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Globales
US-Polizei-Brutalität mit Mord an George Floyd:
Stunde der US-Justiz
Von Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait

Der Mord an George Floyd hat zu einer Zäsur in der US-Gesellschaft geführt, die seit der höchst emotionalen Trauerfeier am 9.6.2020 in Houston, seiner Geburtsstadt, besonders spürbar ist. Die Brutalität der US-Polizei, in der sich das allgemein unverhältnismäßig brutale Vorgehen des US-Regime in vielen Ländern der Welt widerspiegelt, hat sich nun noch einmal äußerst grausam im eigenen Land gezeigt, als der afroamerikanische US-Staatsbürger George Floyd in Minneapolis am 25. Mai 2020 von einem Polizisten ermordet wurde. Die Institutionen der US-Justiz sind aufgefordert, Gerechtigkeit zu schaffen. Nicht nur ist gegen den Polizisten vorzugehen, der das böse Verbrechen verübte, sondern auch gegen alle drei oder vier Polizisten, die ihrem Kollegen bei seinem Mord tatenlos zuschauten und ihn nicht an seinem irrsinnigen Vorgehen hinderten. Alle diese untätig zuschauenden Polizisten haben sich wegen ihres unterlassenen Eingreifens strafbar gemacht. Sie sind gerichtlich zu belangen und schwerstens zu bestrafen, weil sie ihren Kollegen nicht daran hinderten, einen unbewaffneten, wehrlosen Demonstranten völlig unverhältnismäßig brutal zu behandeln, auf den Boden zu werfen und mit dem Knie zu würgen, bis er starb.

Rassistische Diskriminierung verstößt gegen US-Gesetze und die US-Verfassung. Einer Umfrage zufolge sind laut Washington Post 74% der US-Staatsbürger mit den Protesten wegen des Mordes an George Floyd einverstanden. (Euronews-Meldung, 10.6.2020)

Die heimtückische Arglist des Täters ist bewiesen, als George Floyd am Boden lag und unter der heftigen Kraft des Knies des Täters, eines Polizisten, auf seinem Hals sagte, er könne nicht atmen: „I cannot breathe“ und der hinterhältige Polizist trotzdem nicht das Knie vom Hals nahm, um ihn atmen zu lassen, sondern ihn weiter mit dem Knie würgte. Ein grausames diskriminierendes Verhalten gegen das Gesetz in der USA, das gemäß dem US-Recht hart bestraft werden muss.

Die Trump-Administration handelt vorsichtig, wenn sie sich nicht zu dieser Sache äußert und auf das entsprechende Gerichtsurteil wartet. Dagegen ist das Verhalten von Joe Biden, der Demokratenpartei-Kontrahent von Trump, ehemaliger Vizepräsident von Obama, völlig unangebracht, wenn er das Verbrechen als Munition für seine Wahlkampagne ausbeutet, als ob Präsident Trump für die Untat verantwortlich wäre. Auch unter Obama und schon unter den früheren US-Präsidenten gab es rassistische Verbrechen, die kein US-Präsident verhindern konnte. Verbrechen waren und sind Sache der Justiz, keine Sache der Exekutive.

Es ist die Stunde der US-Justiz, die zu handeln hat. Die zivilisierte Welt solidarisiert sich mit dem Opfer, seiner Familie und allen afroamerikanischen US-Staatsbürgern, die sich von dem Mord an ihrem Landsmann zu Recht innigst betroffen fühlen.

Am Vorgehen der US-Justiz in dieser Sache unsäglicher Kulmination rassistischer Gewalt und Polizeibrutalität wird die Welt ablesen können, ob die Vereinigten Staaten von Amerika noch ein Rechtsstaat sind.


Verfasst am 11.6.2020

Luz María de Stéfano Zuloaga de Lenkait ist chilenische Rechtsanwältin und Diplomatin (a.D.). Sie war tätig im Außenministerium und wurde unter der Militärdiktatur aus dem Auswärtigen Dienst entlassen. In Deutschland hat sie sich öffentlich engagiert für den friedlichen Übergang der chilenischen Militärdiktatur zum freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat, u.a. mit Erstellen von Gutachten für Mitglieder des Deutschen Bundestages und Pressearbeit, die Einheit beider deutschen Staaten als ein Akt der Souveränität in Selbstbestimmung der beiden UN-Mitglieder frei von fremden Truppen und Militärbündnissen, einen respektvollen rechtmäßigen Umgang mit dem vormaligen Staatsoberhaupt der Deutschen Demokratischen Republik Erich Honecker im vereinten Deutschland, für die deutsche Friedensbewegung, für bessere Kenntnis des Völkerrechts und seine Einhaltung, vor allem bei Politikern, ihren Mitarbeitern und in Redaktionen. Publikationen von ihr sind in chilenischen Tageszeitungen erschienen (El Mercurio, La Epoca), im südamerikanischen Magazin “Perfiles Liberales”, und im Internet, u.a. bei Attac, Portal Amerika 21, Palästina-Portal. Einige ihrer Gutachten (so zum Irak-Krieg 1991) befinden sich in der Bibliothek des Deutschen Bundestages.


Online-Flyer Nr. 747  vom 17.06.2020



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