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Aktueller Online-Flyer vom 17. April 2024  

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Aktuelles
Amtsgericht Mülheim und OB Dagmar Mühlenfeld wieder mal völlig einig
MBI-Bezirksvertreterin Montag erneut vor Gericht
Von Peter Kleinert

Am Montag, 10. Februar, um 11.10 Uhr beginnt beim Amtsgericht Mülheim, Saal 110, der nächste Versuch, der Bezirksvertreterin der Mülheimer Bürgerinitiativen (MBI), Annette Klövekorn, eine Strafe aufzubrummen - wegen angeblicher Beleidigung im Zusammenhang mit Baumfällungen an der Gracht. Die MülheimerInnen werden sich daran erinnern, dass das Verfahren im Mai 2013 wegen gravierender Formfehler eingestellt wurde, doch OB Dagmar Mühlenfeld (SPD) besteht auf einem neuen und auf Bestrafung der unbequemen Lehrerin und Bezirksvertreterin. Selbst die WAZ-Lokalredaktion, die meist kein gutes Haar an der MBI läßt, wenn sie deren Fraktion im Stadtrat überhaupt erwähnt, veröffentlichte einen kritischen Kommentar zu dem merkwürdigen Gerichtsverfahren.
 
WAZ-Mülheim-Kommentar mit der Überschrift „Dünnhäutig“:
 
„In einer turbulenten Sitzung der Bezirksvertretung – es geht um den Tod unschuldiger Bäume – fällt ein frecher Satz, vielleicht auch nicht, der den Vorwurf der Bestechlichkeit enthalten könnte, es sei denn, jemand hat die Äußerung falsch verstanden…. Zweieinhalb Monate später stellt die OB einen Strafantrag, der in eine Geldstrafe von 750 € mündet. Man muss nicht MBI wählen, um diese Reaktion der Stadt dünnhäutig, überzogen zu finden. Hier wurde kräftig auf den Tisch gehauen, doch Ruhe gab es nicht. Im Gegenteil. Nach dem juristischen Formfehler ist nun das letzte Wort möglicherweise immer noch nicht gesprochen. Oje.“
 
Das „Oje“ ist nun eingetreten, deshalb im Folgenden mehr zu dieser "typisch Mölmschen, insgesamt aber unerquicklichen Geschichte", zu der MBI-Fraktionssprecher Lothar Reinhard sich schon in der NRhZ (1) und im Internet auf der MBI-Seite (2) äußerte. Grund für die Einstellung des Gerichtsverfahrens gegen Annette Klövekorn im Mai 2013 war, dass der laut Strafbefehl angeblich beleidigte Klaus Beisiegel, Referent des Planungsdezernenten, in der Strafanzeige von OB Dagmar Mühlenfeld nicht einmal als solcher angegeben war. Lothar Reinhard: "Nun hätte man denken können, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht würden die peinliche Angelegenheit auf sich beruhen lassen, zumal sich beide nicht mit Ruhm bekleckerten, weil sie anscheinend die Strafanzeige nicht richtig gelesen hatten. Doch weit gefehlt: Im zweiten Anlauf des Strafbefehls wurde der Name des angeblich Beleidigten ausgetauscht und das Strafmaß noch um 20% erhöht!" Die MBI-Frau hat Widerspruch eingelegt, denn das ihr vorgeworfene "Sinngemäße" habe sie "so weder gesagt, noch gemeint und in der fraglichen BV-Sitzung von Juni 2012 bereits richtig gestellt!"
 
Im Protokoll der BV-Sitzung vom 26.6.12 steht zum Tagesordnungspunkt 5 „Schutz von unter Baumschutzsatzung fallendem Baumbestand“ nur folgendes: „Frau Klövekorn (MBI) sprach frühere Baumfällungen an, die nachträglich zu Problemen geführt hätten (z.B. an der Schule Zunftmeisterstraße) und meinte, der Baumschutz müsse immer im Vordergrund stehen. Der Verlust der Bäume wurde vom Investor in Kauf genommen mit dem Hintergedanken, dass sich das in der Politik und Verwaltung dann wieder irgendwie gerade rücken lässt.“
 
"Für welches Vergehen oder gar welche Straftat erfolgte denn nun bereits der 2. Strafbefehl?" fragt Reinhard. "Das Protokoll gibt jedenfalls nicht zufällig dafür überhaupt nichts her. Klaus Beisiegel, Referent des Dezernenten, will gehört haben, dass Frau Klövekorn „sinngemäß“ gesagt habe „Man weiß ja, wie das geht. Dann liegt da ein Scheinchen im Antrag!“ Genau weiß aber auch er es nicht. Er hat auch unmittelbar einen von ihm vermuteten Korruptionsvorwurf zurückgewiesen, woraufhin die MBI-Frau laut und deutlich erwiderte, dass sie nicht gesagt habe, was er heraus gehört haben wollte. Und der Protokollantin schien dieser Wortwechsel jedenfalls nicht der Erwähnung wert. Herr Beisiegel oder andere erzählten anscheinend davon, aber im Umweltamt und bei anhaltendem Amtsgerede wurde aus obigem Wortwechsel dennoch ein angeblicher Bestechlichkeitsvorwurf. Monate später stellte Frau OB Strafanzeige wegen Beleidigung eines Herrn Weiler, der selbst nicht in der BV-Sitzung gewesen war und der Frau Klövekorn auch namentlich bis dahin nicht einmal bekannt war."
 
Strafbefehl auf Wunsch der OB
 
Staatsanwaltschaft und Amtsgericht aber folgten der neuen Anzeige von OB Mühlenfeld und verhängten zum zweiten Mal einen Strafbefehl wegen "Missachtung", diesmal im 2. Anlauf "gegenüber Mitarbeitern, insbesondere ... dem Hubert Weiler“, nachdem das erste Verfahren "dem Geschädigten Beisiegel gegenüber" sich als grundlos erwiesen hatte. Lothar Reinhard: "Man staunt nicht schlecht, was aus einer alltäglichen Nichtigkeit, einem bereits direkt richtig gestellten Missverständnis, alles werden kann. Die Strafanzeige muss anscheinend nur von einem Stadtoberhaupt gestellt worden sein. Die MBI-Frau hat logischerweise auch gegen den erneuten Strafbefehl Widerspruch eingelegt. Nun kommt es erneut zur Gerichtsverhandlung.

Zweiter Prozess nach Widerspruch von Annette Klövekorn

Wenn das Amtsgericht bei seinem Strafbefehl bleibt, wird es dann in die nächste Instanz gehen müssen usw. usf. Das kriselnde Ruhrgebiet hat ja auch wirklich keine anderen Probleme, oder? Nur: Die einzig wirklich beleidigte Person in der ganzen Angelegenheit ist Frau Klövekorn. Sie hat sich fast 2 Jahrzehnte lang ehrenamtlich und unbezahlt um viele Belange dieser Stadt und ihrer Bürger gekümmert. Sie hat sich z.B. bereits lange, bevor Inklusion zum Thema wurde, intensiv eingesetzt für gemeinsamen Unterricht (GU) von behinderten und nicht-behinderten Kindern, war dabei entscheidend beteiligt an der Gründung und Arbeit der MIGU als Initiative, die in jahrelanger Kleinarbeit gegen massive Widerstände der Mülheimer Schulverwaltung GU auch in weiterführenden Schulen durchsetzen konnte. Die MBI-Frau hat auch als Sprecherin der Initiative "Holthauser Gegengift“ gegen den erbitterten damaligen Widerstand des "Kasernenbeauftragten“ Beisiegel und seiner damaligen "grünen“ Chefin, Dezernentin Sander, wesentlich mit dazu beitragen können, dass die ehemalige Schießgrube auf dem ex-Kasernengelände nicht mit Giftmüll verfüllt, sondern zum Spielplatz umgestaltet wurde, nachdem die vormaligen Kasernenriegel daneben gerade erst zu Wohnungen umgebaut und durch viele Familien als Mieter neu bezogen worden waren. Sie hat ferner intensiv mitgearbeitet bei der Erstellung eines Schulentwicklungsplans zusammen mit CDU, FDP und Grünen, welcher der OB überhaupt nicht passte, weil "ihre" bereits zukunftslose "Zukunftsschule" darin beendet wurde. Und sie hat zuletzt auch ihren Sonntag geopfert, um zusammen mit Landschaftswächterinnen und anderen MBI`lern die vermüllten Ruhrauen zumindest teilweise von Müll zu befreien. Frau Klövekorn erhielt übrigens in ihrem Wahlkreis Holthausen über 20% der Stimmen bei der Kommunalwahl 2009.

"Leider kein Einzelfall!"
 
Und dann wird sie derart bei der Ausübung ihres Mandats ins Kreuz getreten und kriminalisiert, nur weil sie bei den Auseinandersetzungen um die gefällten Buchen an der Gracht auf ähnliche Vorfälle der Vergangenheit hingewiesen hatte. Selbst wenn dabei eine Formulierung missverständlich gewesen sein sollte (was bekanntlich häufiger und in "besten“ Kreisen vorkommen soll), hat sie das bereits in der fraglichen Sitzung unmittelbar richtig gestellt. Unter Erwachsenen müsste die Angelegenheit damit gut sein und wenn noch Zweifel bestanden hätten, hätte man/frau das Gespräch suchen müssen (vom Amt zur Bezirksvertreterin!), aber keinesfalls über die Staatsanwaltschaft! Doch in Mülheim weit gefehlt, denn die Strafanzeige gegen Frau Klövekorn ist leider kein Einzelfall!" (PK)

(1) http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=19636
(2) http://www.mbi-mh.de/2013/11/01/muelheim-und-meinungsfreiheit-wie-feuer-und-wasser
und http://www.mbi-mh.de/wp-content/uploads/2013/03/Meinungsfreiheitschild.jpghttps://encrypted-tbn0.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcSwit0OWpSmszNBoiNX6UadcdHnbWhqeGeQkb_S_Rg_KcL47llJ8A
 


Online-Flyer Nr. 445  vom 06.02.2014



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