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Inland
7. -12. Tag im § 129 b-Prozess gegen den kurdischen Politiker Ali Ihsan Kitay
Denn sie wissen (nicht) was sie tun!
Von Martin Dolzer

Am Montag, 13. August, hatte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg das Verfahren gegen den kurdischen Politiker und Aktivisten Ali Ihsan Kitay (1) begonnen. Die Bundesanwaltschaft (BAW) wirft dem 47jährigen vor, dass er als Kader der PKK in den Jahren 2007 und 2008 die Region Hamburg geleitet haben soll. Straftaten in Deutschland werden ihm und bundesweit fünf weiteren Kurden, die mit § 129 b StGB Prozessen konfrontiert sind, nicht vorgeworfen. Das Verfahren ist bis Ende Dezember auf mehr als 30 Prozesstage terminiert.
 

Porträt von Ali Ihsan Kitay vor dem
Gerichtsgebäude
NRhZ-Archiv
Am 7. Verhandlungstag wurde hauptsächlich der leitende Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Struktur der PKK, Herr B., als Zeuge befragt. In einer Erklärung kritisierte die Vertei-digung, dass dieser kaum Wissen über die politische Situation in der Türkei, in Kurdistan und im Mittleren Osten sowie über die politische Entwicklung der PKK hat. Seine Einschätzungen zur Struktur der PKK und der Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK) sowie deren politische Ziele seien jedoch wesentlicher Bestandteil der Anklage in diesem und den weiteren § 129 b Verfahren. Noch gravierender ist, dass auch die Verfolgungsermächtigungen des Justizministeriums, die für § 129 b-Verfahren Voraussetzung sind, offenbar auf dessen Einschätzungen beruhen.
 
In weiten Teilen nicht verstanden
 
Herr B. musste bei Fragen nach seinem Wissen über die Konzepte der PKK und der KCK schließlich zugeben, dass er für die Beurteilung der Struktur hauptsächlich auf vor dem Jahr 2006 gesammeltes zusammengefasstes "Wissen“ weiterer BKA-Beamter zurückgegriffen hat. Die Situation in der Türkei und die konkrete Umsetzung der Politik von PKK und KCK habe er nicht betrachtet, da ihm das nicht wichtig erschien. Er habe hauptsächlich nach Straftaten ermittelt, so der leitende Beamte. Ein Beschluss von KCK-Tagungen sei ein weitgehend ideologischer Text „den ich ehrlich gesagt in weiten Teilen nicht verstanden habe“. Die PKK wolle noch immer einen eigenen Staat – das Konzept der Demokratischen Autonomie würde darauf hinauslaufen, da kein Staat eine autonome Verwaltung oder eine eigene Fahne innerhalb der Staatsgrenzen dulden würde. Dass Herr B. in völligem Unwissen Beurteilungen abgebe und z.B. genau dies im Nordirak, im Baskenland, in Schottland und vielen weiteren Regionen der Fall ist, hielt die Verteidigung dagegen.
 
Weder von der kurdischen Autonomieregion im Nordirak, noch von Menschenrechtsverletzungen oder der anhaltenden Assimilationspolitik sowie Rassismus gegenüber der kurdischen Bevölkerung oder Friedensgesprächen zwischen Regierung und PKK wusste der BKAler etwas. Auch über die im Parlament vertretene Demokratische Friedenspartei BDP konnte er keine Auskunft geben. Völkerrechtliche Aspekte und politische Hintergründe wären für seine Ermittlungen nicht relevant gewesen, so der Beamte. „Über Syrien weiß ich hauptsächlich aus dem Fernsehen“. All das hinderte Herrn B. aber nicht daran, in Aktenvermerken unrichtiger Weise zu behaupten die PKK wäre eine "terroristische Organisation", die in allen vier Teilen Kurdistans einen Alleinvertretungsanspruch habe und mit der KCK gleichzusetzen sei.
 
„Für meine Ermittlungen egal"
 
Am 9. Prozesstag, wurde der BKA-Beamte Herr E. als Zeuge befragt. Wie bereits sein Vorgesetzter, der Leiter der Strukturermittlungen, Herr. B., hatte auch dieser Beamte wenig Wissen über die Realität in der Türkei und in Kurdistan sowie über die Ziele und Ausrichtung der PKK. Er habe zu den Anschlägen und dem Aufbau der Guerilla der PKK und den Volksverteidigungskräften HPG ermittelt, so der Beamte. Die politischen Hintergründe vermeintlicher "Anschläge“ - oder ob im Vorfeld von "Vergeltungsaktionen“ ZivilistInnen von der türkischen Armee getötet wurden, zu ermitteln, zu beachten oder zu benennen, sei nicht sein Auftrag gewesen. „Was die türkische Armee gemacht hat, war für meine Ermittlungen egal. Das war nicht mein Auftrag, mich damit zu beschäftigen“, so der ca. 30jährige Beamte. Bei der Befragung durch die VerteidigerInnen Ali Ihsan Kitays, Cornelia Ganten Lange und Carsten Gericke wurde deutlich, dass Herr E. völlig einseitig belastend und sehr ungenau ermittelt hat. Auf 2/3 der Fragen der Verteidigung zu Vorkommnissen in der Türkei oder zur Struktur der kurdischen Bewegung oder der HPG sowie politischen Aspekten hatte Herr E. keine Antwort.
 
Der Beamte hielt die in der Bundesrepublik erscheinende Tageszeitung Yeni Özgür Politika (YÖP) jenseits der Realität für das Presseorgan der PKK und baute seine Vermerke in den Akten hauptsächlich auf Artikel aus der Zeitung und die Homepage der HPG auf. Zeitungen aus der Türkei würde er nicht kennen und hätte diese auch nicht ausgewertet. Ein Abgleich der Informationen von der Homepage der HPG oder aus der Zeitung YÖP mit Meldungen des türkischen Generalstabs, Publikationen der Regierung oder aus weiterer Presse in der Türkei hielten die Beamten des BKA nicht für nötig. Ein Organigram der Struktur der HPG habe er aus den Akten eines Prozesses in Dresden übernommen. Wer es verfaßt hatte und wann es gefertigt wurde, könne er nicht sagen.
 
„Allein in Anbetracht der fachlichen Unkenntnis der BKA-Beamten sollte der Prozess gegen Ali Ihsan Kitay, wie sämtliche weiteren Verfahren gegen KurdInnen gemäß § 129 b StGB sofort ausgesetzt werden, da die Anklage sowie der Haftbefehl in wesentlichen Teilen auf dessen Einschätzungen beruhen“, kritisiert die Bundestagsabgeordnete Heidrun Dittrich, DIE LINKE. „§ 129 b StGB ist aufgrund der Aufhebung der Gewaltenteilung und gravierender juristischer und handwerklicher Fehler ohnehin verfassungswidrig“.
 
Telefonüberwachung? Ein unwürdiges Schauspiel
 
Am 8. und 11. Prozesstag wurden Telefongespräche kurdischer MigrantInnen aus Kiel und weiteren Städten angehört, anhand derer das Gericht offenbar Ali Ihsan Kitays Führungsfunktion innerhalb der PKK nachweisen möchte. Zu erfahren war u.a. von einem Grill, der von Kiel nach Hamburg gebracht werden sollte, Menschen die Backgammon spielen und FreundInnen zu Weihnachten Bonbons und Kölnisch Wasser schenken sowie einer Menge Details aus dem Privatleben der Abgehörten.
 
„Wenn man soviel Energie, Zeit und staatliche Mittel, wie zur Überwachung und Inszenierung der Telefongespräche aufgewandt wird, für die Konfliktlösung und die Entwicklung von Frieden in Kurdistan aufwenden würde, gäbe es längst keinen Krieg mehr“, kommentierte eine Prozessbeobachterin das Geschehen. „Statt technokratisch und anhand der "Hoheit“ über die Gestaltung des Prozesses zu versuchen nachzuweisen, dass ein Mensch sich im Rahmen des Widerstands gegen Tyrannei und Unrecht engagiert hat, sollten die RichterInnen lieber mit den Verfahrensbeteiligten den Dialog über die Ursachen des Konflikts suchen. Eine solche Herangehensweise wäre einer Demokratie mit humanistischen Werten würdig.“
 
„Eine solche Herangehensweise ist jedoch systematisch nicht gewollt - die Justiz und ihre Hierarchien sind nicht demgemäß strukturiert. Bei einer solchen Herangehensweise müsste sowohl die menschenverachtende Politik der türkischen Regierung wie auch die Verantwortung der bundesdeutschen Regierungen u.a. an Waffenexporten sowie sicherheitspolitischer und militärischer Zusammenarbeit mit dem Unrechtsregime in der Türkei benannt und analysiert werden“, kritisiert das "Bündnis Freiheit für Ali Ihsan" in einer Pressemitteilung.
 
Anders lasse sich kaum erklären warum mehrere Tage lang Telefongespräche abgehört werden, die sich in 20 Minuten zusammenfassen ließen, während fast sämtliche Dokumente und Stellungnahmen der kurdischen PolitikerInnen, Organisationen und Parteien zwischen den Prozesstagen, ohne Teilnahme der Öffentlichkeit im so genannten Selbstleseverfahren gelesen werden (das bedeutet, dass lediglich RichterInnen, die Bundesanwaltschaft sowie der Angeklagte und dessen Verteidigung die Dokumente zwischen den Prozesstagen lesen müssen) und danach ohne weitere Diskussion, als im Prozess behandelt gelten. „Der Konflikt wird den Beteiligten – in diesem Fall Ali Ihsan Kitay – durch ein bürokratisiertes und formalisiertes Gerichtsverfahren enteignet. Er wird so zum "Objekt“ von Verfolgungslogik und Repression“, kritisiert das "Bündnis Freiheit für Ali Ihsan“ weiter. „Dass die Richter beim Verlesen der Telefonüberwachungen in Hörspielform immer wieder in Lachen verfallen und sich benehmen wie bei einer Theaterprobe, entspricht schlicht nicht dem Ernst des Verfahrens und der Situation. Ali Ihsan Kitay befand sich 20 Jahre in türkischen Gefängnissen und wurde mehrfach schwer gefoltert – und ist jetzt (nach 1. Jahr U-Haft) erneut von langer Haft bedroht“.
 
12. Prozesstag: Eine Urteilsverlesung
 
Am 12. Prozesstag verlasen die 5 RichterInnen ein Urteil des OLG Düsseldorf aus einem § 129 (Bildung einer Kriminellen Vereinigung in Deutschland) -Prozess gegen einen vermeintlichen Deutschlandverantwortlichen der PKK aus dem Jahr 2008. Die meisten Erkenntnisse aus diesem Urteil bezogen sich auf einen Zeitraum weit vor 2007. Sämtliche Aspekte hatten lediglich mit Geschehen in Deutschland zu tun. Dem entsprechend kritisierte die Verteidigung, dass in einem § 129 b Verfahren wesentlich die Situation in der Türkei und in Kurdistan bewertet werden müsse, da es in dem Paragraphen um eine vermeintliche terroristische Vereinigung im Ausland geht. Deshalb könnten die Aspekte des Urteils auch im Selbstleseverfahren eingeführt werden – da sie nicht direkt den Konflikt, um den es in dem Prozess gehen sollte, betreffen.
 
Das Gericht bleibt dagegen bisher konsequent bei seiner Linie, sämtliche Stellungnahmen der kurdischen Organisationen und Parteien im Selbstleseverfahren einzuführen und stattdessen formalbürokratisch in bester Aktenzeichen XY-Manier Kriminelle an die Wand zu malen, die in die heile bundesdeutsche Welt einbrechen und so schwere "Straftaten“ begehen, wie z.B. das von der UNESCO als Weltkulturerbe anerkannte Newrozfest zu organsieren oder viel zu reisen und sich für die Menschenrechte in der Türkei und die Rechte der KurdInnen zu engagieren.
 
Das verlesene Urteil war weitgehend genau in einem solchen Stil gehalten. Der Rest des Urteils von 2008 beruht zum großen Teil auf Erkenntnissen der oben genannten "unwissenden“ BKA Beamten. Zudem wurde seitens des OLG Düsseldorf u.a. der Besitz mehrerer Telefonkarten und Handys sowie das Verabreden zum Kaffetrinken als konspirativ gewertet.
 
„Das Ganze wirkt auf mich wie ein Schauprozess. Die Richterinnen und Richter haben wohl kein Interesse daran, sich selber mit der Situation der Menschen in Kurdistan, den Beweggründen für ihr Handeln oder mit Ali Ihsan Kitay zu beschäftigen und berufen sich deshalb auf veraltete Urteile ohne Bezug zum eigentlichen Konflikt und dem Konstrukt des § 129 b“, empörte sich eine Prozessbeobachterin.
 
Die nächsten Prozesstermine sind am 11. und 12. Oktober, jeweils um 9.00 im Strafjustizgebäude, Sievekingplatz 1, in Hamburg. (PK)
 
1) http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=18120


Online-Flyer Nr. 374  vom 03.10.2012



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