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Inland
"Israeltag München" am 24. Mai 2017
Völkerrechtswidrigkeit nicht durch Schirmherrschaft unterstützen
Von Annette Groth
Zur Schirmherrschaft des Münchner Oberbürgermeisters Dieter Reiter für den „Israeltag München“ am 24. Mai 2017 erklärt die Bundestagsabgeordnete und menschenrechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Annette Groth: Völkerrechtswidrigkeit darf durch Schirmherrschaft nicht unterstützt werden. Der Münchner Israeltag 2017 steht ganz bewusst unter dem Motto „50 Jahre Wiedervereinigung Jerusalems“. Mit diesem Motto verstoßen die Veranstalter ganz bewusst gegen die völkerrechtlichen Grundlagen für Jerusalem und versuchen die völkerrechtswidrige Besatzung in Ost-Jerusalem zu legitimieren. Ost-Jerusalem wurde nach dem 6-Tage-Krieg vor 50 Jahren von Israel einseitig annektiert. Seitdem haben die Vereinten Nationen den illegalen Bau von Siedlungen und die Besatzung Ost-Jerusalems in verschiedenen Resolutionen verurteilt.
So stellte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Resolution 476 (1980) vom 30. Juni 1980 fest, dass „zunächst und vor allem die anhaltende Besetzung der seit 1967 von Israel besetzten arabischen Gebiete, einschließlich Jerusalems, beendet werden muss“. Weiter stellte er gegenüber der israelischen Regierung fest, dass „alle legislativen und administrativen Maßnahmen und Aktionen der Besatzungsmacht Israel, die eine Veränderung des Charakters und des Status der Heiligen Stadt Jerusalem zum Ziel haben, keine Rechtsgültigkeit besitzen, eine flagrante Verletzung des Genfer Abkommens zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten darstellen und außerdem ein ernstes Hindernis auf dem Weg zu einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden im Mittleren Osten bilden“.
In der einstimmig beschlossenen Resolution 478 (1980) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen „tadelte“ der Sicherheitsrat „Israel aufs schärfste wegen seiner Verabschiedung des ‚Grundgesetzes‘ über Jerusalem und seiner Weigerung, die entsprechenden Sicherheitsratsresolutionen zu befolgen“ und „erklärt, dass die Verabschiedung dieses ‚Grundgesetzes‘ durch Israel eine Verletzung des Völkerrechts darstellt“. In dem als „Grundgesetz“ bezeichneten Gesetz hatte das israelische Parlament völkerrechtswidrig das gesamte Jerusalem zu israelischem Staatsgebiet erklärt.
Wenn Oberbürgermeister Dieter Reiter eine Schirmherrschaft für eine Veranstaltung übernimmt, die klar die Beschlüsse der Vereinten Nationen negiert, indem sie von „50 Jahre Wiedervereinigung Jerusalems“ spricht, fördert er ein völkerrechtswidriges Ansinnen. Ich möchte den Oberbürgermeister dringend auffordern, über die Übernahme der Schirmherrschaft noch einmal nachzudenken und nicht mit seinem Namen völkerrechtswidrige Positionen als Schirmherr zu unterstützen. Oberbürgermeister Dieter Reiter kann nicht auf einer Veranstaltung auftreten, die den Bruch des Völkerrechts unterstützt.
Online-Flyer Nr. 614 vom 24.05.2017
"Israeltag München" am 24. Mai 2017
Völkerrechtswidrigkeit nicht durch Schirmherrschaft unterstützen
Von Annette Groth
Zur Schirmherrschaft des Münchner Oberbürgermeisters Dieter Reiter für den „Israeltag München“ am 24. Mai 2017 erklärt die Bundestagsabgeordnete und menschenrechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Annette Groth: Völkerrechtswidrigkeit darf durch Schirmherrschaft nicht unterstützt werden. Der Münchner Israeltag 2017 steht ganz bewusst unter dem Motto „50 Jahre Wiedervereinigung Jerusalems“. Mit diesem Motto verstoßen die Veranstalter ganz bewusst gegen die völkerrechtlichen Grundlagen für Jerusalem und versuchen die völkerrechtswidrige Besatzung in Ost-Jerusalem zu legitimieren. Ost-Jerusalem wurde nach dem 6-Tage-Krieg vor 50 Jahren von Israel einseitig annektiert. Seitdem haben die Vereinten Nationen den illegalen Bau von Siedlungen und die Besatzung Ost-Jerusalems in verschiedenen Resolutionen verurteilt.
So stellte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Resolution 476 (1980) vom 30. Juni 1980 fest, dass „zunächst und vor allem die anhaltende Besetzung der seit 1967 von Israel besetzten arabischen Gebiete, einschließlich Jerusalems, beendet werden muss“. Weiter stellte er gegenüber der israelischen Regierung fest, dass „alle legislativen und administrativen Maßnahmen und Aktionen der Besatzungsmacht Israel, die eine Veränderung des Charakters und des Status der Heiligen Stadt Jerusalem zum Ziel haben, keine Rechtsgültigkeit besitzen, eine flagrante Verletzung des Genfer Abkommens zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten darstellen und außerdem ein ernstes Hindernis auf dem Weg zu einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden im Mittleren Osten bilden“.
In der einstimmig beschlossenen Resolution 478 (1980) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen „tadelte“ der Sicherheitsrat „Israel aufs schärfste wegen seiner Verabschiedung des ‚Grundgesetzes‘ über Jerusalem und seiner Weigerung, die entsprechenden Sicherheitsratsresolutionen zu befolgen“ und „erklärt, dass die Verabschiedung dieses ‚Grundgesetzes‘ durch Israel eine Verletzung des Völkerrechts darstellt“. In dem als „Grundgesetz“ bezeichneten Gesetz hatte das israelische Parlament völkerrechtswidrig das gesamte Jerusalem zu israelischem Staatsgebiet erklärt.
Wenn Oberbürgermeister Dieter Reiter eine Schirmherrschaft für eine Veranstaltung übernimmt, die klar die Beschlüsse der Vereinten Nationen negiert, indem sie von „50 Jahre Wiedervereinigung Jerusalems“ spricht, fördert er ein völkerrechtswidriges Ansinnen. Ich möchte den Oberbürgermeister dringend auffordern, über die Übernahme der Schirmherrschaft noch einmal nachzudenken und nicht mit seinem Namen völkerrechtswidrige Positionen als Schirmherr zu unterstützen. Oberbürgermeister Dieter Reiter kann nicht auf einer Veranstaltung auftreten, die den Bruch des Völkerrechts unterstützt.
Online-Flyer Nr. 614 vom 24.05.2017