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Krieg und Frieden
Krieg im Jemen – Offener Brief an die Mitglieder des Bundessicherheitsrates, 18.09.2019
Umfassendes Rüstungsexportverbot für die Jemen-Militärkoalition!
Von 56 Organisationen
"Angesichts der eklatanten Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte durch Kriegsparteien im Jemen muss die Bundesregierung zwingend über die bisherigen Maßnahmen hinausgehen. Solange die Gefahr besteht, dass auch deutsche Rüstungsgüter zu solchen Verletzungen im Jemen beitragen, muss das Moratorium in ein umfassendes und zeitlich nicht befristetes Rüstungsexportverbot für die Mitglieder der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition überführt werden. Dieses darf keine Ausnahmen für Komponentenlieferungen im Rahmen europäischer Gemeinschaftsprojekte und bereits erteilte Exportgenehmigungen zulassen." So heißt es in einem von 56 Organisationen getragenen Offenen Brief, der ein "umfassendes Rüstungsexportverbot für die Jemen-Militärkoalition" fordert. Die NRhZ dokumentiert nachfolgend den vollen Wortlaut des Offenen Briefes an den Bundessicherheitsrat, das Gremium, das Rüstungsexporte aus Deutschland genehmigt.
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Berlin, 18.09.2019
56 Organisationen aus der Entwicklungs-, Friedens- und Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfsorganisationen fordern: Umfassendes Rüstungsexportverbot für die Jemen-Militärkoalition
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,
sehr geehrter Herr Vizekanzler und Bundesminister der Finanzen Scholz,
sehr geehrter Herr Bundesminister des Inneren Seehofer,
sehr geehrter Herr Bundesminister des Auswärtigen Maas,
sehr geehrter Herr Bundesminister für Wirtschaft und Energie Altmaier,
sehr geehrte Frau Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Lambrecht,
sehr geehrte Frau Bundesministerin der Verteidigung Kramp-Karrenbauer,
sehr geehrter Herr Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Müller,
sehr geehrter Herr Bundesminister für besondere Aufgaben Dr. Braun,
wir, die unterzeichnenden Organisationen, begrüßen, dass die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag keine Waffen mehr an Staaten exportieren will, die unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind. Zudem begrüßen wir das gegenüber Saudi-Arabien verhängte Rüstungsexportmoratorium, mit dem Genehmigungen von Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien gestoppt und Firmen dazu aufgefordert wurden, bereits bestehende Ausfuhrgenehmigungen nicht zu nutzen. Dies waren wichtige erste Schritte.
Das Moratorium wurde bisher zweimal verlängert und läuft in seiner jetzigen Form am 30. September 2019 aus. Dieses ist jedoch trotz des Koalitionsvertrags auf Saudi-Arabien begrenzt und sieht Ausnahmen für deutsche Komponentenlieferungen im Rahmen europäischer Gemeinschaftsprojekte vor. Darüber hinaus ermöglichte schon der Koalitionsvertrag Ausnahmen für bereits erteilte Ausfuhrgenehmigungen. In der Folge dauern die Rüstungsexporte an Staaten der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition an.
Angesichts der eklatanten Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte durch Kriegsparteien im Jemen muss die Bundesregierung zwingend über die bisherigen Maßnahmen hinausgehen. Solange die Gefahr besteht, dass auch deutsche Rüstungsgüter zu solchen Verletzungen im Jemen beitragen, muss das Moratorium in ein umfassendes und zeitlich nicht befristetes Rüstungsexportverbot für die Mitglieder der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition überführt werden. Dieses darf keine Ausnahmen für Komponentenlieferungen im Rahmen europäischer Gemeinschaftsprojekte und bereits erteilte Exportgenehmigungen zulassen.
Vor mittlerweile über vier Jahren ist der bewaffnete Konflikt im Jemen eskaliert und dauert bis heute an. Die massive militärische Gewalt, in Verbindung mit einer zeitweiligen See-, Luft-, und Landblockade durch die Militärkoalition, derzeit bestehend aus Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Jordanien, Senegal und Sudan, hat laut den Vereinten Nationen zu der größten humanitären Katastrophe der Gegenwart geführt. 24 Millionen Menschen, davon 12,3 Millionen Kinder, benötigen lebenswichtige Hilfe. 14 Millionen sind akut von Hungersnot bedroht. Seit April 2017 wurden mehr als 1,3 Millionen Cholera-Verdachtsfälle registriert. Humanitäre Organisationen werden dabei behindert, Zugang zu der notleidenden Bevölkerung zu erhalten. Der aktuelle Bericht „Kinder und bewaffnete Konflikte“ des UN-Generalsekretärs dokumentiert für das Jahr 2018 1.700 getötete oder schwer verwundete Kinder durch Luftangriffe und Bodenkämpfe verschiedener Konfliktparteien.
Die Expertengruppe der Vereinten Nationen zum Jemen (GEE Yemen) hat für ihren jüngsten Bericht wiederholte Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht und die Menschenrechte durch Kriegsparteien untersucht – darunter gezielte Tötungen von Zivilistinnen und Zivilisten und Zerstörungen ziviler Infrastruktur, wie Schulen, Krankenhäuser und Trink- und Abwasseranlagen. Als Verantwortliche werden, neben anderen, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate benannt. Die GEE Yemen fordert daher alle Staaten auf, keine Rüstungsgüter zu exportieren, wenn diese im bewaffneten Konflikt im Jemen eingesetzt werden könnten.
Für Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate genehmigte die Bundesregierung allein zwischen 2015 und 2018 Rüstungsexporte im Wert von mehr als zwei Milliarden Euro. An weitere Mitgliedsstaaten der Militärkoalition wurden im gleichen Zeitraum Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von drei Milliarden Euro erteilt. Und sogar im ersten Halbjahr 2019 genehmigte die Bundesregierung noch Exporte in Höhe von rund einer Milliarde Euro an diese Ländergruppe, einschließlich Saudi-Arabien, trotz des verlängerten Exportstopps gegen das Land. Berichten zufolge kommen u.a. Kriegsschiffe deutscher Herkunft vor den Küsten des Jemen sowie Kleinwaffen deutscher Konstruktion und Kampfflugzeuge mit deutschen Teilen im Jemen zum Einsatz. Daher besteht nach wie vor eindeutig die Gefahr, dass mit deutschen Rüstungsgütern die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht im Jemen verletzt werden. Rüstungsexportgenehmigungen in Länder der Militärkoalition im Jemen stehen damit im eklatanten Widerspruch zu selbstgesetzten Vorgaben der Bundesregierung sowie nationalen, europäischen und internationalen rechtlichen Verpflichtungen, wie dem Gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union und dem internationalen Waffenhandelsvertrag. (1)
Das Europäische Parlament hat in seiner letzten Entschließung zur Umsetzung des Gemeinsamen Standpunktes der EU entsprechend festgehalten, „dass Ausfuhren nach Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate und an andere Mitglieder der von Saudi-Arabien geführten Koalition zumindest das Kriterium 2 [Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts im Gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union] verletzen“ und fordert ein EU-Waffenembargo gegenüber allen Mitgliedern der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition im Jemen zu verhängen.
Europäische Partner wie die Niederlande, Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden, die Schweiz und Italien haben Exportbeschränkungen sowohl gegenüber Saudi-Arabien als auch den Vereinigten Arabischen Emiraten verhängt. Darüber hinaus haben Gerichte in Belgien und Großbritannien geurteilt, dass bestimmte Genehmigungen für Saudi-Arabien rechtswidrig erteilt wurden.
Deutschland muss diesen Entwicklungen folgen, mit gutem Beispiel vorangehen und weitergehende Maßnahmen ergreifen.
Daher fordern wir Sie als Mitglieder der Bundesregierung auf:
Nationale unterzeichnende Organisationen und Bündnisse:
Aktionsbündnis „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“
Aktion gegen den Hunger
Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden
Amnesty International
Arbeitskreis Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der
Schöpfung der Konföderation evangelischer Kirchen in
Niedersachsen
Ärzte der Welt e.V.
Brot für die Welt
Bund für soziale Verteidigung
CARE Deutschland e.V.
Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
DAHW Deutsche Lepra- und Tuberkulosehilfe e. V
Deutsche Franziskanerprovinz
Deutscher Caritasverband e.V.
DFG-VK Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte
Kriegsdienstverweigerer
ECCHR – European Center for Constitutional and Human Rights
forum Ziviler Friedensdienst
Frauen für den Frieden Gießen
Frauennetzwerk für Frieden e.V
Friedensfestival Berlin e.V.
Greenpeace Deutschland e.V.
HelpAge Deutschland e.V.
IALANA Deutschland- Vereinigung für Friedensrecht
Informationsstelle Militarisierung e.V.
IPPNW - Internationale Ärzte für die Verhütung des
Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e. V.
MISEREOR
NaturFreunde Deutschlands
Netzwerk Friedenskooperative
NRC Flüchtlingshilfe Deutschland
Ohne Rüstung Leben
Oxfam Deutschland
pax christi – Deutsche Sektion e.V.
Plan International Deutschland e.V.
Pro Ökumene Initiative in Württemberg
RüstungsInformationsBüro (RIB)
Save the Children Deutschland e.V.
Terres des hommes
urgewald
Werkstatt für Gewaltfreie Aktion
Internationale unterzeichnende Organisationen und Bündnisse:
ACAT France – ACTION DES CHRÉTIENS POUR
L’ABOLITION DE LA TORTURE
AIDL France – ALLIANCE INTERNATIONALE POUR LA
DEFENSE DES DROITS ET DES LIBERTES
Beati i Costruttori di Pace
CAAT - Campaign Against Arms Trade
CIVIC (Center for Civilians in Conflict)
Corruption Watch UK
Handicap International – Humanity and Inclusion
IFOR Austria (Internationaler Versöhnungsbund,
österreichischer Zweig)
Movimento Nonviolento
Noi Siamo Chiesa
PAX (Pax for Peace Netherlands)
Rete Italiana per il Disarmo
SAFERWORLD
Salam For Yemen
Un Ponte Per
War Child
Yemen Solidarity Network
Fußnote:
1 mindestens Punkt III, Nr. 9 der Politischen Grundsätze der Bundesregierung, § 6 Kriegswaffenkontrollgesetz, Artikel 2, Abs. 2 (Kriterium 2), c des Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Rüstungsexporten und Art. 6 und 7 des Internationalen Vertrags über den Waffenhandel (ATT).
Online-Flyer Nr. 720 vom 25.09.2019
Krieg im Jemen – Offener Brief an die Mitglieder des Bundessicherheitsrates, 18.09.2019
Umfassendes Rüstungsexportverbot für die Jemen-Militärkoalition!
Von 56 Organisationen
"Angesichts der eklatanten Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte durch Kriegsparteien im Jemen muss die Bundesregierung zwingend über die bisherigen Maßnahmen hinausgehen. Solange die Gefahr besteht, dass auch deutsche Rüstungsgüter zu solchen Verletzungen im Jemen beitragen, muss das Moratorium in ein umfassendes und zeitlich nicht befristetes Rüstungsexportverbot für die Mitglieder der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition überführt werden. Dieses darf keine Ausnahmen für Komponentenlieferungen im Rahmen europäischer Gemeinschaftsprojekte und bereits erteilte Exportgenehmigungen zulassen." So heißt es in einem von 56 Organisationen getragenen Offenen Brief, der ein "umfassendes Rüstungsexportverbot für die Jemen-Militärkoalition" fordert. Die NRhZ dokumentiert nachfolgend den vollen Wortlaut des Offenen Briefes an den Bundessicherheitsrat, das Gremium, das Rüstungsexporte aus Deutschland genehmigt.
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Berlin, 18.09.2019
56 Organisationen aus der Entwicklungs-, Friedens- und Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfsorganisationen fordern: Umfassendes Rüstungsexportverbot für die Jemen-Militärkoalition
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,
sehr geehrter Herr Vizekanzler und Bundesminister der Finanzen Scholz,
sehr geehrter Herr Bundesminister des Inneren Seehofer,
sehr geehrter Herr Bundesminister des Auswärtigen Maas,
sehr geehrter Herr Bundesminister für Wirtschaft und Energie Altmaier,
sehr geehrte Frau Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Lambrecht,
sehr geehrte Frau Bundesministerin der Verteidigung Kramp-Karrenbauer,
sehr geehrter Herr Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Müller,
sehr geehrter Herr Bundesminister für besondere Aufgaben Dr. Braun,
wir, die unterzeichnenden Organisationen, begrüßen, dass die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag keine Waffen mehr an Staaten exportieren will, die unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind. Zudem begrüßen wir das gegenüber Saudi-Arabien verhängte Rüstungsexportmoratorium, mit dem Genehmigungen von Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien gestoppt und Firmen dazu aufgefordert wurden, bereits bestehende Ausfuhrgenehmigungen nicht zu nutzen. Dies waren wichtige erste Schritte.
Das Moratorium wurde bisher zweimal verlängert und läuft in seiner jetzigen Form am 30. September 2019 aus. Dieses ist jedoch trotz des Koalitionsvertrags auf Saudi-Arabien begrenzt und sieht Ausnahmen für deutsche Komponentenlieferungen im Rahmen europäischer Gemeinschaftsprojekte vor. Darüber hinaus ermöglichte schon der Koalitionsvertrag Ausnahmen für bereits erteilte Ausfuhrgenehmigungen. In der Folge dauern die Rüstungsexporte an Staaten der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition an.
Angesichts der eklatanten Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte durch Kriegsparteien im Jemen muss die Bundesregierung zwingend über die bisherigen Maßnahmen hinausgehen. Solange die Gefahr besteht, dass auch deutsche Rüstungsgüter zu solchen Verletzungen im Jemen beitragen, muss das Moratorium in ein umfassendes und zeitlich nicht befristetes Rüstungsexportverbot für die Mitglieder der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition überführt werden. Dieses darf keine Ausnahmen für Komponentenlieferungen im Rahmen europäischer Gemeinschaftsprojekte und bereits erteilte Exportgenehmigungen zulassen.
Vor mittlerweile über vier Jahren ist der bewaffnete Konflikt im Jemen eskaliert und dauert bis heute an. Die massive militärische Gewalt, in Verbindung mit einer zeitweiligen See-, Luft-, und Landblockade durch die Militärkoalition, derzeit bestehend aus Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Jordanien, Senegal und Sudan, hat laut den Vereinten Nationen zu der größten humanitären Katastrophe der Gegenwart geführt. 24 Millionen Menschen, davon 12,3 Millionen Kinder, benötigen lebenswichtige Hilfe. 14 Millionen sind akut von Hungersnot bedroht. Seit April 2017 wurden mehr als 1,3 Millionen Cholera-Verdachtsfälle registriert. Humanitäre Organisationen werden dabei behindert, Zugang zu der notleidenden Bevölkerung zu erhalten. Der aktuelle Bericht „Kinder und bewaffnete Konflikte“ des UN-Generalsekretärs dokumentiert für das Jahr 2018 1.700 getötete oder schwer verwundete Kinder durch Luftangriffe und Bodenkämpfe verschiedener Konfliktparteien.
Die Expertengruppe der Vereinten Nationen zum Jemen (GEE Yemen) hat für ihren jüngsten Bericht wiederholte Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht und die Menschenrechte durch Kriegsparteien untersucht – darunter gezielte Tötungen von Zivilistinnen und Zivilisten und Zerstörungen ziviler Infrastruktur, wie Schulen, Krankenhäuser und Trink- und Abwasseranlagen. Als Verantwortliche werden, neben anderen, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate benannt. Die GEE Yemen fordert daher alle Staaten auf, keine Rüstungsgüter zu exportieren, wenn diese im bewaffneten Konflikt im Jemen eingesetzt werden könnten.
Für Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate genehmigte die Bundesregierung allein zwischen 2015 und 2018 Rüstungsexporte im Wert von mehr als zwei Milliarden Euro. An weitere Mitgliedsstaaten der Militärkoalition wurden im gleichen Zeitraum Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von drei Milliarden Euro erteilt. Und sogar im ersten Halbjahr 2019 genehmigte die Bundesregierung noch Exporte in Höhe von rund einer Milliarde Euro an diese Ländergruppe, einschließlich Saudi-Arabien, trotz des verlängerten Exportstopps gegen das Land. Berichten zufolge kommen u.a. Kriegsschiffe deutscher Herkunft vor den Küsten des Jemen sowie Kleinwaffen deutscher Konstruktion und Kampfflugzeuge mit deutschen Teilen im Jemen zum Einsatz. Daher besteht nach wie vor eindeutig die Gefahr, dass mit deutschen Rüstungsgütern die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht im Jemen verletzt werden. Rüstungsexportgenehmigungen in Länder der Militärkoalition im Jemen stehen damit im eklatanten Widerspruch zu selbstgesetzten Vorgaben der Bundesregierung sowie nationalen, europäischen und internationalen rechtlichen Verpflichtungen, wie dem Gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union und dem internationalen Waffenhandelsvertrag. (1)
Das Europäische Parlament hat in seiner letzten Entschließung zur Umsetzung des Gemeinsamen Standpunktes der EU entsprechend festgehalten, „dass Ausfuhren nach Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate und an andere Mitglieder der von Saudi-Arabien geführten Koalition zumindest das Kriterium 2 [Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts im Gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union] verletzen“ und fordert ein EU-Waffenembargo gegenüber allen Mitgliedern der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition im Jemen zu verhängen.
Europäische Partner wie die Niederlande, Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden, die Schweiz und Italien haben Exportbeschränkungen sowohl gegenüber Saudi-Arabien als auch den Vereinigten Arabischen Emiraten verhängt. Darüber hinaus haben Gerichte in Belgien und Großbritannien geurteilt, dass bestimmte Genehmigungen für Saudi-Arabien rechtswidrig erteilt wurden.
Deutschland muss diesen Entwicklungen folgen, mit gutem Beispiel vorangehen und weitergehende Maßnahmen ergreifen.
Daher fordern wir Sie als Mitglieder der Bundesregierung auf:
- Verhängen Sie ein umfassendes und zeitlich nicht befristetes Rüstungsexportverbot gegenüber allen Mitgliedern der von Saudi-Arabien angeführten Militärkoalition im Jemen, solange diese am bewaffneten Konflikt beteiligt sind oder die Gefahr besteht, dass auch deutsche Rüstungsgüter zu Menschen- und Völkerrechtsverletzungen im Jemen beitragen. Dieses darf keine Ausnahmen für Komponentenlieferungen im Rahmen europäischer Gemeinschaftsprojekte und bereits erteilte Exportgenehmigungen zulassen.
- Folgen Sie der Entschließung des Europäischen Parlaments und setzen Sie sich für ein EU-Waffenembargo gegen alle Mitglieder der von Saudi-Arabien angeführten Militärkoalition im Jemen ein.
Nationale unterzeichnende Organisationen und Bündnisse:
Aktionsbündnis „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“
Aktion gegen den Hunger
Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden
Amnesty International
Arbeitskreis Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der
Schöpfung der Konföderation evangelischer Kirchen in
Niedersachsen
Ärzte der Welt e.V.
Brot für die Welt
Bund für soziale Verteidigung
CARE Deutschland e.V.
Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
DAHW Deutsche Lepra- und Tuberkulosehilfe e. V
Deutsche Franziskanerprovinz
Deutscher Caritasverband e.V.
DFG-VK Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte
Kriegsdienstverweigerer
ECCHR – European Center for Constitutional and Human Rights
forum Ziviler Friedensdienst
Frauen für den Frieden Gießen
Frauennetzwerk für Frieden e.V
Friedensfestival Berlin e.V.
Greenpeace Deutschland e.V.
HelpAge Deutschland e.V.
IALANA Deutschland- Vereinigung für Friedensrecht
Informationsstelle Militarisierung e.V.
IPPNW - Internationale Ärzte für die Verhütung des
Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e. V.
MISEREOR
NaturFreunde Deutschlands
Netzwerk Friedenskooperative
NRC Flüchtlingshilfe Deutschland
Ohne Rüstung Leben
Oxfam Deutschland
pax christi – Deutsche Sektion e.V.
Plan International Deutschland e.V.
Pro Ökumene Initiative in Württemberg
RüstungsInformationsBüro (RIB)
Save the Children Deutschland e.V.
Terres des hommes
urgewald
Werkstatt für Gewaltfreie Aktion
Internationale unterzeichnende Organisationen und Bündnisse:
ACAT France – ACTION DES CHRÉTIENS POUR
L’ABOLITION DE LA TORTURE
AIDL France – ALLIANCE INTERNATIONALE POUR LA
DEFENSE DES DROITS ET DES LIBERTES
Beati i Costruttori di Pace
CAAT - Campaign Against Arms Trade
CIVIC (Center for Civilians in Conflict)
Corruption Watch UK
Handicap International – Humanity and Inclusion
IFOR Austria (Internationaler Versöhnungsbund,
österreichischer Zweig)
Movimento Nonviolento
Noi Siamo Chiesa
PAX (Pax for Peace Netherlands)
Rete Italiana per il Disarmo
SAFERWORLD
Salam For Yemen
Un Ponte Per
War Child
Yemen Solidarity Network
Fußnote:
1 mindestens Punkt III, Nr. 9 der Politischen Grundsätze der Bundesregierung, § 6 Kriegswaffenkontrollgesetz, Artikel 2, Abs. 2 (Kriterium 2), c des Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Rüstungsexporten und Art. 6 und 7 des Internationalen Vertrags über den Waffenhandel (ATT).
Online-Flyer Nr. 720 vom 25.09.2019