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Inland
Pressemitteilung zum Brief von Michael Ballweg an Nils Melzer und UN-Menschenrechtsrat, Stuttgart, 07.12.2022
POST AUS STAMMHEIM
Von querdenken 711

Der Gründer der Initiative Querdenken, Michael Ballweg, der seit dem 29. Juni 2022 inhaftiert ist, hat sich mit einem Brief an den UN-Menschenrechtsrat und den ehemaligen Sonderberichterstatter gegen Folter, Nils Melzer,  gewendet. Er kritisiert, dass er in Deutschland kein faires Verfahren erhält. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 14. November 2022 hat sich Michael Ballweg, Gründer der Initiative Querdenken, an Nils Melzer, ehemaliger Sonderberichterstatter der vereinten Nationen gegen Folter, gewendet. Bisher dahin hatte Michael Ballweg die Hoffnung auf ein faires Verfahren in einem gegen ihn anhaltslos angestrengten Ermittlungsverfahren.


Michael Ballweg am 29. August 2020 in Berlin vor Hunderttausenden bei der Kundgebung "Berlin invites Europe – Fest für Freiheit und Frieden" an der Siegessäule (Foto: arbeiterfotografie.com)

Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, mit Bezug auf 
  • „Recherchen“ eines Satiremagazins und 
  • alkoholisierte Obdachlose („Ich bitte um Ihre Spende! Alkohol kaufe ich davon ganz bestimmt nicht.“) 
ist ihm klar geworden, dass er nicht aufgrund falscher juristischer Schlüsse wegen mangelhafter Ermittlungen in Haft gehalten wird, sondern juristische Konstruktionen ersonnen werden, mit dem Ziel ihn weiterhin festzuhalten.

Das wird insbesondere dadurch deutlich, dass inzwischen der Vorwurf eines vollendeten Betruges nicht mehr erhoben wird. Stattdessen wird Michael Ballweg nun vorgeworfen, dass er von Beginn an vorgehabt hätte, über die Verwendung der von ihm für die Initiative Querdenken eingeworbenen Geldmittel zu täuschen. Es sei zwar kein Schaden entstanden und es sei auch niemand geschädigt worden. Dennoch handele es sich um einen so genannten „untauglichen Versuch“, der sich im Kopf von Michael Ballweg abgespielt haben soll 
    „Der Beschuldigte hat sich einen Sachverhalt vorgestellt, der, hätte er vorgelegen, sämtliche Merkmale der Vorschrift des § 263 StGB erfüllen würde, auch wenn kein Schaden eingetreten ist / sein sollte.“
Michael Ballweg wurde am 29.06.2022 im Anschluss an eine Durchsuchung seines Privathauses sowie seiner Firmenräume festgenommen und inhaftiert. Sein komplettes Vermögen, das nachweislich aus seiner unternehmerischen Tätigkeit  vor 2020 stammt, wurde bis auf 300,00 Euro arrestiert. Es wurde ihm damit jede Möglichkeit genommen, sich angemessen zu verteidigen.

In einem Schreiben an die Bundesregierung (AL DEU/2022) äußerte Nils Melzer Bedenken zu einer angekündigten bundesweiten Observation von den Demonstranten der Gruppe „Querdenken“: „Eine solch wahllose öffentliche Bloßstellung, Diffamierung und Stigmatisierung kann ungerechtfertigte Ängste, Stress, Scham und Schuldgefühle hervorrufen und dazu führen, dass den Opfern aufgrund von Einschüchterung, Angst vor Überwachung und anderen Formen von Repressalien, die nicht mit den Menschenrechten vereinbar sind, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Rehabilitierung verweigert werden.“

Aus diesem Grund hat sich Michael Ballweg direkt an Nils Melzer und den UN-Menschenrechtsrat gewendet, weil die Befürchtungen des Juristen nicht nur eingetreten, sondern an Michael Ballwegs Person übertroffen worden sind. Zwar ist Nils Melzer nicht mehr der Sonderberichterstatter wegen Folter, der Brief wird aber ihn und einen eventuellen Nachfolger erreichen. Der UN-Menschenrechtsrat ist zuständig für politische Gefangene. Auch das Verteidigerteam teilt die Ansicht von Michael Ballweg, dass ein faires Verfahren nicht gewährleistet ist: 

Mit Beschluss vom 14.11.20222 hat das Oberlandesgericht Stuttgart festgestellt, dass die Vorwürfe aus dem ursprünglichen Haftbefehl nicht erhärtetet werden konnten. Michael Ballweg saß damit 4 1/2 Monate unschuldig in Untersuchungshaft.

Gleichzeitig wurde nun ein neuer Haftbefehl ausgestellt. Der Vorwurf lautet nun Täuschung/versuchter Betrug. Im Beschluss heißt es dazu auf Seite 12:
    „Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Beschuldigte –wie hier- unter Aufhebung des ursprünglichen Haftbefehls freigelassen, aber alsbald aufgrund eines neuen Haftbefehls wieder festgenommen werden müsste.“
Auch das Vermögen bleibt weiterhin arrestiert, obwohl das OLG feststellt: 
    „Bei diesen Gegebenheiten kann der Eintritt eines Vermögensschadens im Sinne der Zweckverfehlungslehre nicht belastbar angenommen und mithin dringender Tatverdacht im Hinblick auf eine Strafbarkeit des Beschuldigten wegen vollendeten Betrugs nicht festgestellt werden.“ 
Michael Ballweg wurde von Anfang an ein faires Verfahren verweigert: 
  • Akten werden ihm und/oder seinen Verteidigern nicht oder verspätet zur Verfügung gestellt 
  • Zeugen werden nicht angehört
  • Rechtliches Gehör wird verweigert
  • Verteidiger werden vom Gericht übergangen
  • Der Beschleunigungsgrundsatz wurde und wird verletzt.
Der Steuerberater, der wichtige, für Michael Ballweg entlastende Beweise beitragen kann wurde bis heute nicht durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart befragt, Michael Ballweghat mehrfach darauf hingewiesen, dass der Steuerberater wichtige Beweise für seine Unschuld liefern kann.
Michael Ballweg hat von Anfang an der Staatsanwaltschaft seine aktive Mitarbeit an der schnellen Aufklärung der haltlosen Vorwürfe angeboten. Die Staatsanwaltschaft hat im Oktober nach 3 Terminen (Nr. 1 25.08; Nr. 2 20.09; Nr. 3 28.09.2022) mitgeteilt, dass an weiteren Aufklärungsterminen kein Interesse besteht. Bis heute ist diese Situation unverändert.

Der komplette Brief an Nils Melzer / den UN-Menschenrechtsrat findet sich auf der Seite von Querdenken-711:



https://querdenken-711.de/wer-ist-michael-ballweg/24-11-2022-brief-an-nils-melzer/

Am 29. November 2022 im zweiten Haftverkündungstermin hat sich herausgestellt, dass die Sorge von Michael Ballweg begründet war, dass seine Haft weiter hinausgezögert wird. 

Eine weitere Pressemitteilung, in der weitere Informationen über die prozessualen Mängel im Verfahren berichtet wird, ist durch das Verteidigerteam von Michael Ballweg in Vorbereitung. 


Ansprechpartner
presse@querdenken-711.de

Weitere Informationen
www.querdenken-711.de

Online-Flyer Nr. 803  vom 16.12.2022



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