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Aktueller Online-Flyer vom 19. März 2024  

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Wirtschaft und Umwelt
Kraftfahrt-Bundesamt korrigiert aktuell eigene „Soft-Crashtests“ mit R 1234yf
Risiken des Pkw-Kältemittels bestätigt
Von Peter Kleinert

Fünf Jahre nach dem ersten von der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) veranlassten Brandtest mit dem Kältemittel R 1234yf hat nun auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Gefährlichkeit des Chemikaliencocktails bestätigt. Die Ergebnisse des gestern, am 8. August, veröffentlichten Vorabberichts kamen allerdings erst zustande, nachdem das KBA dem wochenlangen Drängen der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation teilweise nachkam, einen Testaufbau zu wählen, der alle realistischen Unfallszenarien abdeckt. Ursprünglich hatte das KBA lediglich „Soft-Crashtests“ – zum Beispiel mit einer Geschwindigkeit von nur 40 km/h – durchgeführt.
 
Die DUH hatte darüber hinaus kritisiert, dass das KBA ausgerechnet den TÜV Rheinland als Testlabor beauftragt hatte, obwohl dieser TÜV dem chemischen Kältemittel der amerikanischen Chemiefirmen Dupont und Honeywell bereits zweimal die Unbedenklichkeit bescheinigt hatte. Vor diesem Hintergrund sei es wenig überraschend gewesen, dass es bei den zunächst nur den „Soft-Crashtests“ mit 40 km/h unterzogenen Fahrzeugen zu keiner Entflammung des Kältemittels und nicht zur Bildung der hochtoxischen Flusssäure gekommen war, teilt die DUH mit. Erst massive Kritik an der vorzeitig bekannt gewordenen unzureichenden Untersuchungsmethodik, habe offensichtlich zu zusätzlichen vom KBA veranlassten Tests geführt, die dann unter realistischeren Bedingungen prompt zum Brand im Motorraum und zur Freisetzung „erheblicher Mengen“ der lebensgefährlichen Flusssäure führten. In zwei Fällen kam es laut dem Vorabbericht sogar ohne erkennbare Flammenbildung zu Konzentrationen des Giftes in „nicht zu vernachlässigender Größenordnung.“
 
„Ein Giftcocktail, der schon bei Unfällen jenseits von 40 Stundenkilometern zu einer tödlichen Gefahr für Autofahrer und Rettungskräfte wird, gehört nicht in Pkw. Das Kraftfahrt-Bundesamt muss die Weiterverbreitung dieser Chemikalie sofort unterbinden und die mehr als 35.000 Autohalter in Deutschland, die bereits mit R 1234yf unterwegs sind, unverzüglich über die Gefahren informieren. Außerdem müssen diese Fahrzeuge mit einem Warnaufkleber insbesondere für die Rettungskräfte gekennzeichnet werden“, fordert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Es sei beschämend, dass nach dem ersten Brandtest der DUH fünf Jahre vergehen mussten, ehe das KBA endlich zu vergleichbaren Ergebnissen komme.
 
Resch nennt es bezeichnend und inakzeptabel, dass das KBA sich selbst jetzt noch um eine klare Sicherheitsbewertung von R 1234yf herumdrücke. So verweise die Behörde bezüglich der „Produktsicherheit“ auf die „Verantwortung der Hersteller“ und komme nur zu dem wachsweichen Schluss, dass sich das Sicherheitsniveau von Fahrzeugen mit dem Einsatz von R 1234yf verschlechtere. Die vom KBA nun gegenüber EU-Kommission empfohlenen weitergehenden Tests müssten nach der zu erwartenden Bestätigung der aktuellen Ergebnisse in der Konsequenz ein Zulassungsverbot von Pkw-Typen mit dem Kältemittel R 1234yf zur Folge haben, verlangt Resch: „Hinter die Ergebnisse des KBA werden auch weitergehende Prüfungen durch Prüfungsinstitute der EU-Kommission nicht zurückfallen können.“ Nicht akzeptabel nennt Resch die Aussagen des KBA zum Thema Produktsicherheit. Es könne angesichts der erwiesenen Risiken am Ende nicht den Herstellern überlassen bleiben, ob sie das Mittel in ihren Fahrzeugen einsetzen wollen oder nicht. „R 1234yf muss in Pkw schlicht verboten werden“, schließt Resch.
 
Seit dem 1. Januar 2011 ist die Verwendung des Vorgänger-Kältemittels R134a aus Klimaschutzgründen für neue Pkw-Typen verboten. Nun habe sich der Chemikaliencocktail R 1234yf endgültig als Sackgasse erwiesen, so die DUH. Alternativen stünden längst bereit. Das natürliche Kältemittel CO2 könne bei entschlossenem Handeln von Behörden und Herstellern kurzfristig flächendeckend zum Einsatz kommen. (PK)
 
Kontakt: Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer, Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
 
 


Online-Flyer Nr. 418  vom 09.08.2013



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