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Aktueller Online-Flyer vom 14. Dezember 2024  

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Inland
KIT Karlsruhe - Offener Brief an den neuen Präsidenten Prof. Holger Hanselka
Zivilklausel notwendig statt überflüssig
Von Peter Kleinert

Anlässlich seiner Amtsübernahme als Präsident des Karlsruher Instituts für Technologie und eines Interviews am 21. September mit der FAZ richtete Dietrich Schulze von der Initiative gegen Militärforschung an Universitäten am 22. September den nachfolgenden Offenen Brief an Prof. Holger Hanselka, der damit seine ab 2011 übernommene Funktion als Vizepräsident der Technischen Universität Darmstadt verlässt. Wie Dietrich Schulze mitteilt, hat Prof. Hanselka prompt per email geantwortet. Er bedankte sich für die Verbundenheit mit der Karlsruher Alma Mater und sieht in dem Offenen Brief den Wunsch, aktiv zum Gelingen der Fusion und der Zukunftssicherung des KIT beitragen zu wollen. Er versichert, dass er seine zukünftige Aufgabe sehr ernst nehme und sich mit allen Mandatsträgern und Akteuren im und um das KIT zu den dringlichen und auch weniger dringlichen Belangen ins Benehmen setzen werde, um zukunftssichernde und zukunftsweisende Lösungen zu erarbeiten. In diesem Sinne freue er sich auf den persönlichen Dialog mit allen, die dazu beitragen werden.


Professor Holger Hanselka
Quelle: KIT Karlsruhe (Foto:
Michael Paternack, Fraunhofer LBF)
Sehr geehrter Herr Prof. Hanselka, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung [1] werden Sie im Interview zur Amtsübernahme so zitiert: »Eine "Zivilklausel" - das Verbot, militärisch zu forschen - will der KIT-Präsident in Karlsruhe nicht einführen, obwohl er sie als Vizepräsident der TU Darmstadt durchgesetzt hat. "Wir haben ethische Leitlinien. Diese respektieren die Freiheit der Wissenschaft und appellieren gleichzeitig an die Verantwortung jedes Einzelnen."« In der Online-Meldung vom Vortag, die vorab von der Nachrichtenagentur dts [2] verbreitet wurde, heißt es kurz und bündig: »"Ich halte eine Zivilklausel derzeit für das KIT für überflüssig", sagte er der F.A.Z.«
Diese Position ist - mit Verlaub gesagt - weder sachlich zutreffend noch originell. Es besteht vielmehr der dringende Verdacht, dass Sie das abgeschrieben haben. Verzeihen Sie mir bitte diese respektlose und kühne Behauptung, die ich nachfolgend begründen möchte.
Ihr Vorgänger, Prof. Eberhard Umbach, äußerte zu den Ethik-Leitlinien als KIT-Satzung in einem Interview im vorigen Jahr in baden-online [3] den empörenden Gedanken: »Unsere Satzung geht weiter als eine Zivilklausel, die nichts anderes als ein Relikt des Kalten Krieges ist. Heute geht es vielmehr darum, sich insgesamt ethisch zu verhalten. Dazu gehört zum Beispiel auch die Diskussion über Gentechnik oder Großprojekte. Die Zivilklausel ist Schnee von gestern.« Diese Position, die Zivilklausel durch unverbindliche Ethik-Leitlinien zu ersetzen oder diese gar als über der Zivilklausel stehend zu deklarieren, wurde zigfach zurück gewiesen [4-10]. Sie haben das gleiche wie Ihr Vorgänger - nur etwas höflicher - formuliert.

FAZ-Redakteur Rüdiger Soldt
Das ist jedoch völlig unverständlich. Wie FAZ-Autor Rüdiger Soldt zu Recht bemerkte, haben Sie als Vizepräsident der TU Darmstadt die dortige Zivilklausel »Forschung, Lehre und Studium an der Technischen Universität Darmstadt sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet.« [11] vom Oktober 2012 mit durchgesetzt. Den gesamten Diskussionsprozess, in dem selbstverständlich die Ethik eine Rolle gespielt hat, kennen Sie aus eigener Reflexion einschließlich der ausgiebigen verfassungsrechtlichen Würdigung, wonach die Zivilklausel mit der Wissenschaftsfreiheit sehr wohl vereinbar ist.
Erschwerend kommt hinzu, dass es sich in beiden Fällen beim KIT und der TU um Technische Hochschulen mit ähnlichem Lehr- und Forschungsprofil handelt. Und es gibt eine zusätzliche bemerkenswerte Gemeinsamkeit. Beide Institutionen haben einen eigenen geschichtlichen Bezug zur Zivilklausel. Die TU verfügte über eine Zivilklausel durch Konventsbeschluss vom 14.02.1973. Der KIT-Fusionspartner Forschungszentrum Karlsruhe verfügte seit Gründung 1956 über die satzungsmäßige Zivilklausel: »Die Gesellschaft verfolgt nur friedliche Zwecke.« Diese soll im KIT-Gesetz zwar als Teilzivilklausel weiter gelten. Das steht jedoch in einem unüberbrückbaren Widerspruch zur Absicht der vollständigen Verschmelzung der beiden Fusionspartner Universität und Forschungszentrum.
Die Badischen Neuesten Nachrichten [12] titeln zu Ihrem Antritts-Interview „Neuer Chef will KIT einen“. Bitte erstrecken Sie diese Einigungsbemühungen auch auf die Durchsetzung einer einheitlichen Zivilklausel im KIT-Gesetz. Sie sind dazu wegen Ihrer Darmstädter Erfahrungen geradezu prädestiniert.
Auf die Unterstützung des wichtigsten KIT-Zukunftskapitals, auf die Studierenden der Universität Karlsruhe, können Sie dabei zählen. Bereits im Januar 2009 votierten diese in einer erstmaligen Urabstimmung dieser Art für die Übernahme der Zivilklausel des Forschungszentrums auf das gesamte KIT. Die Studierendenvertretung UStA (in kürze AStA) setzt sich seit über 4 ½ Jahren zusammen mit Gewerkschaften, Abgeordneten und vielen Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen dafür ein. 
Im eingangs benannten FAZ-Artikel gibt es eine ganze Reihe von weiteren interessanten Gesichtspunkten, mit denen sich die Initiative gegen Militärforschung an Universitäten befassen und zu gegebener Zeit auf Sie zukommen wird.
Da es sich bei der Zivilklausel um eine breit in der Öffentlichkeit diskutierte Forderung handelt, habe ich mir erlaubt, diesen Brief als Offenen Brief zu verfassen, in der Erwartung, dass Sie das nicht daran hindern wird, dazu Stellung zu nehmen.
Gestatten Sie mir noch einen letzten Gedanken. Die vor fünf Jahren begonnene Auseinandersetzung um die KIT-Zivilklausel hat zu einer beachtlichen bundesweiten Bewegung geführt. Zu den früheren fünf sind seither Zivilklauseln an neun Hochschulen hinzugekommen. Zu der erwähnten erfolgreichen Urabstimmung in Karlsruhe sind inzwischen weitere fünf hinzu gekommen [13]. Es wäre ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit, wenn endlich auch die KIT-Zivilklausel verwirklicht werden würde. Sie haben den Erfahrungsschatz, die Kompetenz und die gesellschaftliche Stellung, dazu entscheidend beizutragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr KIT-Alumni Dietrich Schulze
(PK)
 
Quellen:
[1] „Karlsruher Kernkompetenzen“ Hanselka übernimmt Leitung des KIT / Von Rüdiger Soldt; FAZ 21.09.2013
[2] z.B. Epoch Times 20.09.2013 http://www.epochtimes.de/Wissen/Forschung/KITLeiter_
Wir_haben_noch_grosse_Baustellen_an_unserem_Institut-a1094239.html
[3] "Die Zivilklausel ist Schnee von gestern" baden online 12.07.2012 http://www.bo.de/lokales/ortenau/die-zivilklausel-ist-schnee-von-gestern
[4] „Universitäre Freiheitskämpfer neuen Typus“ / Von Dietrich Schulze; Neue Rheinische Zeitung 18.07.2012 http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=18019
[5] „Frieden contra Freiheit: Streit um Militärforschung an Universitäten“ STERN 20.07.2012 http://www.stern.de/panorama/frieden-contra-freiheit-streit-um-militaerforschung-an-universitaeten-1861598.html
[6] „Keine Schwerter zu Pflugscharen - Konflikt um Militärforschung in Karlsruhe“ taz 07.08.2012 http://www.taz.de/!98988/
[7] „Zivilklauseln, Ethikrichtlinien, Ethikkommissionen und vergleichbare Instrumente“ Kleine Anfrage MdL Alexander Salomon GRÜNE im Landtag Baden-Württemberg Drs 15/2261 Antwort am 22.08.2012 http://www2.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/2000/15_2261_d.pdf
[8] „Karlsruher Jusos fordern: KIT-Forschung nur für zivile Zwecke“ ka-news 13.10.2012 http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Karlsruher-Jusos-fordern-KIT-Forschung-nur-fuer-zivile-Zwecke;art6066,988449
[9] „›Freiheit der Wissenschaft‹ und Kriegsforschung - Zur Auseinandersetzung um die Zivilklausel in Baden-Württemberg“ / Von Dietrich Schulze; BdWi „Forum Wissenschaft“ 3-2013 http://www.stattweb.de/files/civil/Doku20130319.pdf
[10] Beschlüsse ver.di-Landesdelegiertenkonferenz Baden-Württemberg - Zivilklausel in Landeshochschulgesetze, Ethik-Formel kein Ersatz für KIT-Zivilklausel 19.03.2011 http://www.stattweb.de/files/civil/Doku20110320.pdf
[11] Publikation TU Darmstadt hoch³ 7/2012 http://www.tu-darmstadt.de/vorbeischauen/publikationen/hoch3/reader_4416.de.jsp
[12] „Neuer Chef will KIT einen“ und „Ein Studium ist kein Selbstbedienungsladen“ Badische Neueste Nachrichten Karlsruhe 20.09.2013
[13] „Furcht vor der Zivilklausel?“ / Von Dietrich Schulze; NachDenkSeiten 06.08.2013 http://www.nachdenkseiten.de/?p=18192
 
Dr.-Ing. Dietrich Schulze (Jg. 1940) schloss 1966 an der Universität Karlsruhe das E-Technik-Studium ab und promovierte 1971 an der Uni bei Prof. Otto Föllinger und Prof. Anselm Citron auf dem Gebiet der Regelungstechnik für Hochfrequenz-Resonatoren in einem Teilchenbeschleuniger-Projekt des Kernforschungszentrums. Nach 18-jähriger Forschungstätigkeit war er dort von 1984 bis 2005 Betriebsratsvorsitzender. 2008 gründete er mit anderen in Karlsruhe die Initiative gegen Militärforschung an Universitäten (WebDoku www.stattweb.de/files/DokuKITcivil.pdf). Er ist Beiratsmitglied der NaturwissenschaftlerInnen-Initiative für Frieden und Zukunftsfähigkeit sowie in der Initiative „Hochschulen für den Frieden – Ja zur Zivilklausel“ und publizistisch tätig.


Online-Flyer Nr. 425  vom 25.09.2013



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