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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Sport
Was mir beim Betrachten von so einem Foto durch den Kopf geht
Konsequenter Nichtraucherschutz?
Von Hermann

Kürzlich blätterte ich in den Stadionzeitungen vergangener Spieltage dieser Saison. Dabei stieß ich auf einen Aufruf zur „Zivilcourage für Sicherheit“. Darunter war auf einem Bild ein auf grünen Rasen gebettetes Feuerzeug zu sehen.

Feuerzeug im Gras
Foto: Hermann

Im Text wurden FC-Fans aufgefordert, Stadionbesucher zu denunzieren, die sie beim Werfen von Gegenständen in den Innenraum beim letzten Heimspiel beobachtet haben. Denn mit diesen Taten hätten „einige Unverbesserliche dem FC ein Eigentor geschossen“. Natürlich ist es falsch, den Stadionrasen nebst darauf platzierter Akteure mit Wurfgeschossen zu bedenken, aber nicht weniger falsch ist es, den Begriff „Zivilcourage“ für das Verpetzen unliebsamer Zeitgenossen herabzuwürdigen. Zivilcourage war einst ein schillernder Titel, den sich nur, wer wahrhaften Mut beim Vertreten ehrenhafter Werte bewies, ans Revers heften durfte. Wenn es dafür heute genügt, anonym behandelte Mails zu verschicken, wird der Begriff vom Samtkissen in die Ramschecke erstrebenswerter Titel degradiert.

Aber eigentlich wollte ich auf das oben beschriebene Foto zu sprechen kommen. Tatsächlich liegt das Feuerzeug, neben dem Plastikbecher und dem Geldstück, ganz weit oben in der Hitparade der im Stadion geworfenen Gegenstände. Zu trauriger Berühmtheit verhalf ein junger zivildienstleistender Kölner in der vergangenen Saison auch dem Trommelstock. Diesen Wurf erklärte Dittsche tags darauf im WDR-Fernsehen mit einer genetischen Veranlagung bei Rheinländern, Dinge zu werfen, deren Ursprung in Karnevalsumzügen zu finden ist.

Meine ganz persönliche Theorie besagt, dass in der Vergangenheit, als die meisten Stadien noch elend breite Laufbahnen hatten, das Werfen von Gegenständen nicht geahndet wurde, weil die Wurfgeschosse lediglich die Tartanbahn, aber nie und nimmer den Rasen als Ziel fanden. Durch diese stillschweigende Duldung konnte sich das Werfen als Unmutsäußerung etablieren und wurde erst in den reinen Fußballstadien zum ernsten Problem für DFB und Vereine.

Zurück zum Foto vom Feuerzeug auf Rasen. Unter selbigen steht, neben angesprochenem Aufruf zu Zivilcourage, auch noch eine Erklärung zum Thema Nichtraucherschutz. Die verkündet, dass es künftig keine Zigaretten mehr im Stadion zu kaufen geben wird, im Familienblock neuerdings Rauchverbot herrscht, und dass Raucher aus Rücksicht freiwillig auf das Rauchen beim Fußball verzichten sollten. Dieser Text eröffnet für die Interpretation des Fotos ganz neue Möglichkeiten: Vielleicht hat sich hier jemand von seinem Feuerzeug getrennt, um der Knechtschaft der Nikotinsucht ein für allemal Adieu zu sagen. Der Feuerzeugwurf als Befreiungsschlag gegen Lungenkrebs und Gefäßverengung. Wenn alle im Stadion ihre Feuerzeuge in den Innenraum geschleudert haben, ist der Nichtraucherschutz perfekt. Natürlich ist der Wurf an und für sich verboten, das Risiko der Verfolgung und Bestrafung durch Verein und Justiz nehmen die tapferen Werfer zum Schutze der allgemeinen Gesundheit notgedrungen auf sich. Ohne Rücksicht auf mögliche Konsequenzen zum eigenen Nachteil an einem moralisch hochwertigen Ziel festhalten – das nenne ich Zivilcourage.

Hoppla, da bin ich mit meiner Interpretation wohl ein wenig über das Ziel hinausgeschossen. Bei genauerer Betrachtung könnte so auch der Becherwerfer seine Tat als Zeichen gegen die Trunksucht erklären, und der Münzwurf könnte als Kapitalismuskritik entschuldigt werden. Über den tieferen Sinn von Schweinekopf und  Motorroller, den berühmtesten Wurfgeschossen Südeuropas, will ich gar nicht weiter nachdenken, lieber mache ich mir eine Zigarette an. Mein Rauchverhalten verdeutlicht zwar, dass ich rücksichtslos die Gesundheit anderer gefährde, gleichzeitig beweist der Umkehrschluss meiner oben ausgeführten Theorie aber auch, dass ich im Stadion kein „Unverbesserlicher“ bin, der seinem Verein „ein Eigentor“ schießt, denn ich brauche mein Feuerzeug ja noch.



Online-Flyer Nr. 91  vom 18.04.2007

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