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Aktueller Online-Flyer vom 03. Dezember 2024  

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Inland
Petition gegen die Entschließung „Kein Platz für Antisemitismus“ der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
EINSPRUCH gegen Sprachregelungen für Hochschulen
Von Georg Meggle, Norman Paech und Rolf Verleger

Die NRhZ hat in der Ausgabe 728 vom 04.12.2019 den Brief "Sprachregelung für unsere Unis? – Einspruch!" von Prof. Georg Meggle zur Entschließung "Kein Platz für Antisemitismus" der Hochschulrektoren-Konferenz vom 19.11.2019 veröffentlicht. In der Zwischenzeit ist von ihm in Zusammenarbeit mit Prof. Norman Paech und Prof. Rolf Verleger eine Online-Petition entstanden, die sich an die Leitung der Hochschulrektorenkonferenz wendet. Sie ist mittlerweile von mehr als 750 Personen unterzeichnet - darunter bekannte Persönlichkeiten wie Noam Chomsky und Lillian Rosengarten. In der Petition heißt es u.a.: "wir protestieren gegen die mit der 'IHRA-Definition' einhergehenden konkreten Restriktionen (z.B. Veranstaltungsverbote), die schon jetzt gegen ein öffentliches Nachdenken über die nun mehr als 60 Jahren währende Besatzungspolitik Israels angewendet werden - ein Nachdenken, das sich am Völkerrecht und den universellen Menschenrechten orientiert." In der Korrespondenz mit dem Präsidenten der HRK, Prof. Alt, heißt es: "Und uns Petitions-Initiatoren ist es SEHR wichtig zu betonen, dass sich unsere Petition NICHT GEGEN DIE HRK wendet, vielmehr diese auf einen Punkt aufmerksam machen soll, von dem wir glauben, dass er der HRK bei ihrer Beschlussfassung (auch unter dem verständlichen Halle-Schock) in ihrer ganzen Tragweite gar nicht bewusst war. Vielleicht wird die Tragweite JETZT etwas klarer, nachdem der derzeitige US-Präsident mit einem Dekret genau dasselbe durchsetzen will, was die HRK mit ihrer Resolution auch ohne jeden direkten Zwang von außen etabliert sehen möchte - eben die von uns monierte Übernahme der fragwürdigen IHRA-Definition."

Die Petition hat den folgenden Wortlaut:

    EINSPRUCH gegen Sprachregelungen für Hochschulen
    Petition richtet sich an Leitung der Hochschulrektorenkonferenz

    Jede Art von Diskriminierung ist verwerflich: Also auch der Antisemitismus = die Diskriminierung von Juden. Davon geht auch die Entschließung „Kein Platz für Antisemitismus“ [www.hrk.de/positionen/gesamtliste-beschluesse/beschluss/detail/kein-platz-fuer-antisemitismus/] der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom 19. November 2019 aus.

    Gerade deshalb erheben wir gegen den Rest dieser Entschließung Einspruch. Denn dieser fordert, dass die zu klar politischen Zwecken propagierte und zu Recht höchst umstrittene „IHRA-Definition“ von Antisemitismus, nachdem diese von der Bundesregierung und vom Bundestag akzeptiert wurde, nunmehr auch noch „an allen Hochschulorten etabliert werden“ solle, d.h. auch dort zur verbindlichen Grundlage unseres Sprechens, Denkens und Forschens gemacht werden soll.

    Unser Einspruch gegen diese HRK-Entschließung erfolgt aus zwei Gründen: einem eher formalen und einem inhaltlichen. Wir protestieren dagegen, dass sich die HRK anmaßt, für unsere Hochschulen überhaupt verbindliche Sprachregeln verordnen zu können; und wir protestieren gegen die mit der „IHRA-Definition“ einhergehenden konkreten Restriktionen (z.B. Veranstaltungsverbote), die schon jetzt gegen ein öffentliches Nachdenken über die nun mehr als 60 Jahren währende Besatzungspolitik Israels angewendet werden - ein Nachdenken, das sich am Völkerrecht und den universellen Menschenrechten orientiert.

    In beiderlei Hinsicht sehen wir unsere Grundfreiheiten der Rede, der Lehre und der Forschung bedroht. Und dies ausgerechnet von Seiten der HRK, der „Stimme der Hochschulen“; während die Hochschulen doch, wie die HRK zu Recht auch selber sagt, die „Zentren der demokratischen Kultur, Orte des Dialogs und Stätten der Vielfalt“ sein sollten. Hierin sehen wir einen eklatanten Widerspruch. Ein Widerspruch, welcher der letzten HRK-Mitgliederversammlung offensichtlich entgangen ist.

    Wir appellieren daher an den Präsidenten der HRK sowie an alle Mitglieder der HRK – d.h. an alle Rektoren/innen der dort vertretenen 268 deutschen Hochschulen – , den über die Verurteilung jeglichen Antisemitismus hinausgehenden Teil dieser Entschließung zu revidieren und nicht zuzulassen, dass von oben verordnete Sprachregelungen – und zudem auch noch solche ersichtlich mangelhaften – an unseren Universitäten zur verpflichtenden Norm gemacht werden.

    Wir bitten hiermit vorrangig die von dem HRK-Beschluss unmittelbar Betroffenen – unsere akademischen Kollegen/innen aus allen Fachrichtungen an deutschen Hochschulen: Unterstützen Sie unseren EINSPRUCH mit Ihrer Unterschrift unter diese an die HRK-Leitung gerichtete Petition!

    Bitte geben Sie im „Kommentar“-Feld ("Warum ist Ihnen die Petition wichtig?") Ihre fachliche Zugehörigkeit und Ihre (ehemalige) Hochschule an.

    Begründung

    Gelten unsere Grundfreiheiten der Redefreiheit, der freien Meinungsbildung und der Forschungs- und Lehrfreiheit auch für unsere Hochschulen?

    Wer das bejaht, für den braucht es für die obige Bitte um Unterstützung keine weiteren Begründungen. Wir selbst haben unsere eigenen Beweggründe in den folgenden öffentlichen EINSPRÜCHEN gegenüber der HRK bereits ausgeführt – persönliche Gründe und generelle. Die von uns erwähnten Restriktionen für ein auch am Völkerrecht und den Menschenrechten orientiertes öffentliches Nachdenken über den Israel/Palästina-Konflikt sind nicht nur eine Befürchtung für die Zukunft, sondern bereits in den letzten Jahren zunehmende Praxis, die nun durch den HRK-Beschluss Legitimation beanspruchen könnten.

    Georg Meggle, Norman Paech, Rolf Verleger

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Prof. Dr. Rolf Verleger aus Lübeck


Die in deutscher und englischer Version vorliegende Petition kann hier online unterzeichnet werden:

https://www.openpetition.de/petition/online/einspruch-gegen-sprachregelungen-fuer-hochschulen
https://www.openpetition.de/petition/online/objection-against-language-rules-for-universities

Online-Flyer Nr. 730  vom 18.12.2019



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