NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

Fenster schließen

Lokales
Pressemitteilung zum FDP-Antrag zu Antisemitismus im Rat der Stadt Bonn, 9. Mai 2019
Ein massiver Angriff auf die Meinungsfreiheit!
Von BDS-Gruppe Bonn

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn bereitet mit ihren Koalitionspartnern Die Grünen und CDU einen Antrag zur "Bekämpfung des Antisemitismus" vor. Der Rat solle beschließen, Personen oder Gruppierungen, welche die Ziele der BDS-Kampagne unterstützen, keine städtischen Räumlichkeiten oder Flächen mehr zur Verfügung zu stellen. An private Träger solle appelliert werden, entsprechend zu verfahren und alle kommunalen Gesellschaften entsprechend angewiesen werden. Dieser Antrag benutzt die Antisemitismusbekämpfung als Vorwand, um jeden Protest gegen Israels völkerrechtswidrige Besatzungspolitik zu unterdrücken und eine Kampagne zu stoppen, die sich ausschließlich auf das internationale Recht und von Israel akzeptierte UN-Resolutionen bezieht. Die Absicht der FDP ist eine ungeheure Attacke auf das Grundrecht der Meinungs- und Diskussionsfreiheit.

Die weltweite gewaltfreie BDS-Bewegung (Boykott, Desinvestment, Sanktionen) hat nichts mit Antisemitismus zu tun. Sie ist eine im Jahr 2005 von 171 Organisationen der palästinensischen Zivilgesellschaft initiierte Kampagne für das Recht der Palästinenser auf Selbstbestimmung. Ihre Forderungen lauten:
  1. Das Ende der Besatzung des 1967 besetzten arabischen Landes sowie der Abriss der Mauer.
  2. Die vollständige Gleichberechtigung der arabisch-palästinensischen Bürger/innen Israels.
  3. Die Anerkennung des Rechts der palästinensischen Flüchtlinge, in ihre Heimat und zu ihrem Eigentum zurückzukehren, wie es die Vereinten Nationen in der Resolution 194 festgelegt haben. (1)
Iris Hefets, Vorsitzende der „Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden“ schreibt zu dem beabsichtigten Ratsbeschluss in Bonn: „Als jüdische Menschen in Deutschland sehen wir eine besondere Gefahr in der Kriminalisierung der gewaltfreien und anti-rassistischen BDS-Bewegung und die damit einhergehende Einschränkung der politischen Meinungsfreiheit. Im Namen des Kampfes gegen Antisemitismus ein Verbot von BDS zu fordern, betrachten wir als zynisch und als eine fatale Störung des friedlichen Zusammenlebens aller Religionen und Ethnien in der Bundesrepublik.“

Prof. Wolfgang Benz, ehem. Leiter des Zentrums für Antisemitismusforschung, TU-Berlin sagt über BDS: „Wer diese Bewegung als antisemitisch abstempelt, hat primär ein politisches Interesse – und kein Interesse an Aufklärung und Frieden." (2)

Die BDS-Gruppe Bonn fordert die Mitglieder des Rats der Stadt Bonn auf, diesen Angriff auf die Meinungsfreiheit abzuwehren!

 
Fußnoten:

1 https://www.bdsmovement.net/what-is-bds
2 https://www.swp.de/politik/inland/interview-mit-antisemitismusforscher-wolfgang-benz-30241771.html


Anhang:

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP im Rat der Stadt Bonn, 13. Mai 2019




Betreff: In Bonn ist kein Platz für die antisemitische BDS-Bewegung

Inhalt des Dringlichkeitsantrages

I. Ausgangslage

Seit über 13 Jahren ruft die BDS-Bewegung (Boycott, Divestment and Sanctions)zur Isolation und zum wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Boykott des Staates Israel auf. Die BDS-Bewegung ist in ihren Methoden und Zielen nicht nur antiisraelisch, sondern klar antisemitisch. So erinnert beispielsweise das Anbringen von „DON’T BUY“ Schildern an die dunkelsten Stunden deutscher Geschichte. In Berlin haben BDS-Anhänger ein Podiumsgespräch mit einer Holocaust-Überlebenden gestürmt und diese niedergebrüllt. Das ist eine Schande.

Selbstverständlich muss Kritik an israelischer Regierungspolitik in Deutschland genauso wie in Israel erlaubt sein. Und ebenso dürfen die berechtigten Anliegen der palästinensischen Menschen nach einem friedlichen Zusammenleben in einem eigenen Staat unterstützt werden. Aber das Existenzrecht Israels gilt für uns uneingeschränkt. Es ist für uns nicht verhandelbar. Es gehört zur deutschen Staatsraison. Wir lassen nicht zu, dass es von der BDS-Bewegung infrage gestellt wird.

Jegliche Form von Antisemitismus wird in Bonn weder geduldet noch toleriert. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die bisherigen fraktionsübergreifenden Initiativen, mit denen auf den verschiedenen staatlichen Ebenen Haltung gezeigt wurde und Maßnahmen gegen Antisemitismus, Hass und Fremdenfeindlichkeit auf den Weg gebracht wurden.

Jüdisches Leben und die jüdischen Gemeinden sind eine Bereicherung für unsere Stadt. Antisemitismus bedroht sowohl diese als auch unsere demokratische Gesellschaft in ihrer Gesamtheit und in ihren Grundwerten.

Deshalb ist für uns selbstverständlich: nicht nur Politik und Gesellschaft, sondern alle Akteure des öffentlichen Lebens müssen dafür eintreten, dass sich jüdische Menschen in unserer Stadt sicher und willkommen fühlen. Gemeinsam treten wir gegen Antisemitismus entgegen. Antisemitismus, Boykottaufrufe und Diskriminierung jeglicher Art sind zu ächten und zu bekämpfen. Der Rat der Stadt Bonn tritt vor diesem Hintergrund dafür ein, alle Formen der Unterstützung der BDS-Bewegung einzustellen.

II. Beschlussfassung
  • Wir verurteilen die antisemitische und antiisraelische BDS-Kampagne und den Aufruf zum Boykott von israelischen Waren oder Unternehmen sowie von israelischen Wissenschaftlern oder Künstlern.

  • Einrichtungen der Stadt Bonn dürfen der BDS-Kampagne keine Räumlichkeiten zur Verfügung stellen und keine Veranstaltungen der BDS-Kampagne oder von Gruppierungen, welche die Ziele der BDS-Kampagne verfolgen, unterstützen.

  • Wir rufen alle öffentlichen Akteure dazu auf, sich dieser Haltung anzuschließen.

  • Der Rat der Stadt Bonn unterstützt die Verwaltung sowohl in der Prävention als auch in der entschiedenen Bekämpfung von Antisemitismus und jeglichem Extremismus.

Begründung

Erfolgt mündlich.

Begründung der Dringlichkeit

Angesichts anstehender Veranstaltungen soll die Verwaltung eine Handhabung im Rahmen dieser Thematik bekommen.

Online-Flyer Nr. 705  vom 15.05.2019



Startseite           nach oben