NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 19. März 2024  

zurück  
Druckversion

Globales
Berufungsverfahren vor dem Obersten Gericht Schottlands wird eröffnet
Neues zu Lockerbie
Von Klaus von Raussendorff

Der Prozess über die Explosion eines US-amerikanischen Passagierflugzeugs vor fast 20 Jahren soll neu aufgerollt werden. Wird das Oberste Schottische Gericht die Chance für eine faire und transparente Prozessführung nutzen? Was bisher über den Terroranschlag bekannt wurde, ist so widersprüchlich und verwirrend wie bei Megaterrorismus mit weitreichenden außenpolitischen Folgen leider üblich.

Die Lockerbie-Verfahren

Baugleiche Boeing 747-121 der Pan Am
Quelle: wikipedia

Am 21. Dezember 1988 explodierte Pan Am Flug 103 über dem schottischen Städtchen Lockerbie. Bei dem Bombenanschlag starben 270 Menschen. Für die Tat wurde im Januar 2001 der libysche Staatsbürger Abdel Basset al Megrahi verurteilt. Ein zweiter Libyer, Al-Amin Khalifa Fhimah, wurde freigesprochen. Nun bekommt der verurteilte Megrahi, der in der Gegend von Glasgow in Haft sitzt, ein Berufungsverfahren vor dem Obersten Gericht Schottlands. So die Entscheidung der schottischen Überprüfungskommission vom 28. Juni. Dieselbe Kommission hatte vor fünf Jahren eine Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt.
 
Megrahi war im Januar 2001 im niederländischen Camp Zeist von drei schottischen Richtern nach schottischem Strafrecht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Libyen hatte einem solchen Verfahren auf „neutralem“ Boden schließlich zugestimmt und seine Staatsbürger, Mitglieder des libyschen Geheimdienstes, ausgeliefert. Die Angehörigen der Opfer wurden mit über zwei Milliarden US-Dollar entschädigt.
 
Unzuverlässige Identifizierung

Sechs Gründe gebe es, aus denen ein Fehlurteil „erfolgt sein könnte“, so die Überprüfungskommission. Einer der angeblichen Beweise für die Schuld des Libyers war die Aussage eines Ladenbesitzers aus Malta, Tony Gauci, der den Angeklagten als Käufer von Kleidungsstücken erkannt haben will, die an der Absturzstelle gefunden wurden und aus dem Koffer mit der Bombe stammen sollen. Die Überprüfungskommission stellte nun fest, dass man Gauci vier Tage, bevor er den Angeklagten in einer Gegenüberstellung „erkannte“, dessen Foto in einem Pressebericht gezeigt hatte. Darin war der Angeklagte mit Lockerbie in Verbindung gebracht worden. Dies untergrabe die Zuverlässigkeit seiner Identifizierung, befand die Überprüfungskommission nun. Es sei nicht bewiesen, dass die Kleidung an dem angenommenen Datum gekauft worden sei.


Das Zünglein auf der Waage
Quelle: www.pixelio.de – Foto: Jenzig


Ein weiteres Beweisstück war ein winziges Fragment eines Schaltkreises, das Teil einer Zeitzündervorrichtung gewesen sein soll, durch welche die Bombe ausgelöst wurde. Am 28. August 2005 berichtete die schottische Zeitung „Scotland on Sunday“, dass ein pensionierter schottischer Polizeibeamter eine Erklärung unterzeichnet habe, in der er aussagt, „dass die CIA das für die Verurteilung des Libyers (wegen des Bombenattentats auf die PanAm-Maschine) entscheidende winzige Fragment eines Schaltkreises eingeschmuggelt (planted) hat“. Diesem Hinweis scheint die Überprüfungskommission nicht nachgegangen zu sein. Sie erklärte laut Independent vom 29. Juni 2007, „dass sie ,ernste Bedenken’ bezüglich der Glaubwürdigkeit eines ehemaligen Polizeioffiziers mit dem Spitznamen ‚der Golfer’ habe, der behauptet habe, sensitive Informationen über den Fall zu haben“.

Eher ein diplomatischer als ein juristischer Zweck

Dass die US-Dienste das Verfahren manipuliert haben, ist seit langem bekannt. Schon der offizielle UN-Prozessbeobachter, Professor Hans Köchler, hatte unter anderem das ungehemmte Agieren von US-Beamten im Gerichtssaal in seinem Bericht gerügt.

Sechs Jahre nach dem Urteil titelte der Sunday Herald in seiner Ausgabe vom 12 November 2006: „Das Lockerbie-Verfahren war eine CIA-Inszenierung, behauptet ein US-Geheimdienstinsider.“ Bei diesem Insider handelte es sich um Michael Scharf, den das schottische Blatt so zitierte: „Es war ein Verfahren, wo jeder von vornherein davon ausging, dass man sich nur auf diese beiden Burschen konzentrieren würde.“ Dieser Michael Scharf war auch verantwortlich dafür gewesen, „die Sicherheitsratsresolution zu entwerfen, die 1992 über Libyen Sanktionen verhängte, um Tripoli zu zwingen, al-Megrahi und Fimah zur Aburteilung auszuliefern.“ Seine Rolle beim Verfahren erläuterte Scharf so: „Ich half dem Antiterrorismus-Büro Dokumente zu entwerfen, die beschrieben, warum wir dachten, dass Libyen verantwortlich war, aber diese basierten nicht auf der Kenntnisnahme vieler Beweise.“ Er sei davon überzeugt gewesen, dass Libyen, der Iran und die palästinensische Terroristengruppe PFLP-GC an dem Bombenattentat beteiligt waren. Aber der Fall habe „eher einen diplomatischen als einen rein juristischen Zweck“ gehabt. Letzteren sah Scharf inzwischen erreicht: “Libyen hat seine Massenvernichtungswaffen jetzt abgegeben. Es hat Inspektoren hereingelassen, die Sanktionen wurden aufgehoben, Touristen kommen aus den USA angereist, um die römischen Ruinen bei Tripoli zu besichtigen, und Gaddafi ist zu einem Führer in Afrika geworden, statt ein Pariah zu sein. All dies ist das Ergebnis dieses Verfahrens.“ Der Lockerbie-Prozess sei diplomatisch eine „Erfolgsgeschichte“, rechtlich aber eine „Weißwaschung” gewesen.


Die Verhafteten wurden sehr schnell wieder freigelassen
Quelle: www.pixelio.de - Foto: Dirk Schmidt


Scharf war nach Lockerbie übrigens auch an einer anderen imperialistischen Justizfront tätig geworden. Im Jahre 2005 „bildete er Richter und Staatsanwälte im Irak in dem Fall aus, der zur Verurteilung und zum Todesurteil gegen Saddam Hussein führte.“ (William Blum in www.countercurrents.org vom 27. November 2006)

Freilassung trotz Sprengstoff-Fund

Apropos Weißwaschung: Das BKA hatte zwei Monate vor dem Lockerbie-Anschlag sechzehn in Deutschland lebende Mitglieder von Ahmed Jibrils Volksfront für die Befreiung Palästinas – Generalkommando (PFLP-GC) verhaftet. Die deutsche Polizei fand bei ihnen laut Presseberichten unter anderem eine Sprengstoffbombe in einem Toshiba Kassettenrekorder versteckt. In einem Gerät desselben Modells soll die Sprengladung in einem Koffer im Gepäckraum der Lockerbie-Maschine verborgen gewesen sein. Die Polizeiaktion in Deutschland löste zwar eine internationale Terror-Warnung aus, hatte aber in Deutschland kein strafrechtliches Nachspiel. Die Verhafteten wurden sehr schnell wieder freigelassen.
 
Man fragt sich unwillkürlich, ob hier vielleicht nur eine falsche Spur gelegt wurde, um den Blick von den politischen Nutznießern des Verbrechens abzulenken. Tatsächlich richteten sich die Verdächtigungen in den Medien sogleich nach dem Terroranschlag gegen die Feinde der USA und Israels. Die verdächtigte Palästinensergruppe wurde von Syrien unterstützt. Sie sollte, so die Theorie, wegen des Abschusses einer iranischen Passagiermaschine durch die US-Marine aus Gründen der Rache vom Iran mit dem Anschlag beauftragt worden sein.
 
Eine Frage politischer Opportunität?

Als Washington dann aber Kurs auf Krieg gegen den Irak nahm, brauchte es die politische Unterstützung Syriens und des Irans. So kam allein Libyen ins Visier. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens könnte nun, so spekulierte Der Spiegel in seiner Online-Ausgabe vom 30. Juni 2007, die Aufmerksamkeit, wieder auf die palästinensisch-syrisch-iranische Spur lenken. In Libyen, das inzwischen zur westlichen Raison gebracht ist, konnte Tony Blair kürzlich auf seiner Abschiedstournee dem britischen Energiekonzern einen Milliarden-Auftrag verschaffen. „Der Preis für den Deal soll die Freilassung eines Libyers sein“, spekuliert der Kölner Stadtanzeiger am 26. Juni 2007. Deuten diese möglicherweise „inspirierten“ Pressespekulationen darauf hin, dass eine erneute Anpassung  „internationaler Strafverfolgung“ an aktuelle Feindbilder der USA und ihrer Verbündeten bevorsteht?



      Ein "Mangel an Unabhängigkeit"?
      Quelle: www.pixelio.de - Foto: Jan von Bröckel


Der internationale Prozessbeobachter Professor Prof. Hans Köchler nennt in einer Stellungnahme das Verhalten der Überprüfungskommission „ein ziemlich seltsames Vorgehen ‚präventiver Entlastung’ bestimmter Leute des britischen und/oder schottischen Polizei- und Justizsystems.“ Deren Vorgehen sei, wie bereits in seinen beiden Berichten dargelegt und inzwischen durch verschiedene Aussagen bestätigt, „höchst fragwürdig“. Auch habe sich die Kommission sehr bemüht, das Verteidigungsteam des Angeklagten Megrahi von jeder Kritik bezüglich „seiner Leistung im Interesse ihres Mandanten“ freizusprechen. Die Kommission habe sich allein auf die dubiose Rolle des maltesischen Ladenbesitzers konzentriert. Damit habe sie ihren „Mangel an Unabhängigkeit“ bewiesen. Hans Köchler fordert daher „eine vollständige und unabhängige öffentliche Untersuchung des Lockerbie-Falles und seiner Handhabung durch die schottische Justiz und das britische und US-amerikanische Politik- und Geheimdienstestablishment.“ (YH)

Online-Flyer Nr. 103  vom 11.07.2007

Druckversion     



Startseite           nach oben

KÖLNER KLAGEMAUER


Für Frieden und Völkerverständigung
FOTOGALERIE