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Inland
Der Negativpreis BigBrotherAward 2015 ging als Geschenk an den BND
Für eine Palette von Skandalen
Von Rolf Gössner

Für seine skandalöse Zusammenarbeit mit dem Überwachungsverbund des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA erhielt der Bundesnachrichtendienst (Präsident: Gerhard Schindler, FDP) vor drei Wochen den Negativpreis BigBrotherAward 2015 in Bielefeld. In seiner "Laudatio" warf der Bremer Jurist und Publizist Rolf Gössner dem BND vor, täglich Millionen Telekommunikationsdatensätze zu sammeln und an ausländische Partnerdienste zu übermitteln. Im Folgenden dokumentieren wir die komplette Preisrede von Rolf Gössner, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte. Hinzu kommt am Schluss eine aktuelle Ergänzung. 
 

BND-Präsident Gerhard Schindler (FDP)
NRhZ-Archiv
Der deutsche Auslandsgeheim-dienst erhält den Negativpreis für eine ganze Palette von Skandalen sowie Datenschutz- und Bürgerrechtsverstößen, die wir im Rahmen dieser Preisverleihung allerdings nur ausschnittsweise behandeln können. Unter anderem wird dem BND der Preis zuerkannt,
1. weil er aufs Engste in den menschenrechtswidrigen NSA-Überwachungsverbund verflochten ist und damit in den globalen Massenüberwachungsskandal;
2. weil er mit der sogenannten strategischen Überwachung der grenzüberschreitenden Telekommunikation und insbesondere mit seiner gesamten Auslandsaufklärung via Funk, Satellit oder Kabel weitgehend im rechtsfreien Raum operiert – nach Auffassung renommierter Verfassungsrechtler sogar schlicht verfassungswidrig;
3. weil der BND täglich über 220 Millionen Telekommunikationsdatensätze sammelt, speichert, auswertet und davon Millionen an ausländische Partnerdienste übermittelt. Darunter sind auch grundrechtlich geschützte Daten von Bundesbürgern und Unternehmen, deren Weitergabe gesetzlich untersagt ist; außerdem, so Ex-NSA-Mitarbeiter Thomas Drake, soll der BND sensible Informationen für den menschenrechtswidrigen Drohnenkrieg der USA geliefert haben, und damit für die Ermordung von Terrorverdächtigen.
 

Ex-NSA-Mitarbeiter Thomas Drake
Quelle: wikipedia/slowking/Liz
4. Nicht zuletzt erhält der BND den BigBrotherAward für seine Informationsblockade und dreisten Vertuschungen geheimdienstlicher Praktiken gegenüber dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags. Dessen Kontrolleure müssen sich mit aufklärungsunwilligen BND-Zeugen und überwiegend geschwärzten, lückenhaften oder anderweitig manipulierten Akten des BND herumschlagen - frei nach der Zeugenaussage des Nachrichtendienste-Beauftragten im Bundeskanzleramt, Klaus-Dieter Fritsche (CSU), das “Staatswohl“ sei nun mal weit wichtiger als parlamentarische Aufklärung und Kontrolle.
 
I. Ausufernde Praktiken: Illegaler Datentransfer BND – NSA – BND
 
Nur eine der preiswürdigen Verfahrenspraktiken soll näher beleuchtet werden, um die damit verbundene Problematik deutlich zu machen: Seit 2004 zapft der BND – mit Hilfe der Telekom und an allen Kontrollgremien vorbei – einen wichtigen Internetknoten (DE-CIX) in Frankfurt an und belieferte aus dieser sprudelnden Quelle die NSA jahrelang mit gewaltigen Datenmengen (Operation „Eikonal“). Jetzt will der Betreiber des Knotenpunktes dagegen klagen.
 
Der Frankfurter Netzknoten ist der größte Glasfaser-Knotenpunkt und Datenumschlagort der Welt – ein gefundenes Fressen für den BND, um etwa Daten zur grenzüberschreitenden anlasslosen „strategischen Fernmeldekontrolle“ abzusaugen, auf der Suche nach Hinweisen auf Terrorismus, Waffenhandel und Ausländerschleusung. Auch die grundrechtlich besonders geschützte Alltagskommunikation von Bundesbürgern fiel dabei gewissermaßen als "Beifang" ab, deren Metadaten der Auslandsgeheimdienst eigentlich weder speichern noch an Auslandsdienste übermitteln darf. Deshalb hätte er sie herausfiltern müssen. Doch der eigens konstruierte Filter (DAFIS) funktionierte so schlecht, dass viele geschützte Daten illegal bei der NSA landeten.


Foto: Bernd Sieker
 
Unter Auslandsgeheimdiensten ist der Datentransfer ohnehin keine Einbahnstraße, sondern ein Geschäft auf Gegenseitigkeit, das mit Vorliebe im Datenringtausch abgewickelt wird. Und der funktioniert so: Weil ein Auslandsdienst die eigene Bevölkerung nicht überwachen darf (deshalb heißt er ja Auslands-Geheimdienst), bespitzelt er eben die Bevölkerung anderer Länder und tauscht dann die gewonnenen Daten mit den jeweiligen Partnerbehörden. Diese gängige Praxis beschert dann auch dem BND illegal Erkenntnisse über die bundesdeutsche Bevölkerung. Ingesamt gesehen müssen wir also von schwerwiegenden Grundrechtseingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis, die Privatsphäre und die Informationelle Selbstbestimmung von Millionen ahnungsloser Menschen ausgehen.
 
II. Geheimdienstliches Aufrüstungsprogramm
 
Doch trotz dieser ausufernden, illegalen und unkontrollierbaren Praxis wird der BND nicht etwa rechtsstaatlich gezügelt, sondern künftig noch weiter digital aufgerüstet und für das Massenüberwachungsgeschäft tauglich gemacht – für satte 300 Millionen Euro, von denen fast 35 Mio. bewilligt sind. Auch für dieses geheime Aufrüstungsprogramm mit dem Tarnnamen „Strategische Initiative Technik“ (SIT) und für weitere Nachrüstungsprojekte wird der BND mit dem Big-BrotherAward 2015 ausgezeichnet – vor allem dafür:
• dass er künftig soziale Netzwerke, Blogs und Web-Foren systematisch, flächendeckend und anlasslos ausforschen soll – und zwar sowohl Metadaten als auch Inhalte (dazu weiter unten);
• und dass der BND mit Hilfe von Sicherheitslecks und „Nachschlüsseln“ in fremde Computersysteme einbrechen und Verschlüsselungen knacken soll; dabei hat er es speziell auf solche Bürger, Firmen und Netzwerke abgesehen, die sich gegen Cyberattacken schützen wollen.
 
Viele dürften damit treuherzig dem guten Rat des Bundesinnenministers gefolgt sein, sich wegen der NSA-Überwachung doch bitteschön per Verschlüsselung selbst zu schützen. Ein ministerialer Tipp, der sich angesichts solcher BND-Pläne rasch als ziemlich perfide herausstellen könnte.


Rolf Gössner bei seiner Preisrede
Foto: Bernd Sieker

Beispiel: BND-Ausforschung sozialer Netzwerke
 
Den BigBrotherAwarde erhält der BND auch, weil er demnächst einen höchst fragwürdigen Freibrief erhalten soll: nämlich die Lizenz oder Ermächtigung zur anlasslosen Ausforschung „sozialer Netzwerke“ wie Facebook, Flickr, YouTube oder Twitter, aber auch von Blogs und Internet-Foren. Die systematisch aufgefangenen Netzwerkdaten und Inhalte sowie das gespeicherte Kommunikationsverhalten der Nutzer können damit jederzeit automatisiert durchrastert, zu Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen verdichtet oder biometrisch ausgewertet werden; auch Rückschlüsse auf soziale und politische Kontakte werden möglich, weshalb diese Internet-Durchleuchtung stark in Grundrechte der Betroffenen eingreift.
 
Die Behauptung der Bundesregierung, dies betreffe doch nur das Ausland, ist teils irreführend, teils unzutreffend: Zum einen gelten Grund- und Menschenrechte auch im Ausland; zum anderen sind Server von sozialen Netzwerken quer über die Welt verteilt, so dass der innerdeutsche Datenverkehr auch über andere Länder fließt und so eben auch bundesdeutsche Nutzer leicht ins BND-Visier geraten.
 
Die globale Ausforschung sozialer Kommunikationsräume - in denen Infos, Meinungen, Bilder und andere sensible Daten ausgetauscht werden - soll dazu dienen, Stimmungen, Auffälligkeiten, Wirtschaftstrends, politische Proteste und Beziehungsgeflechte in bestimmten Ländern und Krisenregionen präventiv herauszufiltern und zu analysieren. „Soziale Netzwerke“ wecken geheimdienstliche Gelüste auch deshalb, weil sie sich weltweit zu Mobilisierungsforen für Protestbewegungen entwickelt haben – wie etwa während des „Arabischen Frühlings“ -, aber auch für Terroraktionen.
 
Deshalb sollen sie nun - ab 2015 - nach NSA-Vorbild auch unter die Echtzeit-Kontrolle des BND gestellt werden; ihre Auswertung ist für die Bundesregierung, den „Verfassungsschutz“ oder auch die Bundeswehr von Interesse, um etwa Krisen, geopolitische und militärstrategische Probleme und politische Akteure frühzeitig zu erkennen. Verfechter solcher modernen Massenüberwachungsmethoden behaupten, nur so könne man Terroranschläge verhindern oder Organisierte Kriminalität bekämpfen, was auch schon passiert sein soll – eine Behauptung, die schon aus Geheimhaltungsgründen nie wirklich überprüfbar war.
 
III. Wettrüsten im Infokrieg: Vormacht- und Herrschaftssicherung
 
Auf diese Weise will der BND offenbar sein Image als „Wurmfortsatz“ der NSA, wie ihn Ex-NSA-Mitarbeiter Thomas Drake despektierlich nannte, loswerden und sich vom Großen Bruder emanzipieren. Wir werden also Zeugen eines fatalen Wettrüstens im Informationskrieg der Geheimdienste – einem Informationskrieg, in dem es nicht zuletzt um geostrategisch-wirtschaftliche Interessen sowie um präventive Vormacht- und Herrschaftssicherung geht, bis hin zur Absicherung militärischer Operationen. Schließlich gilt es, Staat oder Staatengemeinschaften nicht allein vor Terror und Gewalt zu schützen, sondern auch gegen mögliche soziale Unruhen, militante Aufstände oder unkontrollierte Wanderungsbewegungen und drohende Rohstoffknappheit vorsorglich zu wappnen – darauf aufbauende Aufstandsbekämpfung und militärische Interventionen inbegriffen.
 
Solche geheimen, hochgerüsteten, letztlich unkontrollierbaren Präventionsstrukturen wuchern im Schatten des demokratischen Rechtsstaats, bedrohen Menschen, politisch-soziale Bewegungen und deren Freiheitsrechte. Sie wittern in jedem Menschen, jedem kritischen Gedanken und abweichenden Verhalten eine potenzielle Bedrohung, die es zu überwachen gilt. Doch Menschen, die unter ständiger Überwachung stehen, sind niemals frei. Schon wer sich nur beobachtet fühlt, verändert sein Verhalten, wird unsicher, entwickelt Ängste, passt sich an – Wirkungen, die eine offene, freie demokratische Gesellschaft schädigen, wie das Bundesverfassungsgericht bereits vor über dreißig Jahren in seinem berühmten Volkszählungsurteil festgestellt hat.
 
IV. Kapitulation des Rechtsstaats vor staatlichem Unrecht
 
Trotz massiver Bedrohungen und Bürgerrechtsverstöße durch die Massenüberwachung von NSA, BND & Co. hat es die Bundesregierung sträflich unterlassen, Bürger_innen und von Wirtschaftsspionage betroffene Betriebe vor deren Attacken zu schützen - obwohl es zu ihren verfassungsrechtlichen Aufgaben gehört, diesen Schutz zu gewährleisten. Angesichts der regierungsamtlichen Lethargie erstatteten Anfang 2014 die Internationale Liga für Menschenrechte, der ChaosComputerClub und Digitalcourage beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen Bundesregierung und Geheimdienst-Verantwortliche: und zwar wegen massiver Verstrickung des BND in das globale Massenüberwachungssystem, wegen millionenfacher Verletzung des Menschenrechts auf Privatsphäre und wegen sträflich unterlassener Abwehrmaßnahmen. Tausende unterstützen diese Anzeige.
Bekanntlich hat der Generalbundesanwalt Mitte 2014 ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet – aber nur wegen des unfreundlichen Spionage-Angriffs auf das Handy der Kanzlerin. Eine Entscheidung, die an der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz zweifeln lässt: Denn auf ein Ermittlungsverfahren wegen der ungleich schwerer wiegenden massenhaften Ausspähung der ganzen Bevölkerung verzichtet er – kurioserweise mangels „zureichender Tatsachen“.
 
Das ist angesichts der Fülle an Belastungsbeweisen und -zeugen Realitätsverleugnung oder Willfährigkeit - jedenfalls hart an der Grenze zur Strafvereitelung im Amt. Diese Rechtsschutzverweigerung ist eine Kapitulation des Rechtsstaats vor staatlichem Unrecht. Deshalb sehen wir uns in der Pflicht, mit diesem überfälligen BigBrotherAward den Blick der Öffentlichkeit erneut und gezielt auf die Machenschaften des BND zu lenken und generell auf das Problem geheimer Institutionen in einer Demokratie. Das ist das Mindeste, was wir tun können, auch wenn es auf den ersten Blick effektiver erscheinen mag, die milliardenteure BND-Zentrale in Berlin einfach unter Wasser zu setzen, wie Anfang März dieses Jahres geschehen: eine originelle Geheimoperation auf der bestgesicherten Baustelle der Nation.
 
Wenn auch keine Dauerlösung, so lässt uns dieses „Watergate“ doch auf weitere undichte Stellen hoffen – auf der dringenden Suche nach einem Snowden im BND! Und vielleicht lässt uns die Flutung des BND erahnen, wie der Auslandsgeheimdienst dereinst in seinen eigenen Datenfluten zu ertrinken droht. In diesem Sinne: „Kopf hoch“, „Petri heil“ und herzlichen Glückwunsch zum BigBrotherAward 2015!
 
Aktuelle Ergänzung
 
Wie sich erst kürzlich - nach der Verleihung des BigBrotherAwards 2015 - herausgestellt hat, betrieb der BND offenbar im Rahmen seiner Auslandsüberwachung auch Wirtschaftsspionage – aber nicht etwa im Auftrag der Bundesregierung, sondern klammheimlich im Dienst des US-Geheimdienstes NSA unter dem Deckmantel des gemeinsamen Kampfes gegen den internationalen Terrorismus. Die bereits hervorgehobene enge Kollaboration zwischen beiden Geheimdiensten machte es möglich. Im neuesten Fall nutzte der BND so genannte Selektoren wie Telefonnummern, Email- oder IP-Adressen, die ihm die NSA geliefert hatte. Zigtausende dieser Suchkriterien betrafen deutsche und europäische Firmen und Politiker, deren Kommunikation der BND auf diese Weise für die NSA ausspionierte – ob vorsätzlich, fahrlässig oder einfach willfährig muss sich noch zeigen.
 
Nun hat sich außerdem herausgestellt, dass das Bundeskanzleramt, das den BND zu beaufsichtigen hat, bereits seit Jahren über diese illegale Massenspionage im Auftrag der NSA weitgehend informiert ist – offenbar ohne sie gestoppt zu haben. Also haben wir es sowohl mit einem Geheimdienst- als auch mit einem Regierungsskandal zu tun. Und so war es ganz offensichtlich goldrichtig, dass das Bundeskanzleramt mit Angela Merkel (CDU) an der Spitze bereits 2014 mit dem BigBrotherAward ausgezeichnet worden ist; damit konnte nun 2014 und 2015 das wesentliche Spektrum der fachlich und politisch Verantwortlichen mit dem Negativpreis bedacht und abgestraft werden. Noch wartet die künstlerische Preistrophäe darauf, von den Preisträgern auch abgeholt zu werden, um wenigstens ein bisschen Einsicht und Reue erkennen zu lassen ... (rg).
 
Laudator Dr. Rolf Gössner ist Rechtsanwalt, Publizist und Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte (Berlin), seit 2007 Mitglied der Deputation für Inneres der Bremischen Bürgerschaft. Mitherausgeber des jährlich erscheinenden "Grundrechte-Reports. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland", (Fischer-TB), als solcher ausgezeichnet mit der Theodor-Heuss-Medaille 2008; 2012 mit dem Kölner Karlspreis für engagierte Literatur und Publizistik und 2013 mit dem Bremer Kultur- und Friedenspreis. Sachverständiger in Gesetzgebungsverfahren von Bundestag und Landtagen. Internet: www.rolf-goessner.de ; Autor zahlreicher Bücher zu Demokratie, Innerer Sicherheit und Bürgerrechten; aktueller Schwerpunkt: Geheimdienste in der Demokratie.
Rolf Gössner stand selbst vier Jahrzehnte lang unter Beobachtung des Inlandsgeheimdienstes „Verfassungsschutz“ – von Anfang an grundrechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Köln 2011 urteilte. Er ist Miterstatter der Strafanzeige gegen Bundesregierung und Geheimdienstverantwortliche in Sachen NSA, BND & Co. sowie Mitautor eines Memorandums zur Auflösung des „Verfassungsschutzes“ ("Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein!“; www.verfassung-schuetzen.de ; Direktlink: www.verfassung-schuetzen.de/wp-content/uploads/2013/09/HU2013_Memo-VS.pdf ).
Video-Mitschnitt der BBA-Verleihung 2015: https://vimeo.com/125375373;
BBA-Laudatio für BND von Rolf Gössner: https://vimeo.com/127156312
Website von BigBrotherAward: www.bigbrotherawards.de
taz-Essay zu BND und NSA: "Tiefer Staat?" von Rolf Gössner (2./3.05.2015), unter: www.taz.de/!159201
(PK)


Online-Flyer Nr. 510  vom 13.05.2015



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