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Aktueller Online-Flyer vom 13. Dezember 2025  

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Aktuelles
Zur Geschichte der außenpolitischen Beziehungen
Was ist los mit der Neutralität der Ukraine?
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann

Die Ukraine "erklärt feierlich ihre Absicht, ein dauerhaft neutraler Staat zu werden, der sich keinen Militärbündnissen anschließt". So steht es in der Erklärung zur staatlichen Souveränität der Ukraine vom 16. Juli 1990. Darauf nimmt die Unabhängigkeitserklärung vom 24. August 1991 Bezug, denn es heißt darin: "Die Ukraine wird am 24. August 1991 zu einem unabhängigen demokratischen Staat erklärt. Am 1. Dezember 1991 wird ein republikanisches Referendum organisiert, um die Unabhängigkeitserklärung zu bestätigen..." und zwar "in Umsetzung der Erklärung der staatlichen Souveränität der Ukraine". Auf diese Unabhängigkeitserklärung bezieht sich wiederum die 1996 in Kraft getretene Verfassung der Ukraine. Der Oberste Rat der Ukraine "verabschiedet die Verfassung als Grundgesetz der Ukraine... geleitet von der Erklärung der Unabhängigkeit der Ukraine vom 24. August 1991, die durch die Volksabstimmung vom 1. Dezember 1991 bestätigt wurde." 84 Prozent der Wahlberechtigten nahmen an dem Referendum teil. Über 90 Prozent stimmten dafür. Indem die Verfassung auf die Unabhängigkeits- und diese ihrerseits auf die Souveränitätserklärung Bezug nimmt, ist die Ukraine zu einem "dauerhaft neutralen Staat" geworden. Demnach ist die Ukraine bis heute neutral – ließe sich annehmen.

Doch es lief anders. Per Beschluss des Obersten Rates der Ukraine kommt es am 7. Februar 2019 zum Bruch in der Verfassung. Zwar bleibt die Formulierung "geleitet von der Erklärung der Unabhängigkeit der Ukraine" in der Präambel bestehen, aber an anderer Stelle wird ergänzt: "unter Bekräftigung der europäischen Identität des ukrainischen Volkes und der Unumkehrbarkeit des europäischen und euro-atlantischen Kurses der Ukraine”. Im Gesetz, mit dem die Verfassungsänderung umgesetzt wird, heißt es desweiteren: "Absatz 5 von Teil 1 des Artikels 85 erhält folgende Fassung: 'Festlegung der Grundsätze der Innen- und Außenpolitik, Umsetzung des strategischen Kurses des Staates zur Erlangung der Vollmitgliedschaft der Ukraine in der Europäischen Union und in der Nordatlantikvertrags-Organisation'." Die NATO-Medien frohlocken: "Die Ukraine hat zwei ihrer großen Ziele in die Verfassung aufgenommen, den Beitritt zu EU und NATO."

Dem vorausgegangen war eine Erklärung der Staats- und Regierungschefs, die am 3. April 2008 an der Tagung des Nordatlantikrats in Bukarest teilgenommen hatten. Darin heißt es – die zu dem Zeitpunkt in Sachen Neutralität noch ungebrochene Verfassung der Ukraine missachtend – unter Punkt 23: "Die NATO begrüßt die euro-atlantischen Bestrebungen der Ukraine und Georgiens, der NATO beizutreten. Wir haben heute vereinbart, dass diese Länder Mitglieder der NATO werden. Beide Nationen haben wertvolle Beiträge zu den Operationen des Bündnisses geleistet."


Es folgt eine Auflistung von Original-Belegen, die die beschriebene Geschichte der außenpolitischen Beziehungen der Ukraine bestätigen (in deutscher Übersetzung):

Erklärung zur staatlichen Souveränität der Ukraine, verabschiedet von der Werchowna Rada der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik in Kiew am 16. Juli 1990
Punkt "IX. Äußere und innere Sicherheit": Die Ukrainische SSR erklärt feierlich ihre Absicht, ein dauerhaft neutraler Staat zu werden, der sich keinen Militärbündnissen anschließt und sich an drei Grundsätze der Atomwaffenfreiheit hält: keine Atomwaffen anzunehmen, herzustellen oder zu erwerben.
https://static.rada.gov.ua/site/postanova_eng/Declaration_of_State_Sovereignty_of_Ukraine_rev1.htm

Unabhängigkeitserklärung der Ukraine vom 24. August 1991
Die Ukraine wird am 24. August 1991 zu einem unabhängigen demokratischen Staat erklärt. Am 1. Dezember 1991 wird ein republikanisches Referendum organisiert, um die Unabhängigkeitserklärung zu bestätigen. [...] in Umsetzung der Erklärung der staatlichen Souveränität der Ukraine, erklärt die Werchowna Rada der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik feierlich die Unabhängigkeit der Ukraine und die Gründung des unabhängigen ukrainischen Staates – UKRAINE.
https://files.pca-cpa.org/pcadocs/ua-ru/06.%20RU%20Hearing%20Exhibits/RU-89.pdf

OSZE-Bericht von 1992 über das Referendum vom 1. Dezember 1991 in der Ukraine
Hunderte ausländischer Beobachter und Korrespondenten verfolgten, wie 84 Prozent der Wahlberechtigten an die Urnen gingen. Über 90 Prozent der Teilnehmer, darunter viele Nicht-Ukrainer, stimmten für die Unabhängigkeit.
https://www.csce.gov/wp-content/uploads/2016/06/120191UkraineReferendum.pdf

Memorandum über Sicherheitsgarantien im Zusammenhang mit dem Beitritt der Ukraine zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen
Budapest, 5. Dezember 1994
Die Russische Föderation, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika bekräftigen ihre Verpflichtung gegenüber der Ukraine, gemäß den Grundsätzen der KSZE-Schlussakte die Unabhängigkeit und Souveränität sowie die bestehenden Grenzen der Ukraine zu achten. Die Russische Föderation, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika bekräftigen ihre Verpflichtung, keine Gewalt anzudrohen oder anzuwenden, die die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit der Ukraine beeinträchtigt, und dass keine ihrer Waffen jemals gegen die Ukraine eingesetzt werden, außer zur Selbstverteidigung oder in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen.
https://en.wikisource.org/wiki/Ukraine_Memorandum_on_Security_Assurances

Verfassung der Ukraine, 1996
Die Werchowna Rada der Ukraine, im Namen des ukrainischen Volkes – der Bürger der Ukraine aller Nationalitäten, die den souveränen Willen des Volkes zum Ausdruck bringen, [...] geleitet von der Erklärung der Unabhängigkeit der Ukraine vom 24. August 1991, die durch die Volksabstimmung vom 1. Dezember 1991 bestätigt wurde, verabschiedet diese Verfassung als Grundgesetz der Ukraine.
https://files.pca-cpa.org/pcadocs/ua-ru/04.%20UA%20Rejoinder%20Memorial/01.%20Exhibits/UA-506.pdf

Erklärung des Gipfeltreffens in Bukarest, 3. April 2008, veröffentlicht von den Staats- und Regierungschefs, die am 3. April 2008 an der Tagung des Nordatlantikrats in Bukarest teilgenommen haben
23 Die NATO begrüßt die euro-atlantischen Bestrebungen der Ukraine und Georgiens, der NATO beizutreten. Wir haben heute vereinbart, dass diese Länder Mitglieder der NATO werden. Beide Nationen haben wertvolle Beiträge zu den Operationen des Bündnisses geleistet.
https://www.nato.int/en/about-us/official-texts-and-resources/official-texts/2008/04/03/bucharest-summit-declaration

Gesetz zur Verfassungsänderung am 7. Februar 2019
Der Oberste Rat der Ukraine beschließt: Die Verfassung der Ukraine wird wie folgt geändert:
1. Der fünfte Absatz der Präambel wird nach den Worten „der zivilen Harmonie auf dem Gebiet der Ukraine” durch die Worte „und unter Bekräftigung der europäischen Identität des ukrainischen Volkes und der Unumkehrbarkeit des europäischen und euro-atlantischen Kurses der Ukraine” ergänzt.
2. Absatz 5 von Teil 1 des Artikels 85 erhält folgende Fassung: „5) Festlegung der Grundsätze der Innen- und Außenpolitik, Umsetzung des strategischen Kurses des Staates zur Erlangung der Vollmitgliedschaft der Ukraine in der Europäischen Union und in der Nordatlantikvertrags-Organisation”.
3. Artikel 102 wird durch einen dritten Teil mit folgendem Wortlaut ergänzt: „Der Präsident der Ukraine ist der Garant für die Umsetzung des strategischen Kurses des Staates zur Erlangung der Vollmitgliedschaft der Ukraine in der Europäischen Union und in der Nordatlantikvertrags-Organisation.“
4. Artikel 116 wird durch Absatz 1-1 mit folgendem Wortlaut ergänzt: „1-1) gewährleistet die Umsetzung der strategischen Ausrichtung des Staates auf die Erlangung der Vollmitgliedschaft der Ukraine in der Europäischen Union und in der Nordatlantikvertrags-Organisation“.
https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/2680-19?lang=en#Text


Siehe dazu auch:

Artikel von György Varga vom 14. Januar 2025
Schwierigkeiten mit der Wahrheit: Die „verschluckte Drahtbürste“ der NATO
https://www.nachdenkseiten.de/?p=127195


Und siehe:

Erklärung zum Internationalen Tag der Neutralität am 12. Dezember
Turkmenistan: ein Vorbild für Deutschland
Von Kampagne "Für ein neutrales Deutschland"
NRhZ 855 vom 12.12.2025
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29652

Erklärung zum Tag der Neutralität vom 12. Dezember
Wir warnen vor einer «partnership for war»
Von Bewegung für Neutralität, Schweiz
NRhZ 855 vom 12.12.2025
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29653

Wie steht es um die Neutralität in Österreich?
Von Daniel Jenny (Bundesobmann des Bündnisses "Neutrales Freies Österreich", NFÖ)
NRhZ 852 vom 10.10.2025
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29612

Wie steht es um die Neutralität in der Schweiz?
Von Ariet Güttinger (Vorstandsmitglied der Schweizer Initiative "Bewegung für Neutralität")
NRhZ 852 vom 10.10.2025
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29613

Wie steht es um die Neutralität in Deutschland?
Von Andreas Neumann (Kampagne für ein neutrales Deutschland)
NRhZ 852 vom 10.10.2025
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29614

Neutralität auf dem Vormarsch
Wichtige friedenspolitische Impulse – darunter vom Gründungskongress des BSW-Jugendverbands
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
NRhZ 850 vom 16.08.2025
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29559

Online-Flyer Nr. 855  vom 12.12.2025



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