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Aktueller Online-Flyer vom 04. Mai 2024  

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Wirtschaft und Umwelt
Justizministerin bringt Generalstaatsanwalt in Verlegenheit
Wer sorgte für Freispruch der Mannesmänner?
Von Peter Kleinert

Am 23. Juni 2004 hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf für die sechs Mannesmann-Herren von Ackermann bis Zwickel Haftstrafen von zwölf bis 36 Monaten gefordert und energisch Revision beantragt, nachdem das Landgericht alle Angeklagten wider Erwarten frei gesprochen hatte. 25 Monate später, am 24. November, war die Staatsanwaltschaft, nachdem der Bundesgerichtshof sich ihrer Revisionsbegründung angeschlossen und das Verfahren ans Landgericht zurückverwiesen hatte, der Meinung, dass die Angeklagten unbestraft davon kommen sollten. Das Verfahren könne gegen eine "Geldauflage" eingestellt werden, stimmte sie der Verteidigung zu. Die meisten Medien akzeptierten - wie der Kölner Stadt-Anzeiger - diesen "Deal als salomonische Lösung".

180 Grad-Wende der Staatsanwälte

Salomo, Sohn von König David, ist in der Tat seit knapp 3.000 Jahren durch ein "weises Urteil" bekannt, das allerdings nicht im entferntesten dem nun nach ihm von Stadt-Anzeiger-Redakteurin Marianne Quoirin benannten "Deal" glich. Im Gegenteil. Laut Altem Testament 1.Kön.3, 16ff. befahl er nämlich, anlässlich eines Streits zweier Mütter um ein Kind, dieses zu teilen, worauf die falsche Mutter sich durch ihre Einwilligung verriet und Salomo das Kind der richtigen Mutter übergeben konnte. Und: im Falle Mannesmann-Deal waren "salomonische" Richter eigentlich so gut wie überflüssig, weil deren Urteil bereits zuvor durch Staatsanwälte und Verteidigung ausgehandelt worden war. Die Frage, warum es zu dieser 180 Grad-Wende der Ankläger kam, wurde - soweit ich es übersehe - von den Kollegen der üblichen Medien nicht gestellt, obwohl eine ganze Reihe von ihnen auch schon 2004 im Düsseldorfer Gericht dabei gewesen waren.

Zwar fiel der Süddeutschen Zeitung am ersten Tag des zweiten Prozesses auf, dass Oberstaatsanwalt Peter Lichtenberg "zielstrebig...auf Klaus Esser zu" ging und "den früheren Mannesmann-Chef mit Handschlag und einem freundlichen Lächeln" begrüßte, "bevor er sich an seinen Platz links unter dem Fenster" setzte. Zwar wusste das Handelsblatt, dass eben dieser Oberstaatsanwalt "neu dazu gestoßen" war, während nur "Staatsanwalt Dirk Negenborn...bereits beim ersten Prozess dabei war". Zwar hatte laut Financial Times Deutschland der neue Oberstaatsanwalt Peter Lichtenberg sogar ankündigt: "Aufgrund der durch den BGH geklärten Rechtsfragen und der sich abzeichnenden Schwerpunkte des neuen Verfahrens besteht kein Bedarf mehr für drei Sitzungsvertreter." Es reiche völlig aus, wenn diesmal nur noch zwei Staatsanwälte, nämlich er und Negenborn, die Anklage verträten. Mehr zum Wie und Warum dieser Veränderung hinterfragte - soweit bekannt - allerdings keiner der Gerichtsreporter - auch dann nicht, als die beiden Staatsanwälte sich mit der Verteidigung zur großen Überraschung des Publikums darauf geeinigt hatten, dass der spektakuläre Wirtschaftsprozess um die Rechtmäßigkeit der Zahlung von 57 Millionen im Einvernehmen eingestellt werden solle und die 10. Große Wirtschaftsstrafkammer dem zustimmte. Auch den  Gerüchten aus Justizkreisen über die Gründe dieser Veränderung auf der Anklagebank ging niemand nach, obwohl die ganz anders aussahen, als die, die Oberstaatsanwalt Lichtenberg offiziell am 4.Oktober mitgeteilt hatte.

Karikatur: Kostas Koufogiorgos
Karikatur: Kostas Koufogiorgos
www.koufogiorgos.de



Wer veränderte warum die Anklagebank?

Am 30. November richtete ich deshalb eine Mail-Anfrage an die Presseabteilung der Düsseldorfer Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter von der CDU:
"1. Ist meine Information richtig, dass einige Zeit vor der Wiederaufnahme des Verfahrens in Düsseldorf eine neue Staatsanwaltschaft eingesetzt worden ist?
2. Ist meine Information richtig, dass der Austausch der Staatsanwälte unter der derzeitigen Justizministerin stattgefunden hat?
3. Wenn diese Informationen korrekt sind, Frage: Warum wurden Staatsanwälte in diesem Verfahren austauscht? Etwa, weil die ursprünglich im ersten Verfahren agierende Staatsanwaltschaft bei dem "Millionen-Deal" mit der Verteidigung nicht mitgespielt hätte?"

Antwort von Silvia Klein, Justizministerium NRW, Pressereferat, vom selben Tag: "Ihre E-Mail-Anfrage habe ich zuständigkeitshalber der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf (pressestelle@gsta-duesseldorf.nrw.de) zugeleitet. Sie werden von dort Antwort erhalten."

Die Antwort blieb am Donnerstag und Freitag aus. Am Sonntag insistierte ich per Mail bei den Pressedezernenten von Generalstaatsanwalt Ralf Möllmann, dem leitenden Oberstaatsanwalt Heiko Manteuffel und Staatsanwalt Michael Schwarz. Manteuffel beschwerte sich am Montagmorgen telefonisch - nicht bei mir, sondern bei einem NRhZ-Kollegen -, ich hätte ihn unter Druck gesetzt. Als ich ihn anrufen wollte, war er "in einer Besprechung". Ich mailte erneut, bat um die Antwort auf meine dort seit vier Tagen vorliegenden Fragen. Knappe Antwort Manteuffels per Mail: "Ihre Informationen treffen nicht zu!" Meine Rückfrage: "Warum trat im zweiten Verfahren nur noch ein Staatsanwalt von den dreien auf, die im ersten Verfahren die Gefängnisstrafen für die Angeklagten beantragt hatten und die dann in die Revision gegangen waren, nachdem der Freispruch erfolgt war?" Antwort Manteuffel: "Zu dieser Frage hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegenüber der Presse am 4. Oktober 2006 erklärt: "Die Staatsanwaltschaft wird in der neuen Hauptverhandlung mit zwei Sitzungsvertretern (StA Negenborn (46), OStA Lichtenberg (48)) vertreten sein. Aufgrund der durch den BGH geklärten Rechtsfragen und der sich abzeichnenden Schwerpunkte des neuen Verfahrens besteht kein Bedarf mehr für 3 Sitzungsvertreter."

Roswitha Müller-Piepenkötter - leitet Fragen lieber weiter
Roswitha Müller-Piepenkötter - leitet Fragen lieber weiter
Foto: Justizministerium


Das wusste ich - wie Manteuffel und sein Chef Möllmann - schon seit zwei Monaten und antwortete entsprechend: "Das ist keine Antwort auf meine Frage, warum zwei der ursprünglich drei Staatsanwälte nicht mehr die Anklage vertreten durften. Herr Lichtenberg war im ersten Verfahren NICHT dabei. Es blieb von den drei ursprünglichen Anklagevertretern nur Herr Negenborn übrig. Warum? Das wüßte ich eben gern." Manteuffel nach einer halben Stunde: "Weil ein Sitzungsvertreter inzwischen an die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach versetzt worden war (OStA Schroeter) und der zweite Sitzungsvertreter als Leiter einer anderen Abteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf für die ursprünglich geplante lange Sitzungsdauer nicht abkömmlich war (OStA Puls)."

Dafür konnte ich mich nur bedanken: In der Aufregung hatten der Pressedezernent oder der Generalstaatsanwalt persönlich offenbar vergessen, dass man mir noch eine Stunde vorher die völlig anders lautende offizielle Begründung vom 4. Oktober gemailt hatte, laut der angeblich "aufgrund der durch den BGH geklärten Rechtsfragen...kein Bedarf mehr für 3 Sitzungsvertreter" bestanden haben solle. Und nun waren die beiden im zweiten Prozess nicht mehr Anwesenden "versetzt" bzw. "nicht abkömmlich" gewesen. - Ob es so klug von Justizministerin Müller-Piepenkötter gewesen war, die Sache "zuständigkeitshalber der Generalstaatsanwaltschaft zugeleitet" zu haben, wird sie selbst am besten beurteilen können.

Josef Ackermann - mit voller Kraft weiter
Josef Ackermann - mit voller Kraft weiter
Foto: Deutsche Bank



Deutsche Bank auf erfolgreichem Kurs

Fest steht jedenfalls das Ergebnis des "Deals", an dem OStA Schroeter und OStA Puls - aus welchem Grund auch immer - nicht beteiligt waren, und über den in einigen Wochen trotzdem niemand mehr reden wird: Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann zahlt 3,2 Millionen Euro "aus eigener Tasche" und darf deshalb - ohne durch die im ersten Verfahren beantragte Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen Untreue in einem besonders schweren Fall "beschädigt" zu sein - weiter 20 Millionen Euro im Jahr verdienen. Reaktion des DB-Aufsichtsratsvorsitzenden Clemens Börsig: Ackermann könne nun endlich "mit voller Kraft den erfolgreichen Kurs der Deutschen Bank" weiterführen.

Ex-Mannesmann-Vorstandschef Klaus Esser gibt 1,5 Millionen von den 16 Millionen Prämien und "Abfindung" für seinen selbst gewollten "Arbeitsplatzverlust" zurück und entgeht so der beantragten Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der frühere Aufsichtsratschef Joachim Funk, der sich selbst eine Prämie von drei Millionen genehmigte, zahlt eine Million anstelle der gegen ihn ursprünglich beantragten Strafe von drei Jahren. Der frühere IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel zahlt anstatt einer drohenden Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten 60.000 Euro. Der frühere Esser-Mitarbeiter Dietmar Droste zahlt 30.000 Euro und entgeht so einer Bewährungsstrafe von einem Jahr, und der ehemalige Konzernbetriebsratsvorsitzende Jürgen Ladberg zahlt 12.500 Euro anstatt einer Bewährungsstrafe. Gezahlt werden von den sechs Herren insgesamt 5,8 Millionen Euro - ein Zehntel der Summe, die anlässlich der von ihnen in die Wege geleiteten Fusion mit Vodafone an ehemalige Mannesmann-Manager und Pensionäre Anfang 2000 geflossen ist.

"Vollkommen ergebnisoffen"

Laut WELT vom 21.Oktober hatte der neu eingesetzte Oberstaatsanwalt Lichtenberg in einem Interview auf die Frage "Sie gehen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aber schon siegesgewiss ins Verfahren, oder?" eine Antwort gegeben, die man erst einen Monat später richtig begreifen konnte: "Es ist sicherlich so, dass wir uns durch die Entscheidung des BGH in unserer Rechtsauffassung bestätigt sehen, dass es für die Anerkennungsprämien keine Rechtfertigung gab. Trotz der überzeugenden Entscheidung des BGH gehen wir aber vollkommen ergebnisoffen in die neue Hauptverhandlung." - Am Ergebnis des "Deals" kann nicht mehr gerüttelt werden, nicht mal vom BGH. Es ist rechtskräftig.

Der Kölner Schriftsteller Wolfgang Bittner, dessen "Rechts-Sprüche" die NRhZ heute in der 48sten Folge veröffentlicht, scheint diese Entwicklung schon vor Jahren vorausgeahnt zu haben:
 
Freie Beweiswürdigung

Der Richter würdigt
die Beweise so
wie er sie auf Grund
seiner Unabhängigkeit
würdigen will

Lesenswert ist in diesem Zusammenhang auch der Artikel über den "Blue Planet Award" in dieser NRhZ-Ausgabe. Dort wird über einen Staatsanwalt berichtet, der im Zusammenhang mit einem Holzgift-Prozess gegen Manager des Chemie-Konzerns BAYER AG aus Protest gegen die Einstellung eines Strafbefehls von seinem Amt zurückgetreten ist.

Online-Flyer Nr. 73  vom 05.12.2006

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