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Aktueller Online-Flyer vom 10. Oktober 2024  

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Inland
Über die "Initiative kulturelle Integration" im Luther- und Wahljahr – unterwegs zum smarten Totalitarismus
Thesen haben Konjunktur
Von Rudolph Bauer (aus DAS KROKODIL)

Im Lutherjahr 2017 scheinen Thesen Konjunktur zu haben. Sie stammen jedoch nicht, wie vor 500 Jahren, von einem Mönch namens Martin Luther, der sie an die Türen der Schlosskirche zu Wittenberg plakatiert haben soll. Sie rebellieren auch nicht gegen die Obrigkeit, wie damals die Thesen des Reformators gegen die päpstliche Autorität der mächtigen Kirche in Rom und deren Ablasshandel. Von den Thesen des Jahres 2017 ist auch nichts vergleichbar Weltbewegendes zu erwarten wie Reformation und Gegenreformation. Überhaupt handelt es sich streng genommen gar nicht um Thesen im Sinne von Leit- oder Lehrsätzen, die der Disputation und weiteren Argumentation dienen sollen. Sondern es sind eher schlichte Allgemeinplätze und aufgemotzte Worthülsen, teils Plattheiten, teils Belanglosigkeiten oder wiedergekäute Selbstverständlichkeiten.

Die angeblichen Thesen stammen von der Obrigkeit höchstpersönlich sowie von ihren Lakaien und Speichelleckern. Sie sind auch kein widerständiges Flammenzeichen, kein reformatorisches Aufbäumen, sondern Symptome der geistigen Nivellierung und ideologischen Gleichschaltung. Sie gehen zurück auf einen CDU-Minister der Bundesregierung sowie auf eine „Initiative“, die sich folgsam gebildet hat auf Vorschlag des Innenministeriums, des Ministeriums für Arbeit und Soziales sowie von zweien der Beauftragten der Bundesregierung: der Beauftragten für Kultur und Medien sowie der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Die Regierenden, so darf man den Vorgang deuten, riefen zum Appell, und die Eliten der Nation gehorchten im gleichen Schritt und Tritt. Dem von oben initiierten Thesen-Projekt gehören zahlreiche Organisationen und Institutionen an. Vertreten sind in der „Initiative“ sowohl die Medien (Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, Verband Privater Rundfunk und Telemedien, die öffentlich-rechtlichen ARD und ZDF) als auch die „Sozialpartner“ (Arbeitgeberverbände und DGB), die Christlichen Kirchen, der Zentralrat der Juden und der Koordinierungsrat der Muslime, die Dach- und Spitzenverbände des Sports, der Wohlfahrtspflege und der Kultur, kurz: parteipolitisch mehr oder weniger unverdächtige Akteure.

Der Deutsche Kulturrat (DKR) als staatlich anerkannter Spitzenverband der verschiedenen Kulturverbände des Landes ist federführender Repräsentant der „Initiative kulturelle Integration“ (IkI). Deren „15 Thesen zu kultureller Integration und Zusammenhalt“ wurden im Mai vom Kulturrat veröffentlicht. Letzterer – wie überhaupt „die Kultur“ – dient als eine Art Verharmlosungsagentur, um die von der Regierung ausgehende Initiative zivilgesellschaftlich einzubetten.

Weitere zehn „Thesen zur Leitkultur in Deutschland“, im April veröffentlicht, und zwar in der „Bild am Sonntag“ des Springer-Konzerns, stammen von Lothar de Maizière, früher Kriegs-, heute Überwachungsstaat-Innenminister. Von diesen Thesen – in der taz vom 1. Mai durch Christian Rath als „weltfremde Parteifolklore“ apostrophiert – ist im Folgenden nicht weiter die Rede. Die politische Absicht der ministeriellen Leitkultur-Phraseologie liegt auf der Hand. Weitaus interessanter sind die 15 IkI-Thesen, auf deren Bewertung und Kommentierung sich der folgende Beitrag beschränkt.

Thesen als Wahlhilfe

Die „Initiative kulturelle Integration“ wurde 2016 gegründet – zur Zeit des Höhepunkts der Demonstrationen gegen die Kanzlerin-Politik des „Wir schaffen das“. In 2017, ein Jahr später, kandidiert die bisherige, durch ihre Flüchtlingspolitik europa- und innenpolitisch angeschlagene Amtsinhaberin erneut für das Kanzleramt. Folgerichtig ließ sie es sich nicht nehmen, die „15 Thesen“ bei deren Berliner Präsentation öffentlichkeitswirksam entgegenzunehmen.

Die IKI-Leitsprüche „landeten in den Händen unserer hinlänglich geschätzten Bundeskanzlerin“, formulierte die „neue musikzeitung“ (nmz) ironisch in ihrer Ausgabe 6/2017. Das Blatt fügte treffend hinzu: „Deren (der Kanzlerin) kulturelles Engagement freilich ist trotz vielseitiger Blockflöten-Affinität ungefähr so ausgeprägt wie die Nähe Mozarts zur Atomphysik.“

Die vom Deutschen Kulturrat verbreiteten Thesen sind, für jede/n erkennbar, Teil der Wahlkampfstrategie von CDU/CSU zur Wiederwahl von Frau Merkel. Die SPD, großkoalitionär eingebunden (und insofern eine Art „linker“ Flügel der Merkel-CDU), trägt die Kanzlerin-Politik widerspruchslos mit. Sie und desgleichen Grüne wie Linke setzen den 15 „Thesen zu kultureller Integration und Zusammenhalt“ nichts entgegen. Sie verkennen, dass mit Hilfe der Thesen zur kulturellen Integration ein verdeckter Wahlkampf geführt und Schützenhilfe für die Kanzlerin-Partei geleistet wird.

Die schlicht und harmlos erscheinenden Feststellungen des Thesenpapiers bezwecken eine Täuschung der Öffentlichkeit und nicht zuletzt der Wähler/innen. Die Botschaft der Thesen spricht sich für Integration und sozialen Zusammenhalt aus und scheint gegen Fremdenhass, Islamfeindlichkeit und Antisemitismus gerichtet zu sein. Ihre Verpackung als reputierliche Verlautbarung des Kulturrats macht sie gleichermaßen unverdächtig. In Wirklichkeit aber handelt es sich bei den Thesen-Formulierungen um eine besonders tückische Art der Propaganda. Die Thesen sind geschichtsblind und unredlich. Sie dienen der kulturellen und ideologischen Uniformierung der Gesellschaft. Sie verschleiern einen Verfassungsbruch.

Verfassungsbruch durch die Hintertür

Aus zwei Gründen ist es bedenklich, wenn der Deutsche Kulturrat im Zusammenhang der 15 Thesen und ihrer Präsentation als Sprachrohr und Propaganda-Instrument der Bundesregierung auftritt. Erstens hätte der Kulturrat sich vor allem für die Belange seiner Mitgliedsverbände – u. a. der Schriftsteller, Künstler, Musiker und Theaterschaffenden – einzusetzen. Diese klagen unter dem Diktat der neoliberalen Ökonomisierung und Kommerzialisierung zu Recht darüber, dass der gesamte Kultur- und Bildungsbereich unterfinanziert ist. Angesichts der Haushaltskürzungen bei der Kunst-, Kultur- und Bildungsförderung ist die sich verschärfende Verelendung der Kulturschaffenden ein ungelöstes soziales Problem.

Ähnlich wie der Kulturrat verfehlen auch andere der Institutionen, die Mitglied in der „Initiative kulturelle Integration“ sind, ihre eigentliche Hauptaufgabe, wenn sie sich im Interesse der Wiederwahl der Regierungschefin und ihrer Politik instru¬mentalisieren lassen. Ist es nicht suspekt, wenn sich der Deutsche Gewerkschaftsbund, Seite an Seite mit seinen Gegenspielern von der Arbeitgeberfront, zur Flüstertüte der Merkel-Regierung macht? Hingegen erstaunt es nur wenig, wenn Kirchen und Glaubensgemeinschaften sich vor den Karren der Konservativen spannen lassen.

Aber haben Wohlfahrtsverbände und Sportorganisationen nichts Besseres zu tun, als sich für das Integrationsgeschwätz der herrschenden politischen Klasse und der Elite-Charaktermasken einspannen zu lassen, statt praktische Integration zu leisten? Wenn die Thesen von den Repräsentanten der öffentlich-rechtlichen und der privaten Medien formuliert und vertreten werden, wie es der Fall ist, bestätigen sie damit nicht den gegen sie gerichteten Vorwurf des Haltungsjournalismus? Sie vernachlässigen ihre Informations- und Recherchepflicht zu Gunsten von Meinungs- und Stimmungsmache.

Ein zweiter Aspekt, warum man das Auftreten des Deutschen Kulturrats im Zusammenhang der 15 Thesen verurteilen muss, ist verfassungsrechtlicher Natur. Wenn der Kulturrat sich zum Instrument der Bundesregierung machen lässt, unterminiert er den Grundsatz der Kulturhoheit der Länder. Gemäß Grundgesetz liegt die Zuständigkeit für den Kultur- und Bildungsbereich nicht beim Zentralstaat. Vor dem Hintergrund des nationalsozialistischen Missbrauchs von Kunst und Kultur wurde dieses verfassungsrechtliche Prinzip 1949 im Grundgesetz verankert. In der Bundesrepublik sollte die kulturpolitische Verantwortung des Staates zurückhaltend interpretiert und auf keinen Fall zentralisiert werden.

Mittels der von der Bundesregierung veranlassten IkI-Thesen und ihrer Verbreitung durch den Kulturrat hat sich Berlin eine kulturpolitische Kompetenz erschlichen, die dem Bund im Rahmen des Kulturföderalismus nicht zusteht. Wir erleben die (un-)heimliche Wiederauferstehung der NS-Reichskulturkammer mit anderen Mitteln: zivilgesellschaftlich verbrämt und gestützt auf das „bürgerschaftliche Engagement“ und dessen „unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt“ (These 10). Ein eklatanter Verfassungsbruch wird hier unter dem Mantel des Anliegens der Integration und des sozialen Zusammenhalts verharmlost.

Die Einsicht, dass eine Verletzung des Grundgesetzes vorliegt, wird dadurch verstellt, dass sich die erste der 15 Thesen auf die Verfassung „als Grundlage für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland“ beruft. Auch in einigen der folgenden Thesen ist vom Grundgesetz, den Grundrechten und von einzelnen Artikeln der Verfassung die Rede: vom Gebot der Gleichberechtigung von Mann und Frau (in These 3), von der Religionsfreiheit (These 4) und der Kunstfreiheit (These 5) sowie von der parlamentarischen Demokratie und ihren Institutionen (Thesen 6, 8, 9 und 10).

Durch die wiederholte Berufung auf das Grundgesetz wird der Eindruck erweckt, dass es verfassungskonform sei, wenn verschiedene Organe des Zentralstaats (Bundesministerien und Beauftragte der Bundesregierung) eine Initiative starten, die gemäß Grundgesetz allein den Bundesländern zusteht. Fazit: Der Zentralstaat und seine konservative Regierungspartei(en) erschleichen sich durch die Hintertür eines NGO-Spitzenverbandes einen kulturpolitischen Einfluss, der ihnen grundgesetzlich nicht zusteht. Dieses im Kern verfassungswidrige Vorgehen wird aber von niemandem zum Gegenstand einer Anklage gemacht. Und wo kein Kläger, da ist auch kein Verfassungsrichter. Die Medien indes, zunehmend ihrer klassischen demokratischen Kontrollfunktion entwöhnt, sind selbst Mitglieder in der “Initiative kulturelle Integration“. In dieser Rolle dulden sie einen Verfassungsbruch, den sie aufzudecken hätten.

Schöne neue Welt der Integration

Generell zeichnen die 15 Thesen der Initiative das paradiesische Bild einer harmonischen und konfliktfreien Gesellschaft, in der beim „täglichen Zusammenleben … neben Werten wie Solidarität und Mitmenschlichkeit Umgangsformen und Gebräuche eine wichtige Rolle (spielen)“ (These 2). Man beachte, wie hier Solidarität, ein Begriff aus der Geschichte der sozialistischen Arbeiterbewegung, weich geklopft ist zu einer Floskel für gesellschaftlichen Kitt: Solidarität light!

Klassen existieren in der Gedankenwelt der Thesenmacher nicht. Der Klassenkampf von oben verbirgt sich hinter philanthropischer „Mitmenschlichkeit“. Anstelle von massiven Arbeitskämpfen, wilden Streiks und Massendemonstrationen sind höfliche Umgangsformen und gesittete „Gebräuche“ (nach Duden die Mehrzahl von „Gebrauch“) erwünscht. Ein Generalstreik fällt jedenfalls nicht unter jene „Umgangsformen und Gebräuche“, die den Thesen zufolge hierzulande eine Rolle spielen.

Schönfärberisch, ja zynisch heißt es in These 11: „Bildung schafft den Zugang zur Gesellschaft.“ Wo, bitteschön, öffnet sich aber für diejenigen ein „Zugang“, denen Bildung verweigert und unmöglich gemacht wird? Gibt es das überhaupt noch: Bildung? Oder sind die Schulen, Hochschulen und Universitäten nicht längst zu Karriere-Zuchtanstalten nach Maßgabe der unternehmerischen Interessen und des Profitkalküls geworden? Keine Rede ist in der besagten These von der Kinderarmut, vom einerseits selektiven und andererseits maroden Schulwesen, von der Vernachlässigung der Kinder aus so genannten bildungsfernen Schichten, von der Verweigerung des Familiennachzugs für Flüchtlinge. Es herrscht Schweigen bezüglich der Lebens- und Lernsituation von Schülern, Auszubildenden und Studierenden aus den Familien von Arbeitern und kleinen Angestellten, insbesondere auch dann, wenn sie zu einer der ethnischen Minderheiten gehören.

Ebenso wenig werden auch die Folgen der Privatisierung von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen angesprochen. Das Elend in den Gefängnissen ist kein Thema. Die Wohnungsnot auch nicht. Die prekäre Existenz von Arbeitslosen, Rentnern und Asylbewerbern bleibt unerwähnt. Die Thesen geben sich naiv und unbedarft; sie thematisieren nicht, ob es heute überhaupt noch so etwas wie kulturelle Integration und Zusammenhalt geben kann in einer objektiv gespaltenen Gesellschaft der ungerechten Verteilung des Reichtums und der Klassenunterschiede.

These 8, die mit erhobenem Zeigefinger von Toleranz, „Respekt voreinander“ und gegenseitiger Akzeptanz handelt, liest sich wie ein Spottlied und Hohngesang auf die gesellschaftlich Ausgeschlossenen und Abgehängten, die Eingesessenen ebenso wie die Eingewanderten. Die aggressive Militarisierung der Gesellschaft ist völlig ausgeblendet. Von Nato und mörderischen Kriegseinsätzen kein Wort. Auch die politische Ökonomie der Profitgesellschaft, das neoliberale Wirtschaftssystem und die Turbulenzen der Finanzwirtschaft kommen nicht vor.

Die Verantwortung der Parteien ist ausgeblendet. Die Rolle, die der Verwaltung, der Justiz und Polizei bei der gesellschaftlichen Integration zukommt, wird schweigend übergangen. Der Lobbyismus herrscht. Aber: „Demokratische Debatten- und Streitkultur stärkt die Meinungsbildung in einer pluralistischen Gesellschaft“ (These 6). Welch ideologische Verblendung!

Angesichts von Arbeitslosigkeit und Mindestlohn heißt es in der vorletzten These 14 wie zum Spott: „Erwerbsarbeit besitzt große Integrationskraft. Sie bringt die Gesellschaft und die einzelnen Menschen zusammen. Sie begründet Stolz und Identifikation mit dem aus eigener Kraft Geleisteten.“ Hartz IV findet keine Erwähnung. Dass die Jugendarbeitslosigkeit in den südeuropäischen Ländern zum Verlassen der Heimat zwingt, wird verschwiegen. Dass Migranten Vertriebene sind und angesichts von Krieg, Hunger, Ausbeutung und Rechtlosigkeit die Flucht ergreifen, ist kein Thema. Von kultureller Integration ist die Rede, nicht aber davon, unter welchen Bedingungen die zu Integrierenden in ihren Herkunftsländern entwurzelt und auf der Flucht sowie in den Ankunftsländern traumatisiert wurden.

Lügen-Thesen und Geschichtsblindheit

Stattdessen wird dreist gelogen. Da seit Jahrzehnten die jeweilige Regierung ein verbindliches Einwanderungsgesetz verhindert, liest es sich makaber, wenn in These 7 behauptet wird: „Deutschland ist ein Einwanderungsland.“ In Wahrheit ist die Bundesrepublik zwar ein Zielland von Einwanderungswilligen – von gezwungenermaßen Einwanderungswilligen! –, von denen bisher Hunderttausende als Vertriebene und Flüchtende im Mittelmeer elendig ersoffen sind, die von Militärposten an den EU-Außengrenzen gestoppt und gedemütigt werden, die in der Türkei in überfüllten Lagern eingesperrt sind usw.!

Angeblich, so belehrt die 7. These, seien „erfolgreiche historische Integrationsprozesse … Teil unseres (!) kulturellen Erbes und unserer (!) Identität“. Behauptungen wie diese werden für künftige Besinnungsaufsätze generiert, ohne konkret zu werden, vor allem aber ohne die politischen und sozialen Bedingungen des Gelingens der Integrationsprozesse bzw. ihres Scheiterns anzusprechen. Die rechtsgerichteten Identitären werden die Erwähnung „unserer Identität“ genüsslich abnicken.

Bedenkt man aber beispielsweise die Ausbeutung polnischer Arbeiter in den Gruben des Ruhr-Reviers zu Beginn des 20. Jahrhunderts oder die mörderischen Verbrechen Nazi-Deutschlands im Umgang mit den Zwangsarbeitern und den Arbeitssklaven aus den Konzentrationslagern, dann wird die Geschichtsglättung deutlich erkennbar, derer sich die „Initiative kulturelle Integration“ schuldig macht.

Unter den fünfzehn Thesen findet sich allerdings eine einzige Ausnahme: die Erwähnung des Massenmordes an den Juden – an Millionen von Menschen, die sowohl in Deutschland als auch in den von der Wehrmacht überfallenen Ländern gut integriert waren. (Unerwähnt bleibt in diesem Zusammenhang allerdings die Ermordung von Sinti und Roma, Schwulen, Behinderten und anderen Minderheiten! Ein Versehen?)

„Die Shoa ist das dunkelste Kapiteln (sic!) deutscher Geschichte“, formuliert These 13. Die Erinnerung daran „wachzuhalten und weiterzugeben, ist eine dauernde Verpflichtung für in Deutschland geborene Menschen ebenso wie für Zugewanderte“ (These 13). Scheinheilig und unredlich zugleich werden die Zugewanderten auf eine Erinnerungskultur verpflichtet, die beispielsweise vom Kolonialismus, von der Schuld am Ersten und Zweiten Weltkrieg oder von militaristischen Eroberungsschlachten und Hinrichtungen mit Millionen Toten nichts wissen will. Alle „Zugewanderten“ darauf zu verpflichten, „sich entschieden gegen jede Form von Antisemitismus zu wenden“, ist Deutschtümelei in Reinkultur.

Uniformierung und Größenwahn


Den Gipfel der Verlogenheit (wohl auch des Größenwahns) erklimmen die vom Kulturrat verbreiteten IkI-Thesen unter Nr. 12 und 15. Wenn es in These 12 heißt, „Deutsche Sprache ist Schlüssel zur Teilhabe“, dann wird erstens unterschlagen, dass in der deutschen Sprache regionale Dialekte vorherrschen („Wir können alles, nur nicht hochdeutsch.“). Übrigens bedienen sich auch die Nachbarn in Österreich, im italienischen Südtirol und im Osten der Schweiz der deutschen Sprache. Zweitens wird so getan, als ob „Dichtung und Literatur“ in Wahrheit auch heute noch ein allgemeines Kulturgut seien, da und obwohl sie schon längst zur Ware verkommen sind.

These 15 erklärt: „Kulturelle Vielfalt ist eine Stärke.“ Welch eine Plattitüde einerseits! Kulturelle Vielfalt ist andererseits durchaus kein ausschließliches Merkmal der Bundesrepublik. Sofern gegenwärtig von kultureller Vielfalt überhaupt noch die Rede sein kann, gilt es auch, auf deren Einschränkungen hinzuweisen; etwa auf die Verdrängung des marxistischen Gedankenguts in der gesamten Gesellschaft, auf die arrogante Abwicklung der DDR-Kultur und ihrer Institutionen, auf die editorische Übermacht des Verlagsriesen Random House, auf die Galerie- und Kuratoren-Diktatur des Kunstmarkts, auf die Ausgrenzung und Austrocknung der freien Musik- und Theaterszene, usw..

Zu den Thesen der „Initiative kulturelle Integration“ wäre noch Vieles kritisch anzumerken. Zum Beispiel, dass die neoliberale Neusprech-Rede der Kulturmanager und des Kulturmarketing geflissentlich vermieden wird. Somit entsteht aber ein falsches Bild. Es wird der in Wahrheit unzutreffende Eindruck erweckt, dass Kultur „rein“ sei und nicht von ökonomischen Interessen dominiert werde. Das Verhältnis von Staat und Kirchen wird ebenfalls nicht kritisch hinterfragt; es habe sich „in Deutschland bewährt. Die ökumenische Verständigung, der interreligiöse Dialog und die friedensstiftende Kraft von Religion sollten gestärkt werden“ (These 4). Diese Aussage dürfte den Klerus aller Glaubensrichtungen erfreuen und weiterhin staatserhaltend stimmen.

Integration und Formierte Gesellschaft


Kurz, die Thesen enthalten viele bildungsbürgerliche Gemeinplätze und platte Pädagogik. Sie entsprechen der Sichtweise von betulichen Kulturadministratoren und -funktionären, nicht derjenigen von kritischen Kulturschaffenden. Sie zielen in letzter Konsequenz ab auf die ideologische Gleichschaltung des gesellschaftlichen Diskurses. Damit befinden sie sich in der Tradition einer gesamtgesell¬schaftlichen Uniformierung, wie sie in Krisenzeiten des Kapitalismus immer wieder aufs Neue Konjunktur hat und von deren Vorgeschichte im Kaiser- und Dritten Reich das staatliche Erinnerungstheater der heutigen Bundesrepublik geflissentlich schweigt.

Der Sputnik-Autor Karl-Jürgen Müller erinnert unter https://de.sputniknew.com/kommentare/20170518315796433-merkels-migranten-politik-kommentar/ an die Propagierung des Modells der Formierten Gesellschaft durch Ludwig Erhard, den zweiten Kanzler der Bundesrepublik Deutschland. Erhard warb Mitte der 1960er Jahre für einen Gesellschaftsentwurf der autoritären Disziplinierung im Sinne des NS-Vordenkers Carl Schmitt (1888-1985). Der Philosoph Ernst Bloch (1885-1977), Autor von „Das Prinzip Hoffnung“, nannte Schmitt eine der „Huren des völlig mortal gewordenen, des nationalsozialistischen Absolutismus“. Sein und Erhards autoritäres Konzept der Formierten Gesellschaft scheiterte damals am entschiedenen Widerstand der Außerparlamentarischen Opposition.

Wie sich am Beispiel der 15 Thesen aufzeigen lässt, gelingt es den Herrschenden heute – in einer erneuten Situation der kapitalistischen Krise –, den smarten Totalitarismus einer Formierten Gesellschaft fast unbemerkt und widerstandslos zu etablieren. Dabei erfahren sie einerseits indirekte Schützenhilfe von den Rechten (AfD und Pegida in der BRD; nationalistisch-reaktionäre Parteien und Regierungen in den Ländern der EU und der Nato; Autokraten weltweit), indem diese jegliche Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen kategorisch ablehnen und bekämpfen.

Der inhumane Rassismus der Rechten überblendet gewissermaßen jene totalitäre Gleichschaltung, wie sie durch die „repressive Toleranz“ (Herbert Marcuse) und sanfte Diktatur der Mitte erfolgt. Deren smarter Totalitarismus erscheint infolge seiner Willkommensgesten moralisch besser zu sein als die Abschottungspolitik der rechten Islamophoben und Fremdenhasser. Umgekehrt halten die Letzteren es sich zugute, dass ihr nationalistisch verengtes und antimuslimisches Gesellschaftsprogramm in völkisch-kulturalistischer Hinsicht besser, sprich zukunftsweisender sei als die Buntheit und Vielfalt von „Multikulti“.

Die Herrschenden erfahren nicht nur mittelbar Beistand aus den Reihen der Rechten, weil ihre Politik von dort angefeindet und insofern als gutmenschlich legitimiert wird. Sie können andererseits auch darauf bauen, dass die linken und fortschrittlichen Kräfte sich sowohl im antifaschistischen Kampf gegen die Rechten verschleißen als auch der Diktatur der Mitte gegenüber stillhalten, um Integration und Einwanderung nicht zu gefährden. Um sich aus dieser scheinbaren Pattsituation zu befreien, liegt die irrige Schlussfolgerung nahe, dass der fortschrittlichen Linken nichts anderes übrig bleibt, als sich entweder in „rot-rot-grüner“ Verblendung mit der Mitte gegen die Rechten zu verbünden oder sich gleichzeitig nach zwei Seiten hin zu positionieren: sowohl gegen die fremdenfeindliche Rechte und ihren reaktionären Nationalismus in brauner Uniform, als auch gegen die autoritäre Gleichschaltung durch die totalitäre Mitte der elitären Integrationsfetischisten mit weißer Weste.

Das Ziel letzterer ist die smarte Repression in einer liberal Formierten Gesellschaft der Gleichschaltung. Diese ist in beschränkter Form offen für Zuwanderung, um die Arbeitsplatz-Konkurrenz der Lohnabhängigen untereinander aufrecht zu erhalten und zugleich Forderungen nach Löhnerhöhungen auszubremsen. Das Ziel der Rechten wiederum ist es, mittels politischer Intoleranz und der Ausgrenzung Fremder die autoritär Formierte Gesellschaft einer nationalistisch gleichgeschalteten Diktatur zu schaffen.

In beiden Fällen handelt es sich um jeweils eines von zwei unterschiedlich ausgestalteten Modellen der Formierten Gesellschaft, die im Krisenkapitalismus stets auch eine militaristische Gesellschaft war – und ist: auf der einen Seite der repressiv-„tolerante“ Gesellschaftsentwurf des smarten Totalitarismus, der Waffen exportiert, ökonomische Abhängigkeiten schafft und militärisch interveniert, auf der anderen das totalitäre Modell einer nationalistischen Welteroberungs- und Befehlsdiktatur unter Waffen. Gegen beide gesellschaftliche Entwürfe der Gleichschaltung ist das Modell einer sozialistischen Freien Gesellschaft zu setzen, die stets auch eine pazifistische zu sein hat. (Randnotiz des Autors: Das schließt unter bestimmten Bedingungen, wie sie am Ende der Weimarer Republik gegeben waren, eine temporäre Einheitsfront gegen die Rechten nicht aus.)


Veröffentlichung aus der Quartalsschrift DAS KROKODIL, Ausgabe 21 (Juni 2017) – Grundsatzschrift über die Freiheit des Denkens – bissig – streitbar – schön und wahr und (manchmal) satirisch.



Mehr dazu und wie es sich bestellen lässt, hier: http://www.das-krokodil.com/



Thesenpapier siehe hier:

Zusammenhalt in Vielfalt
15 Thesen zu kultureller Integration und Zusammenhalt
Berlin, 16.05.2017
http://kulturelle-integration.de/thesen/
http://kulturelle-integration.de/wp-content/uploads/2017/05/Thesen-Initiative-kulturelle-Integration.pdf

Online-Flyer Nr. 626  vom 30.08.2017



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