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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Arbeit und Soziales
Finanzamt treibt Unternehmer in die Pleite – 4 Millionen Euro Schaden
Ein zweiter Fall Gustl Mollath?
Von Thomas Pregl

Oliver von Marklowski ist mit seinen 38 Jahren im besten Mannesalter. Doch der ehemals erfolgreiche Chef des Schweinfurter „Fliesencenter“ wird schon seit Jahren seiner ganzen Schaffenskraft beraubt – von der zuständigen Finanzbehörde. Die verlangt von ihm aufgrund einer nach Meinung seines Anwalts Dr. Adalbert Zierz eine rechtsfehlerhafte Betriebsprüfung über 300 000 Euro Steuernachzahlung. Zinsen- und Versäumniszuschläge noch nicht mal mitgerechnet.


Oliver von Marklowski mit seiner Frau und Rechtsanwalt Dr. Zierz
Foto: Bernd Heeks

In zahlreichen Besprechungen und Gerichtsverfahren versuchte Oliver von Marklowski vergeblich gegen die „rechtsfehlerhaften Steuerbescheide“ vorzugehen. Seine Konten wurden gesperrt, sein Grundbesitz gepfändet und sein Unternehmen musste schließen. Seine Mutter Gertraud (60) erlitt einen Schlaganfall – und ist seitdem behindert. Den durch die „unrechtmäßigen Steuerbescheide“ entstandenen Schaden beziffert die Familie von Marklowski in einer detaillierten Zusammenstellung auf fast 4 Millionen Euro! Einen der verantwortlichen Betriebsprüfer hat Vater Jürgen von Marklowski nun bei der Staatsanwaltschaft Bamberg angezeigt – wegen Strafvereitelung im Amt (Aktenzeichen 100 Js 9985/13). Jürgen von Marklowski kann die Uneinsichtigkeit der Behörde nicht verstehen: „Das ist ein zweiter Fall Mollath – diesmal auf Finanzamt-Ebene!“
 
Immer korrekt Steuern bezahlt
 
Diesen Tag im Jahre 2003 kurz vor Weihnachten wird der damalige Jungunternehmer Oliver von Marklowski wohl nie vergessen. Betriebsprüfer der Finanzbehörde erschienen in seinem Fliesengeschäft im Gewerbegebiet im Schweinfurter Hafen und verlangten Einblick in seine Unterlagen. Eigentlich ein ganz normaler, tagtäglich vorkommender Vorgang. Oliver von Marklowski glaubte auch nichts befürchten zu müssen. Eine Betriebsprüfung einige Jahre zuvor hatte keine Reklamationen ergeben. Alle Zahlen stimmten, von Marklowski hatte ordnungsgemäß und korrekt seine Steuern bezahlt.
 
Steuernachzahlung von 200 000 DM
 
Nun sollte alles plötzlich alles anders sein, obwohl sich die Eckdaten seines unternehmerischen Schaffens kaum verändert hatten. Die Betriebsprüfer monierten ohne jede Rechtsgrundlage die angeblich zu hohe Miete, die von Marklowski an die Eigentümerin der Gewerbehalle, seine Mutter Gertrud von Marklowski, zahlte. Die hatte sich jedoch zur ersten Betriebsprüfung nur unwesentlich erhöht und lag im damals üblichen Rahmen für das Gewerbegebiet. Dennoch warfen die Finanzbeamten Oliver von Marklowski vor, an seine Mutter eine zu hohe Miete für die rund 1100 Quadratmeter große Gewerbefläche zu bezahlen, um seinen Gewinn und damit seine Steuerabgaben zu drücken. Obwohl Oliver von Marklowski über seine damalige Steuerberaterin der Finanzbehörde Mieten vergleichbarer Gewerbegrundstücke präsentierte, blieben die Prüfer völlig uneinsichtig und verlangten für die Jahre 1996 bis 2002 Steuernachzahlungen von 202.708 DM, wie die Bamberger Steuerkanzlei „Scherf Wirth Zobel“ im Auftrag der Familie von Marklowski nachrechnete.
 
Beamte wegen Falschaussage angezeigt
 
Wie sie zu der Annahme kamen, die vom Sohn an die Mutter gezahlte Miete sei zu hoch, blieben beide Prüfer über all´ die Jahre und während des gesamten Verfahrens schuldig. Alle Einsprüche wurden abgelehnt, alle angestrengten Gerichtsverfahren scheiterten. Vor Gericht leugneten beide Betriebsprüfer sogar, dass ihnen Vergleichsmieten über die Steuerberaterin der Familie von Marklowski überhaupt vorgelegt wurden, obwohl Schreiben und Aussagen genau das Gegenteil aussagen. Die Familie von Marklowski hat darum beide Prüfer wegen Falschaussage angezeigt. Doch ohne Erfolg. In einem Telefonat mit Jürgen von Marklowski am 30.4.2012 soll einer der beiden Prüfer die Vorlage einer Vergleichsmiete dann endlich zugegeben haben, soll jedoch nicht willens sein, dies offiziell zu bestätigen. Jürgen von Marklowski zeigte daraufhin den Mann wegen Strafvereitelung im Amt an.
 
„Beweislast liegt bei der Behörde“
 
Anwalt Dr. Zierz findet nicht nur die Vorgehensweise der beiden Finanzbeamten „geradezu feindselig von Anfang an“, sondern ist der festen Überzeugung, dass „sich die zuständige Finanzbehörde in diesem Fall generell nicht an Recht und Gesetz gehalten hat, weil die Steuerbehörde verpflichtet war, den Rechtsgrund ihrer Forderung auf mehr Steuern zu beweisen. Das heißt: Nicht Oliver von Marklowski hat zu beweisen, dass seine gezahlte Miete angemessen ist, sondern die Finanzbehörde hätte begründen und belegen müssen, dass die von Oliver von Marklowski gezahlte Miete zu hoch war. Sie hätte also Mieten vergleichbarer Objekte in vergleichbarer Lage und mit vergleichbarer Nutzung anführen müssen, die darlegen, dass die von Oliver von Marklowski gezahlte Miete unangemessen hoch war. Das hat sie jedoch unterlassen!“
 
Firmenpleite, Pfändungen, Schlaganfall
 
„Über die Jahre“ so Anwalt Dr. Zierz, „wurden die Zahlen sogar aufgrund der angegriffenen Betriebsprüfung noch immer höher geschraubt“ - in weiteren Steuerbescheiden verlangte die Finanzbehörde von Oliver von Marklowski für die Jahre 2003 bis 2007 weitere 200 000 Euro an Nachzahlungen. Und da der Unternehmer nicht zahlen konnte, musste er seine Firma schließen, seine Privat- und Geschäftskonten wurden dicht gemacht, eine betriebliche Altersvorsorge für seine Mutter wurde gepfändet, ein Grundstück mit einer Zwangshypothek belegt. Für die Mutter waren die dramatischen Auseinandersetzungen zu viel: Sie erlitt einen Schlaganfall und ist seitdem halbseitig behindert.
 
„Der Familie wurde schweres Unrecht angetan“
 
Alle Bescheide und alle Richtersprüche seien zwar rechtsverbindlich, urteilt Anwalt Dr. Zierz, aber eben rechtsfehlerhaft. „Oliver von Marklowski und seiner Familie wurde von der Finanzbehörde schweres Unrecht angetan. Weil sie bis heute ihren Fehler nicht erkennt, geschweige denn korrigieren will, nimmt sie Oliver von Marklowski jede Möglichkeit, wieder zu arbeiten – eine grausame, unmenschliche Situation!“
 
Angesichts des „groben Unrechts“, das der Jungunternehmer und seine Familie erlitten haben, suchte Dr. Zierz nun das Gespräch mit der zuständigen Finanzbehörde Zeil am Main. Dort hoffte er auf Gesprächsbereitschaft und Einsicht. Denn das deutsche Steuerrecht sieht die Möglichkeit vor, in solch´ eklatanten Fällen die Steuern auch nach allen rechtskräftigen Gerichtsverfahren nach § 227 AO noch nachträglich erlassen zu können. Doch auch diesen Einspruch (Aktenzeichen 259/248/10389 RB01) wies das Finanzamt Zeil am Main als „unbegründet“ zurück.
 
Jürgen von Marklowski: „Recht haben und Recht bekommen – das hat schon Gustl Mollath bitter erfahren müssen, sind im Freistaat Bayern zweierlei Dinge. Doch es ist nicht nur Justizia, die manchmal auf einem Auge blind ist. Auch das Finanzamt kann einen rechtschaffenen Bürger ruinieren, indem sie elementare Rechtsgrundlagen einfach ignoriert, indem Sie die Beweislast dem Beschuldigten aufbürdet. Das ist, als ob ich einen Menschen des Mordes beschuldige - und dieser beweisen muss, dass er nicht der Mörder ist!“ (PK)


Online-Flyer Nr. 425  vom 25.09.2013



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