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Inland
Kölner Ärztin vor Gericht
Wenn man zu seinem Eid steht
Von Lutz Weber
Am 13. Dezember 2022 herrschte großer Andrang im Kölner Amtsgericht, als eine Ärztin wegen der Ausstellung von Maskenattesten vor Gericht stand. Vorausgegangen war bereits ein Entzug der Approbation, der wieder zurück gezogen werden musste. Geht es hier um die Ausstellung von ärztlichen Bescheinigungen ohne gründliche Voruntersuchung? Oder sitzen wir in einem rein politisch orientierten Prozess? Diese Fragen stellen sich mir während der Fahrt zum Gericht. Denn ich habe noch nicht gehört, dass ein Arzt in diesem Land wegen eines anderen Attestes derartige Konsequenzen tragen muss.
Neben einigen Besuchern, die vor dem Gerichtsgebäude warten, stehen ca. 60 Menschen im Gang vor dem Gerichtssaal. Zugelassen sind aber nur 20 Besucher einschließlich Pressevertreter. Neben den vielen zufriedenen Patienten und Freunden, die mit ihrer Anwesenheit der Ärztin beistehen wollen, sind auch bekannte Gesichter aus der Antifa-Szene vor Ort, treten hier als Journalisten auf und sitzen der Verhandlung ebenfalls bei.
Die Verteidigung wird von der Ärztin selbst übernommen. Als erste Zeugin tritt eine Journalistin (Mitte 20) auf, die angibt, mit ihrer Redaktion geplant zu haben, einen Artikel über Ärzte zu schreiben, die falsche Atteste ausstellen. Zu diesem Zweck ist sie zu der Ärztin gefahren, um von ihr ein solches Attest zu erhalten. Sie gab an, dass sie von der Ärztin befragt wurde, warum sie ein Attest brauche und darauf gesagt habe, „Man könnte sich unter der Maske nicht richtig konzentrieren.“ Sie hätte dann im Gespräch von der Ärztin wissen wollen, wie sie zur Pandemie und zu Viren stehe.
Weiterhin wurde eine junge Polizei-Beamtin in den Zeugenstand gerufen. Sie gab an, dass sie einen Studenten aufgegriffen hätte, der von besagter Ärztin ein Maskenattest hatte. Daraufhin hat die Polizeibeamtin im Internet nach der Ärztin gesucht und festgestellt, dass diese auch auf Querdenker-Demos gesprochen hat. Sogleich wurde eine Praxisdurchsuchung durchgeführt.
Es folgten die Aussagen von Patienten. Da hier aber ausnahmslos Gründe Vorlagen, um ein Attest auszustellen, wurden nicht alle geladenen Zeugen befragt, und man beschuldigte die Ärztin nur noch wegen Ausstellens des Attestes der Journalistin. Zur Begründung wurde vorgelegt, dass es hier keine gesundheitliche Beeinträchtigung gegeben hätte. Die Ärztin wies darauf hin, dass sich dieser Fall nicht von den anderen unterschied, und da es von allen Patienten auch eine Krankenakte gibt, möchte sie diese hier bitte einsehen. In der Krankenakte wurden dann auch die Konzentrationsprobleme erwähnt.
Die Ärztin erklärt in Ihrem Abschluss-Plädoyer, dass weder in den Durchsuchungsbeschlüssen noch in der Anklageschrift eine richterliche Unterschrift vorhanden war. Wollte hier keiner die Verantwortung tragen? Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Ärztekammer wohl vorhatte, auch einen Lockvogel zu schicken, um eine Möglichkeit zu schaffen, der Ärztin die Approbation zu entziehen.
Trotz all dieser Fakten wurde der Ärztin dennoch eine Geldstrafe auferlegt. Es geht hier aber nicht um Geld sondern um Gerechtigkeit. Wir dürfen also auf die Berufung gespannt sein. Betrachten wir die Situation aber einmal von außen, so bleibt übrig: Eine Journalistin erschleicht sich - unter Täuschung - ein ärztliches Dokument, um daraus eine Story zu machen. Diese Story wirkt sich dann vernichtend auf den Beruf der Ärztin aus. Eine Polizeibeamtin greift einen Studenten ohne Maske auf und stellt fest, dass die betreffende Ärztin auf einer politischen Versammlung gesprochen hat. Dass reicht aus, um eine Praxisdurchsuchung durchzuführen.
Bei der Verhandlung stellt das Gericht fest, dass sich die Ärztin zu keiner Zeit an der Situation bereichert hat, alle Patienten eine Krankenakte hatten und neben einem Arzt-Patienten-Gespräch auch Gründe vorlagen, ein Attest auszustellen. Es bleibt also nur noch der Vorwurf, einer Täuschung auf den Leim gegangen zu sein.
Es zeichnet sich an diesem Tag ein trauriges Bild für Journalismus, Polizei und Justiz in diesem Land. Ging es hier um ein medizinisches Vergehen? Wären diese Maßnahmen auch erfolgt, wenn die Ärztin Schülern eine Sportbefreiung ausgestellt hätte? Stand eventuell schon vor der Verhandlung fest, dass die Ärztin verurteilt werden muss? Diese Fragen muss sich jeder selbst stellen. Es war aber zu spüren, dass vermutlich auch so mancher Angestellte des Gerichts an diesem Tag Zweifel hatte.
Online-Flyer Nr. 803 vom 16.12.2022
Kölner Ärztin vor Gericht
Wenn man zu seinem Eid steht
Von Lutz Weber
Am 13. Dezember 2022 herrschte großer Andrang im Kölner Amtsgericht, als eine Ärztin wegen der Ausstellung von Maskenattesten vor Gericht stand. Vorausgegangen war bereits ein Entzug der Approbation, der wieder zurück gezogen werden musste. Geht es hier um die Ausstellung von ärztlichen Bescheinigungen ohne gründliche Voruntersuchung? Oder sitzen wir in einem rein politisch orientierten Prozess? Diese Fragen stellen sich mir während der Fahrt zum Gericht. Denn ich habe noch nicht gehört, dass ein Arzt in diesem Land wegen eines anderen Attestes derartige Konsequenzen tragen muss.
Neben einigen Besuchern, die vor dem Gerichtsgebäude warten, stehen ca. 60 Menschen im Gang vor dem Gerichtssaal. Zugelassen sind aber nur 20 Besucher einschließlich Pressevertreter. Neben den vielen zufriedenen Patienten und Freunden, die mit ihrer Anwesenheit der Ärztin beistehen wollen, sind auch bekannte Gesichter aus der Antifa-Szene vor Ort, treten hier als Journalisten auf und sitzen der Verhandlung ebenfalls bei.
Die Verteidigung wird von der Ärztin selbst übernommen. Als erste Zeugin tritt eine Journalistin (Mitte 20) auf, die angibt, mit ihrer Redaktion geplant zu haben, einen Artikel über Ärzte zu schreiben, die falsche Atteste ausstellen. Zu diesem Zweck ist sie zu der Ärztin gefahren, um von ihr ein solches Attest zu erhalten. Sie gab an, dass sie von der Ärztin befragt wurde, warum sie ein Attest brauche und darauf gesagt habe, „Man könnte sich unter der Maske nicht richtig konzentrieren.“ Sie hätte dann im Gespräch von der Ärztin wissen wollen, wie sie zur Pandemie und zu Viren stehe.
Weiterhin wurde eine junge Polizei-Beamtin in den Zeugenstand gerufen. Sie gab an, dass sie einen Studenten aufgegriffen hätte, der von besagter Ärztin ein Maskenattest hatte. Daraufhin hat die Polizeibeamtin im Internet nach der Ärztin gesucht und festgestellt, dass diese auch auf Querdenker-Demos gesprochen hat. Sogleich wurde eine Praxisdurchsuchung durchgeführt.
Es folgten die Aussagen von Patienten. Da hier aber ausnahmslos Gründe Vorlagen, um ein Attest auszustellen, wurden nicht alle geladenen Zeugen befragt, und man beschuldigte die Ärztin nur noch wegen Ausstellens des Attestes der Journalistin. Zur Begründung wurde vorgelegt, dass es hier keine gesundheitliche Beeinträchtigung gegeben hätte. Die Ärztin wies darauf hin, dass sich dieser Fall nicht von den anderen unterschied, und da es von allen Patienten auch eine Krankenakte gibt, möchte sie diese hier bitte einsehen. In der Krankenakte wurden dann auch die Konzentrationsprobleme erwähnt.
Die Ärztin erklärt in Ihrem Abschluss-Plädoyer, dass weder in den Durchsuchungsbeschlüssen noch in der Anklageschrift eine richterliche Unterschrift vorhanden war. Wollte hier keiner die Verantwortung tragen? Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Ärztekammer wohl vorhatte, auch einen Lockvogel zu schicken, um eine Möglichkeit zu schaffen, der Ärztin die Approbation zu entziehen.
Trotz all dieser Fakten wurde der Ärztin dennoch eine Geldstrafe auferlegt. Es geht hier aber nicht um Geld sondern um Gerechtigkeit. Wir dürfen also auf die Berufung gespannt sein. Betrachten wir die Situation aber einmal von außen, so bleibt übrig: Eine Journalistin erschleicht sich - unter Täuschung - ein ärztliches Dokument, um daraus eine Story zu machen. Diese Story wirkt sich dann vernichtend auf den Beruf der Ärztin aus. Eine Polizeibeamtin greift einen Studenten ohne Maske auf und stellt fest, dass die betreffende Ärztin auf einer politischen Versammlung gesprochen hat. Dass reicht aus, um eine Praxisdurchsuchung durchzuführen.
Bei der Verhandlung stellt das Gericht fest, dass sich die Ärztin zu keiner Zeit an der Situation bereichert hat, alle Patienten eine Krankenakte hatten und neben einem Arzt-Patienten-Gespräch auch Gründe vorlagen, ein Attest auszustellen. Es bleibt also nur noch der Vorwurf, einer Täuschung auf den Leim gegangen zu sein.
Es zeichnet sich an diesem Tag ein trauriges Bild für Journalismus, Polizei und Justiz in diesem Land. Ging es hier um ein medizinisches Vergehen? Wären diese Maßnahmen auch erfolgt, wenn die Ärztin Schülern eine Sportbefreiung ausgestellt hätte? Stand eventuell schon vor der Verhandlung fest, dass die Ärztin verurteilt werden muss? Diese Fragen muss sich jeder selbst stellen. Es war aber zu spüren, dass vermutlich auch so mancher Angestellte des Gerichts an diesem Tag Zweifel hatte.
Online-Flyer Nr. 803 vom 16.12.2022