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Aktueller Online-Flyer vom 26. April 2024  

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Medien
Offener Brief an NRW-Ministerpräsident Rüttgers in Sachen Bürgerfunk:
"Restriktionen sofort streichen!".
von Christoph Schaefler

Zu den Einschränkungen, von denen der Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen durch CDU-Abgeordnete bedroht wird, die - wie MdL Thorsten Schick - selbst im kommerziellen Lokalfunk engagiert sind, hat der Vorsitzende des Interessenvereins Gemeinnütziger Rundfunk (IGR) in NRW einen Offenen Brief an Ministerpräsident Rüttgers geschrieben. Hier der Text des Briefes. Die Redaktion.

Sehr geehrter Herr Dr. Rüttgers,
als zentrale Aussage am Schluß Ihrer Rede zur Gedenkfeier "60 Jahre NRW" haben Sie die wichtigsten Eckpunkte nochmals als ein Art "Liebeserklärung" zusammengefaßt: [...] "Ich mag die Menschen mit ihrer direkten, schnörkellosen Art, mit ihrer Bereitschaft für alles Neue, [...] mit ihren Fähigkeiten und Talenten, [...] mit ihrem gesunden Empfinden für Gerechtigkeit und Fairness, [...] Und ich wünsche mir, ich wünsche uns allen: Tun wir alles, damit Nordrhein-Westfalen auch künftig das Land von Freiheit und Gerechtigkeit, Aufstieg und Sicherheit, Miteinander und Füreinander ist. Glück auf!"

Sehr geehrter Herr Dr. Rüttgers,
ganz im Sinne Ihrer Rede: Schmälern Sie den vielen Menschen hier in NRW, die sich tagtäglich und das schon seit 15 Jahren für die Rundfunkfreiheit und die damit verbundene Gerechtigkeit größtenteils ehrenamtlich einsetzen, nicht ihr Recht auf Meinungsfreiheit, Kreativität und Kulturfreiheit!!

Einige Ihrer medienpolitisch ambitionierten Fraktionskollegen wollen nämlich zu Gunsten des ohnehin schon sehr profitabel laufenden Rahmenprogramms "Radio NRW" die Bürgerfunker massiv in ihren Rechten (60% Kürzungen der Sendezeiten und Abschieben auf Sendeplätze jenseits der 22:00 Uhr) beschneiden und zugleich auch die Zuschüsse aus den Rundfunkgebühren (dienen der Wahrung der Rundfunkfreiheit) erheblich herunterfahren.

Bislang fördert jeder NRW-Rundfunkgebührenzahler mit lediglich rund 20 Cent pro Jahr den Bürgerfunks und garantiert somit eine wichtige Säule der Rundfunkfreiheit. Begründet werden die Restriktionsunterfangen damit, daß man den Lokalrundfunk wirtschaftlich absichern wolle. In keinem anderen Bundesland war und ist, sofern es ihn dort überhaupt gibt, der Lokalfunk wirtschaftlich besser abgesichert als in NRW. Der Grund für dieses Erfolgsmodell liegt eben in der Zusammenfassung aller am Lokalfunk Interessierten zu einem binnenpluralen Monopol-Lokalrundfunk, der somit keine wirtschaftliche Konkurrenz von einem lokalen Mitbewerber zu befürchten braucht.

Der einzige Wermutstropfen (zur absoluten Gewinnmaximierung - im Promillebereich) lag und liegt nach Ansicht der Betreiber in der Integration der maximal 2 Stunden Bürgerfunk. Daher schob man diesen Programmplatz dann auch auf immer spätere Sendezeiten. Heute starten die meisten Bürgerfunker ihr Programm entweder um 19:00 oder 20:00 Uhr.

Die binnenplurale Monopolsituation des Lokalrundfunks erfordert aber eine Beteiligung aller am Lokalfunk interessierten Kräfte, sonst hätte sie keine rechtliche Legitimation mehr für die Monopolstellung. Der Bürgerfunk erfüllt in dieser Konstruktion die Rolle der "Vielfaltsreserve", also all jener, die sich hauptsächlich als Minderheiten und ohne kommerziellen Hintergrund in diesem Medium "mit ihren Fähigkeiten und Talenten" unter anderem auch "direkt" und "schnörkellos" zu Wort melden wollen; also ganz im Sinne Ihrer Rede, Herr Dr. Rüttgers!

Rufen Sie also Ihre medienpolitisch ambitionierten Fraktionskollegen dazu auf, "mit gesundem Empfinden für Gerechtigkeit und Fairness" das Vorhaben zur Novellierung des Landesmediengesetzes nochmals auf den Geist Ihrer Rede hin zu überprüfen und die angekündigten Restriktionen gegen den Bürgerfunk sofort ohne jedes "Wenn und Aber" zu streichen. Denn sonst bleibt Ihr Wunsch: "Tun wir alles, damit Nordrhein-Westfalen auch künftig das Land von Freiheit und Gerechtigkeit, Aufstieg und Sicherheit, Miteinander und Füreinander ist", nur eine leere Worthülse!!!
Glück auf Herr Ministerpräsident!



Online-Flyer Nr. 68  vom 31.10.2006

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