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Aktueller Online-Flyer vom 16. April 2024  

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Wirtschaft und Umwelt
Monster-Konzern-Interessen gegen die Menschlichkeit
Greenwashing à la Monsanto
Urteilsspruch des Internationalen Monsanto-Tribunals

Den Haag, 18. April 2017: Kritiker werfen Monsanto vor, durch eine systematische Verschleierungsstrategie die durch ihre Produkte verursachten Schäden an Mensch und Umwelt zu leugnen und ihre verheerenden Aktivitäten aufrecht zu erhalten. Zu diesen gehört: Lobbying bei den gesetzgebenden Agenturen und Regierungen, Lügen und Korruption, Finanzierung betrügerischer wissenschaftlicher Studien, unter Druck setzen unabhängiger Wissenschaftler, Manipulation von Presseorganen, etc. Die "Hochzeit" der Multis Bayer und Monsanto deutet auf Ausweitung des Machtbereichs hin. (siehe Bayer-HV 28.4.2017, Bonn) Die in Düsseldorf ansässige Coordination gegen Bayergefahren spricht von der "Gefahr eines bisher noch nie dagewesenen Monster-Konzerns". Vom 14. bis zum 16. Oktober 2016 fand in Den Haag das Monsanto-Tribunal statt, in dessen Verlauf die gegen Monsanto erhobenen Vorwürfe zusammengetragen und die verursachten Schäden evaluiert wurden. Das Tribunal hat sich auf die im Jahre 2011 verabschiedeten „UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ gestützt. Jetzt liegt - nach umfangreichem Prozess der Datenerhebung und Zeugenbefragung - das Ergebnis der richterlichen Entscheidung vor.


Verkündung der richterlichen Entscheidung am 18. April 2017 in Den Haag unter Vorsitz von Francoise Tulkens (Foto: Monsanto-Tribunal / G. de Crop)


Kurzfassung des Rechtsgutachtens des Internationalen Monsanto-Tribunals, Den Haag, 18. April 2017

Das Internationale Monsanto-Tribunal (IMT) ist ein außerordentliches Meinungsgericht, das von einer zivilgesellschaftlichen Initiative geschaffen wurde, um gewisse Tätigkeiten des Unternehmens Monsanto juristisch zu untersuchen. Am 15. und 16. Oktober 2016 fanden in Den Haag die Anhörungen statt. Die in diesem Rahmen erhobenen Zeugenaussagen sollten dem Tribunal ermöglichen, sechs Fragen zu beantworten.

Das vom Tribunal erstellte Rechtsgutachten beinhaltet eine juristische Analyse der gestellten Fragen und basiert dabei im Interesse der Fortentwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes und des Umweltvölkerrechts nicht nur auf dem geltenden internationalen Recht, sondern auch auf künftigen Rechtsnormen.

Das Rechtsgutachten gliedert sich in drei Teile. Einleitend werden die Umstände der Schaffung des Tribunals erläutert. Anschließend werden die sechs Fragen einer juristischen Prüfung unterzogen. Auf einer grundsätzlichen Ebene wird zuletzt die zunehmende Asymmetrie zwischen den Rechten der transnationalen Unternehmen einerseits und andererseits ihren Verpflichtungen im Interesse des Schutzes lokaler Gemeinschaften und zukünftiger Generationen hervorgehoben.

Die erste ans Tribunal gerichtete Frage bezog sich auf eine mögliche Verletzung des Rechts auf eine gesunde Umwelt.

Dabei wurde untersucht, ob die Tätigkeiten der Firma Monsanto mit dem Recht auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt, wie dieses als Menschenrecht international anerkannt ist (Resolution 25/21 des UN-Menschenrechtsrats vom 28. März 2014), vereinbar sind. Berücksichtigt wurde in diesem Zusammenhang auch die Verantwortung von Unternehmen, die sich aus den vom Menschenrechtsrat mit der Resolution 17/4 vom 16. Juni 2011 angenommenen UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ergeben.

Das Tribunal weist darauf hin, dass das Recht auf eine gesunde Umwelt seinen Ursprung in der Deklaration von Stockholm aus dem Jahr 1972 findet, in der die Achtung der Umwelt erstmals als Voraussetzung für den Genuss menschenrechtlicher Positionen anerkannt wurde. Inzwischen haben über 140 Staaten entsprechende Rechte auf Verfassungsstufe anerkannt, womit das Recht auf eine gesunde Umwelt völkergewohnheitsrechtlichen Status erlangt hat. Der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Umwelt, John Knox, entwickelte vor dem Hintergrund bestehender Gefahren für das Recht auf eine gesunde Umwelt, sich aus diesem Recht ergebende Schutzverpflichtungen. Ebenso gelangte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zum Schluss, dass die Menschenrechte den Staaten gewisse Verpflichtungen auferlegen, um die Wahrung des Rechts auf eine gesunde Umwelt sicherzustellen.

Die Zeugenaussagen belegen die insbesondere mit Roundup zusammenhängenden Auswirkungen der Tätigkeiten Monsantos auf die menschliche Gesundheit, namentlich jene von Landwirten und Landarbeitern, die Böden, die Pflanzen, die Wasserorganismen, die Gesundheit von Tieren und die Biodiversität. Die Zeugen berichteten ebenso über nicht bezweckte Wirkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf andere Kulturen. Die Anhörungen brachten ferner Einflüsse auf lokale Gemeinschaften und indigene Völker sowie die mangelhafte Information der betroffenen Gruppen zum Vorschein.

Aufgrund all dieser Feststellungen kommt das Tribunal hinsichtlich der ersten Frage zum Schluss, dass Monsantos Geschäftspraktiken negative Auswirkungen auf das Recht auf eine gesunde Umwelt haben.

Die zweite Frage betraf die möglichen Verletzungen des Rechts auf Nahrung gemäß Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Artikel 24 Absatz 2 (c) und (e) sowie Artikel 27 Absatz 3 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes und Artikel 25 (f) sowie Artikel 28 Absatz 1 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

Nach dem Ausschuss über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bedingt das Recht auf eine angemessene Ernährung, dass «jeder Mann, jede Frau und jedes Kind, alleine oder in Gemeinschaft mit andern, jederzeit physisch und ökonomisch Zugang zu einer angemessenen Ernährung oder den Mitteln hat, sich diese zu beschaffen.» Das Tribunal hält in diesem Zusammenhang fest, dass Unternehmen vor dem Hintergrund der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verpflichtet sind, das Recht auf Nahrung zu achten.

Im Rahmen der Anhörungen wurden negative Einflüsse auf die landwirtschaftliche Produktion und die Ökosysteme sowie das Aufkommen invasiver Arten und Effektivitätsverluste von Roundup ersichtlich. Gewisse Landwirte werden gezwungen, Lizenzgebühren an Monsanto zu bezahlen, weil deren Felder von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) kontaminiert wurden, während andere auf den großen Einfluss des multinationalen Unternehmens auf den Saatgutmarkt hinweisen, der ungeachtet nicht erreichter Produktionsziele besteht.

Bezüglich der zweiten Frage gelangt das Tribunal zur Feststellung, dass Monsantos Tätigkeiten das Recht auf Nahrung negativ tangieren. Monsantos Geschäftspraktiken reduzieren die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln für Individuen und Gemeinschaften und verschlechtern ihre Fähigkeit, sich selbst unmittelbar oder ohne gentechnisch verändertes Saatgut zu ernähren. Überdies sind gentechnisch veränderte Arten für gewisse Landwirte unerschwinglich und bedrohen die Biodiversität. Die Tätigkeiten Monsantos beeinträchtigen ferner Böden und Gewässer sowie die Umwelt im Allgemeinen. Das Tribunal erkennt folglich eine Verletzung der Ernährungssouveränität und hebt jene Fälle hervor, in welchen Landwirte aufgrund kontaminierter Felder gezwungen waren, Monsanto Lizenzgebühren zu bezahlen oder gar ihre bis dahin GVO-freien Kulturen aufzugeben. Auch das agressive Marketing von GVO, die den jährlichen Kauf von neuem Saatgut erfordern, verletzt das Recht auf Nahrung. Die Kritik gilt hierbei dem herrschenden agrarindustriellen Modell, das angesichts bestehender agrarökologischer Alternativen umso vehementer anzuprangern ist.

Aufgrund der dritten Frage befasste sich das Tribunal mit der möglichen Verletzung des Rechts eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an Gesundheit gemäß Artikel 12 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und gemäß Artikel 24 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes.

Das Recht auf Gesundheit ist verknüpft mit anderen Menschenrechten wie etwa dem Recht auf Nahrung, dem Recht auf Zugang zu Wasser und zu sanitären Einrichtungen sowie dem Recht auf eine gesunde Umwelt. Verankert ist das Recht auf Gesundheit nicht nur auf globaler Ebene, sondern auch in zahlreichen regionalen Menschenrechtsschutzsystemen. Inhaltlich erfasst es sowohl physische als auch psychische und soziale Aspekte der Gesundheit.

Den Zeugenaussagen zufolge zieht der über die Umwelt vermittelte, direkte oder indirekte Kontakt mit Monsanto-Produkten zahlreiche gesundheitliche Folgen nach sich, so beispielsweise schwere angeborene Behinderungen, Entwicklung eines Non-Hodgkin-Lymphoms, chronische Krankheiten, Vergiftungen oder gar den Tod.

Das Tribunal weist darauf hin, dass Monsanto zahlreiche gefährliche Substanzen produziert und vertrieben hat. Zu erwähnen sind in erster Linie die PCB, die langlebige organische Schadstoffe darstellen, inzwischen gemäß dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe aus dem Jahr 2001 verboten sind und exklusiv von Monsanto von 1935 bis 1979 vertrieben wurden, obschon dem Unternehmen die schädlichen Wirkungen auf die Gesundheit bereits bekannt waren. Diese krebserregenden Produkte verursachen Unfruchtbarkeit, Entwicklungsstörungen bei Kindern und Störungen des Immunsystems.

An zweiter Stelle ist Glyphosat (Wirkstoff des Herbizids Roundup) zu nennen, das in gewissen Studien als krebserregend eingestuft wird, während andere Stellen, namentlich die EFSA, zu einem gegenteiligen Schluss gelangen. Gemäss einer Stellungnahme vom 15. März 2017 bezüglich der Klassifizierung von Glyphosat sieht auch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) davon ab, Glyphosat als krebserregenden, Erbgut verändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoff (CMR) einzustufen. Diesbezüglich weist das Tribunal darauf hin, dass trotz Glyphosat-Rückständen in Nahrungsmitteln, Trinkwasser und selbst menschlichem Urin die Risiken des Kontakts mit diesem Stoff nicht berücksichtigt werden. Die Vermarktung von GVO, die gegenüber Roundup resistent sind, hat zu einer weiten Verbreitung und Verwendung dieses Herbizids geführt. Es wird von der Internationalen Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als «für Menschen wahrscheinlich krebserregend» qualifiziert. Andere Berichte stellen sowohl für Menschen als auch für Tiere eine Genotoxizität fest. Zu beachten sind nicht zuletzt interne Dokumente Monsantos, die im März 2017 aufgrund einer Anordnung des Bezirksgerichts Nordkaliforniens (San Francisco) publiziert werden mussten und aufzeigen, dass das Unternehmen wissenschaftliche Studien manipuliert hat, womit die wissenschaftliche Kontroverse über die Gesundheitsrisiken von Glyphosat der Vergangenheit angehören dürfte.

An dritter Stelle werfen auch die Vermarktung und Verbreitung gentechnisch veränderter Organismen zahlreiche Fragen auf, zumal kein wissenschaftlicher Konsens über die Unbedenklichkeit von GVO besteht. Die entsprechende Kontroverse ist in einem Kontext zu verorten, der durch undurchsichtige Studien und die Unmöglichkeit gekennzeichnet ist, unabhängige Forschung zu betreiben. Die «Monsanto Papers» haben die systematische Praxis Monsantos zutage gefördert, wissenschaftliche Studien zu manipulieren und Einfluss auf Experten auszuüben. Ein Konsens besteht im Übrigen auch auf politischer Ebene nicht. Derweil ruft der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, ein unabhängiger Experte, dazu auf, dem Vorsorgeprinzip global Achtung zu verschaffen.

Das Tribunal stellt vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse fest, dass Monsantos Geschäftspraktiken das Recht auf Gesundheit beeinträchtigen.

Die vierte Frage bezog sich auf mögliche Verletzungen der zu wissenschaftlicher Forschung unerlässlichen Freiheit gemäß Artikel 15 Absatz 3 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie der Rechte auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, verankert in Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte.

Die Wissenschaftsfreiheit ist eng mit der Meinungsfreiheit sowie den Rechten auf frei Meinungsäußerung und auf Information verknüpft. Es handelt sich um eine unerlässliche und zentrale Freiheit für den Schutz anderer Menschenrechte, wie etwa dem Recht auf eine gesunde Umwelt, dem Recht auf Nahrung und dem Recht auf Wasser. Die Wissenschaftsfreiheit verlangt, dass sich Forschende frei äußern können und im Falle von Whistleblowing einen effektiven Schutz genießen.

Die Zeugenaussagen von Agronomen und Molekularbiologen belegen Geschäftspraktiken, die teilweise zu Verurteilungen Monsantos geführt haben. Genannt werden können beispielsweise die folgenden Praktiken: illegaler Anbau von GVO; Verwendung wissenschaftlicher Studien, die mangels vollständiger Berücksichtigung aller Inhaltsstoffe von Roundup dessen negativen

Auswirkungen verfälscht wiedergeben; massive Kampagnen zur Diskreditierung von Resultaten unabhängiger wissenschaftlicher Studien. Solche Strategien haben etwa zum Rückzug einer in einer internationalen Zeitschrift publizierten Studie sowie zum Stellenverlust eines wissenschaftlichen Mitarbeiters einer Gesundheitsbehörde geführt.

Bezüglich der vierten Frage kommt das Tribunal daher zum Schluss, dass Monsantos Tätigkeiten die zu wissenschaftlicher Forschung unerlässliche Freiheit verletzen. Das Diskreditieren wissenschaftlicher Studien, die ernsthafte Fragen bezüglich des Umwelt- und Gesundheitsschutzes aufwerfen, der Rückgriff auf falsche, von Monsanto in Auftrag gegebene, wissenschaftliche Gutachten, die Druckausübungen auf Regierungen sowie Einschüchterungen sind Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit und umso verwerflicher, als sie mit Risiken für Gesundheit und Umwelt in Verbindung stehen und insofern der Gesellschaft die Möglichkeit rauben, zahlreiche andere Menschenrechte effektiv zu schützen. Die Versuche, wissenschaftliche Arbeiten in Verruf oder deren Urheber zum Schweigen zu bringen, unterwandern die zu wissenschaftlicher Forschung unerlässliche Freiheit sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung in missbräuchlicher Weise und beeinträchtigen ebenso das Recht auf Zugang zu Informationen.

Die fünfte Frage betraf eine mögliche Beihilfe zu Kriegsverbrechen im Sinne von Artikel 8 Absatz 2 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs im Zusammenhang mit Agent Orange.

Zwischen 1962 und 1973 wurden über einer Fläche von fast 2,6 Millionen Hektaren mehr als 70 Millionen Liter dioxinhaltiges Agent Orange versprüht. Dieses Entlaubungsmittel verursachte erhebliche Gesundheitsschäden innerhalb der vietnamesischen Zivilbevölkerung. Geschädigt wurden überdies Militärangehörige der Vereinigten Staaten, Neuseelands, Australiens und Koreas, in welchem Zusammenhang Gerichtsverfahren geführt wurden, in deren Rahmen die Verantwortung insbesondere von Monsanto festgestellt worden ist. Vor dem Hintergrund des geltenden Völkerrechts und mangels klarer Beweise für eine Beihilfe ist das Tribunal nicht in der Lage abschließend über die entsprechende Frage zu befinden. Nichtsdestotrotz scheint es, dass Monsanto nicht nur bekannt war, wozu die Produkte dienen würden, sondern auch über Informationen bezüglich der Folgen für Gesundheit und Umwelt verfügte. In diesem Zusammenhang hebt das Tribunal hervor, dass Monsantos Tätigkeiten in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen könnten, sollte dereinst das Verbrechen des Ökozids im Völkerstrafrecht verankert werden.

Entsprechend der sechsten Frage prüfte das Tribunal, ob das Verhalten Monsantos als Verbrechen des Ökozids qualifiziert werden könnte, wobei Ökozid als schwerwiegende Verletzung oder Zerstörung der Umwelt verstanden wird, die geeignet ist, globale Gemeingüter oder Ökosysteme, von denen bestimmte Gruppen von Menschen abhängen, in schwerwiegender und dauerhaften Weise zu beeinträchtigen.

Die Entwicklung des internationalen Umweltrechts bestätigt, dass Beeinträchtigungen der Umwelt als Verletzung zentraler gesellschaftlicher Werte verstanden werden. Die internationale Gemeinschaft anerkennt, dass der Erhalt der Unversehrtheit der Ökosysteme und einer gesunden Umwelt unerlässlich sind, um heutigen und künftigen Generationen ein würdevolles Leben zu ermöglichen. Davon zeugt auch die Stellungnahme der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) vom September 2016 bezüglich der Auswahl und Priorisierung der Fälle, wonach die Verfolgung von Verbrechen, die in die Zuständigkeit des IStGH fallen und mit Umweltzerstörungen, illegaler Ausbeutung von Rohstoffen und illegaler Aneignung von Land in Verbindung stehen, besondere Berücksichtigung finden sollen. Ungeachtet dessen und des immer enger werdenden Netzes umweltschutzrechtlicher Normen verbleibt ein Graben zwischen den entsprechenden Verpflichtungen und dem tatsächlichen Schutz zugunsten der Umwelt.

Das Tribunal hält abschließend fest, die Tätigkeiten Monsantos könnten Verbrechen des Ökozides darstellen, sollte ein derartiger Tatbestand dereinst im Völkerrecht verankert werden. Tatbestandsmässig könnten diverse Geschäftspraktiken sein, so beispielsweise der Verkauf von glyphosathaltigen Herbiziden an Kolumbien, wo diese Stoffe mit Flugzeugen über Kokaplantagen versprüht werden und dadurch sowohl die Umwelt als auch die Gesundheit der Bevölkerung beeinträchtigt werden, ferner die massenweise Verwendung von gefährlichen agrarchemischen Produkten in der industriellen Landwirtschaft, wie etwa Roundup, sowie Produktion, Vermarktung und Vertrieb von gentechnisch veränderten Organismen. Schwerwiegende Verschmutzungen von Böden und Gewässern sowie die Beeinträchtigung der Pflanzenvielfalt dürften ebenso als Ökozid zu qualifizieren sein. Dies gilt sodann ebenso für den Einsatz langlebiger organischer Schadstoffe wie den PCB, die erhebliche und dauerhafte Schäden verursachen, die auch die Rechte künftiger Generationen tangieren.

Im dritten Abschnitt des Rechtsgutachtens weist das Tribunal mit Nachdruck auf den beträchtlichen und sich ausweitenden Graben zwischen den Menschenrechten einerseits und der Verantwortung von transnationalen Unternehmen andererseits und appelliert diesbezüglich in zweifacher Hinsicht an die internationale Gemeinschaft.

Das erste Anliegen betrifft die Notwendigkeit, den Vorrang der Menschenrechte und des internationalen Umweltrechts zu bekräftigen. Tatsächlich bestehen sowohl im Rahmen der Welthandelsorganisation als auch innerhalb bilateraler Investitionsschutzabkommen und Freihandelsübereinkommen zahlreiche Rechtsnormen, die dem Schutz von InvestorInnen dienen. Diese Bestimmungen erschweren zunehmend die Durchsetzung nationalen Rechts und politische Bemühungen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt.

Gemäß dem Tribunal besteht ein beträchtliches Risiko eines sich ausweitenden Grabens zwischen den Menschenrechten und dem internationalen Umweltschutzrecht einerseits sowie dem internationalen Handels- und Investitionsrechts andererseits. Ein Tätigwerden der Organe der Vereinten Nationen ist dringend notwendig, denn andernfalls drohen fundamentale Rechtsfragen durch private Schiedsgerichte außerhalb des UNO-Systems geklärt zu werden.

Darüber hinaus ruft das Tribunal dazu auf, nichtstaatliche Akteure im Zusammenhang mit dem Schutz der Menschenrechte in die Verantwortung zu ziehen. Es ist an der Zeit, so das Tribunal, multinationale Unternehmen als Rechtssubjekte anzuerkennen und bei Menschenrechtsverletzungen entsprechend zu belangen. Das Tribunal bemängelt die bestehende Asymmetrie zwischen den Rechten und den Pflichten von multinationalen Unternehmen. Das Rechtsgutachten ermutigt daher die involvierten Stellen, Behörden und Organe die Menschenrechte und die Umwelt vor bestimmten Machenschaften transnationaler Unternehmen effektiv zu schützen.


Manu Chao singt "Seeds of Freedom" (Foto: Monsanto-Tribunal / Damien Carna)


Auflistung der Zeugen

Farida Akhter, policy analyst, Bangladesh
Krishan Bir Choudhary, scientist, India
Shiv Chopra, expert regulatory agency, Canada
Peter Clausing, toxicologist, Germany
María Colin, lawyer, Mexico
Art Dunham, veterinarian, USA
Angelica El Canché, beekeeper, Mexico
Diego Fernández, farmer, Argentina
Marcelo Firpo, public and environmental health researcher, Brazil
Paul François, farmer and victim, France
Sabine Grataloup, victim, France
Don Huber (represented by Art Dunham), biologist, USA
Channa Jayasumana, expert environmental health, Sri Lanka
Monika Krueger, veterinarian, Germany
Timothy Litzenburg, lawyer, USA
Miguel Lovera, agronomist, Paraguay
Steve Marsh, farmer, Australia
Pedro Pablo Mutumbajoy, victim, Colombia
Ib Borup Pedersen, pig farmer, Denmark
Juan Ignacio Pereyra, victim, Argentina
Claire Robinson, academic research, United Kingdom
Maria Liz Robledo, victim Roundup, Argentina
Kolon Saman, victim, Sri Lanka
Percy Schmeiser, farmer, Canada
Gilles-Eric Séralini (represented by Nicolas Defarge), academic research, France
Christine Sheppard, victim, USA
Ousmane Tiendrebeogo, farmer, Burkina Faso
Feliciano Ucán Poot, beekeeper, Mexico
Damián Verzeñassi, doctor public health, Argentina

Auflistung der juristischen Experten

William Bourdon
Claudia Gómez Godoy
Maogato Jackson
Gwynn McCarrick (represented by Maogato Jackson) and Koffi Dogbevi

Abkürzungen
 
CEDAW: Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women
CRC: Convention on the Rights of the Child
ECHA: European Chemicals Agency
EFSA: European Food Safety Authority
EPA: United States Environmental Protection Agency
EU: European Union
GMO: Genetically modified organism
IARC: International Agency for Research on Cancer
ICCPR: International Covenant on Civil and Political Rights
ICESCR: International Covenant on Economic Social and Cultural Rights
OHCHR: Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights
PAN: Pesticide Action Network
PCB: Polychlorinated biphenyl
RAC: European Chemicals Agency Committee for Risk Assessment
UN: United Nations
UN Guiding Principles: United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights
UNEP: United Nations Environment Programme
WHO: World Health Organization   


Weitere Informationen:

http://de.monsantotribunal.org/Ergebnisse
http://de.monsantotribunal.org/upload/asset_cache/371657163.pdf (dt)
http://de.monsantotribunal.org/upload/asset_cache/189791450.pdf (en)


¨Seeds of Freedom¨ by Manu Chao from Monsanto Tribunal on Vimeo.



Online-Flyer Nr. 609  vom 19.04.2017



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