NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 19. April 2024  

zurück  
Druckversion

Medien
Die Ehre der Kölner Oppenheim-Bank und die Pressefreiheit
Eine feine Bank schlägt um sich
Von Werner Rügemer

Acht einstweilige Verfügungen haben die Bank Oppenheim und ihre Berliner Kanzlei Schertz Bergmann bisher gegen Verlag, Autor, Vorwortverfasser und die Neue Rheinische Zeitung online seit Erscheinen von "Der Bankier" erwirkt. Acht? Oder sind es inzwischen mehr? - Zum aktuell diskutierten Messehallen-Skandal verhält sie sich zur Zeit merkwürdig still...
Das Buch erschien im Mai 2006. Doch schon im Januar, auf die Verlagsankündigung hin, hagelte es Unterlassungsforderungen. Dann wurde dem Autor eine Strafanzeige angekündigt, weil ein ungenannter Informant in einer Veranstaltung etwas Ehrverletzendes über die Kanzlei gehört habe. Dann folgten Unterlassungsforderungen namens der Bank, wieder mit Berufung auf den ungenannten Informanten, der wie bei der Strafanzeige bei Gericht alles unter Eid bekräftigen würde, so wurde versichert. Dann wurde die trübe Quelle doch nicht angezapft. Aber man kann ja mal drohen. Vielleicht lässt sich jemand einschüchtern. Dr. Schertz, Chef der von Oppenheim beauftragten Berliner Kanzlei Schertz Bergmann, bietet Unternehmen an, die Berichterstattung "bereits am Anfang im Keim zu ersticken oder im besten Falle noch im Recherchestadium zu verhindern."

Werner Rügemer vor dem Oppenheim-Palais
Werner Rügemer vor dem Oppenheim-Palais
Foto: Arbeiterfotografie

Nach Erscheinen des Buches erwirkten die persönlich haftenden Gesellschafter der Bank, angeführt von Matthias Graf von Krockow, beim Berliner Landgericht eine Einstweilige Verfügung gegen 22 Passagen, weil sie "ehrverletzend" seien. Danach erwirkte die Bank in einem getrennten Verfahren eine wortgleiche Verfügung gegen den Autor. Eine hätte genügt, um das Buch zu stoppen. Alfred von Oppenheims Sohn stellte ebenfalls Unterlassungsforderungen, in Wahrnehmung der "postmortalen Persönlichkeitsrechte" seines Vaters. Auch Buchhändler wurden mit denselben Unterlassungsforderungen überzogen, als müssten sie für jede Aussage in jedem Buch haften, das sie verkaufen. Grossisten erhielten Schreiben, dass in dem Buch zwei Dutzend Unwahrheiten enthalten seien - ohne Hinweis darauf, dass es lediglich einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gab und dass auch eine solche keinen Beweis für Unwahrheiten darstellt. Buchhändler erhielten Abmahnungen und anschließend eine Rechnung dafür. Aus Angst haben Händler und Vertriebe das Buch aus dem Sortiment genommen.

Der Verlag druckte eine 2. Auflage mit geschwärzten Stellen. Einige Wochen danach fiel der Bank noch eine Stelle ein, gegen die sie wieder zwei wortgleiche Verfügungen gegen Verlag und Autor erwirkte. Getrennt davon erwirkte die Kanzlei zwei Verfügungen gegen das neu eingefügte Vorwort von Prof. Hans See und gegen die Neue Rheinische Zeitung, die das Vorwort vorabgedruckt hatte. Der Verlag brachte die dritte, erweitert geschwärzte Ausgabe heraus. Gegen einen NRhZ-Bericht des Autors über die Landgerichtsverhandlung am 22.8.06 erwirkte die Kanzlei zwei Einstweilige Verfügungen, gegen die Redaktion  und gegen den Autor. Die Kanzlei will u.a. verbieten lassen, dass über das Verhalten ihres Anwalts vor Gericht überhaupt berichtet wird. Wegen dessen angeblicher Beleidigung fordert sie 15.000 Euro Entschädigung.

Alfred Freiherr von Oppenheim
Alfred Freiherr von Oppenheim
Foto: Arbeiterfotografie

Die 22 Passagen drehen sich vor allem um Nebensächlichkeiten: Gibt es in keiner der Bankfilialen Bankschalter oder doch in einigen? Wurde der ehemalige Kölner Oberstadtdirektor Geschäftsführer in der Bank oder nur in einer Tochtergesellschaft? Galt die Rendite von jährlich 24 Prozent eines Luxemburger Pharmafonds bis 2005 oder nur bis 2001? Wichtigere der zunächst verbotenen Passagen hat das Landgericht auf den Einspruch von Verlag und Autor inzwischen aufgehoben: So darf weiter behauptet werden, dass das Kölner Rathaus, vom Esch-Oppenheim-Fonds errichtet, der Stadt teurer kommt als wenn sie es selbst hätte errichten lassen; dass die Gesamtmiete für die Kölner Messehallen, ebenfalls errichtet von Esch-Oppenheim, die Stadt Köln "etwa 800 Millionen Euro" kostet und nicht 700 Millionen; dass der Rat der Stadt Köln beschlossen hat, der Investor habe die Kosten der Altlastensanierung auf dem Messegelände zu übernehmen - Graf Krockow hatte eidesstattlich versichert, einen solchen Ratsbeschluss gebe es nicht.

Einsatz anonymer Informanten, Berichterstattung im Keim ersticken, ausufernd erwirkte und noch mehr angedrohte Verfügungen, Eingriffe in den Buchhandel, Androhung von Zwangsvollstreckung für Anwaltskosten, Entschädigungsforderungen für angebliche Beleidigungen: Dass diese feine Bank und ihre Kanzlei um sich schlagen, mag man nachfühlen. Doch dass die Justiz bisher so beflissen mitmacht und Einstweilige Verfügungen scheinbar "wie am Fließband" produziert, ist ein Skandal. Er betrifft nicht nur das Buch "Der Bankier", den Autor Rügemer, den Nomen-Verlag,  den Buchhandel und die unabhängige Internet-Zeitung NRhZ. Die Liste der Mandanten der neuen Medienkanzleien wie Schertz Bergmann, die sich Banken und Konzernen andienen, um deren "Persönlichkeitsrechte" zu verteidigen, wird lang und länger.

Der Ehrenkodex der Bank Oppenheim hieß und heißt bis heute: Heule mit den Mächtigen und Reichen. Nutze die finanziellen Grauzonen für dich selbst und deine Kunden. "Wir sind diskret, geheimer als geheim", war ein Wahlspruch des verstorbenen Alfred Freiherr von Oppenheim, dem der "ungebetene Nachruf" gewidmet ist. Die Bank bildete zwei Jahrhunderte lang ohne Unterbrechung mit den wechselnden Eliten und Regierungen eine enge Symbiose, wurde von ihnen genutzt und gehätschelt, auch während des NS. Systemübergreifender Opportunismus sicherte die Arrangements mit Preußenkönigen, NS-Regime, Adenauers und Kohls und Merkels CDU ebenso wie mit sozialdemokratischen Spitzenpolitikern. Dies wird im Buch dargestellt und konnte auch nicht beanstandet werden. "Für die wenigen tun wir alles", war der zweite Wahlspruch des Bankiers. Demokratie stand und steht nicht an erster Stelle im Wertesystem der Bank.

Die Bank beschwört "Ehrverletzungen", beweist aber, dass ihre Ehre doch sehr begrenzt ist.  Finanzbeschaffung für Preußenkrieg und NS-Aufrüstung, Teilnahme an Arisierungen, illegale Parteispenden für Adenauers und Kohls CDU, Vermögensdepot für SPD-Verteidigungsminister Scharping, Förderung des Andenkens an das Familienmitglied Max von Oppenheim, den "Vater des deutschen Djhad", der Islamisten zu Bombenattentaten gegen England aufrief: Diese Darstellungen konnte die Bank nicht beanstanden. Welche Ehre verteidigt eine Bank mit diesem (unvollständigen) Sündenregister? So fehlt der Bank jegliche historische und moralische Legitimation.

Der Bankier
106 Seiten, 12 Euro, ISBN: 3-9809981-7-7, Nomen-Verlag, Frankfurt/M
Foto: Nomen Verlag

So demonstriert die Bank ihren ehrlosen Opportunismus und ihre opportunistische Ehrlosigkeit auch vor Gericht. Ein Beispiel: Im Buch heißt es, dass die Bank nach dem selbsterklärten Vorbild der US-Finanzinvestoren seit 2005 Unternehmen aufkauft, sie "restrukturiert" und dann weiterverkauft; zu den Methoden gehören Entlassungen, Lohnsenkungen und Verlagerungen von Betriebsteilen. Die Bank behauptet, diese Darstellung würde ihre Ehre verletzen, da sie diese Maßnahmen bisher nicht durchgeführt habe. An anderer Stelle im Buch wird dagegen ein Sprecher der Bank zitiert: Er lobt, dass zur Aktienwertsteigerung der Vorstand von DaimlerChrysler notfalls 6.000 Arbeitsplätze verlagert und dass die Beschäftigten jährlich auf 4.000 Euro Einkommen verzichten sollen. Diese Stelle konnte von der Bank nicht beanstandet werden. Welche Ehre also wird hier beschworen?


Online-Flyer Nr. 66  vom 17.10.2006

Druckversion     



Startseite           nach oben

KÖLNER KLAGEMAUER


Für Frieden und Völkerverständigung
FOTOGALERIE