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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Inland
Zur Verleihung des Kultur- und Friedenspreises 2013 Bremen
Auszüge aus der Laudatio für Rolf Gössner
Von Bernhard Docke

Der Rechtsanwalt und Menschenrechtler Rolf Gössner, geboren 1948 in Tübingen, erhielt, wie unsere Leser aus der NRhZ 397 wissen, Anfang März vom Vorstand des Vereins der Villa Ichon den Kultur- und Friedenspreis 2013 Bremen verliehen. Nachdem wir seine Dankesrede bereits veröffentlicht haben, hier jetzt die Laudatio seines Anwaltskollegen Bernhard Docke. – Die Redaktion
 

Rolf Gössner bei einer
Rede vor der Vereinigung
der Verfolgten des
Naziregimes (VNN)
NRhZ-Archiv
Verehrte Anwesende, lieber Rolf Gössner, (….) Rolf Gössner begann 1970 mit dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg. An zwei Reibeflächen ist sein politisches Bewusstsein entflammt: Zum einen - und dies ist ja geradezu typisch für die damalige Zeit - der Vietnamkrieg. Er war eine Art moralischer Bankrott des Westens, und dies warf viele tiefergehende Fragen auf, die zumeist zu einer Abwendung vom vorherrschenden politischen Denken und einer Linkswendung führten, so auch bei Rolf.
 
Zum anderen führte die erste große Liebe zu unliebsamen Begegnungen mit der Staatsmacht. Im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den AStA der Uni Freiburg reiste Rolf Gössner Anfang der 70er Jahre mehrfach nach Polen. Dort verliebte er sich in eine polnische Fernsehmoderatorin und sie sich in ihn. Sie hatte große Augen für den Westen und den Kapitalismus, er umgekehrt einen entsprechenden Blick Richtung Sozialismus. Argwöhnisch überwacht und schikaniert wurde dieses junge systemübergreifende Paar von den Geheimdiensten beider Seiten. Die große Liebe scheiterte schließlich auch an den unüberwindlichen Hürden des kalten Krieges.

Laudator Bernhard Docke
Quelle: Rolf Gössner
 
Genährt auch aus diesen persönlichen Erfahrungen war eines der großen rechtspolitischen Themen von Rolf Gössner gefunden: Die Auseinandersetzung mit Überwachung, Bespitzelung, Geheimdiensten und jeglicher Form ungefragter staatlicher Fürsorge. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen wechselte Rolf Gössner nach Bremen. Hier absolvierte er seine Referendarzeit, unter anderem mit einer Rechtsanwaltsstation bei Dr. Heinrich Hannover. Gute Schule, hier müssen wir uns knapp verpasst haben.
 
1980 wurde Rolf Gössner als Rechtsanwalt zugelassen. Seit dieser Zeit ist er darüber hinaus als Publizist, Dozent und wissenschaftlicher Berater vielfältig tätig gewesen. Ich nenne einige wenige herausragende Publikationen aus der fast unüberschaubaren Menge von Veröffentlichungen. Zunächst die beiden Bände über die Polizei, 1982 erschien das Buch „Der Apparat“, 1984 der Folgeband „Im Schatten des Rechts - Methoden einer neuen Geheimpolizei“; 1991 erschien „Das Anti-Terror-System - Politische Justiz im präventiven Sicherheitsstaat“, 1994 „Die vergessenen Justizopfer des kalten Krieges“, 1995 „Mythos Sicherheit - der hilflose Schrei nach dem starken Staat“, im Jahre 2000 „Big Brother & Co. Der moderne Überwachungsstaat in der Informationsgesellschaft“, 2007 „Menschenrechte in Zeiten des Terrors - Kollateralschäden an der Heimatfront“, 2012 „Geheime Informanten - V-Leute des Verfassungsschutzes: Neonazis im Dienst des Staates“.
 
Seit 33 Jahren ist Rolf Gössner als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Strafverteidigung, Nebenklagen, Mandaten aus dem Spannungsverhältnis Staat - Bürger tätig. Im Auftrag verschiedenster Organisationen war er als Sachverständiger in diversen Prozessen im In- wie Ausland als Beobachter tätig. Ebenso wurde Rolf Gössner als Sachverständiger in diversen parlamentarischen Anhörungen zu Bürgerrechtsfragen beauftragt. 1993 promovierte er zum Dr. jur, im Jahre 2007 wurde er zum stellvertretenden Richter am Staatsgerichtshof in Bremen gewählt.
 
Seit etwa vier Jahrzehnten ist Rolf Gössner ein unermüdlicher und kreativer Aktivposten in der Bürgerrechts-, Menschenrechts- und Datenschutzarbeit. Ich nenne ihn nur als Mitbegründer und Mitinitiator der Bürgerinitiative „Bürger kontrollieren und beobachten die Polizei“, seine Mitgliedschaft in der Jury bei der Verleihung des Negativpreises Big Brother Award, seine Tätigkeit als Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte sowie seine Tätigkeit als Mitherausgeber des Grundrechte-Reports, eine Art alternativer Verfassungsschutzbericht.
 
Rolf Gössner wurde einer der profundesten und profiliertesten Kritiker der Tätigkeit des Verfassungsschutzes. Dies blieb dort keineswegs verborgen. Über mehrere Beamtengenerationen hinweg gehörten die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes zu seinen treuesten Lesern und Zuhörern. Eigentlich freut sich ein Autor über jahrelangen Zuspruch, hier war die Freude jedoch deutlich limitiert, es handelte sich um die böswilligsten Fans, die man sich vorstellen kann. Und man zahlte es ihm heim. Wie das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen eines von Gössner angestrengten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens einräumte, wurde er seit 1970 durchgehend unter Beobachtung gestellt. Alle Veröffentlichungen wurden aufmerksam registriert und ausgewertet, Berichte wurden über ihn verfasst, Vorträge mitgehört und in Dossiers niedergelegt und sicher auch im Privatleben geschnüffelt. Gerechtfertigt wurde dies mit „Kontakten zu linksextremistischen Organisationen. Mit seiner diffamierenden Kritik der bundesdeutschen Sicherheitspolitik und des Verfassungsschutzes wolle er den Staat wehrlos machen. Gössner gehe dabei besonders geschickt vor, indem er bewusst nicht als Mitglied einer offen extremistischen Partei auftrete. Hierdurch erhöhe er seine Glaubwürdigkeit nach außen als vermeintlich unabhängiger Experte“.
 
Das Verwaltungsgericht Köln, vor dem Gössner das Bundesamt für Verfassungsschutz verklagt hat, verdonnerte das Bundesamt, die gesamte „Personalakte Gössner“ seit 1970 vorzulegen. Nach anfänglichem Protest legte das Bundesamt schließlich eine über 2000 Seiten dicke Personalakte vor, von denen etwa 1750 Seiten ganz oder teilweise manipuliert und unleserlich gemacht waren.
 
Die Verheimlichung dieser Aktenteile geht auf Sperrerklärungen des Bundesinnenministeriums zurück. Zur Begründung wurde das Wohl des Bundes und der Bundesländer bemüht, da die verdeckte Arbeitsweise und die Quellen nicht offen gelegt werden sollten. Ansonsten würde den Quellen eine Gefährdung des Lebens, der Gesundheit oder der Freiheit drohen (Sicher, bei Rolf muss man vorsichtig sein…).
 
Das Verwaltungsgericht hat diesem unheimlichen Treiben ein Ende gesetzt. In einer erfreulich deutlichen Urteilsbegründung wurden dem Verfassungsschutz die Leviten gelesen. Demnach war die Beobachtung von Anfang an rechtswidrig. Der Verfassungsschutz hat über Jahrzehnte Kritik am Staat mit Verfassungsfeindlichkeit verwechselt. Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen Gössners konnte das Gericht nicht finden. Die Forderung nach Abschaffung des Verfassungsschutzes wegen nicht ausreichender Kontrollierbarkeit kann ebenso wenig als verfassungsfeindliche Betätigung des Klägers bewertet werden wie seine Formulierung, die Bevölkerung in der ehemaligen DDR habe im Zuge der Wiedervereinigung mehrheitlich Kohl und Bananen gewählt. Eine ernsthafte Geringschätzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei dies nicht. Auch die von den Verfassungsschutzbehörden behauptete inhaltliche Identifikation des Klägers mit Positionen der DKP konnte das Gericht nicht teilen. Dabei berücksichtigte das Verwaltungsgericht, dass Gössner in verschiedenen Beiträgen deutlich zum Ausdruck gebracht hatte, dass er die Tätigkeit der Stasi in keiner Weise billigte und auch etwa Mitglieder der früheren PDS aufgefordert hatte, sich kritisch mit ihrer SED-Vergangenheit auseinander zu setzen.
Das Gericht sah einen schwerwiegenden Eingriff der Verfassungsschutzbehörden in die verfassungsrechtlich geschützten Positionen des Klägers als Journalist und Rechtsanwalt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat dieses staatliche Stalken zwar offiziell eingestellt, die Bundesregierung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln allerdings Rechtsmittel eingelegt.
 
38 Jahre unter Beobachtung: Du selbst, Rolf - und ich freue mich, dass du deinen Humor behalten hast - hast diese staatliche Zuwendung als Fall für den Rechnungshof bezeichnet. Tatsächlich ist diese Fürsorge eher aberwitzig, ein schlichtes Unding! Wie viele Mandanten sind nicht zu dir gekommen, da sie befürchten mussten, ebenfalls auf dem Radarschirm der sogenannten Sicherheitsbehörden zu erscheinen?
38 Jahre unter Beobachtung: Wie hält man so etwas aus? Was bedeutet dies für unbekümmerte Lebensfreude, für die Gradlinigkeit, für die Genussfähigkeit, für die Partnerschaft, für die Gesundheit? Wie verändert man sich unter diesen Gegebenheiten? Wird man verhärmter, paranoid, ändert man Themen und Kontakte, hat man die Schere im Kopf?
 
Lieber Rolf, dass kannst nur du beantworten... Was wir jedenfalls von außen wahrgenommen haben, ist die Tatsache, dass Du mutig und offenbar unbeirrt deinen Weg gegangen und deinen Themen treu geblieben bist. Du hattest ja gerade keine Wärmestube einer politischen Organisation, die dir in dunklen Zeiten den Rücken hätte stärken können. Diese wichtige persönliche Entscheidung, autonom zu bleiben, damit weniger Gefahr zu laufen, ins Doktrinäre oder Missionarische zu verfallen und somit die gedankliche „Beinfreiheit“ zu erhalten, ist dir groteskerweise von den Verfassungsschutzbehörden auch noch als konspirative List ausgelegt worden. Umso wichtiger wird deine langjährige Lebensgefährtin Heide Schneider-Sonnemann als Diskurspartnerin, Korrektiv, „Aufbauhelferin“ und Liebende gewesen sein.
 
Lieber Rolf Gössner, nicht dass jetzt ein falscher Eindruck entsteht, wir ehren dich nicht bzw. nicht nur als Opfer rechtswidriger staatlicher Observation, sondern in erster Linie für das, wofür Du inhaltlich in den letzten vier Jahrzehnten gestanden und gewirkt hast und was ja schließlich auch den staatlichen Argwohn ausgelöst hat. Stellvertretend möchte ich zwei aktuelle politische Themen benennen, für die du einen wichtigen Input gibst.
Zum einen das Thema NPD-Verbotsverfahren:
Du wendest dich gegen Verbotsanträge als Symbol- und Verdrängungspolitik, ja als populistische Ersatzhandlung, um vom eigenen Versagen im Kampf gegen Neonazismus und Rechtsterror abzulenken. Du warnst vor einem zu befürchtenden fatalen Imagegewinn der NPD für den Fall, dass ein entsprechender Vorstoß vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte scheitert. Eine entsprechende Auseinandersetzung über ein Verbot könnte dieser Partei, die im Bund und in den meisten Bundesländern parlamentarisch eher dahindümpelt, Aufwind verschaffen. Gerade die parlamentarische Randexistenz der neo-nazistischen NPD könnte nach deiner Auffassung die Gerichte bewegen, die Einstufung der NPD als unmittelbare Gefahr für die Demokratie abzulehnen. Denn die Hürden für ein Parteiverbot sind verfassungsrechtlich hoch angesetzt. Eine zu verbietende Partei muss auch das reale Potenzial zur Realisierung einer Gefahr haben. Diese Wirksamkeit könnte eine 1- bis 2-Prozent Partei kaum entfalten.
Einen weiteren Unsicherheitsfaktor siehst du in der erforderlichen Quellenfreiheit des Belastungsmaterials. Es gibt keinerlei Garantie, dass dieses Material nicht unter dem Einfluss von V-Leuten entstanden ist, die noch Anfang 2012 die rassistische Politik der NPD mitgeprägt und mitfinanziert hatten. Auch wenn V-Leute in den Führungsebenen der Partei angeblich abgeschaltet worden sein sollen - wofür es keine Garantien oder Nachweise gibt -  so ist die NPD auf allen anderen Ebenen nach wie vor von geheimen Mitarbeitern des Verfassungsschutzes durchdrungen. Hieran ist das Verbotsverfahren beim letzten Mal gescheitert.
Ich finde diese mahnenden Worte vor dem Verbotsverfahren absolut überzeugend. Es bedarf anderer Anstrengungen, um dem Besorgnis erregenden Rassismus und dem gewaltbereiten Neonazismus entgegenzutreten.
 
Ein weiteres wichtiges aktuelles Thema ist die Kritik an der Arbeit des Verfassungsschutzes.
In den meisten Diskussionsbeiträgen geht es um die Reform der Struktur und der Leitungsebenen. Nicht bei Rolf. Wir haben es dir, lieber Rolf, zu verdanken, dass man den Blick weiter spannen kann und muss. Es stellt sich eine ganz grundlegende Frage der Sinnhaftigkeit der Existenz dieser Einrichtung.
Nach dem Grundgesetz muss der Verfassungsschutz keineswegs ein Geheimdienst sein. Die Ausprägung als Geheimdienst mit fehlender Transparenz und Kontrollierbarkeit macht den Verfassungsschutz zu einem Fremdkörper in der Demokratie.
Seine Geschichte ist auch eine Skandalgeschichte, woran du immer wieder erinnerst hast. In der Adenauer-Zeit wurden prominente Oppositionelle, so der Rechtsanwalt und spätere Bundespräsident Gustav Heinemann, bespitzelt. Nach dem KPD-Verbotsurteil verfolgten ehemalige Nazis nunmehr als Verfassungsschützer KPD-Mitglieder, die im KZ gesessen hatten. Der Verfassungsschutz hatte auch die Aufgabe, für die Umsetzung der Berufsverbote Anfang der 70er Jahre die entsprechenden Indizien gegen Lehramtsanwärter zu sammeln. Seine Tätigkeit trug dazu bei, einer jungen engagierten Generation dieses Land nachhaltig zu entfremden. Wer gegen Brokdorf und Wackersdorf, gegen die Volkszählung, gegen Giftgas und Raketenlager demonstrierte, stand unter dem Generalverdacht, das Geschäft „der anderen Seite“ zu besorgen.
 
Mit Kenntnis des Ministerpräsidenten sprengte der niedersächsische Verfassungsschutz 1978 ein Loch in die Gefängnismauer der JVA Celle. Dieser Anschlag wurde der RAF in die Schuhe geschoben, dem Wähler sollte effektive Terrorismusbekämpfung vorgegaukelt werden. Zum Opfer wurde neben dem niedersächsischen Parlament auch die Polizei, die tatsächlich an eine terroristische Aktion glaubte. Das Eigenleben des Verfassungsschutzes führte auch dazu, dass mitunter die Justiz zum Narren gehalten wurde. Ich verweise auf das unselige Schmücker-Verfahren vor dem Berliner Gericht. Über Jahre hast du diese Skandale recherchiert und publizistisch gegeißelt.
 
Der Verfassungsschutz war ein Kind des kalten Krieges. Kritisches Engagement war suspekt, aufgeklärt wurde schwerpunktmäßig gegen die behauptete Gefahr von links. Dieser Geburtsfehler führte dazu, dass Rechtsextremismus geradezu strukturell vernachlässigt wurde. In den letzten 20 Jahren sind fast 150 Menschen in Deutschland aus Fremdenfeindlichkeit ermordet worden. Der Verfassungsschutz hat Hunderte V-Leute in der Neonaziszene finanziert, um zu erfahren, was sich in dieser Szene tut. Und der Verfassungsschutz hat ein Jahrzehnt lang nicht bemerkt, dass eine ausländerhassende Neonazibande zehn Menschen gezielt getötet hat. In dieser Zeit konnten von der Justiz gesuchte Rechtsextremisten unbehelligt bei rechtsextremistischen Demonstrationen mitmarschieren und Neonazikonzerte besuchen, bei denen Neonazibands die Neonazimorde besangen. Und die Ermittlungsbehörden suchten die Täter unter der jeweiligen trauernden Verwandtschaft - ein Alptraum.
 
„Diese V-Leute in der Neonazi-Szene sind keine Agenten des demokratischen Rechtsstaats, sondern staatlich alimentierte Naziaktivisten. Zumeist sind sie als gnadenlose Rassisten und Gewalttäter heillos in kriminelle Machenschaften verstrickt. Über die bezahlten V-Leute hat der Verfassungsschutz die zu beobachtenden Nazistrukturen mitfinanziert, rassistisch geprägt, auch gegen polizeiliche Ermittlungen geschützt und gestärkt“, so der Gegenaufklärer Gössner. Und alle rechtzeitig warnenden Kassandra-Rufe von Rolf Gössner wurden auf bittere Art von der Realität überholt.
 
Hat der Verfassungsschutz trotz seiner Armee von V-Leuten wirklich nichts von den Neonazimorden gehört und gesehen? Wenn dies tatsächlich so ist, hat er sich selbst überflüssig gemacht. Und - schlimmer noch - wenn er tatsächlich nichts hören oder sehen wollte oder zwar gehört und gesehen hat, aber nicht korrigierend eingriff: Dann ist der Verfassungsschutz gefährlich und eine Gefahr für die Verfassung. Dann sind nicht nur die V-Leute, sondern dann ist der ganze Verfassungsschutz abzuschalten.
 
Statt des Verfassungsschutzes schlägt Rolf Gössner öffentlich kontrollierbare Dokumentations- und Forschungszentren vor, die die Gefahren für Verfassung und Demokratie ohne klandestine Methoden und ideologische Scheuklappen mit weit besseren diagnostisch-analytischen Fähigkeiten erforschen und erklären können. Alles Weitere sei Sache von Politik, Zivilgesellschaft, Polizei und Justiz, so Gössner.
 
Und schon vor vielen Jahren machte sich Rolf Gössner fürsorgliche Gedanken über den Verbleib der Schlapphüte. 1996 hatte ihn der hessische Verfassungsschutz zu einer Podiumsdiskussion mit dem hessischen Innenminister ins Schloss Biebrich eingeladen. Thema: „Verfassungsschutz - eine Behörde ohne Zukunft?“ Er wunderte sich über das eisige Schweigen, die Friedhofsatmosphäre, welche ihm nach seinem Statement zur Notwendigkeit der Auflösung dieses Geheimdienstes entgegenschlug. Nicht eine Hand rührte sich. Es stellte sich dann heraus, dass Rolf unversehens einer Einladung weniger zu einer öffentlichen Diskussion als zu einer Art Betriebsversammlung gefolgt war, eine Art Metaveranstaltung in der Höhle des Löwen. Rolfs Credo für eine sozialverträgliche Auflösung des Verfassungsschutzes mit dem Vorschlag, die Mitarbeiter in der Umweltschutzbehörde aufzunehmen, kam an wie die Rede eines Insolvenzverwalters, der die schlechte Nachricht überbringt.
 
Der Verfassungsschutz selbst diagnostiziert einen „Modernisierungsstau“. Der neue Chef, Hans Georg Maaßen, der im Fall Kurnaz die unselige und rechtswidrige Entziehung der Aufenthaltsrechte juristisch umwölkte, möchte eine kleine, aber feine Gruppe von „Querdenkern“ engagieren - in den USA Red Teams genannt -, die ausgetrampelte Pfade verlassen und Alternativhypothesen entwickeln sollen.
 
Mensch Rolf…
und schon ist der Gedankenblitz verworfen.
Mach lieber weiter wie bisher, denke und kritisiere ohne Leitplanken und institutionelle Schranken, frei, unabhängig und großformatig.
Lieber Rolf Gössner, verehrte Anwesende,
ehren wir einen Menschen, der vier Jahrzehnte gegen den Strom schwimmt, der wichtige Impulse und Denkanstöße setzt, ein Leben in der Revolte, mit mutigen Ecken und Kanten gegen den Mainstream. Gerade diese Menschen sind es, die die Gewürze in eine fade Gesellschaft tragen.
 
Jan Philipp Reemtsma sagte einmal, dass kultureller Fortschritt nicht aus der viel beschworenen Mitte der Gesellschaft kommt. Er kommt, um im grafischen Bild zu bleiben, irgendwo vom Rande her, er ist ex-zentrisch. Er wird angestoßen von Ex-Zentrikern. Wirksam werden solche ex-zentrischen Positionen nicht immer. Sie werden es nur dann, wenn sie irgendwann mehrheitlich anerkannt werden, wenn sie gleichsam vom Rande in die Mitte wandern. Und dies braucht manchmal verdammt viel Zeit. May-be’s verändern die Welt jedenfalls nicht, aber Rauchen ist trotzdem nicht erforderlich.
 
Lieber Rolf, eine Rückschau auf dein Wirken in den letzten 40 Jahren zeigt, dass du viel erreicht hast, dass deine vormals ex-zentrischen Positionen mehr und mehr in die Mitte gewachsen sind und du insoweit zur Änderung und Verbesserung dieses Landes beigetragen hast. So hast Du auch deine großen Verfahren gewonnen, etwa gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht oder gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz in eigener Sache.
 
Der ehemalige Hamburger Innensenator Hartmuth Wrocklage schrieb in Richtung Verfassungsschutz über Rolf Gössner: "Sehr geehrte Damen und Herren vom Verfassungsschutz, lassen Sie bitte endlich Rolf Gössner in Ruhe. Er ist ein verfassungstreuer Demokrat, der mehr für die Wahrung der Freiheitsrechte des Grundgesetzes getan hat als mancher Verfassungsschützer im öffentlichen Dienst. Ich verbürge mich für ihn."
Dem kann ich mich nur anschließen.
Verehrte Anwesende, ehren Sie mit mir Dr. Rolf Gössner. (PK)
 
Laudator Rechtsanwalt Bernhard Docke ist Fachanwalt für Strafrecht/Strafverteidiger in der Kanzlei Dr. Heinrich Hannover und Partner in Bremen. Er erhielt 2006 die Carl-von-Ossietzky-Medaille für sein Engagement für die Befreiung von Murat Kurnaz aus Guantanamo. 2007 wurde ihm der Werner-Holtfort-Preis für hervorragende Leistung bei der Verteidigung der Bürger- und Menschenrechte und der Udo-Lindenberg-Preis in Anerkennung für das Engagement gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit verliehen.


Online-Flyer Nr. 398  vom 20.03.2013



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