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Aktueller Online-Flyer vom 19. April 2024  

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Lokales
Strafanzeige gegen Engelbert Rummel und Walter Reinarz erstattet
Verantwortung für Kölner Archiv-Einsturz?
Von Frank Deja und Dorothee Schneider

Sechs Mitstreiter der Bürgerplattform „Köln kann auch anders“ (K2A2) haben bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen den geschäftsführenden Betriebsleiter der Gebäudewirtschaft Engelbert Rummel und das im Jahr 2009 für den U-Bahn-Bau verantwortliche KVB-Vorstandsmitglied Walter Reinarz erstattet. Sie gehen davon aus, dass beide es mehrfach unterlassen haben, auf Warnsignale während des Tunnenbaues angemessen zu reagieren und daher Mitverantwortung für den tragischen Verlauf des Kölner Archiv-Einsturzes tragen.

Gedenkveranstaltung für die Toten und an die ungeheuren Schäden durch den Einsturz des Archivs (Foto: arbeiterfotografie.com)
 
Bei der Suche nach der Ursache für den Einsturz des Kölner Stadtarchivs vom März 2009 verdichteten sich bereits im Sommer 2010 Hinweise auf massive Mängel bei der benachbarten U-Bahnbaustelle Waidmarkt. Durch die Strafanzeige soll verhindert werden, dass diese Verantwortung durch Eintritt der Verjährung ungeklärt bleibt. Die Strafanzeige gegen Engelbert Rummel und Walter Reinarz lautet auf Baugefährdung, fahrlässige Tötung durch Unterlassen und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln am 03.03.2009. In der Begründung werden mehrere Gelegenheiten dokumentiert, bei denen Herr Rummel in seiner Verantwortung für die Bewirtschaftung des Gebäudes und Herr Reinarz in seiner Verantwortung als zuständiger Vertreter des Bauherrn sowie für die dem Bauherrn übertragene Bauaufsicht unbedingt hätten handeln müssen, um Menschenleben zu schützen und Sachschaden abzuwenden.
 
Dazu werden verschiedene Experten, Presseberichte sowie das Vernehmungsprotokoll der Leiterin des Archivs, Frau Schmidt-Czaia zitiert. Es verstößt empfindlich gegen das Rechtsempfinden vieler Bürger, wenn die an höchster Stelle verantwortlichen Personen in Kenntnis der Hinweise auf drohende Gefahren bei der Abwehr dieser Gefahren versagen und dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Dies gilt vollkommen unabhängig von der Klärung der strafrechtlichen Verantwortung für die Auslösung der Katastrophe und der zivilrechtlichen Haftung für die Schäden.
 
Laut § 78c (1) StGB wird „die Verjährung (…) unterbrochen durch
1. die erste Vernehmung des Beschuldigten, die Bekanntgabe, dass gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe,
2. jede richterliche Vernehmung des Beschuldigten oder deren Anordnung (…)“.
 
Sollte die Zeit zu knapp sein, um die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu prüfen und bekanntzugeben, wäre das Mindeste, was „K2A2“ von der Staatsanwaltschaft erwartet, die Anordnung der Vernehmung beider Personen zur Unterbrechung der Verjährung.
 
Von Dorothee Joachim von der "Initiative ArchivKomplex" erreichte uns eine Einladung zur Veranstaltung "Schutt und Schande", die zum bevorstehenden 5. Jahrestag des Archiv-Einsturzes organisiert wird, und an der auch ArchivKomplex beteiligt ist. Termin: Mittwoch, 19. Februar 2014, 19 Uhr im ODEON-Kino, Severinstraße 81, 50678 Köln. (PK)


Online-Flyer Nr. 446  vom 19.02.2014



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