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Inland
Von Google über Apple Retail und Facebook bis hin zur Bundespolizei
BigBrotherAwards 2013
Von Peter Kleinert

Am 12. April wurden in Bielefeld die deutschen BigBrotherAwards für 2013 verliehen. Für die Verleihung erreichten den Datenschutzverein Digitalcourage rund 200 Nominierungen von Unternehmen, Behörden und Personen, die für besonders eifriges Datensammeln ausgezeichnet werden sollten. Google, Apple, Post, Polizei und die neuen Rundfunkgebühren wurden diesmal am Freitag in Bielefeld mit einem der Big Brother Awards bedacht. Ziel des Vereins ist es seit dem Jahr 2000, mit diesem jährlichen Negativpreis die Verletzung der Privatsphäre anzuprangern. In den vergangenen Jahren haben einige "Gewinner" den Preis sogar selbst in Empfang genommen.

Big Brother Award für Google Inc - Laudatoren: Rena Tangens und padeluun
Foto: Fabian Kurz, freigegeben unter Creative-Commons-Lizenz CC-BY
 
Die BigBrotherAwards sind ein internationales Projekt: In bisher 19 Ländern wurden fragwürdige Praktiken mit diesen Preisen ausgezeichnet. Der Name wurde George Orwells negativer Utopie "1984" entnommen, in der der Autor bereits Ende der vierziger Jahre seine Vision einer totalitären Überwachungsgesellschaft entworfen hatte. Die Preisskulptur, eine von einer Glasscheibe durchtrennte und mit Bleiband gefesselte Figur, wurde von Peter Sommer entworfen. Sie zeigt eine Passage aus Aldous Huxleys "Schöne Neue Welt".
 
Und BigBrotherAwards haben laut Mitteilung von Digitalcourage viel bewirkt: "Sie machten die Datenschutzprobleme bei Kundenkarten bekannt und zeigten die Risiken von RFID-Chips. Schon lange vor den Skandalen bei Lidl, Telekom, Bahn und Co. wurden die BigBrotherAwards an diese Konzerne verliehen, für die Überwachung von Mitarbeitern und Kunden. Klar, dass auch Otto Schily und Brigitte Zypries für die Einschränkung der Bürgerrechte mit diesem Preis bedacht wurden."

Die Preisskulptur
Quelle: www.bigbrotherawards.de
 
Die deutsche Jury besteht neben Vertretern der unabhängigen Organisation digitalcourage e.V. (ehemals FoeBuD e.V.) aus der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD), dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), dem Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft (Fitug), dem Chaos Computer Club (CCC), der Humanistischen Union (HU) und der Internationalen Liga für Menschenrechte (ILMR).
 
Der Bielefelder Verein digitalcourage gründete sich 1987 zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD). Bekannt wurde der Verein durch seine Vernetzungsarbeit im Zerberus-Netz, seine Mailbox BIONIC, das Friedensnetzwerk ZaMir im ehemaligen Jugoslawien, das deutschsprachige Handbuch zu dem Verschlüsselungsprogramm Pretty Good Privacy (PGP) und seine monatliche Veranstaltungsreihe PUBLIC DOMAIN zu Themen aus Zukunft und Technik, Wissenschaft und Politik, Kunst und Kultur. Seit 2005 engagiert sich digitalcourage insbesondere gegen die Vorratsdatenspeicherung und hat an der Organisation der Großdemonstrationen gegen Überwachung unter dem Motto "Freiheit statt Angst" führend mitgewirkt. Vertreter von digitalcourage werden von Verbänden, Bundestagsfraktionen, Ministerien und der EU-Kommission als Expert/innen eingeladen. Hier die aktuellen Preisträger
 
Arbeitswelt: Apple Retail Germany GmbH in München
 
Der BigBrotherAward 2013 in der Kategorie Arbeitswelt geht diesmal an die Apple Retail Germany GmbH in München "für die umfassende Videoüberwachung von Beschäftigten". Begründung "Das Unternehmen betreibt die Apple Stores in Deutschland. In diesen sollen nicht nur Verkaufs- und Lagerräume flächendeckend und dauerhaft per Kamera überwacht worden sein, sondern auch Pausenräume." Diese Form der Totalkontrolle von Beschäftigten wäre in Deutschland rechtswidrig. Dabei zeige sich die Firma uneinsichtig: Zum Beispiel habe man "erst nach zähen Verhandlungen von Datenschutzbeauftragten die Hinweisschilder auf Videoüberwachung im Kundenbereich von Dackelaugenhöhe auf Hüfthöhe korrigiert".

„Apple Retail“ ist nicht zu verwechseln mit der Apple GmbH in München, die vor zwei Jahren einen BigBrotherAward "für die Geiselnahme ihrer Kunden durch teure Hardware" bekommen hat, "die man nur richtig nutzen kann, wenn man sich den quasi monopolistischen Nutzungsbedingungen unterwirft. Nein, der diesjährige Preisträger, die Apple Retail Germany GmbH, erhält den Preis in der Kategorie „Arbeitswelt“ für eine ideologisch verbrämte, besonders dreiste Form von Videoüberwachung." Nach Insider-Berichten hat „Apple Retail“ ihre modernen Apple Stores mit zahlreichen Videokameras ausgestattet, nicht nur in den Verkaufsräumen, sondern auch „im Büro des Managers, in dem Lagerraum sowie in dem ‚genius room‘, in dem die Techniker tätig sind“. Überall dort wird das Verhalten von Beschäftigten „durchgängig durch Videokameras (‚CCTV‘) gefilmt und auf einer Festplatte aufgezeichnet“. So steht es in der hauseigenen „Datenschutzrechtlichen Einwilligung zur Videoüberwachung“.
 
Anschließend wird in dieser Einwilligung darauf hingewiesen, dass in anderen Räumen keine Videoüberwachung stattfinde und dass die Kontrollen nicht der Überwachung des Arbeitsverhaltens von Mitarbeitern dienen. Demgegenüber berichtete allerdings der Spiegel im November 2012 darüber, dass bei einem Besuch der Gewerbeaufsicht im Münchener Apple Store Überwachungskameras entdeckt wurden, die nicht das Lager, sondern das Personal filmten. Und in der online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 25. Januar 2013 war nachzulesen, dass ein anonymer Blog Apple vorwirft, es „seien in einigen deutschen Apple Stores Kameras in den Pausenräumen und vor den Toiletten installiert, um zu sehen, welche Mitarbeiter wie oft aufs Klo gehen. Auch Tonaufnahmen würden in einigen Läden durchgeführt“. Weiter heißt es dort „In England sitzt die Sicherheitszentrale für die europäischen Apple Stores, hier laufen die Bilder der über das Internet übertragenen Überwachungskameras zusammen“.
 
Auch mit dem Kundendatenschutz nehme man es in den Apple Stores "nicht so genau. Die Hinweisschilder auf Videoüberwachung im Kundenbereich waren lange Zeit auf Dackelaugenhöhe angebracht. Erst nachdem Datenschutzbeauftragte einschritten, sind die Schilder inzwischen auf Hüfthöhe gewandert, handtellergroß und transparent auf riesigen Glastüren. Besser sichtbare Schilder verweigerte die Apple Retail Germany GmbH, weil sie mit den Apple-Design-Vorschriften nicht vereinbar seien.
 
Die gute Nachricht in diesem Zusammenhang sei, so die Verleihungsbegründung, "dass der von der aktuellen Regierungskoalition angekündigte und im vergangenen Jahr von der BigBrotherAward-Jury deutlich kritisierte Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes nicht realisiert worden ist. Videokontrollen wie in den Apple Stores wären damit nämlich weitgehend legalisiert worden. Vor dem Hintergrund der Skandale der letzten Jahre um unzulässige heimliche Kameraüberwachungen von Mitarbeiterinnen bei Lidl und anderen Firmen überrascht es uns, dass die Apple Retail Germany GmbH daraus nichts gelernt hat. Will doch der damit verbundene Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten und von Kunden so gar nicht zum Verkaufsmotto des Unternehmens passen, „Das Leben schöner machen“ zu wollen. Das Online-Stellenportal von Apple Retail erklärt den Bewerberinnen und Bewerbern ausdrücklich, dass sie „für das Gute“ arbeiten: Die Mitarbeiter/innen „dürfen“ den Kunden zeigen, wie sie mit zu verkaufenden Produkten „ihr Leben bereichern“ können. Alles nach dem Motto „Denn ganz egal, was Du bei uns machst, du bist Teil von etwas Großem“. Wer sich der Herausforderung einer solchen Arbeit stellt, der wird „inspiriert werden“ und „stolz sein“. Dass der Preis für den versprochenen Weg zu mehr Inspiration und Stolz auch darin besteht, als Arbeitnehmer permanent vom Großen Bruder beobachtet zu werden, wird in der Firmenprosa dezent verschwiegen. Hinweise zu umfassenden Videokontrollen von Beschäftigten und Kunden passen natürlich nicht ins Bild eines modernen Lifestyle-Konzerns", so der Laudator Peter Wedde.

Datensammeln - Google muß zerschlagen werden

In der Kategorie „Globales Datensammeln“ geht der BigBrotherAward an Google Inc., Mountain View, USA und dort - so die Laudatoren Rena Tangens & padeluun - zu deren Führungsfiguren Larry Page, Sergey Brin und Eric Schmidt: "Bei diesem Preisträger kritisieren wir nicht einen einzelnen Datenschutzverstoß. Wir prangern auch nicht einzelne Sätze in seinen Geschäftsbedingungen an. – Nein, der Konzern selbst, sein globales, allumfassendes Datensammeln, die Ausforschung der Nutzerinnen und Nutzer als Wesenskern seines Geschäftsmodelles und sein de facto Monopol – das ist das Problem.

Google wird von den meisten von Ihnen immer noch als Suchmaschine angesehen. Google ist inzwischen etwas ganz anderes. Google ist zuallererst ein global agierender Werbekonzern. Kommerzielle Anzeigen sind das Business, mit dem Google seine Milliarden macht. Alle anderen Angebote von Google sind dem untergeordnet. Sie dienen entweder dazu, möglichst viel über die Zielgruppe herauszufinden (Suche, Maps, Docs, Gmail etc.) oder sich ein cooles Image zu schaffen (Google Mars, Glass, …) – denn das Image hilft nicht nur beim Business, sondern verschafft Google auch die Aura politischer Unangreifbarkeit.

In Googles eigenen Worten klingt der Unternehmenszweck natürlich ganz anders: „Das Ziel von Google besteht darin, die Informationen der Welt zu organisieren und allgemein nutzbar und zugänglich zu machen.“ Das ist ein Machtanspruch, denn im Klartext heißt das: Google eignet sich alle Informationen der Welt an und nutzt sie. Denn Informationen, die man nicht hat, kann man ja auch nicht organisieren und nutzbar machen.
Nein, wir zählen hier jetzt nicht alle Dienste auf, die Google betreibt. Das können Sie in zig verschiedenen Büchern selber nachlesen.
Im Werbemarkt hat Google mittlerweile so etwas wie eine Monopolstellung. Wer wahrgenommen werden will, muss sich irgendwie mit Google arrangieren. Und zum Beispiel Geld an Google zahlen für Adwords, die bezahlten Suchergebnisse. Geld zahlen ist nicht schlimm – schlimm ist, dass es fast keine Alternative gibt, da Google weltweit mehr als 75% und in Deutschland über 90% des Suchmaschinenmarktes beherrscht.

Wer mit den Inhalten seiner Webseite selbst Geld verdienen möchte, nimmt die Dienste von Googles Adsense in Anspruch, damit kontextabhängige Werbung eingeblendet wird und installiert Google Analytics auf seiner Seite, das alle Besucherinnen und Besucher der Website erfasst und auswertet – und damit an Google ausliefert.

Die gut gemeinten Ratschläge, nicht soviel über sich im Netz preiszugeben, laufen hier ins Leere. Denn die Informationen, die Google von uns sammelt, stellen wir gar nicht bewusst online, sondern sie fallen nebenbei, sozusagen „en passant“, an."
Google nutze nach Insiderangaben mindestens 57 verschiedene Kennzeichen, an denen es uns erkennt – viele davon auch, wenn wir einfach nur die Suchmaschine oder Maps oder Youtube nutzen, ohne als Kunde bei Google angemeldet zu sein. Welche Kennzeichen das sind, wird nicht offengelegt. Wahrscheinlich sind das IP-Adresse, Browser, Betriebssystem, Bildschirmauflösung, installierte Schriften – sozusagen der Browser-Fingerabdruck – aber möglichweise auch, ob wir per „Auto-Vervollständigen“ vorgeschlagene Suchbegriffe akzeptieren, wie lange wir uns eine Ergebnisseite anschauen – oder wie oft wir uns vertippen.

Google weiß, wer wir sind, wo wir gerade sind und was uns wichtig ist. Google weiß nicht nur, nach welchen Begriffen wir vorher gesucht haben, sondern auch, welche davon wir tatsächlich angeklickt haben. Google weiß minutiös, an welchem Tag wir zu welcher Zeit wach waren, für welche Personen, Nachrichten, Bücher wir uns interessiert haben, nach welchen Krankheiten wir recherchiert haben, welche Orte wir besucht haben, welche Videos wir uns angeschaut haben, welche Werbung uns angesprochen hat.
Auch wenn wir selber nicht mehr wissen, was wir an einem beliebigen Datum des letzten Jahres getan haben – Google weiß es. Und nicht nur über uns, sondern über Milliarden anderer Menschen auch." Weitere Informationen über die "Rasterfahndung" von Google, durch die der Konzern "schon längst über das Internet hinausgewachsen" sei, finden Sie unter http://www.bigbrotherawards.de/2013/.hoard.

Wirtschaft: Deutsche Post Adress GmbH und Co KG
 
Der BigBrotherAward 2013 in der Kategorie Wirtschaft geht an die Deutsche Post Adress GmbH und Co KG. In tausenden Postfilialen und im Internet geben jährlich Millionen Menschen in Deutschland Ihre Adress- und Umzugsdaten an. Diese bilden den Grundstock für die ständige Aktualität des Adressdatenbestands der Deutschen Post Adress GmbH. Und die verkauft ihre landesweite Ortskenntnis an zahlende Kunden weiter. Wer keinen Nachsendeantrag stellt, dem ist die Adressenrecherche der Preisträgerin trotzdem auf den Fersen, wenn es der werbenden Wirtschaft oder dem Forderungseinzug dient, notfalls sogar bis ans eigene Telefon.

Für den Aufbau dieser "wohl mächtigsten Adressdatenbankfamilie in Deutschland" sind, so der Laudator Sönke Hilbrans, hier deren Geschäftsführer Herrn Josef Gatzek und Dr. Frank Schlein verantwortlich. Sie ist die "Tochter einer berühmten Mutter, der guten alten gelben Post – heute bekannt als Deutsche Post AG." Und "sie ist Gebieterin über eine Datenbasis, die es in sich hat: Mehr als acht Millionen Menschen wechseln jährlich in Deutschland die Postadresse, und etwa vier Millionen davon erteilen der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag. Dabei erklären sich die meisten damit einverstanden, dass ihre neue Adresse an Dritte, welche die alte Adresse bereits hatten, weitergegeben wird – wenn sie sich nicht ausdrücklich gegen diese Einwilligung aussprechen.

Mit diesen Angaben füttert die Deutsche Post Adress GmbH & Co KG die Datenbank „Postadress Move“, welche die Preisträgerin … entschuldigen Sie das hässliche Wort: vermarktet. „Selbst schuld“, werden Sie jetzt vielleicht denken, weil Sie immer gut auf Ihre Daten aufpassen, niemals einen Nachsendeauftrag erteilen würden und immer alles Kleingedruckte lesen, damit sie der Weitergabe Ihrer Adresse ausdrücklich widersprechen können. Und Sie fühlen sich sicher dabei. Aber: Auch wer keinen Nachsendeauftrag erteilt hat, ist damit unserer Preisträgerin nicht entkommen: Ca. 1,2 Millionen weitere Umzugsadressen landen trotzdem in der Postadress Datenbank, etwa weil sie bei anderer Gelegenheit einem Mitglied der Familie der Deutschen Post mitgeteilt wurden oder in öffentlichen Verzeichnissen oder Melderegistern erscheinen. Solche wertet unsere Preisträgerin nämlich auch aus.
So kommt ganz schön was zusammen: Ca. neun Millionen Umzugsdaten aus den letzten 24 Monaten stehen mit dem Angebot „Postadress Move“ zur Verfügung, um die Adressdatenbestände der Wirtschaft auf dem Laufenden zu halten. Gegen Entgelt, versteht sich. Für einen Aufpreis können Sie Ihre Adressdaten bei einer Tochter unserer Preisträgerin noch mit über fünf Millionen zusätzlichen Umzugsadressen aus früheren Jahren abgleichen (Angebot „moversPLUS“). Unsere Preisträgerin bietet Ihnen zusätzlich an, von Bestattungsunternehmern angelieferte oder sogar selbst von Hand ausgegrabene Adressen Verstorbener und andere unzustellbare Adressen aus Ihrem Adressbuch zu tilgen (Angebot „Postadress Clean“). Kurz: Für jedes Anliegen hat unsere Preisträgerin das passende Angebot, von der Einwohnermelderegisterabfrage bis zur komplexen Adressenrecherche im früheren Wohnumfeld (Produktpalette „Adress Research“). Müssen wir da noch erwähnen, dass den Problemfällen gegen Bezahlung notfalls sogar hinterher telefoniert wird, mit Erfolgsgarantie? Und welche profitablen Möglichkeiten die Tochter der "guten alten gelben Post" noch drauf hat, erfahren Sie unter http://www.bigbrotherawards.de/2013/.biz. Sie werden staunen.
Behörden & Verwaltung: Bundespolizei
 
Der BigBrotherAward 2013 in der Kategorie Behörden & Verwaltung geht an die Bundespolizei, vertreten durch ihren Präsidenten Dieter Romann, für Polizeikontrollen, bei denen Personen aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes (Hautfarbe oder andere biologische Merkmale, ethnische Zugehörigkeit, nationale Herkunft, Religion, Sprache) gezielt aus einer Menschenmenge herausgegriffen werden, um ihre Personalien festzustellen und sie zu überprüfen. Diese verbreitete Praxis rassistischer Rasterungen nennt man „Racial“ oder „Ethnic Profiling“; auf verdächtiges Verhalten oder objektive Indizien als Verdachtsmomente kommt es bei dieser Kontrollpraxis nicht an. Mit ihr beschäftigt sich aus guten Gründen Laudator Dr. Rolf Gössner.
Hier nur ein Beispiel warum:
"Auf dem Weg von Kassel nach Frankfurt/M. wird im Dezember 2010 ein 25jähriger Architekturstudent in einem voll besetzten Regionalzug von zwei uniformierten Beamten der Bundespolizei unvermittelt und im Befehlston aufgefordert, sich auszuweisen. Auf seine Frage nach dem Grund erhält er keine Antwort, weshalb er sich der Aufforderung widersetzt. Nun beginnen die Polizisten, seinen Rucksack nach Ausweispapieren zu durchsuchen und finden beim Durchwühlen statt eines Ausweises eine Tafel Schokolade. Sie fragen den Besitzer, den sie ganz selbstverständlich duzen, ob er die geklaut habe. Daraufhin wird er zwangsweise zurück nach Kassel auf die Dienststelle der Bundespolizei befördert, um seine Personalien und Identität festzustellen.
Nach diesem Erlebnis klagt der in Deutschland geborene und aufgewachsene Betroffene vor dem Verwaltungsgericht Koblenz, um die Rechtswidrigkeit des körperlichen und informationellen Übergriffs feststellen zu lassen. Denn er war in zwei Jahren schon zehn Mal von Bundespolizisten herausgefischt und grundlos kontrolliert worden. Vor Gericht schildert einer der beteiligten Beamten freimütig, dass ihm der Kläger unter vielen anderen Reisenden nur wegen seiner dunklen Hautfarbe aufgefallen sei, was bei ihm den „Verdacht“ erweckt habe, es könne sich um einen „illegalen Ausländer“ handeln. Diese Praxis entspreche den Lageerkenntnissen und einschlägigen
grenzpolizeilichen Erfahrungen gemäß Bundespolizeigesetz – zumal auf jener Bahnstrecke, auf der der Kläger kontrolliert wurde, häufig „illegale Ausländer“ verkehrten und Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz zu verzeichnen seien.
Das Verwaltungsgericht folgte diesen Ausführungen und hielt mit seinem Urteil vom Februar 2012 das polizeiliche „Racial Profiling“ für rechtmäßig - ein gerichtlicher Persilschein für eine rassistische Kontrollpraxis, die die Bundespolizei im Prozess offen eingestanden und als „effektiv“ gerechtfertigt hatte. Dieses Urteil widersprach dem Votum des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen, der eine solche Praxis unmissverständlich als rassistische Diskriminierung versteht, die nach internationalem Recht verboten ist. Auch Art. 3 Grundgesetz verbietet eine solche Ungleichbehandlung.
Verdachtsunabhängige Kontrollen - auch „Schleierfahndungen“ genannt - sind in bundesdeutschen Polizeigesetzen zwar legalisiert, aber verfassungsrechtlich umstritten. Sie gelten hierzulande als Ausgleich für die weggefallenen innereuropäischen Grenzen. Die damit verbundene Verlagerung der Grenzkontrollen ins Landesinnere kritisiert die EU-Kommission schon seit langem als „verdeckte Grenzkontrollen“ und damit als Verstoß gegen das Schengener Abkommen. Obendrein hat sich diese Polizeibefugnis in der Vergangenheit als Einfallstor für eine diskriminierende Kontrollpraxis erwiesen, die sich rassistischer Raster- und Selektionsmerkmale bedient und integraler Bestandteil einer repressiven Asyl- und Ausländerpolitik ist.

Tatsächlich häufen sich Beschwerden von Reisenden, die sich von der Bundespolizei rassistisch behandelt fühlen. Laut „Spiegel“ (2/2013) und „Freitag“ (7.02.2013) beklagen sich Betroffene oder Zeugen in zunehmendem Maße, dass Bundespolizisten Menschen aufgrund ihrer ausländischen Herkunft oder ihrer Hautfarbe diskriminierten – in Zügen, auf Bahnhöfen, Flughäfen oder Autobahnen. Aber Konsequenzen haben diese Beschwerden nur in seltenen Fällen. Auch eine Studie der EU-Agentur für Grundrechte von 2010 belegt diese Alltagserfahrung vieler schwarzer Menschen und People of Color, wonach die Polizei überdurchschnittlich viele Menschen mit sichtbarem Migrationshintergrund kontrolliert.

Der hiervon betroffene Kläger ging gegen das schockierende Verwaltungsgerichtsurteil in Berufung vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz, das die Geschichte dann auch vollkommen anders wertete: nämlich als verfassungswidrig. In ihrem Beschluss vom Oktober 2012 kommen die Richter zum Ergebnis, dass diese Polizeipraktiken gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Ein Vertreter der Bundespolizei entschuldigte sich daraufhin zähneknirschend beim Kläger, so dass die Prozessbeteiligten den Rechtsstreit für erledigt erklären konnten.
Ist nun alles gut? Leider nein: Denn damit verschwinden weder rassistische Vorurteile und Denkmuster aus so manchen Polizeiköpfen, noch die diskriminierende und willkürliche Polizeipraxis. Wie verinnerlicht diese sind, hat postwendend die Deutsche Polizeigewerkschaft bewiesen, die die OVG-Entscheidung als „praxisfern“ bezeichnet, weil sie die Arbeit der Polizei erschwere. "Man sieht wieder einmal“, kritisiert ihr Bundesvorsitzender, „die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus". Ja, ja, die Schöngeister in Richterroben können mit ihrer „Grundrechtslyrik“ dem knallharten Polizeialltag ganz schön lästig werden. Solche Reaktionen belegen, dass rassistische Denkmuster weit über die Bundespolizei hinaus zum Alltag von Sicherheitsbehörden gehören, so dass man letztlich von „institutionellem Rassismus“ sprechen kann.

Aber warum, so werden sich manche fragen, warum ist dies überhaupt ein Thema für den BigBrotherAward? Geht es doch hier nicht um die Vernetzung von Mega-Datenpaketen mit technischen Schnüffelmöglichkeiten, um hinterlistige Software oder internationale Abkommen zwischen Kontroll-Trollen, die nur unser Bestes wollen – unsere Daten und unser Geld. Nein, hier geht es um ein rechtspolitisches, ein menschenrechtliches Problem mit unmittelbaren diskriminierenden Auswirkungen auf die Informationelle Selbstbestimmung von Menschen, die aus rassistischen Gründen in ein polizeiliches Kontroll- oder Fahndungsraster geraten. Sie müssen sich polizeilich kontrollieren, durchsuchen und ihre Identität überprüfen lassen, und dabei ihre personenbezogenen Daten offenbaren – und das oft mehrmals hintereinander. Ohne konkreten Anlass, ohne jeglichen individuellen Verdacht. Nur weil sie eine andere Haut- oder Haarfarbe haben oder einfach aussehen wie „Fremde“, „Ausländer“ oder Muslime und dadurch ins Beuteschema der Polizei passen."
Mehr von Rolf Gössner zu diesem Fall unter http://www.bigbrotherawards.de/2013/.gov. Seine Schlussfolgerung: "Und der Gesetzgeber ist gefordert, Polizeikontrollen aufgrund äußerlicher Merkmale gesetzlich zu verbieten und unabhängige Kontroll- und Beschwerdestellen einzurichten. Ansonsten wird sich leider nichts zum Besseren ändern."

Tadelnde Erwähnungen, darunter auch Facebook
 
Einige „glückliche Verlierer“ haben es nicht zu einer vollen Laudatio gebracht, sie werden  aber nicht unerwähnt gelassen. Zu ihnen gehören die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Bundesregierung – und deren Telekommunikationsbestandsdatenauskunft, der Landkreis Peine, das EU-Überwachungssystem EUROSUR, die Firma Regis24 und andere sogenannte Adressmittler, der Deutsche Musikrat, die Polizei Frankfurt (Oder) und deren Mordkommission.
 
Der BigBrotherAward in der Kategorie Politik geht schließlich an die Ministerpräsidenten der 16 deutschen Bundesländer für die Einrichtung des Gemeinsamen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio als Nachfolger der GEZ. Denn seit Anfang Januar sind Rundfunkbeiträge nicht mehr für Geräte, sondern pro Wohnung zu entrichten. Dabei haben die Autoren des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages nach Ansicht der Jury jedoch die Chance verpasst, eindeutige, personenunabhängige Regelungen zu entwickeln. In der mehrjährigen Übergangsphase verarbeite der neue Beitragsservice sogar viel mehr Daten als zuvor die GEZ. Die rechtliche Grundlage dieser Datenverarbeitung sei "für Juristen zumindest zweifelhaft". Mehr dazu unter http://www.bigbrotherawards.de/2013/.pol mit einem Glückwunsch des Laudators Frank Rosengart. (PK)
 
 


Online-Flyer Nr. 402  vom 17.04.2013



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