NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 24. April 2024  

Fenster schließen

Inland
Auch die Privatisierung der Wasser-Versorgung soll zementiert werden
Widerstand gegen TTIP wächst
Von Ulrike von Wiesenau

Auch die Privatisierung der Wasser-Versorgung stand auf der Tagesordnung der Verhandlungen über das Transatlantische Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU, die am 16. Dezember in Washington fortgesetzt wurden. Bei den die ganze Woche andauernden Gesprächen ging es unter anderem um Energie, Investitionen und Dienstleistungen. Auch Wasser soll zur Handelsware werden und ist damit erneut vom Ausverkauf bedroht.

Stopp TTIP-Kundgebung in Köln
Fotos: arbeiterfotografie.com
 
Das Transatlantic Trade and Investment Partnership-Abkommen (TTIP) ist kein klassisches Freihandelsabkommen. Es geht nicht um die Abschaffung von Zöllen und Handelsschranken. Ziel ist vielmehr der Abbau von so genannten "Handelshemmnissen" wie Verbraucherschutz, Kennzeichnungspflicht, Datenschutz und Arbeitnehmerrechte. Das Abkommen über die weltweit größte Freihandelszone ist geheim, es sieht weitreichende Einschränkungen der nationalen Souveränität in Europa und eine partielle Ausschaltung der ordentlichen Gerichtsbarkeit in den EU-Staaten vor und hätte Vorrang vor anders lautenden EU-Richtlinien.
 
Mit der ersten europäische Bürgerinitiative »Right 2 Water«, die über zwei Millionen EU-Bürger unterzeichnet hatten, schien die Umsetzung der Pläne von Binnenmarktkommissar Barnier, der die Kommunen auch im Wassersektor zur Ausschreibung von Dienstleistungen verpflichten wollte, abgewehrt zu sein. Unter dem Eindruck des massiven Widerstands der Bevölkerung war die Wasserversorgung komplett aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie herausgenommen worden. Durch das Votum der Bevölkerung schien eine wichtige Etappe in Richtung eines freien Zugangs zu sauberem Trinkwasser und zu einer sanitären Grundversorgung genommen zu sein, schien eine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür abgewendet. Doch nun droht ein neuer, weit massiverer Angriff auf die Betriebe der öffentlichen Versorgung, der alles bis dahin gekannte in den Schatten stellt.
 
Das Transatlantische Freihandelsabkommen wurde seit Beginn der 1990er Jahre vorrangig auf wirtschaftspolitischer Ebene diskutiert. Nachdem US-Präsident Obama in seiner State-of-the-Union-Rede im Februar 2013 die Eröffnung konkreter Sondierungsgespräche bekannt gab, hat sich der Begriff "Transatlantic Trade and Investment Partnership" (TTIP) als Bezeichnung des Abkommens etabliert.

TTIP-Fans Merkel und Obama in Köln
 
Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika kamen am 17. Juni 2013 am Rande des G8-Gipfels im nordirischen Lough Erne überein, mit den Verhandlungen über ein derartiges Freihandelsabkommen zu beginnen "um einen Ausgleich zum wirtschaftlich aufstrebenden asiatischen Raum zu schaffen" sowie "das gegenwärtig niedrige Wachstum der Binnenmärkte anzukurbeln" und eine "wirtschaftliche Harmonisierung" zwischen der EU und den USA zu  fördern.
 
Die Verhandlungen finden zwischen der EU-Kommission und dem US-Handelsministerium statt. In der EU erhalten weder die Mitgliedsstaaten noch die Abgeordneten von Europaparlament und nationalen Parlamenten Einblick in die streng geheimen Verhandlungsdokumente. Andererseits haben Industrielobbyisten exklusiven Zugang und die Möglichkeit, ihre Interessen direkt in den Vertrag zu diktieren. Die Verlautbarungen der EU-Kommission über transparente Verhandlungen unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft
verkommen zur Farce angesichts von "Stakeholder Briefings", bei denen Vertreter der Zivilgesellschaft mit ausweichenden Antworten und bewusstem Verschweigen vorgeführt werden.
 
Seattle, Cancún und Hongkong gingen dem TTIP voraus. Dort trafen sich 1999, 2003 bzw. 2005 die Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO), die die Liste der WTO-Freihandelsabkommen wie GATS oder TRIPS erweitern wollten, um eine Deregulierung und Liberalisierung der Weltwirtschaft voranzutreiben. Die Verhandlungen zum TTIP wurden im Juni offiziell aufgenommen, nach der Verhandlungsrunde im Dezember 2013 soll es eine weitere Runde in Brüssel im März 2014 geben. Ziel der Verhandlungspartner ist ein schneller Abschluss des TTIP, das 2015 in Kraft treten soll.
 
Das Abkommen wird, insbesondere angesichts der Folgen der Finanzkrise, zur Maßnahme für mehr Wachstum und mehr Arbeitsplätze erklärt. Doch die Erfahrung mit anderen Freihandelsabkommen zeigt, dass diese eklatante Nachteile für die Gesamtwirtschaft nach sich ziehen. Unter dem ebenso wohlklingenden wie irreführenden Begriff der "Harmonisierung" verbergen sich Tatbestände wie der Abbau von Standards und ein überproportionaler Schutz der Investoren. Eine "Harmonisierung" der Zulassungsvorschriften bedeutet z. B., dass nachhaltigkeitsorientierte Einfuhrschranken unterlaufen werden können, dass die Kennzeichnung manipulierter Produkte nicht mehr erforderlich sein wird. Konzerne sollen künftig auch den Marktzugang für Produkte einklagen können, die europäischen Verordnungen nicht entsprechen. Damit würden lange erkämpfte Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards abgebaut und unterlaufen werden. Wenn öffentliche Dienstleistungen als Märkte interpretiert werden, wie es die Pläne vorsehen, wird eine Welle an Privatisierungen, besonders im Bereich der Daseinsvorsorge, folgen.
 
Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die Schiedsgerichtsbarkeit, die durch das TTIP manifestiert werden soll. Die Schiedsgerichtsklausel schafft Sonderrechte für Unternehmen, gegen die USA oder die EU zu klagen, wenn sie der Ansicht sind, dass ihre Gewinne durch bestimmte Auflagen im Bereich der Ökologie, des Sozialen oder des Verbraucherschutzes geschmälert werden oder werden könnten. Die Schiedsgerichte tagen im Geheimen, unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit und der Parlamente; mit diesem Verfahren werden der Rechtsstaat und die demokratische Kontrolle ausgehebelt, samt der Gesetze, die eine andere Entscheidungsbasis bieten würden. Vattenfall beruft sich in einem anderen Abkommen heute schon auf eine solche Investitionsschutzklausel und verklagt derzeit Deutschland auf 3,7 Milliarden Euro Schadensersatz für den Atomausstieg.

Merkel soll aus den TTIP-Verhandlungen aussteigen
 
In den USA formiert sich zusehends Widerstand gegen das Abkommen. In Europa organisiert sich eine breite Allianz aus Bürgerinitiativen, Kommunalpolitikern und gesellschaftlichen Organisationen, die befürchtet, dass die Umsetzung der durch den Widerstand der EU-Bürgerinitiative ad acta gelegten Pläne von EU-Binnenmarktkommissar Barnier Teil des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten sein wird. Das eindrucksvolle Votum würde bei einem Vertragsschluss gegenstandslos werden.
 
Durch das Handelsabkommen könnte eine Wirtschafts-Union mit grenzübergreifenden Befugnissen geschaffen werden, die private Akteure ohne demokratische Legitimation an die Stelle demokratischer Institutionen setzt und die Demokratien als machtlos-enleerte Systeme zurück ließe. Die Götterdämmerung der Demokratie steht am Horizont in Gestalt des größten Freihandelsabkommens der Welt, der Widerstand der 2 Millionen anlässlich der europäischen Bürgerinitiative »Right 2 Water« darf im Rückblick als ein erstes Warmlaufen betrachtet werden angesichts der neuen Herausforderung, das TTIP abzuwenden. (PK)
 
Die Autorin Ulrike von Wiesenau ist Pressesprecherin der Initiative Berliner Wassertisch und war maßgeblich am Entwurf der Kampagne des erfolgreichen Berliner Wasser-Volksentscheids beteiligt. Die Demokratie-Expertin berät Organisationen und Initiativen der direkten Demokratiebewegung bei Öffentlichkeitsarbeit und politischen Aktionen.


Online-Flyer Nr. 438  vom 25.12.2013



Startseite           nach oben