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Aktueller Online-Flyer vom 29. Juli 2026  

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Aktuelles
Zur schriftlichen Begründung des Urteils am Landgericht Bremen vom 22. Juni 2026
Grundrecht der absoluten Kunstfreiheit: ausgehebelt
Von Rudolph Bauer

Liebe Freunde und Freundinnen der Kunst und der Freiheit, das am 22. Juni 2026 beim Landgericht Bremen gegen mich ergangene Urteil, dem ein Urteil des Amtsgerichts Bremen und die Berufungsverhandlung am 18. Juni 2026 vorausgegangen war, ist jetzt in schriftlicher Form bei mir eingetroffen. Es umfasst zwölf Seiten. Der Schriftsatz endet nicht, wie von mir und anwaltlich gefordert, mit einem Freispruch. Statt dessen werden jene Anschuldigungen wiederholt, welche auf mechanische Weise die vier zur Anzeige gebrachten Bildmontagen unter die §§ 86 Abs.1 Nr. 4 ("Propagandamittel ... die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen"), 86a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 ("Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen") und § 130 Abs. 3 StGB ("Volksverhetzung" durch angebliche Verharmlosung des Holocaust) subsumiert haben.


Landgericht Bremen (Foto: arbeiterfotografie.com)
 
Eine Würdigung der Bildmontagen im Sinne des Art. 5 Abs. 3 GG ("Freiheit der Kunst und Wissenschaft") wurde nicht vorgenommen. Die Bildmontagen wurden ausschließlich als Meinungsäußerungen gewertet, welche aufgrund der oben genannten Paragrafen strafbar seien. Das verfassungsmäßig garantierte Grundrecht der absoluten Kunstfreiheit wurde ausgehebelt bzw. ignoriert. Eine meines Erachtens verfassungswidrige Verletzung des Grundgesetzes!
 
Nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen des Nationalsozialismus durch Bücherverbrennungen und durch die Verfolgung "entarteter" Kunst hat der Parlamentarische Rat bei der Formulierung des Grundgesetzes der Kunstfreiheit einen absoluten Rang eingeräumt. Diesen unterläuft und missachtet das Landgericht in seinem Urteil. Während die Erfahrungen des Nationalsozialismus zur Folge hatten, der Kunst absolute Freiheit zu garantieren, dreht das Landgericht den Spieß um und interpretiert gerade Kunstfreiheit und deren Wahrnehmung als Zeichen der Parteinahme für den Nationalsozialismus und als Verharmlosung des Holocaust.
 
Gegen diese kunstfeindliche und verfassungswidrige Entscheidung des Landgerichts ist Revision eingelegt. Demokratie ist kein bloßes Institutionengerüst und kein mechanistischer Entscheidungsapparat, sondern sie fordert alle Bürger und jeden Einzelnen dazu heraus, sich der demokratischen Freiheiten immer wieder zu vergewissern und an der demokratischen Meinungs- und Willensbildung aktiv teilzuhaben.

Online-Flyer Nr. 866  vom 29.07.2026



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