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Aktueller Online-Flyer vom 19. August 2025  

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Globales
BAYER will Kartellstrafe auf die Steuerzahler abwälzen
CBG: "Organisierte Kriminalität"
Von Philip Mimkes und Jan Pehrke

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) protestiert gegen das Vorhaben des BAYER-Konzerns, bevorstehende Kartellstrafen von der Steuer abzusetzen. "BAYER darf Strafzahlungen nicht auf die Allgemeinheit abwälzen. Konsumenten und Steuerzahler würden dadurch doppelt geschädigt werden - erst durch überhöhte Preise und dann durch verminderte Steuereinnahmen", erklärt die CBG. "Niemand kann seine Strafen, beispielsweise für Verkehrsdelikte, steuerlich absetzen. Das muss auch für BAYER gelten." Neben der Verunmöglichung, Strafen Steuern mindernd geltend zu machen, fordert der Verein strafrechtliche Konsequenzen wegen organisierter Kriminalität für die zuständigen Vorstandsmitglieder des Konzerns.

BAYER hatte zwischen 1995 und 2001 mit Konkurrenten die Preise für Kautschuk-Zusätze abgestimmt. Diese so genannten Additive werden beispielsweise bei der Herstellung von Schuhen, Reifen, Schläuchen und Möbeln verwendet. Wegen drohender Regressforderungen musste BAYER in dieser Woche Rückstellungen in Höhe von 275 Millionen Euro bilden. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Konzern wegen desselben Falls 66 Millionen Dollar Strafe gezahlt. Hewitt Pate, Generalstaatsanwalt der US-Kartellkommission, bezeichnete die Verurteilung als "großen Schritt im Kampf um Verbraucherrechte." Das Kartell habe Millionen Konsumenten "schwer geschädigt".

Karikatur: Bernd A. Skott

Karikatur: Bernd A. Skott


Der BAYER-Konzern wird immer wieder bei der Bildung von Kartellen erwischt. Erst im Oktober wurde das Unternehmen in Portugal und in Brasilien illegaler Absprachen überführt. Im Vorjahr flogen allein in den USA drei Kartelle mit BAYER-Beteiligung auf.

"Der Fisch stinkt vom Kopf her. Es ist nicht hinnehmbar, dass stets kleine Abteilungsleiter als Bauernopfer herhalten müssen, während die verantwortlichen BAYER-Vorstandsmitglieder ihre Hände in Unschuld waschen. Jeder weiß, dass jahrelang gültige Preisabsprachen nicht an der Führungsebene des Konzerns vorbei geschlossen werden", stellt die CBG dazu fest. Zudem zeige die wiederholte Überführung des Konzerns, dass nicht nur vorsätzlich, sondern geplant und systematisch gehandelt werde. Die CBG fordert Ermittlungen und juristische Konsequenzen wegen organisierter Kriminalität und Bandenbildung.

Dass für den Konzern - ebenso wie für die Saatgut-Unternehmen Monsanto und Syngenta - in Indien seit Jahren tausende von Kindern durch indische Zulieferer ausgebeutet werden, hat die CGB schon 2003 in die Öffentlichkeit gebracht. Diese Form von kriminellem Handeln will BAYER nun aufgrund der CGB-Kampagne und dem danach folgenden internationalen Druck einstellen. Das Unternehmen hat jedenfalls - nach eigenen Angaben - inzwischen ein Programm zur Ersetzung der Kinder durch erwachsene Arbeitskräfte gestartet.

Externe Links:
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Online-Flyer Nr. 22  vom 14.12.2005

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