euro ausgezahlt worden seien. Die würden dann im nächsten Jahr mit aufgeführt. Da dies aber nach Auffassung von Lothar Reinhard „in der Vorlage für das Rechnungsjahr 2006 nicht nachvollziehbar war - für 2006 stehen 116.000 Euro im RWE-Geschäftsbericht, aber nur 91.000 in der Vorlage, in denen ja angeblich bereits über 70.000 aus dem Jahr zuvor enthalten sein sollen – forderte die MBI-Fraktion Abstimmung über einen Antrag auf vollständige Akteneinsicht. Ergebnis: nur die 7 Ratsmitglieder der Wählergemeinschaften MBI und WIR stimmten dafür.
 
„Akteneinsicht rechtlich unmöglich“
 
In Vertretung des inzwischen im Urlaub befindlichen Dezernenten kam postwendend die Absage vom Amt für Ratsangelegenheiten: "Ausdrücklich erinnere ich daran, dass bereits in der Sitzung des Rates am 22.03.2007 die rechtliche Unmöglichkeit einer Akteneinsicht in Vorgänge des Personalamtes aufgrund mangelnden Kontrollrechts des Rates umfänglich dargelegt worden ist." Lothar Reinhard: „Deshalb wandten wir uns Ende Juni noch einmal in einem Brief persönlich an die OB, um ihr die Möglichkeit zu geben, die aus der rudimentären Akteneinsicht aufgetretenen Verdachtsmomente auszuräumen.“ Am 5. Juli kam die Antwort von Rechtsamtleiterin Döbbe im Auftrag von OB Mühlenfeld, dass Akteneinsicht nicht möglich und ansonsten alles rechtens und „erlasskonform“ sei.
 
WAZ: „Starkes Stück“
 
Eine Antwort von Innenminister Wolf auf den diesem Bescheid folgenden Brief der MBI an ihn lag bei Redaktionsschluß dieser NRhZ-Ausgabe noch nicht vor. Dafür aber ein Kommentar von WAZ-Redakteur Andreas Heinrich. Überschrift: „Starkes Stück“. Damit Innenminister Wolf weiß, was er von dem Brief zu halten hat. Drum bringen wir ihn hier im Wortlaut:
 
„Gespickt mit Verdächtigungen und Vermutungen ist der Brief der MBI an den Innenminister des Landes. Ohne jeden vorgelegten Beweis werden Verdachtsmomente aufgelistet bis hin zur öffentlichen Lüge. Das grenzt an Rufschädigung. So geht`s nicht. Wenn die MBI das politische Klima nicht gänzlich vergiften will, sollte sie diese Form der Auseinandersetzung schnellstens einstellen.
 
Für den Umgang mit Geldern aus Nebentätigkeiten gibt es für Bürger- und Oberbürgermeister klare gesetzliche Vorgaben. Glaubt die MBI im Ernst, die OB würde sich hier auf plumpe Art heimlich bereichern? Sie wäre weg vom Fenster. Die MBI setzt auf hohe Transparenz. Das ist ihr gutes Recht. Der Rat als Kontrollorgan muss sich uneingeschränkt auf Offenheit der Verwaltung verlassen können. Daran hat auch die Verwaltung ein Interesse. Der Rückblick zeigt jedoch, dass gerade die MBI Akteneinsichten fordern musste, weil sie sich schlecht informiert fühlte. Soweit sollte es nicht kommen. Die Devise sollte sein: In jeder Hinsicht mit offenen Karten spielen, damit erst gar kein Nährboden für Gerüchte und Verdächtigungen ensteht.“


MBI-Fraktionsvorsitzender Lothar Reinhard: Starker Tobak! 
Foto: privat

Kommentar des MBI-Fraktionsvorsitzenden Lothar Reinhard: „’Ohne jeden vorgelegten Beweis’, das ist starker Tobak, erstens haben wir im Brief an den Innenminister auf 5 Seiten Indizien aufgelistet. Zweitens: wie kann man beweisen, wenn man nur Bruchteile einsehen kann und drittens selbst bei den Bruchteilen zur Geheimhaltung verpflichtet ist? Dem Innenminister haben wir in einer Anlage die eingesehenen Zahlen mitgeteilt. Würden wir das auch der WAZ schicken, hätten wir eine Strafanzeige am Hals.“  (PK)
 
 
Mehr unter www.mbi-mh.de

Online-Flyer Nr. 104  vom 18.07.2007

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