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Aktuelles
Freispruch nach 44 Verhandlungstagen
Glückwunsch für Michael Ballweg!
Von NRhZ-Redaktion und Verteidigerteam
Die Hauptverhandlung gegen den Gründer der Querdenken-711-Bewegung, Michael Ballweg, begann am 2. Oktober 2024 vor dem Landgericht Stuttgart und endete am 31. Juli 2025 mit einem Freispruch - bis auf 19,53 Euro. Im Verfahren gegen Michael Ballweg wurden 80 Zeugen vernommen, 2.200 Urkunden verlesen und Stunden an Videos angeschaut. Der nachgewiesene Schaden beträgt 11,42 Euro (Vorsteuerabzug für Hundematte) und 8,11 Euro (Vorsteuerabzug für Parfümzerstäuber). Für die 279 Tage Untersuchungshaft in den Jahren 2022 und 2023 und die Durchsuchungsmaßnahmen muss eine Entschädigung gezahlt werden.

Michael Ballweg in Berlin am 1. August 2020

Ralf Ludwig und Michael Ballweg in Berlin am 1. August 2020
Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg - 44. Verhandlungstag – Freispruch für Ballweg, Staatsanwaltschaft scheitert mit zentralen Vorwürfen
Stuttgart, 20. August 2025 – Nach 44 Verhandlungstagen hat das Landgericht Stuttgart im Verfahren gegen Michael Ballweg das Urteil verkündet. Das Ergebnis: Freispruch in allen wesentlichen Anklagepunkten – insbesondere im Kernvorwurf des versuchten Betrugs.
Von den ursprünglich erhobenen Vorwürfen, darunter angebliche private Bereicherung, systematische Irreführung von Unterstützern, Geldwäsche und Steuerhinterziehung in großem Stil, blieb lediglich eine Bagatelle in Höhe von 19,53 Euro. Diese entstand aus zwei Einzelfällen zu Vorsteuerbeträgen über eine Hundematte und einen Parfümzerstäuber.
„Die Staatsanwaltschaft hat einen Elefanten ins Rennen geschickt – und herausgekommen ist ein Muggeseggele“, kommentierte Dr. Reinhard Löffler (CDU), einer der vier Verteidiger Ballwegs.
Keine Verurteilung auf Grundlage der Anklage
Wie Rechtsanwalt Ralf Ludwig betonte, wurde Michael Ballweg in allen Punkten freigesprochen, die Gegenstand der Anklage waren. Die geringe steuerliche Abweichung wurde erst im Verlauf des Verfahrens durch das Gericht selbst ermittelt, nicht durch die Ermittlungsbehörden. Sie führte nicht zu einer Strafe, sondern zu einer einfachen Verwarnung.
Ballweg erhält laut Urteil volle Entschädigung für seine neunmonatige Untersuchungshaft, den Vermögensarrest und die Aufrechterhaltung des Haftbefehls.
„Jetzt geht es zivilrechtlich weiter – wir werden das Land Baden-Württemberg für dieses politische Verfahren zur Rechenschaft ziehen“, kündigte Ludwig an.
Rechtsstaat auf dem Prüfstand
Alle vier Verteidiger – Dr. Reinhard Löffler, Gregor Samimi, Ralf Ludwig und Hans Böhme – äußerten scharfe Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Besonders deutlich wurde dies im Rückblick auf den zentralen Vorwurf, Ballweg habe sich über Schenkungen an der Bewegung bereichert. Das Gericht widersprach dieser Darstellung vollständig.
„Von 575.000 Euro bleibt nichts. Es war ein politisches Verfahren – und es ist gescheitert.“ (Hans Böhme)
Michael Ballweg selbst nutzte sein letztes Wort, um den politischen Charakter des Verfahrens zu benennen und sich bei seinen Unterstützern zu bedanken: „Ich danke allen, die an meiner Seite standen. Dieses Verfahren ist abgeschlossen. Ich möchte an dieser Stelle an alle anderen erinnern, die sich aufgrund ihrer Aktivitäten für die Grundrechte heute noch politisch motivierten juristischen Repressalien ausgesetzt sind.“
Verteidigung kündigt Revision gegen Verwarnung an
Trotz des weitreichenden Freispruchs kündigten Michael Ballweg und das Verteidigerteam am 4. August 2025 Revision gegen den verwarnenden Teil des Urteils an. Rechtsanwalt Ralf Ludwig begründete diesen Schritt mit einer grundlegenden Kritik an der Rechtsauffassung des Landgerichts:
„Sämtliche Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft vom März 2023 wurden vom Gericht vollständig widerlegt. Übrig blieb lediglich eine Verwarnung wegen angeblicher Steuerhinterziehung von 19,53 Euro sowie wegen versuchter Steuerhinterziehung in vergleichbarem Umfang – zu Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer.“
Ludwig betonte, dass das Gericht in seiner Begründung eine Rechtsauffassung zugrunde lege, die nach Einschätzung der Verteidigung der Abgabenordnung widerspricht. Die Verteidigung wolle daher auch ein Signal setzen:
„Wir müssen aufpassen, dass der Staat nicht beginnt, Menschen über das Steuerrecht oder das Geldwäschegesetz zu kriminalisieren – nur weil sie den Staat kritisieren.“
Ausblick: Verfahren gegen das Finanzministerium
Nach dem Freispruch kündigte Ballweg ein neues Verfahren gegen das Finanzministerium an. Dieses hält weiterhin an seiner Rechtsauffassung fest, Demonstrationen stellten ein Geschäftsmodell dar – ein Narrativ, das aus Sicht der Verteidigung verfassungswidrig ist.
„Wer Schenkungen für Demos wie Unternehmensumsätze behandelt, stellt die Versammlungsfreiheit infrage.“
Ballweg kündigte zudem einen Podcast zur juristischen Aufarbeitung an.
Siehe dazu:
Fotogalerie vom 1. August 2020
Großdemonstration "Das Ende der Pandemie - Der Tag der Freiheit" für die Beendigung des Corona-Notstandsregimes, Berlin, 1. August 2020
Hunderttausendfach gegen den Tiefen Staat
NRhZ 751 vom 12.08.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26945
Fotogalerie vom 29. August 2020
Hunderttausende fordern bei "Berlin invites Europe – Fest für Freiheit und Frieden" die Beendigung des Corona-Notstandsregimes, Berlin, 29. August 2020
Robert Kennedy: Pandemie seit Jahrzehnten geplant
NrhZ 753 vom 09.09.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27021
Fotogalerie vom 16. April 2023
Demonstration durch Stuttgart-Stammheim zur Justizvollzugsanstalt
ACHTUNG, ACHTUNG, MICHAEL-BALLWEG-FREIHEITSFEST!
NrhZ 810 vom 26.04.2023
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=28566
Verleihung des Kölner Karlpreises der NRhZ an Michael Ballweg
Konferenz "Frieden ohne NATO" am 25. und 26. November 2023 in Köln
NATO raus aus Deutschland – NATO raus aus Europa
NRhZ 822 vom 01.12.2023
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=28909
Fotogalerie vom 3. August 2024
Großdemonstration für Frieden und Freiheit in Berlin
3. August 2024: Mut zur Wahrheit
NRhZ 834 vom 14.08.2024
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29187
Online-Flyer Nr. 850 vom 20.08.2025
Freispruch nach 44 Verhandlungstagen
Glückwunsch für Michael Ballweg!
Von NRhZ-Redaktion und Verteidigerteam


Michael Ballweg in Berlin am 1. August 2020

Ralf Ludwig und Michael Ballweg in Berlin am 1. August 2020
Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg - 44. Verhandlungstag – Freispruch für Ballweg, Staatsanwaltschaft scheitert mit zentralen Vorwürfen
Stuttgart, 20. August 2025 – Nach 44 Verhandlungstagen hat das Landgericht Stuttgart im Verfahren gegen Michael Ballweg das Urteil verkündet. Das Ergebnis: Freispruch in allen wesentlichen Anklagepunkten – insbesondere im Kernvorwurf des versuchten Betrugs.
Von den ursprünglich erhobenen Vorwürfen, darunter angebliche private Bereicherung, systematische Irreführung von Unterstützern, Geldwäsche und Steuerhinterziehung in großem Stil, blieb lediglich eine Bagatelle in Höhe von 19,53 Euro. Diese entstand aus zwei Einzelfällen zu Vorsteuerbeträgen über eine Hundematte und einen Parfümzerstäuber.
„Die Staatsanwaltschaft hat einen Elefanten ins Rennen geschickt – und herausgekommen ist ein Muggeseggele“, kommentierte Dr. Reinhard Löffler (CDU), einer der vier Verteidiger Ballwegs.
Keine Verurteilung auf Grundlage der Anklage
Wie Rechtsanwalt Ralf Ludwig betonte, wurde Michael Ballweg in allen Punkten freigesprochen, die Gegenstand der Anklage waren. Die geringe steuerliche Abweichung wurde erst im Verlauf des Verfahrens durch das Gericht selbst ermittelt, nicht durch die Ermittlungsbehörden. Sie führte nicht zu einer Strafe, sondern zu einer einfachen Verwarnung.
Ballweg erhält laut Urteil volle Entschädigung für seine neunmonatige Untersuchungshaft, den Vermögensarrest und die Aufrechterhaltung des Haftbefehls.
„Jetzt geht es zivilrechtlich weiter – wir werden das Land Baden-Württemberg für dieses politische Verfahren zur Rechenschaft ziehen“, kündigte Ludwig an.
Rechtsstaat auf dem Prüfstand
Alle vier Verteidiger – Dr. Reinhard Löffler, Gregor Samimi, Ralf Ludwig und Hans Böhme – äußerten scharfe Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Besonders deutlich wurde dies im Rückblick auf den zentralen Vorwurf, Ballweg habe sich über Schenkungen an der Bewegung bereichert. Das Gericht widersprach dieser Darstellung vollständig.
„Von 575.000 Euro bleibt nichts. Es war ein politisches Verfahren – und es ist gescheitert.“ (Hans Böhme)
Michael Ballweg selbst nutzte sein letztes Wort, um den politischen Charakter des Verfahrens zu benennen und sich bei seinen Unterstützern zu bedanken: „Ich danke allen, die an meiner Seite standen. Dieses Verfahren ist abgeschlossen. Ich möchte an dieser Stelle an alle anderen erinnern, die sich aufgrund ihrer Aktivitäten für die Grundrechte heute noch politisch motivierten juristischen Repressalien ausgesetzt sind.“
Verteidigung kündigt Revision gegen Verwarnung an
Trotz des weitreichenden Freispruchs kündigten Michael Ballweg und das Verteidigerteam am 4. August 2025 Revision gegen den verwarnenden Teil des Urteils an. Rechtsanwalt Ralf Ludwig begründete diesen Schritt mit einer grundlegenden Kritik an der Rechtsauffassung des Landgerichts:
„Sämtliche Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft vom März 2023 wurden vom Gericht vollständig widerlegt. Übrig blieb lediglich eine Verwarnung wegen angeblicher Steuerhinterziehung von 19,53 Euro sowie wegen versuchter Steuerhinterziehung in vergleichbarem Umfang – zu Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer.“
Ludwig betonte, dass das Gericht in seiner Begründung eine Rechtsauffassung zugrunde lege, die nach Einschätzung der Verteidigung der Abgabenordnung widerspricht. Die Verteidigung wolle daher auch ein Signal setzen:
„Wir müssen aufpassen, dass der Staat nicht beginnt, Menschen über das Steuerrecht oder das Geldwäschegesetz zu kriminalisieren – nur weil sie den Staat kritisieren.“
Ausblick: Verfahren gegen das Finanzministerium
Nach dem Freispruch kündigte Ballweg ein neues Verfahren gegen das Finanzministerium an. Dieses hält weiterhin an seiner Rechtsauffassung fest, Demonstrationen stellten ein Geschäftsmodell dar – ein Narrativ, das aus Sicht der Verteidigung verfassungswidrig ist.
„Wer Schenkungen für Demos wie Unternehmensumsätze behandelt, stellt die Versammlungsfreiheit infrage.“
Ballweg kündigte zudem einen Podcast zur juristischen Aufarbeitung an.
Siehe dazu:
Fotogalerie vom 1. August 2020
Großdemonstration "Das Ende der Pandemie - Der Tag der Freiheit" für die Beendigung des Corona-Notstandsregimes, Berlin, 1. August 2020
Hunderttausendfach gegen den Tiefen Staat
NRhZ 751 vom 12.08.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26945
Fotogalerie vom 29. August 2020
Hunderttausende fordern bei "Berlin invites Europe – Fest für Freiheit und Frieden" die Beendigung des Corona-Notstandsregimes, Berlin, 29. August 2020
Robert Kennedy: Pandemie seit Jahrzehnten geplant
NrhZ 753 vom 09.09.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27021
Fotogalerie vom 16. April 2023
Demonstration durch Stuttgart-Stammheim zur Justizvollzugsanstalt
ACHTUNG, ACHTUNG, MICHAEL-BALLWEG-FREIHEITSFEST!
NrhZ 810 vom 26.04.2023
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=28566
Verleihung des Kölner Karlpreises der NRhZ an Michael Ballweg
Konferenz "Frieden ohne NATO" am 25. und 26. November 2023 in Köln
NATO raus aus Deutschland – NATO raus aus Europa
NRhZ 822 vom 01.12.2023
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=28909
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Großdemonstration für Frieden und Freiheit in Berlin
3. August 2024: Mut zur Wahrheit
NRhZ 834 vom 14.08.2024
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29187
Online-Flyer Nr. 850 vom 20.08.2025