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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Medien
Die nicht demokratisch gewählten „Volksvertreter“ im NDR-Rundfunkrat
Fiese Finten der ARD
Von Volker Bräutigam

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk – „unser“ angeblich demokratisch verfasster Rundfunk! – erleidet derzeit rapiden Vertrauensverlust, ebenso wie seine kommerzielle Konkurrenz und die marktbeherrschenden Printmedien. Die Informationsangebote werden zunehmend als Produkt eines gleichgeschalteten Mediensyndikats empfunden. Deswegen formiert sich Im Internet eine schnell wachsende, kritische und empörte Gegenöffentlichkeit.

NDR Rundfunkrat-Vorsitzende Dagmar Pohl-Laukamp
Quelle: http://www.ndr.de/
 
Welchen Erfolg ihre Aufklärungsarbeit hat, ist noch offen; gesicherte Daten fehlen bisher. Der Publikumsprotest ist zugleich Anklage. Denn ein von Partikularinteressen freies und vertrauenswürdiges Informationswesen ist für eine demokratische Gesellschaft konstitutiv. Die Protestierenden sehen nicht nur ihren individuellen Anspruch auf sachgerechte und um Objektivität bemühte Information missachtet, sondern auch das demokratische Fundament unseres Staates bedroht. Sie sind entsetzt, mit welcher Bedenkenlosigkeit eine Politik- und Medienmafia die Gefahr eines Krieges mit Russland heraufbeschwört und sich dabei von nichts beirren lässt.
 
Wie viele andere Zuschauer auch hatte ich Ende April beim Rundfunkrat des NDR eine Beschwerde über ARD-aktuell-Berichte eingereicht. Anlass waren deren Verstöße gegen Programmauftrag und Programmrichtlinien des NDR-Staatsvertrags. ARD-aktuell hatte wider besseres Wissen wochenlang über in der Ostukraine gefangene „OSZE-Militärbeobachter“ berichtet. Tagesschau und Tagesthemen verschwiegen, dass es sich – bewiesenermaßen - um Spione der Bundeswehr handelte. Die Darstellung Berlins, die Soldaten hätten sich im Einvernehmen mit Kiew und gemäß einem OSZE-Dokument im Osten aufgehalten und würden dort als „Geiseln“ festgehalten, war ein bewusster Täuschungsversuch. Sie war ebenso eine Beleidigung für die Intelligenz der Zuschauer, rechtsverleugnend wie die derzeitige Politik unserer Regierung, der EU, der NATO und der USA gegenüber der Ukraine und Russland. Namhafte Juristen, darunter Peter Vonnahme, vormals Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (1), bestätigten die Schlüssigkeit und Beweiskraft meiner Eingabe; sie teilten die Auffassung, dass die Bezeichnung „OSZE-Beobachter“ falsch war.
 

NDR-Rundfunkratssitzung
 Quelle: http://www.ndr.de/
 
Nicht so der NDR-Rundfunkrat! Das Gremium aus nicht demokratisch gewählten „Volksvertretern“ erwies sich als kopfnickender Spätkonfirmandenklub. Es schmetterte meine Beschwerde nach gut einem halben Jahr Bearbeitungszeit ab. Die Verfasser beharrten dreist darauf, Tagesschau und Tagesthemen hätten trotz Verwendung des Begriffs „OSZE-Militärbeobachter“ angemessen berichtet. Die Begründung verniedlicht die Problematik und steckt voller klitzekleiner Umdeutungen zwecks Verdrehung von Ursache und Wirkung, sie ist voller Falschinterpretationen und Unaufrichtigkeiten. Sie ist zum Kotzen. Nichts weniger.
 
Das Problem: Bekommt der Beschwerdeführer keine oder eine unsachgemäße Antwort, so gibt es keinen rundfunkinternen Instanzenweg für ihn. Er kann nirgends Berufung einlegen und das fragwürdige Votum überprüfen lassen.
 
Das byzantinistische Syndikat der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gibt derzeit Ablehnungsbescheide schockweise heraus. Die Hohe Pforte empfindet den zahlenden Zuschauer zunehmend als lästig. Die Redaktion der Internet-Seite tagesschau.de erwägt sogar, die Kommentarfunktion einzuschränken – nach dem Vorbild der Süddeutsche Zeitung und der Frankfurter Allgemeine. Die Begründung trägt den Titel "Aggressivität im Netz: Wenn der Leser zum Tier wird." Der Chefredakteur des Internetportals Telepolis, Florian Rötzer, schrieb zutreffend, so werde eine sachliche Diskussion versperrt. „Man setzt auf Krawall. Das muss offenbar sein, um Einschränkungen der Meinungsfreiheit legitimieren zu können.“
 
Der hochproblematische Umgang der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit ihrem zahlungspflichtigen Publikum hat seine Grundlagen in politischen Ereignissen von anno 1979. Damals kündigte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Gerhard Stoltenberg, CDU, den NDR-Staatsvertrag wegen der kritischen Berichterstattung des Senders über den Bau des Atomkraftwerks Brokdorf. Niedersachsens Ministerpräsident Ernst Albrecht, CDU (sowohl Vater der gegenwärtigen Verteidigungsministern v.d. Leyen, als auch des Atommüll-Lagers Gorleben und Einpeitscher bei der Entdemokratisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) sprang flugs aufs Trittbrett. Die beiden selbstherrlichen Landesfürsten planten, den Drei-Länder-Sender NDR (der Dritte im Bunde war das SPD-regierte Hamburg) aufzulösen und eine Zwei-Länder-Anstalt unter der Fuchtel der CDU-Regierungen in Kiel und Hannover einzurichten. Hamburg klagte gegen die Kündigung und obsiegte vor dem Bundesverwaltungsgericht.
 
Immerhin gelang es Stoltenberg und Albrecht in den nachfolgenden Verhandlungen mit Hamburg, das Beschwerderecht im NDR-Staatsvertrag in ihrem Sinne auszubauen und zugleich eine dauerhafte Dominanz von CDU-orientierten Vertretern im Rundfunkrat zu installieren. Erkennbare Absicht: Druckmittel gegenüber dem NDR-Management in die Hand zu bekommen und den Sender unter ständigen Rechtfertigungszwang zu setzen. Und zwar mittels Beschwerden aus den CDU-Parteizentralen und CDU-Staatskanzleien.
 
Die damals in reaktionärer Absicht formulierten Beschwerderechte macht heute das Publikum geltend, um gegen die russophobe und kriegstreiberische Berichterstattung der ARD-Anstalten zu protestieren. Dies wäre eine Ironie des Schicksals – wenn, ja, wenn dem öffentlich-rechtlichen, gebührenfinanzierten Rundfunkmoloch die Meinung seines Publikums nicht längst am Arsch vorbeiginge. Die Politiker können über die Aufsichtsgremien unmittelbar auf das Rundfunkmanagement einwirken. Das Publikum hat diese Zugriffsmöglichkeit nicht.
 
Was tun? Den NDR vor dem Verwaltungsgericht verklagen? Hier zitiere ich, mit seiner Erlaubnis, nochmals Vonnahme: „Der Beschwerdeführer hat derzeit keine realistischen Chancen, einen Sender zu einer fehlerfreien Berichterstattung zu zwingen, insbesondere nicht mittels einer verwaltungsgerichtlichen Klage. Abgesehen von sonstigen Voraussetzungen kann eine Klage vor dem VG prinzipiell nur dann erfolgreich sein, wenn der Kläger geltend machen kann, dass er in seinen eigenen subjektiven Rechten verletzt ist (§ 42 Abs. 2 VwGO). Es genügt also nicht, dass ein Verwaltungsakt objektiv rechtswidrig ist. Weitere zwingende Voraussetzung wäre, dass der Kläger hierdurch in Rechten verletzt wird, die der Gesetzgeber ausdrücklich ihm, dem Zuhörer, eingeräumt hat. Das sieht die geltende Rechtsordnung jedoch nicht vor. In anderen Worten: Der Zuhörer hat rechtsdogmatisch nur ein Interesse, aber kein einklagbares Recht auf fehlerfreie Berichterstattung der Tagesschau. Zum Ausgleich dafür darf er aber die Rundfunkgebühren bezahlen. ...“
 
Nur der Gesetzgeber könnte diese Lücke schließen und den unbestreitbaren Regelungsbedarf decken. Doch er denkt nicht daran. Emanzipation des Bürgers mit dem Ziel einer Demokratisierung seines öffentlich-rechtlichen Rundfunkwesens liegt nicht im Geist unserer Zeit.
 
Es gibt vorerst nur eine Lösung: Unter Berufung auf den Rundfunkstaatsvertrag Beschwerde bei den Rundfunkräten einzureichen. Unverdrossen, unermüdlich. Wenn möglich, in jedem einzelnen Fall von tendenziöser bzw. fehlerhafter Berichterstattung. Wenn nicht heute, so doch irgendwann wird das Wirkung entfalten. Man bedenke: Der Preis für Gleichgültigkeit gegenüber unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist, von ihm mit faulen Informationen versorgt und – perspektivisch – verdummt zu werden. (PK) 
 
(1) http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=21217
 
Volker Bräutigam war ursprünglich Tageszeitungs-Redakteur, dann TV-Nachrichtenredakteur für die Tagesschau in Hamburg, ging in den 1990er Jahren nach Taiwan in China, wo er auch für ein Forschungsprojekt des National Science Council und als Lehrbeauftragter am Übersetzungswissenschaftlichen Institut der Fu-Jen Universität arbeitete. In den letzten Jahren bis zu seiner Pensionierung war er als Berater für Umweltschutz-Technologie der Environmental Protection Foundation (EPF) an der Taiwan National University in Taipeh tätig. Heute schreibt er gelegentlich u.a. für die Zeitschrift Ossietzky.


Online-Flyer Nr. 495  vom 28.01.2015



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