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Aktueller Online-Flyer vom 15. Oktober 2025  

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Aktuelles
Vortrag im Rahmen der Veranstaltung "Neutralität als Friedensprojekt" (1), Köln, 3. Oktober 2025
Wie steht es um die Neutralität in Österreich?
Von Daniel Jenny (Bundesobmann des Bündnisses "Neutrales Freies Österreich", NFÖ)

Unsere Bürgerbewegung «Bündnis Neutrales Freies Österreich» gibt es schon seit 22 Jahren (seit 2003). Wir verfolgen die drei Ziele Neutralität, Direkte Demokratie und Souveränität. Wenn Österreich die vollständige Neutralität wegen der mit der EU eingegangenen Verpflichtungen nicht mehr zurückerlangen kann, sind wir für einen Austritt aus der EU.



Wir wollen mit den folgenden Aktivitäten einen Diskussionsbeitrag in der Gesellschaft machen:
  • Wir haben dieses Jahr eine Neutralitätskonferenz mit ausgewiesenen Referenten durchgeführt. Die nächste wird am 25.04.2026 stattfinden, zu der alle herzlich eingeladen sind. Wir führen öffentliche fachliche Vorträge durch wie an unserem Nationalfeiertag am 26.10. mit einem Festredner zum Thema «Neutralität und Souveränität – Der Staatsvertrag im Spannungsfeld der Weltpolitik»
  • Wir bringen unsere Argumente mit einer Quartalszeitung in die gesellschaftliche Diskussion ein. Darin sind Analysen zu aktuellen Ereignissen und Grundgedanken zur Neutralität z.B. von Fachreferaten unserer letzten Neutralitätskonferenz, enthalten.
  • Österreich hat leider Sanktionen gegen Russland beschlossen, was wir nicht gut finden. So sammeln wir Unterschriften für die parlamentarische Bürgerinitiative «STOPPT DIE SANKTIONEN GEGEN RUSSLAND – SOFORT!»
  • Wir führen in jedem Bundesland in Österreich Friedensgespräche / Runde Tische durch. Unsere Themen waren z.B.
    • Warum sollte Österreich die Sanktionen gegen Russland beenden?
    • Die Geschichte der Schweizer Neutralität
    • Die Gegner der Neutralität und des Friedens
    • Der US-amerikanische Exzeptionalismus
    • Wer für den Frieden ist, ist für die Neutralität
    • Friede entspricht dem Wesen des Menschen
    • Die 2400-jährige Geschichte der Neutralität
    • Ist man in einem Bündnis nicht sicher?
    • Seit wann vernachlässigen die österreichischen Regierungen die Neutralität?
    • Wozu wurde die EWG gegründet? Wo steht die EU heute?
  • An Interessierte verschicken wir einen Newsletter zum Thema «Krieg, Frieden und Neutralität». Gerne schicken wir Ihnen diesen auch zu.
  • Wir unterhalten die Webseite nfoe.at mit vielen Fachartikeln und Videos zu unseren Anliegen.
Was bedeutet Neutralität?

Erlauben Sie mir, die internationale Einbettung der Neutralität für die Schweiz und für Österreich in ihrer geschichtlichen Entwicklung darzustellen: Die Gewährleistung des Friedens ist der Kernpunkt der Rechtsstaatlichkeit. Rechtsstaatlichkeit garantiert die Abwesenheit von Willkür, so formuliert es der international bekannte Prof. (Dr. Dr. h.c. mult. Hans) Köchler (2) aus Wien. Dies gilt gegenüber dem Bürger im Staat als auch zwischen den Nationen, also innerstaatlich wie auch zwischen den Staaten. Der Friede zwischen den Staaten gehört zu den vornehmsten Zielen der internationalen Ordnung. Es liegt im allgemeinen Interesse – also im Sinne des Friedens –, wenn einzelne Staaten sich auf eine Politik der Neutralität besinnen. Dies galt z.B. für die Situation in Europa nach den napoleonischen Kriegen mit Bezug auf die Schweiz wie für die Konstellation nach dem Zweiten Weltkrieg mit Bezug auf Österreich.

Der Wiener Kongress von 1814-1815 hat die «Neutralität» als Übereinkommen zwischen den Staaten im damaligen Europa als internationalen Status der Schweiz deklariert. In der Erklärung vom 20. März 1815 stellten die in Wien versammelten Mächte fest, dass es in ihrem gemeinsamen Interesse liegt, der Schweiz den Status der immerwährenden Neutralität zu geben. Die Staaten erklärten des Weiteren, dass, sobald die Schweiz dieser Erklärung zugestimmt habe, sie deren immerwährende Neutralität in ihren neuen Grenzen garantieren würden. Man sprach von der Neutralität ausdrücklich als einem Vorteil für den helvetischen Staat.

In der Konstellation des Kalten Krieges von 1947 bis 1989 – als zwei ideologisch definierte Blöcke in Europa sich argwöhnisch gegenüberstanden – war es für Österreich unerlässlich, sich als immerwährend neutral zu erklären, um alle Besatzungsmächte (insbesondere auch die Sowjetunion) davon zu überzeugen, dass keiner aus dem gleichzeitigen Abzug aller Besatzungstruppen einen machtpolitischen Vorteil ziehen könne. Es war auch im allgemeinen Interesse der Wahrung des Friedens, dass ein Land, das geographisch zwischen den Blöcken liegt, weder Aufmarschgebiet noch Bündnispartner konkurrierender Mächte sein solle.

Im Rahmen der internationalen Politik bedeutet Neutralität konkret, dass ein Staat um des Friedens und der eigenen Unabhängigkeit willen,
  • sich aus zwischenstaatlichen Streitigkeiten heraushält, d.h. sich an Kriegen nicht beteiligt, keinen (Militär-)Bündnissen beitritt,
  • die Konfliktparteien gleichbehandelt, d.h. die Wirtschaft setzt den Handel unverändert fort, und
  • keinem anderen Staat erlaubt, sein Territorium für kriegerische Zwecke zu nutzen. Letzteres schließt auch die Stationierung oder den Aufenthalt fremder Truppen in Friedenszeiten aus.
In diesem Sinne muss Neutralität – als Staatsprinzip – immerwährend, nicht nur anlassbezogen (und damit zeitlich begrenzt) sein. Was Neutralität auch fordert, ist die Fähigkeit und Bereitschaft des neutralen Staates, sich im Falle eines Angriffes zu verteidigen. Dies ist im Einklang mit Artikel 51 der UNO-Charta, welche das Recht auf Selbstverteidigung vorsieht.

Die beiden historischen Beispiele veranschaulichen, dass die Neutralität sowohl im Interesse der Staatengemeinschaft als auch im Interesse der Bürger des neutral gemachten Staates ist. Die österreichische Außenministerin Beate Meinl-Reisinger meinte, dass Neutralität allein nicht schütze. (3). Diese Aussage ist unverständlich. Damit negiert sie, dass die Neutralität Österreichs durch Abmachungen international eingebettet ist. Sie war hochgeachtet, als wir sie noch eingehalten haben. Die völkerrechtlich zugesicherte Neutralität für Österreich und für die Schweiz schützt die Staaten sehr wohl.

Obwohl sich unsere Regierung anders verhält, ist die Haltung der Bevölkerung klar:
  • 3 von 4 wollen keinen NATO-Beitritt 74% der Österreicher wollen keinen NATO-Beitritt, nur 14% befürworten (4) ihn.
  • 9 von 10 Über 90 Prozent in der allgemeinen Bevölkerung und rund 70 bis 80 Prozent bei unter 30-Jährigen bewerten die Neutralität als positiv (5).
Die österreichische Außenministerin Beate Meinl-Reisinger nimmt die Menschen nicht ernst. So fragte sie ein Journalist (6), ob Österreich der NATO beitreten soll. Sie meinte, dass man «offen darüber diskutieren» soll. Was heißt das? Es geht nicht um die persönlichen Wünsche der Frau Außenministerin. Offensichtlich hat sie vergessen, dass die Regierung verpflichtet ist, den Volkswillen zu umzusetzen.

Geschichtliche Entwicklung der österreichischen Neutralität

Österreich ist viele gute und friedliche völkerrechtliche Verpflichtungen eingegangen. Lassen Sie mich die Grundlagen ausführen: Nach dem zweiten Weltkrieg wurden nach langem Ringen viele Kolonialländer in die Unabhängigkeit entlassen. Es herrschte damals eine Art brüderlicher Verbundenheit (7) der um ihre Unabhängigkeit ringenden Staaten. Dies war auch die Ära, in der die eben erst unabhängig gewordenen Länder Afrikas und Asiens ihre neuerrungene Stellung im Sinne von «Blockfreiheit» – als Äquidistanz oder Neutralität im Kalten Krieg zwischen den beiden großen Machtblöcken – zu definieren begannen und in der sie die Organisationsstrukturen zur Artikulation dieser Politik schufen. Die entscheidenden Ereignisse waren die Konferenz der asiatischen und afrikanischen Staaten in Bandung 1955 und die Belgrader Konferenz 1961 mit der Gründung der Bewegung der Blockfreien Staaten. Deren gemeinsame Kriterien waren die friedliche Koexistenz auf der Grundlage der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten und im Besonderen die Nichtbeteiligung an den organisatorischen Strukturen der beiden damaligen Machtblöcke.

Am 20. Juni 1953 empfing der indische Ministerpräsident Nehru den österreichischen Außenminister Karl Gruber auf dem Bürgenstock hoch über dem Vierwaldstätter See in der neutralen Schweiz. Er hatte Gruber kurz zuvor am Rande der Krönung von Königin Elisabeth II. in London getroffen und ihn eingeladen, ihn in der Schweiz zu besuchen. Im Rahmen des Treffens, das unter dem Schlagwort der «Bürgenstock-Initiative» in die Geschichte einging, bat Gruber Nehru, in Moskau zu vermitteln. Der indische Botschafter in Moskau wurde beauftragt, eine freiwillige Neutralitätsverpflichtung Österreichs als vertrauensbildenden Schritt ins Spiel zu bringen – und dies als indische Idee zu präsentieren. Auch wenn der sowjetische Außenminister Molotow zunächst skeptisch reagierte, war dieser Vorschlag schließlich – zwei Jahre später – Inhalt des Moskauer Memorandums, das den Weg zum Staatsvertrag ebnete. Im Hinblick auf diese historischen Fakten ist folgender Ausspruch Bruno Kreiskys, des späteren Außenministers und Bundeskanzlers Österreichs, zu verstehen: «Der Name Nehru wird für immer mit der Geschichte unserer Neutralität verbunden sein.»

Die Moskauer Deklaration (8) war das Ergebnis der Moskauer Konferenz der alliierten Außenminister während des Zweiten Weltkriegs 1943. An der Moskauer Konferenz vom 19. Oktober bis 1. November 1943 nahmen die Außenminister der drei führenden alliierten Mächte USA, Großbritannien und UdSSR (Hull, Eden und Molotow) teil. Die Erklärung wurde am 30. Oktober 1943 in Moskau beschlossen und am 1. November 1943 veröffentlicht. Mit der in Aussicht gestellten Wiederherstellung Österreichs war die Vorstellung einer Befreiung verbunden, während Deutschland zur bedingungslosen Kapitulation gezwungen werden sollte.

1945 wurde Österreich tatsächlich in den Grenzen von 1924-1938 wiederhergestellt. Wie Deutschland wurde Österreich in vier Besatzungszonen aufgeteilt.

Die Moskauer Deklaration war eine der Grundlagen in den Verhandlungen, die am 15. April 1955 zum Moskauer Memorandum (9) und zum Abzug der Besatzungstruppen führten. Das Moskauer Memorandum war die politische (nicht rechtliche) Vereinbarung der sowjetischen und der österreichischen Regierung, die den Abschluss des Staatsvertrages genau einen Monat später ermöglichte. Österreich versprach in Moskau, nach Abschluss des Staatsvertrages seine immerwährende Neutralität zu erklären. Verhandlungsführer waren für die Sowjetunion Außenminister Wjatscheslaw Michailowitsch Molotow und der stellvertretende Vorsitzende des Ministerrates Anastas Mikojan, für Österreich Bundeskanzler Julius Raab, Vizekanzler Adolf Schärf, Außenminister Leopold Figl und Staatssekretär Bruno Kreisky. Die wichtigsten Punkte des Memorandums sind:
  • Zusage Österreichs zur immerwährenden Neutralität nach dem Vorbild der Schweiz
  • Bemühen um Garantie der Unversehrtheit des österreichischen Staatsgebietes durch die vier Hauptsiegermächte
  • Zusage der Sowjetunion zur Anerkennung der Neutralität, zur Garantie der Unversehrtheit und Unverletzlichkeit des österreichischen Staatsgebietes und zum Abzug der Truppen aus Österreich
Die Sowjetunion war mit der Zusage einverstanden, Österreich werde nach Abschluss des Staatsvertrages aus freien Stücken seine Neutralität erklären und verfassungsgesetzlich sichern.

Der Österreichische Staatsvertrag (10) wurde am 15. Mai 1955, in Wien im Schloss Belvedere von Vertretern der alliierten Besatzungsmächte USA, Sowjetunion, Frankreich und Großbritannien sowie der österreichischen Bundesregierung unterzeichnet und trat am 27. Juli 1955 offiziell in Kraft. Moskau ist der Aufbewahrungsort des österreichischen Staatsvertrages im Original.

Das Moskauer Memorandum wurde über den Annex II (11) zum integralen Bestandteil des Staatsvertrags. Russland darf sich als Vertragspartner sehr wohl dafür interessieren, ob sich Österreich daran verbindlich hält. So überrascht es, wenn unsere Außenministerin sagt: «Ich weise aufs Entschiedenste zurück, dass sich Russland in unsere inneren Angelegenheiten einmischt.» (12) Im Zeitalter des schrankenlosen Individualismus will jeder selbst entscheiden. Kann Österreich über seine Neutralität selbst entscheiden?

Der Staatsvertrag gilt auch als wesentlich für die Entwicklung eines eigenständigen Österreichbewusstseins.

Gegenstand dieses Friedensvertrages war die Wiederherstellung Österreichs als souveräner, unabhängiger und demokratischer Staat nach seiner Zeit als Teil des nationalsozialistischen Deutschen Reiches («Anschluss» in den Jahren 1938-1945), dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der darauffolgenden Besatzungszeit (1945-1955).

Für den Abzug der Besatzungssoldaten und deren mittlerweile zahlreich ansässigen Angehörigen der Besatzungsmächte war im Staatsvertrag der Zeitraum bis längstens 90 Tage nach Inkrafttreten vereinbart, somit bis 25. Oktober 1955. Am 26. Oktober, einen Tag nach der gesetzten Frist, beschloss der Nationalrat, nach Schweizer Vorbild und dem Moskauer Memorandum entsprechend, die immerwährende Neutralität und nahm die Neutralitätserklärung in Form eines Bundesverfassungsgesetzes, des Neutralitätsgesetzes, in den Verfassungsrechtsbestand auf. Damit erklärte Österreich, keinen militärischen Bündnissen beizutreten, keine fremden militärischen Stützpunkte auf seinem Territorium zuzulassen und seine Unabhängigkeit mit allen gebotenen Mitteln zu verteidigen. Im Gedenken an den historischen Beschluss dieses Bundesverfassungsgesetzes wurde zehn Jahre später der 26. Oktober zum Nationalfeiertag erklärt.

Das Neutralitätsgesetz (13) enthält im Artikel 1 folgende zwei Ziffern:
  1. «Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.»
  2. «Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.»
In den 60er- und 70er-Jahren war Österreich Mitglied der EFTA-Wirtschaftsgemeinschaft, die keine politischen Ziele verfolgt. Wegen der vorbildlich gelebten Neutralität war eine EWR-Mitgliedschaft Österreichs ausgeschlossen.

Neutralitätsverletzungen

Als der Beitritt in den 80er-Jahren von gewissen Kreisen forciert wurde, wies die EWR auf ihr Problem mit neutralen Staaten hin und brachte eine Ausnahmeregelung in den Beitrittsakten im Rahmen der Beitrittsverhandlungen ins Spiel. Die damalige Regierung in Österreich entschied sich, auf eine Ausnahmeregelung zu verzichten. Seitdem hat Österreich die Verpflichtung, die «Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)» uneingeschränkt zu unterstützen, was die Neutralität faktisch einschränkt.

Seit dem Beitritt Österreichs am 01.01.1995 zur späteren EU wurden folgende neutralitätsrelevanten Änderungen umgesetzt (14):
  1. das Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur EU,
  2. die EU-Verträge von Amsterdam, Nizza und Lissabon samt den damit eintretenden Veränderungen und
  3. den anschließenden Änderungen des Bundesverfassungsgesetzes, insbesondere Artikel 23j mit der Mitwirkung an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik inkl. militärischen Mitteln
Österreichische Verfassungs- und Europarechtler gehen davon aus, dass damit das Neutralitätsgesetz teilweise oder zur Gänze «derogiert» wurde, mit anderen Worten abgeschwächt oder in seiner Geltung aufgehoben wurde. Wie immer dies verfassungs- und europarechtlich sein mag, das Neutralitätsgesetz wurde 1955 praktisch der gesamten Staatengemeinschaft als Inhalt eines einseitigen Rechtsgeschäftes, nämlich einer Statuserklärung, notifiziert. Dieses einseitige völkerrechtliche Rechtsgeschäft steht unverändert völkerrechtlich in Kraft. Gemäss dem versierten Völkerrechtler Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger sind alle von Österreich im Vorfeld seines EU-Beitritts und in Zusammenhang mit seiner EU-Mitgliedschaft getätigten Handlungen als Verletzungen der österreichischen immerwährenden Neutralität anzusehen. Auch wenn
  • die Zahl der Überfluggenehmigungen und Durchführgenehmigungen in die mehrere Tausend gehen,
  • mit der NATO zusammengearbeitet wird und
  • militärische Übungen abgehalten werden,
bedeuten sie eine Häufung von Neutralitätsverletzungen. Sie haben aber nicht das Potenzial, den Status der immerwährenden Neutralität zu beenden. Die Beendigung liegt nicht im Belieben und in der alleinigen Entscheidungsgewalt Österreichs, sondern müsste gemeinsam mit der Staatengemeinschaft wegverhandelt werden. Das ist bislang nicht geschehen. Alles, was 1955 bezüglich der Rechte und Pflichten eines dauernd neutralen Staates in Friedens- und Konfliktzeiten gegolten hat, gilt ohne Änderung auch heute!

Die EU-Sanktionen sind als Wirtschaftskrieg zu qualifizieren. Sanktionen mit der Absicht, auf einen anderen Staat wirtschaftlichen Druck ausüben zu wollen, fallen unter das Gewaltanwendungsverbot der Satzung der Vereinten Nationen. Nur vom UN-Sicherheitsrat genehmigte Sanktionen sind völkerrechtlich gedeckt. Somit waren und sind die EU-Sanktionen ein flagranter Bruch des Völkerrechts. Sich der Anwendung von Gewalt gegen einen Staat zu beteiligen, ist mit dem Status der immerwährenden Neutralität unvereinbar. Österreich hätte die Pflicht getroffen, gegen die Sanktionen zu stimmen und diese zu vereiteln.

Reaktionen auf die Neutralitätsverletzungen

Inzwischen zählt Russland Österreich zu den «unfreundlichen» Staaten. Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, sagte (15) am 23. Mai 2023: «Österreich, das sich gegenüber Russland eindeutig auf die Seite des Westens in seiner feindlichen Politik gestellt hat, hat seine bisher unabhängige Rolle in der Außenpolitik aufgegeben und das Prinzip der Neutralität über Bord geworfen». Diese Argumentation scheint aufgrund der vollständig von Österreich unterstützten Russland-Sanktionen nachvollziehbar.

Inzwischen hat der Vizechef des russischen Sicherheitsrates Dmitri Medwedew Klartext gesprochen: Durch eine Aufgabe der Neutralität «steigt das Risiko erheblich, dass die Einheiten des österreichischen Bundesheeres in die Langstrecken-Einsatzpläne der russischen Streitkräfte einbezogen werden könnten», schrieb Medwedew in einem Kommentar für den staatlichen Sender RT. Damit werden wir zum Ziel. Russlands Geschäftsträger wurde ins Außenministerium in Wien zitiert. Offensichtlich ist sich die Außenministerin nicht bewusst, dass sie mithilft, die völkerrechtlichen Abmachungen weiter zu unterlaufen. Treu und Glauben sind die Voraussetzung für die Rechtstaatlichkeit, ansonsten droht Willkür. Auch wenn der globale Westen mit der «regelbasierten Weltordnung» für sich und den Rest der Welt eigene Regeln aufstellen will, bedeutet dies nicht, dass sie dem Völkerrecht entsprechen. Anstelle als Diplomatin die völkerrechtlichen Abmachungen zu lesen und Geschichte zu lernen, äußert sich die Außenministerin auf Annalena Baerbocksche Art mit «Ich weise aufs Entschiedenste zurück, dass sich Russland in unsere inneren Angelegenheiten einmischt.»
 
Wer sind die Gegner der Neutralität

Ich habe Ihnen das Friedenskonzept der Neutralität vorgestellt, in dem die Selbstverteidigung im Zentrum steht. Betrachten wir ein anderes Konzept, wie das der NATO seit 1999 (16). In den letzten Jahren haben die USA und die NATO die Einsatzbereitschaft von Schnelleingreif-Verbänden kontinuierlich erhöht. Ein Luftangriffsverband der US-Luftwaffe, bestehend aus etwa 30 Kampfflugzeugen (und der entsprechenden Anzahl an Unterstützungseinheiten), kann innerhalb von 48 Stunden weltweit verlegt werden. Eine Flugzeugträger-Kampfgruppe der US-Marine ist innerhalb von 96 Stunden in der Lage, so gut wie jede Küste der Weltozeane zu erreichen. Diese Flugzeugträger-Kampfgruppe besitzt alleine mehr Kampfflugzeuge als die meisten Staaten in ihrer Luftwaffe.

Damit die USA innerhalb einer Stunde weltweit zuschlagen können, gehören an erster Stelle die neuen Hyperschall-Raketen «Dark Eagle» (sowie das neue Mittelstrecken-Raketensystem «Typhon»), die in Wiesbaden und auf den Philippinen stationiert werden sollen. Eine Fähigkeit dieser Verbände soll wohl auch die Führung eines «Enthauptungsschlages» gegen die politische und militärische Führung eines Gegners sein. Der Direktor der strategischen Planungsabteilung der US-Regierung, Admiral Buchanan, rechtfertigt den Einsatz von Kernwaffen mit der Aufrechterhaltung der US-amerikanischen Dominanz. Deutschland hilft den USA, anderen Ländern das Messer an den Hals zu setzen. Aufrechterhaltung der militärischen Dominanz ist das Ziel, nicht Bündnisverteidigung. Das sind die zwei unterschiedlichen Konzepte: Der Neutrale verteidigt sein eigenes Land. Auf der anderen Seite drohen USA und NATO, den Unwilligen einzuäschern. Daran muss man denken, wenn die Neutralität schlecht geredet wird.

Wir schlagen vor, einen Weg zur vollständigen Neutralität zurückzufinden

Österreich hätte einen weiteren Grund, zu den ursprünglichen Abmachungen zurückzufinden, so Geistlinger: Die Vertragsbestimmungen (17) der Europäischen Union sind nichts anderes als ein Gründungsvertrag einer regionalen internationalen Organisation. Als regionale internationale Organisation ist die EU Europäische Union ans Völkerrecht gebunden. Es ist eben nicht der Fall, dass die Solidaritätspflichten aus der EU vorgehen, sondern das universelle Völkerrecht geht vor. Die Verpflichtung Österreichs zur immerwährenden Neutralität ist eine Pflicht aus dem universellen Völkerrecht (und nicht eine Pflicht aus der regionalen internationalen Organisation wie der Europäischen Union). Wenn wir gegenüber der Europäischen Union Verpflichtungen eingegangen sind, die mit unseren universellen Verpflichtungen nicht übereinstimmen, sind wir gegenüber der EU zwar schuldig, aber vom universellen Völkerrecht her geboten, auch gegen die Europäische Union zu handeln.

Um glaubwürdig und ehrlich zur vollständigen Neutralität zurückzufinden, sind u.a. folgende Schritte nötig (18):
  • Ausstieg aus der militärischen Beistandsverpflichtung des Artikel 42, EU-Vertrag
  • Ausstieg aus der Ständig Strukturierten Zusammenarbeit (EU-SSZ/PESCO), die zum Mitmarschieren bei EU-Militäreinsätzen verpflichtet
  • Ausstieg aus dem Hochrüstungsprozess des „Strategischen Kompasses“, vor allem Ausstieg aus der Schnellen Eingreiftruppe der EU
  • keine Teilnahme am Raketenabwehrsystem European Sky Shield
  • Ausstieg aus den Gremien und Institutionen der EU-Militärpolitik (EU-Rüstungsamt, Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee, EU-Militärausschuss, EU-Militärstab)
  • Ausstieg aus der NATO-«Partnerschaft für den Frieden» (PfP)
  • Eliminierung des Artikels 23j aus der österreichischen Bundesverfassung, der die Beteiligung Österreichs an globalen Militäreinsätzen der EU ermöglicht
  • Neutralitätskonforme Novellierung des Kriegsmaterialgesetzes (und anderer Gesetze); keine neutralitätswidrigen Truppen- und Kriegsmaterialtransporte durch Österreich, kein Aufenthalt von EU-/NATO-Truppen in Österreich
  • Keine Beteiligung an den Wirtschaftskriegen der EU, neutralitätskonforme Außen(wirtschafts)politik ohne doppelte Standards
  • Keine Zustimmung zur Aufhebung des Einstimmigkeitsprinzips in der EU-Außen- und Sicherheitspolitik
Ich komme auf drei Eigenschaften der Neutralität zu sprechen:

1. Die Neutralität entspricht der UNO-Charta

Nur 36 westliche Staaten (19) von 193 haben die völkerrechtswidrigen Sanktionen gegen Russland verhängt. 157 Staaten, das sind über 80% aller Staaten, wollen keinen Wirtschaftskrieg. 4 von 5 wollen in Frieden mit Russland Handel treiben. Der Großteil der Staaten unterstützt die regelbasierte Ordnung des Westens nicht. Wir könnten uns nur ihnen anschliessen.

Der Wunsch nach Frieden wohnt der menschlichen Natur inne, was in der UNO-Charta deutlich zum Ausdruck kommt. Aber diese zwei Länder sind Beispiele, die zeigen, wie die Neutralität durch die Völkergemeinschaft zugesichert wurde und sie zum Wohle der Bürger im Staate rechtlich zum Schutz abgesichert wurde.

2. Die Neutralität ist ein bewährtes, altes Friedenskonzept


Vor 2400 Jahren, während den peloponnesischen Kriegen erklärten sich einige Stadtstaaten für neutral. Der antike griechische Geschichtsschreiber Thukydides formulierte die Neutralität ca. 400 v.Chr. so: «Freund mit beiden, Feind mit keinem».

Etwa um die gleiche Zeit schreibt Kautilya im Alten Indien ein Staatsrechtslehrbuch. Darin sind Empfehlungen für den König enthalten. Je nach Situation ist die Nicht-Einmischung besser als ein Krieg.

Der Niederländer Erasmus von Rotterdam lebte von 1466 bis 1536 (20). 1517 erschien seine Schrift «Die Klage des Friedens». Darin lässt Erasmus die römische Friedensgöttin Pax sprechen. Er vertrat eine dezidiert pazifistische Position und lehnte Kriege mit einer Ausnahme ab. Nur wenn das gesamte Volk sich für einen Krieg ausspreche, sei er legitim. Im Jahr zuvor war er zum Kaiserlichen Hofrat ernannt worden, wodurch seine Schrift den Charakter eines offiziellen Friedensappells gewann. Erasmus rief damit zu einer Art „Völkerbund“ auf. Im 16. Jahrhundert wurden erbarmungslose Machtkämpfe der Herrschenden ausgetragen. Er war der einzige Humanist, der dem in der europäischen Bevölkerung verbreiteten Friedenswillen eine Stimme verlieh. Sein Werk war eigentlich für einen Friedenskongress gedacht, der jedoch so nie zustande kam. Noch zu seinen Lebzeiten gelangte sein Werk in Europa zur überragenden Bedeutung und wurde in alle europäischen Sprachen übersetzt. Er beschreibt vor 400 Jahren, dass der größte Teil des Volke
  • den Krieg verwünscht, aber es werden Vorwände gesucht. Er sagt:
  • Nur ganz wenige wünschen den Krieg, die er als «verkommen» und «krank» bezeichnet.
  • Durch Militärbündnisse ist bis jetzt nichts gelungen, denn «Krieg wird aus Krieg gesät, Rache verursacht wieder Rache».
  • Einige sprechen über den Frieden, aber bereiten den Krieg vor.
  • Jene, die für den Frieden eintreten, werden als gefährlich bezeichnet.
  • Geht der Krieg los, geht der Mensch mit Zorn, Ehrgeiz oder Dummheit in den Krieg, anstelle sich zu fragen, was er in seiner Brust verspürt. (21)
Abschließend ein Zitat von Erasmus von Rotterdam: «Nun aber möge Wohlwollen Wohlwollen schaffen und Wohltat zu Wohltat einladen.» (22)

Der interessierte Mensch forscht und beobachtet. Damals wie heute gab es ehrliche und andere Menschen. Bei diesen Gedanken von Erasmus, «Einige sprechen über den Frieden, aber bereiten den Krieg vor.» muss ich in der momentanen Kriegseuphorie in Westeuropa an Aussprüche in orwellscher Manier denken, wie:
  • «Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland wird auch am Hindukusch verteidigt.» (23) von Peter Struck, (Bundesminister der Verteidigung 2002-2005, am 4.12.2002)
  • «Waffen sind tatsächlich der Weg zum Frieden» (24) von Jens Stoltenberg, (NATO-Generalsekretär, 2014-2024 am 05.01.2023)
3. Die Neutralität entspricht dem Menschen

Die österreichische Außenministerin Beate Meinl-Reisinger möchte brachte zum Ausdruck, dass sie eine Kandidatur startet, dass Österreich im nächsten Turnus einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat erhalten soll. Dies lässt auf eine Politikerin schließen, die auf dem politischen Parkett glänzen will. Eine vollständig gelebte Neutralität bindet die Regierung für solche Mitmach-Aktionen zurück.

Die Neutralität bietet den Bürgern Schutz und gibt der Regierung einen Rahmen, an den sie sich halten sollte. Diese Festlegungen sollen den politisch Ausführenden Höhenflüge auf dem politischen Parkett der Großmächte verunmöglichen, die am Schluss der Bürger mit seiner Geldtasche oder gar mit seinem Leben bezahlen muss. Wenn die USA die Welt in Gut und Böse einteilen, geben sie vor, die neutrale Haltung eines Landes nicht zu verstehen. Wenn die USA so reagieren, bedeutet das, dass das verunglimpfte Land die Neutralität richtig lebt. Das trifft offensichtlich auf Österreich nicht mehr zu, da der ehemalige amerikanische Außenminister Österreich als Freund bezeichnet (25) hat.

Die Neutralität mit ihrem Grundsatz «Krieg ohne uns» ist einer NATO-Mitgliedschaft weit überlegen.

Nach dem Der Wert des Status einer immerwährenden Neutralität ist jenem einer NATO-Mitgliedschaft weit überlegen. Der Neutralität-Status wird von Russland nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern garantiert, wie Präsident Putin dies bei seinem Staatsbesuch 2021 (26) in Österreich betont hatte. Der Vorteil liegt darin, dass keine Österreicherin und kein Österreicher in einem bewaffneten Konflikt, der zwischen wem auch immer ausbricht, zu Schaden kommen. Voraussetzung dafür ist Glaubwürdigkeit. Diese zu verspielen, bedeutet die Schutzfunktion dieses Status zu gefährden. Die Schutzfunktion liegt darin, dass Österreich bei aus einem bewaffneten Konflikt verschont ausgespart wird, weder Ziel von Angriffen wird noch für Angriffe genutzt wird.

Neutrale Staaten nähren den Krieg nicht und bieten den Kontrahenten die Möglichkeit, auf neutralem Boden zu verhandeln. Die Glaubwürdigkeit der österreichischen Neutralität hat zwar gelitten, hat ihren Status aber nicht beendet; dieser sollte nur schnellstens wiederhergestellt werden.

Der wegen seines bescheidenen Auftretens und seiner Volksnähe beliebte österreichische Bundespräsident (1975-1985) Dr. Rudolf Kirchschläger fasste das Wesentliche an der Politik der «immerwährenden Neutralität» in den 1980er-Jahren in folgender Weise zusammen (27): Er betonte die Notwendigkeit einer «Unabhängigkeit nach allen Seiten» und fügte hinzu, dass dies mit der «Schaffung konstruktiver und freundschaftlicher Beziehungen mit möglichst vielen Staaten» einhergehen müsse.

Seine realistische Einschätzung war: «Ein kleines Land an der Grenze der ideologischen und machtpolitischen Einflusssphären kann sich am besten in einer Atmosphäre der Entspannung und Kooperation entfalten.») In diesem Sinne propagierte er eine Politik der sogenannten «aktiven Neutralität».

Diese Gedanken sind nach wie vor aktuell. Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.


Fußnoten:

1 Nähere Information: https://deutschlandneutral.de/aktuelles.html
2 https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2021/nr-1920-24-august-2021/neutralitaet-und-friedenspolitik-am-beispiel-oesterreichs
3 Zeitung «Standard» am 21.3.2025 mit dem Titel «Meinl-Reisinger: ‘Neutralität allein schützt nicht’», https://www.derstandard.de/story/3000000262424/neutralit228t-allein
4 Siehe z.B. die Umfrage «Neutralität vs. NATO-Beitritt in Österreich 2024», veröffentlicht am 26.03.2024
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1096513/umfrage/neutralitaet-vs-nato-beitritt-in-oesterreich/
5 Siehe z.B. die Umfrage «Fast alle halten Neutralität hoch, aber nur wenige wissen, was sie bedeutet» vom 18. September 2024» https://www.aau.at/blog/fast-alle-halten-neutralitaet-hoch-aber-nur-wenige-wissen-was-sie-bedeutet/
6 Artikel vom 17. Apr 2023, siehe https://derstatus.at/politik/nato-beitritt-denkbar-bilderberger-beate-wettert-wieder-gegen-neutralitat-684.html
7 https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2021/nr-1920-24-august-2021/neutralitaet-und-friedenspolitik-am-beispiel-oesterreichs
8 https://de.wikipedia.org/wiki/Moskauer_Deklaration
9 https://de.wikipedia.org/wiki/Moskauer_Memorandum
10 https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreichischer_Staatsvertrag
11 Gutachten von Univ. Prof. Dr. Michael Geistlinger zu Sky Shield, https://nfoe.at/wp-content/uploads/Skyshield-Gutachten-Geistlinger-200524-signiert.pdf | Seite 58
12 ORF vom 30. August 2025, siehe https://orf.at/stories/3403996/
13 Genauer: «Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs», siehe https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreichische_Neutralit%C3%A4t
14 Zur Zeit, 11/2022, zitiert in https://www.evalww.com/wp-content/uploads/PERS01c-TB01-Geistlinger-Zustimmung-zu-Sanktionen-sind-Voelkerrechtsbruch.pdf
15 https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreichische_Neutralit%C3%A4t
16 «Im Einklang mit der bereits 1999 erfolgten Änderung der Nato-Doktrin – Anmassung der Durchführung militärischer Operationen zur präventiven Konfliktverhütung und prophylaktischen Gefahrenabwehr auch ausserhalb des Nato-Gebietes und auch ohne Uno-Mandat – werden militärische Interventionen gegen souveräne Staaten für politisch legitim erklärt (R2P – Responsibiliy to Protect).», siehe https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2018/nr-10-8-mai-2018/militaerschlag-gegen-syrien-gehoert-vor-den-internationalen-strafgerichtshof
17 https://nfoe.at/wp-content/uploads/2023-03-28_GeistlingerVortrag2.pdf
18 https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/10083
19 Die 27 EU-Staaten, Norwegen, Liechtenstein, die Schweiz, Ukraine, USA, Kanada, Australien, Neuseeland und Japan machen 36 Staaten aus.
https://www.watson.ch/international/russland/597989168-russland-ukraine-konflikt-diese-laender-haben-sanktionen-ergriffen
20 https://de.wikipedia.org/wiki/Erasmus_von_Rotterdam
21 28.12.2024
22 Erasmus von Rotteram: «Die Klage des Friedens», Marixverlag
23 Die Kernaussage dieser Richtlinien hatte Struck bereits am 4. Dezember 2002 am Beispiel des Afghanistan-Einsatzes erläutert. https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Struck
24 PascalLottaz_International2023-1.docx; Im englischen Originalwortlaut ,Weapons are - in fact - the way to peace”. NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg auf der Jahreskonferenz des Norwegischen Unternehmensverbands, 5. Januar, 2023. https://wvww.nato.int/cps/en/natohg/opinions_210445.htm
25 «Kleine Zeitung» vom 16.3.2024: «Als ‘meinen Kollegen, meinen Freund’ bezeichnete US-Außenminister Antony Blinken seinen österreichischen Amtskollegen Alexander Schallenberg. […] Die USA würden eine tiefe Wertschätzung für ‘die Freundschaft und die Partnerschaft für Freiheit, Sicherheit und Wohlstand’ hegen, die sie mit Österreich verbinde, betonte Blinken. Österreich habe im Zusammenhang mit der Ukraine bewiesen, dass es ‘militärisch, aber nicht politisch neutral’ sei, indem es etwa die Sanktionen gegen Russland mittrage. […] Auf einer Wellenlänge sahen sich die beiden Amtskollegen auch in Bezug auf den Krieg in Nahost. Man unterstütze das Recht Israels auf Selbstverteidigung, sagte Schallenberg».
26 https://www.heute.at/s/staatsbesuch-putin-in-wien-fahrplan-zeitplan-54674225
27 https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2021/nr-1920-24-august-2021/neutralitaet-und-friedenspolitik-am-beispiel-oesterreichs


Siehe auch:

Wie steht es um die Neutralität in der Schweiz?
Von Ariet Güttinger (Vorstandsmitglied der Schweizer Initiative "Bewegung für Neutralität")
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29613

Wie steht es um die Neutralität in Deutschland?
Von Andreas Neumann (Kampagne für ein neutrales Deutschland)
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29614

Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit Vertretern von Neutralitätsinitiativen aus Schweiz, Österreich und Deutschland
Neutralität als Friedensprojekt
Von Kampagne für ein neutrales Deutschland
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29555



Online-Flyer Nr. 852  vom 10.10.2025



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