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Aktueller Online-Flyer vom 27. April 2024  

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Inland
Akademische Unfreiheit und Doppelstrategie gegen Zivilklausel-Bewegung
„Klima der Selbstzensur“
Von Dietrich Schulze

Celina Su, Privatdozentin am Brooklyn College, gibt in einem taz-Kommentar vom 15. Februar 2013 „Bildung als Farce - Die akademische Freiheit in New York wird attackiert“ einen interessanten Einblick in die Lage an den Hochschulen der Vereinigten Staaten. Schwarze Listen über „Gefährliche Professoren“. Polizei-Einsatz gegen Occupy-Aktion auf dem Campus. Geheimbeschluss eines Hochschulgremiums über Erhöhung der Studiengebühren zwecks Unterlaufung des studentischen Protests. Ein restriktiver Leitfaden namens „Pathways“, mit dem die Reste an demokratischer Mitwirkung der Studierenden und des Mittelbaus über Lehrinhalte beseitigt werden. Die US-Kommentatorin fasst die Haltung der Politik in den Staaten und die Anpassung der Hochschuladministrationen unter dem Begriff „Klima der Selbstzensur“ zusammen.
 

Celina Su, Brooklyn
College
Quelle: taz  Foto: privat
Dieses Klima hat eine Menge zu tun mit dem an den hiesigen Hochschulen. Subrata Ghoshroy vom Massachusetts Institute of Technology (MIT) hatte im Dezember 2009 am Karlsruhe Institute of Technology (KIT) im Rahmen einer Vorlesungsreihe der KIT-Studierendenvertretung UStA zum Studierenden-Streik ähnlich Spektakuläres vorgetragen. Er warnte davor, den USA mit weitgehend entdemokratisierten, militarisierten und aus Privat- und Rüstungsmitteln finanzierten Hochschulen und Forschungseinrichtungen wie dem MIT nachzueifern (siehe NRhZ 20.01.2010 "Über Autonomie, Freiheit und mehr" Alternative Botschafter gegen Militärforschung an Universitäten). Tatsächlich hat sich in den letzten drei Jahren der Eifer, dem US-Muster zu folgen, erheblich verstärkt. Dazu kommt eine spezielle deutsche Variante der Herrschenden, erneut den Krieg als zulässiges Mittel der Politik zu verkaufen, die Vermengung und Tarnung des Militärischen mit dem Zivilen. Das wurde seit Annette Schavans Amtsübernahme bewusst betrieben und wird vermutlich von Johanna Wanka weitergeführt werden. Diese Mixtur ist eng verbunden mit einer Orwell‘schen Umdeutung positiv besetzter Begriffe wie Frieden, Freiheit, Sicherheit, Schutz, Verantwortung, Solidarität, Moral, Ethik.
 
Zur früher vorherrschenden und auch heute weiter praktizierten Obrigkeitsstrategie der „kühlen Zurückweisung und Ignoranz“ bezüglich einer Friedensbindung der Hochschulen mittels Zivilklausel kommt heute die Strategie der „erdrückenden Umarmung“ hinzu nach dem Motto: „Zivilklausel für die Hochschule, warum denn nicht, aber bitte nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und Forschung für die Bundeswehr generell verteufeln.“ Wieweit dieser neue Kurs inzwischen geht, wird nachfolgend an aktuellen Beispielen sichtbar gemacht. So beachtlich die Erfolge der Zivilklausel-Bewegung auch sind, diese neue Linie von Oben ist noch nicht umfassend analysiert und verstanden worden. Das ist aber die Voraussetzung dafür, ergebnisorientiert reagieren zu können. Ein Wort jedoch zunächst zu zwei wichtigen Ergebnissen zum Jahresbeginn.
 
Erkämpfte Erfolge an den Unis Kassel und Frankfurt
 
Mitte Januar 2013 haben die Studierenden der Uni Kassel in einer Urabstimmung mit einer Rekordquote von 72 Prozent Ja-Stimmen für die Aufnahme folgender vorbildlicher Zivil- und Transparenzklausel in die Grundordnung der Universität votiert:
„Forschung, Lehre und Studium an der Universität Kassel dienen ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken. Unter Berücksichtigung der Frage, ob zivile Zwecke verfolgt werden, sind alle Drittmittel in Bezug auf Drittmittelgeber, Zeitraum, Projektverantwortliche, Finanzvolumen, Zielsetzung und Fragestellung vor Beginn des Projekts öffentlich bekannt zu geben.“
 
Die Umsetzung des Votums ist keineswegs ein Spaziergang. Die Uni-Leitung hatte einen pfiffigen Anpassungsschritt im Vorfeld getan und der Einfügung der Passage „Forschung, Lehre und Studium sollen ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken dienen.“ in die Orientierungen für ProfessorInnen zugestimmt. Eine weitergehende Verpflichtung aller Hochschullehrer auf diese Ziele verstoße angeblich gegen die im Grundgesetz verankerte Freiheit von Forschung und Lehre. Uni-Vizepräsident Martin Lawerenz: „Diese Freiheit findet ihre Grenzen dort, wo strafrechtliche oder völkerrechtliche Normen verletzt werden.“
 
In der Abstimmungswoche gab es ein Zivilklausel-Podium in der Uni Kassel, an dem der Mit-Eigentümer des Kasseler Panzerbauers „Krauss-Maffei Wegmann“ Burkhart von Braunbehrens mitwirkte. Sie werden ahnen, was ein Profiteur der traditionell mit der Uni kooperierenden Rüstungsschmiede dort sinngemäß gegen die Zivilklausel und für die Rechtfertigung von Krieg vorbrachte: Ach Gott, die alten Pänzerle. Bin über die Lieferung an die Diktatur auch nicht glücklich. Aber die Bundeswehr braucht natürlich für ihre Auslandseinsätze eine moderne Ausrüstung und dafür auch entsprechende Hochschulforschung. Kein Widerspruch des ebenfalls auf dem Podium sitzenden zuvor zitierten Uni-Vize. Selbstzensur statt Autonomie und Freiheit.
 
Zu dem erfreulichen Urabstimmungsergebnis, das fünfte nach den Unis Karlsruhe, Köln, FU Berlin und Frankfurt a.M., kam Ende Januar die zwölfte Zivilklausel, nämlich an der Goethe-Uni Frankfurt. Nach einer über 2 ½ Jahre währenden Kampagne der Studierenden konnte dieser Erfolg eingefahren werden, noch dazu an einer Stiftungsuniversität. Maßgeblich getragen wurde die Kampagne von einer unermüdlichen und ideenreichen GEW-Studierendengruppe, die am 17. Juni 2010 zu einer ersten Info-Veranstaltung „Stoppt Kriegsforschung an den Hochschulen - Bundeswehr raus aus den Schulen“ geladen hatte. Der Senat beschloss am 30. Januar 2013 einstimmig als Präambel für die Grundordnung die knappe und eindeutige Zivilklausel-Bestimmung: „Lehre, Forschung und Studium an der Goethe-Universität dienen zivilen und friedlichen Zwecken.“
 
Inzwischen liegt die Zustimmung des Hochschulrats vor, womit die Zivilklausel rechtskräftig geworden ist. Zu den fünf Zivilklauseln vor 1991 (Bremen, Dortmund, Konstanz, Oldenburg, TU Berlin) sind allein in den letzten beiden Jahren sieben neue hinzugekommen (Darmstadt, HS Bremen, HS Bremerhaven, Ilmenau, Rostock, Tübingen, Frankfurt). Auf diese bemerkenswerte Dynamik im Zusammenhang mit anderen ermutigenden Aspekten geht der Autor in einem Beitrag für die aktuelle Ausgabe des ver.di-biwifo-reports 2013-01 Fachbereich „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ ein.
 
KIT-Ignoranz und Grün-Rotes Schweigen
 
Die beiden Beispiele zuvor scheinen nun gerade das Gegenteil des angekündigten Kassandra-Rufs zu belegen. Gemach, in Baden-Württemberg und am KIT laufen die alte Ignoranz und die neue Umarmung parallel auf vollen Touren. Das wird vom Autor in einem aktuellen Artikel für BdWi Forum Wissenschaft 1-2013 unter dem Titel „Freiheit der Wissenschaft und Kriegsforschung - Zur Auseinandersetzung um die Zivilklausel in Baden-Württemberg“ genauer ausgeführt.
 
Auf KIT bezogen: Geschlagene vier Jahre nach dem Urabstimmungserfolg der Studierenden (63 Prozent JA-Stimmen zur Zivilklausel) gibt es trotz Regierungswechsel und Wahlversprechen von GRÜNEN und SPD keinerlei Fortschritte. Mit Billigung der Grün-Roten Landesregierung (Ministerpräsident Kretschmann, Wissenschaftsministerin Bauer) vertuscht die KIT-Leitung Rüstungsforschung für Nachrichtentechnik, Drohnenfahrzeuge (militärischer Einsatz als Killerroboter) und Minidrohnen (militärischer Einsatz zur Aufstandsbekämpfung in Großstädten der sog. Dritten Welt). Noch dazu unter einem Dach mit Atomreaktorforschung, was zuvor als Tabu galt. Die beschlossenen KIT-Ethik-Leitlinien werden von der KIT-Leitung als Ersatz oder gar als mehr Wert gegenüber der heftig abgelehnten Zivilklausel verkauft. Zusammen mit der Landesregierung wird vom KIT die „Freiheit der Wissenschaft“ gegen die Zivilklausel ins Feld geführt. Parallel dazu läuft an der Uni Tübingen die neue Umarmungslinie.
 
Die Tübinger „Friedensklausel“
 
Viel zu wenige Zivilklausel-Bewegte hatten sich darüber gewundert, dass die frühere Schwarz-Gelbe Landesregierung Mitte 2010 die von der Uni Tübingen im Dezember 2009 im Rahmen des Studierenden-Streiks beschlossene Zivilklausel für die Präambel der Grundordnung gebilligt hatte. Das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg besitzt gemäß Landesgesetzgebung einen Zustimmungsvorbehalt für die Uni-Grundordnungen des Landes, hatte aber zum KIT-Zivilklausel-Antrag der damaligen Opposition im Landtag und auch öffentlich Zivilklauseln wegen Verstoßes gegen die im Grundgesetz garantierte „Freiheit der Wissenschaft“ als verfassungswidrig abgelehnt. Sie begründete den offensichtlichen Widerspruch mit dem ebenso unsinnigen Argument, dass eine Präambel keine verbindliche Bestimmung sei. Hier der Text: "Lehre, Forschung und Studium an der Universität sollen friedlichen Zwecken dienen, das Zusammenleben der Völker bereichern und im Bewusstsein der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen.“


  Stuttgarter Ministerpräsident und Grüner
Friedensfreund Winfried Kretschmann
Quelle: scharf-links.de Bildmontage: HF
Anfang 2011 begannen Wissenschaftler des Uni- Instituts für Politikwissen-schaften IfP und ein Ethnologe unter Ausnutzung personeller Kontakte zur GEW mit der Planung einer Studium-Generale-Ringvorlesungsreihe zur Zivilklausel für den Herbst 2011. Der Autor wurde als Eröffnungsredner engagiert. Im Mai 2011 schlug die Ankün-digung der Antrittsvorlesung des Honorarprofessors Wolfgang Ischinger, des berüchtigten Chefs der Münchener „Sicherheits“ konferenz und Kriegstromm- lers, wie eine Bombe ein. Eben jene IfP-Verantwortliche hatten bereits im Oktober dessen Bestellung als Honorarprofessor eingefädelt bzw. gebilligt. Ischinger verfügt über keinerlei wissenschaftliche Meriten für diesen Job, wohl aber über große politische Erfahrungen, Kriegseinsätze der Bundeswehr mit Solidarität, Sicherheit und Schutzverantwortung zurechtzulügen. Die zuvor erfolgte Bestellung Ischingers war auch anderen vorgesehenen Vortragenden der Zivilklausel-Bewegung für die insgesamt einseitige Referentenbesetzung verschwiegen worden. Der Autor hatte im Neuen Deutschland unter dem Titel „NATO nimmt Universität im Handstreich“ als erster öffentlich reagiert, was ihm später die Ausladung als Referent der Ringvorlesungsreihe einbrachte.
 
Aber auch hier klingelte es bei vielen noch nicht, was den Autor veranlasste, zeitgleich mit der ND-Veröffentlichung im Juli 2011 für die NRhZ einen Kommentar unter dem Titel „Neue Dimension der inneren Militarisierung - Uni-Leitung verstößt bewusst gegen Zivilklausel“ zu verfassen. Zitat: „Die Uni-Leitung hat sich demnach auf die Seite von NATO und Bundeswehr geschlagen, legt die Zivilklausel bewusst als zivilmilitärische Klausel aus und hat damit eine neue Dimension der inneren Militarisierung der Hochschulen eröffnet. Eine Verantwortungslosigkeit, die noch getoppt wird durch die Absicht, dazu im Herbst eine Studium-Generale-Vortragsreihe zu veranstalten, organisiert von dem genannten Akademischen Oberrat. Nachdem derart empörende Fakten geschaffen wurden, soll unter dem Titel »Die Tübinger Friedensklausel: Wie der Verantwortung nachkommen?« palavert werden.“
 
Das objektive Problem: Soviel Perfidie wie von den benannten Organisatoren bis heute an den Tag gelegt wird, können sich selbst kritische Zeitgenossen nur sehr schwer vorstellen. Die praktizierte Selbstzensur - verbunden mit vorsätzlicher Täuschungsabsicht - ist kaum zu begreifen. Im Arbeitskreis „Universität in ziviler Verantwortung“ hatte der Mitorganisator und Ethnologe, der sich als Pazifist gibt, am 21. Juli 2011 die Stellungnahme an den Rektor mit beschlossen: „Honorarprofessur widerspricht der Zivilklausel - kein Kriegsbefürworter als Lehrkraft!“. Derselbe Ethnologe beschimpfte in einem Presse-Gespräch am 15. Januar 2013 in der Uni Tübingen diejenigen als „militante Pazifisten“, die an dieser Forderung bis heute festhalten. Die Zusammenhänge hat der Autor in einem weiteren Kommentar unter demselben Titel „Militante Pazifisten“ am 25. Januar veröffentlicht. Es ging um die Vermarktung des aufwendigen Buchs über die olivgrün ausgelegte Tübinger „Friedens“klausel. Der „friedliche Zweck“ wird schlicht als vereinbar mit Forschung für die Bundeswehr (in der Uni Tübingen u.a. an Minidrohnen und „wehr“medizinischer Forschung gegen akute Lärmtraumata sowie an Organophosphaten in chemischen Kampfstoffen) und einer Lehrkraft wie Ischinger angesehen. Die zivilmilitärische Reklameschrift wird in überheblicher Manier und mit großem Getöse als erstes umfassendes Buch über die Zivilklausel propagiert.
 
Aus der Buch-Rezension von Peer Heinelt (german-foreign-policy.com):„Vorwort der Tübinger Herausgeber: »Da unterschiedliche Verständnisse von Frieden existieren und nicht alle den Einsatz von gewaltsamen Mitteln ausschließen, drängt sich die Frage auf, wie damit umzugehen ist, dass es legitime Formen der Gewaltanwendung zu geben scheint und es dann Mitteln bedarf, diese Gewalt durchzusetzen.« Folgerichtig wird die Zusammenarbeit deutscher Hochschulen mit der Bundeswehr denn auch nicht rundheraus abgelehnt, sondern davon abhängig gemacht, ob eine solche Zusammenarbeit »friedensethischen Grundsätzen« entspricht, wie Simon Meisch formuliert.... Die mit Beiträgen vertretenen »Friedensforscher« Harald Müller und Andreas Hasenclever beziehen in dieser Frage eindeutig Position. So feiert Müller die Vorstellung einer sich über den gesamten Globus erstreckenden »Schutzverantwortung« des Westens als »revolutionäre Konzeptualisierung des Sicherheitsgedankens«.... Herausgeber Nielebock; seiner Ansicht nach »müssen in der Lehre alle Positionen zu Wort kommen«. Das ist insofern nachvollziehbar, als just Nielebock dafür verantwortlich ist, dass die Universität Tübingen den Organisator der Münchner Sicherheitskonferenz, Wolfgang Ischinger, zum Honorarprofessor ernannt hat. Für die Zukunft der Tübinger Zivilklausel verheißt dies nichts Gutes.“
 
Zitat über die mit dem NOMOS-Buch verfolgten Absichten aus „Militante Pazifisten“: „Kann man sich eine intelligentere Arbeitsteilung von Oben gegen die Zivilklausel-Bewegung vorstellen? De Maizière betreibt Kriegspolitik und lehnt die Zivilklausel wegen behaupteter Verletzung der Freiheit der Wissenschaft strikt ab, die harte Variante. Und die Akademiker fahren die weichgespülte Variante, indem sie eine olivgrüne Zivilklausel propagieren, die nicht jegliche militärischen Zwecke in Forschung und Lehre ausschließt. Das soll Verwirrung stiften und bundesweit Schule machen. Wer die Ischinger-Politik genauer studiert hat, wird an der Überlegung nicht vorbei kommen, dass er der Stichwortgeber der olivgrünen Zivilklausel ist. Wurde er gerade deshalb bestellt?“
 
Goliath umarmt David
 
Hier ein unmittelbarer Beleg für die neue Umarmungsstrategie. Dazu ein kurzer Vorspann über Ischingers Interview am 7. Oktober 2011 im Tübinger Tagblatt „Militärische Gewalt nur als letztes Mittel - Wolfgang Ischinger will die Diskussion mit seinen Kritikern“. Der Honorarprofessor hatte dort den Vorwurf des Verstoßes seiner Bestellung gegen die Zivilklausel als absurd zurück gewiesen und folgendes wörtlich erklärt: „Ich habe mich in meiner ganzen beruflichen Laufbahn für Abrüstung und Friedenspolitik eingesetzt.“… „Es ist doch gerade das Ziel solcher Missionen [Auslandseinsätze der Bundeswehr], der Bevölkerung in Krisengebieten eine friedlichere Zukunft zu ermöglichen. Entspricht das denn nicht dem Gedanken der Zivilklausel?“…. „Die Frage der Vereinbarkeit des besonders umfassenden deutschen Parlamentsvorbehalts mit dem Ziel größerer europäischer Handlungsfähigkeit ist aber ein schwieriges verfassungspolitisches Thema.“…. „Und warum sollte denn ausgerechnet mein Seminar über Krisendiplomatie im Widerspruch zur Zivilklausel stehen? Was mich selbst und die Münchner Sicherheitskonferenz angeht, stelle ich mich – wie gesagt – gerne jeder inhaltlichen Debatte.“…. „Solche Forschung, wie hier in Tübingen beispielsweise über die Behandlung bestimmter Vergiftungen, kommt meines Wissens außerdem im Prinzip allen zugute - nicht nur der Bundeswehr.“
 
Er will also die Diskussion mit seinen Kritikern, war aber im Gegensatz zum Autor trotz Ausladung weder bei der Auftaktvorlesung als Gast dabei, noch bei der Zivilklausel-Konferenz im Oktober 2011 ebenfalls an der Uni. Am Tag der Konferenz fragte er den Autor als Kritiker per Brief, warum er sich (also ich mich) vor dem Angebot eines offenen Dialogs drücke. Meine Antwort: Obige Gelegenheiten habe er versäumt und für ein privates tete-a-tete fehle mir die Zeit. Daraufhin ludt er mich als Zaungast zur Münchener „Sicherheits“konferenz 2012 ein. Meine Antwort: Bin leider verhindert, weil ich an den Protesten dagegen teilnehme. Damit war der Umarmungsdialog beendet. Na sowas aber auch!
 
Ein Überleitungszitat aus „Militante Pazifisten“ über die Vermarktung der olivgrün ausgelegten Tübinger Zivilklausel: „Nur ein Beispiel für Schule machen. In einem Podium an der FU Berlin erklärte kürzlich Sven Chojnacki, dass er eine Zivilklausel will, die die Kooperation mit militärischen Akteuren nicht ausschließt, d.h. die ihm die Fortsetzung seiner Besatzungswissenschaft im umstrittenen Sonderforschungsbereich SFB 700 erlaubt. Er hatte übrigens das NOMOS-Machwerk direkt neben sich liegen.“
 
Zivilklausel-Farce am OSI (FU Berlin)
 
Nun wird es äußerst ärgerlich. Bei den bisherigen Fällen betraf das Ignorieren von Fakten, das Wegschauen trotz besseren Wissens und die anpasserische Selbstzensur die Uni-Leitungen. Am OSI (FU Berlin) sind diese Merkmale nun auch auf den Arbeitskreis Zivilklausel übergegangen. In einer aktuellen Mitteilung nach dem erwähnten Podium wird der Entwurfstext der am 20. Februar im Fachbereichsrat Politik- und Sozialwissenschaften zur Abstimmung zu stellenden Zivilklausel mitgeteilt:
„1. Lehre und Forschung dienen nur zivilen und friedlichen Zwecken. Der Fachbereich steht in der Verantwortung, einen Beitrag für eine dauerhaft friedliche Gesellschaftsordnung in nationalem wie auch internationalem Rahmen zu leisten.
2. Die am Fachbereich arbeitenden ProfessorInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen beteiligen sich nicht an Projekten explizit militärischen Nutzens bzw. explizit militärischer Zielsetzung und lehnen entsprechende Forschungsmittel und -themen ab. Darunter fallen Kooperationen mit Rüstungsunternehmen und mit dem Bundesministerium der Verteidigung, soweit sie nicht einem ausschließlich friedlichen Nutzen oder der Abrüstung dienen.
3. … betrifft Personalentscheidungen, 4. … betrifft Transparenz,   5. … betrifft Ethikrat.
 
Das ist keine Zivilklausel mehr, sondern eine Farce. Mit dem fett gedruckten Konditionalsatz am Ende von Ziff. 2 wird die klare Bestimmung des ersten Satzes der Ziff. 1 vollständig ins Gegenteil verkehrt. Dieser Konditionalsatz könnte von Ischinger stammen und entspricht der zivilmilitärischen Klausel, wie sie der „Friedens- und Konfliktforscher“ Chojnacki im Podium vertreten hatte.
 
Mit dem Beiwort explizit wird klargestellt, dass Dual-Use-Forschung, also Forschung, die zivilen und militärischen Nutzen hat, nicht ausgeschlossen wird. Man lese dazu nochmals Ischingers letztes Statement im Tagblatt-Interview. Laut taz-Bericht wurde in Podium die Dual-Use-Problematik mehrfach angesprochen. Wie Ischinger relativiert Chojnacki, die Definition von „Krieg“ in der Wissenschaft sei umstritten und somit auch die Frage, was unter „zivile“ Forschung fällt. Mit dieser Klausel jedenfalls kann Chojnacki seine Besatzungswissenschaft und seine Interventionskriegsforschung im SFB 700 ungestört fortsetzen.
 
Der Klauseltext verstößt außerdem eklatant gegen den demokratischen Willen der FU-Studierenden. In der Urabstimmung im Januar 2011 hatten 90 Prozent für die Forderung votiert: "Forschung, Lehre und Studium an der FU sollen nur zivilen Zwecken dienen. Als Drittmittelgeber ausgeschlossen werden insbesondere Rüstungsindustrie und Bundeswehr. Eine dementsprechende Zivilklausel ist in die Grundordnung einzufügen." Wie Arbeitskreis und Studierende mit diesem Umfallen unter dem Eindruck der Umarmung fertig werden, bleibt abzuwarten. 
 
Untergrundtagung des AS an der FU Berlin
 
Klare Kante zeigte das FU-Präsidium auf einer Sitzung des Akademischen Senats (AS) im Februar, in dem eine neue Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO) beschlossenen werden sollte, mit massiven Verschlechterungen für Studierenden, die seit Mitte 2012 dagegen protestieren. Junge Welt berichtete: „Während die Unileitung drei Wochen zuvor einen massiven Polizeieinsatz angefordert hatte, um Studierende von der öffentlichen Sitzung fernzuhalten, waren diesmal lediglich private Wachmänner im Hauptgebäude – allerdings nicht die üblichen Sicherheitskräfte der Uni, sondern rund 20 junge Männer in schwarzer Kluft, mit Glatzköpfen und Tätowierungen.“ Rund 100 Studierende forderten, die RSPO nicht zu beschließen, um einen respektvollen Dialog zu ermöglichen. Insgesamt war von den zentralen studentischen Forderungen nichts umgesetzt worden. Die Uni-Leitung schlug vor, zuerst die RSPO abzustimmen und dann eine informelle Diskussion mit den Studierenden zu führen. Nach dieser Provokation sprangen einige von ihnen auf die Tische, um lautstark zu protestieren. Das war die Gelegenheit für das Präsidium, seinen »Plan B« umzusetzen: Die Sitzung wurde an einen geheimen Ort außerhalb Berlins auf einem privaten Gelände der Helmholtz-Gemeinschaft in Teltow verlegt. Hier ging das private Sicherheitsunternehmen gewaltsam gegen die etwa 15 Studenten vor, die zwischenzeitlich angekommen waren. Den Verletzten drohen Anzeigen wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Körperverletzung. Eine studentische Vollversammlung forderte am daraufhin den Rücktritt des Präsidiums und eine Demokratisierung der Uni. Das ist die andere Seite der Medaille, wie sie eingangs treffend von Celina Su für die USA beschrieben wurde. Stichwort „Pathways“. - Zurück zu den Zivilklausel-Aktivitäten.
 
Windelweiche Zivilklausel an der Uni Göttingen
 
Der AStA der Uni Göttingen teilte Mitte Februar mit, dass der Senat eine Zivilklausel beschlossen habe. Hier der Beschlusstext:
1.         Die Universität bekennt sich zum Frieden und zur Gerechtigkeit in der Welt. Die Universität und die in ihr tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind bestrebt, durch Forschung und Lehre dem Frieden der Welt zu dienen. Sie sind bei ihrem Handeln in Verantwortung für die Gesellschaft den der Wissenschaft immanenten ethischen Grundsätzen verpflichtet.
2.         Der Senat wird die Zivilklausel in geeigneter Weise im Leitbild der Universität verankern.
3.         Präsidium und Vorstand werden aufgefordert, durch geeignete organisatorische Vorkehrungen dafür zu sorgen, dass ihnen gegenüber Forschungsvorhaben mit erkennbar militärischem Zweck angezeigt werden. Hierüber ist einmal im Jahr in geeigneter Weise im Senat zu berichten. Der Senat gibt zu Ziff. 3 zu Protokoll: »Forschungsvorhaben, deren Ergebnisse mittelbar oder sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendbar sind (z.B. die Beteiligung an der Entwicklung sogenannter Dual-Use-Güter), sind ausschließlich dann anzuzeigen, wenn absehbar ist, dass die Ergebnisse militärisch verwendet werden sollen. « Ob dieses allgemeine Bekenntnis zu Frieden und Gerechtigkeit ohne Bezug zu zivilen, militärischen oder friedlichen Zwecke eine Zivilklausel genannt werden kann, darf bezweifelt werden.
 
Eindeutig wird es nur für die Dual-Use-Forschung wie zuvor im Falle der FU Berlin (OSI). Hier ist es strittig, ob diese Fälle überhaupt angezeigt werden müssen. Wer kann denn über die mögliche militärische Verwendung entscheiden, wenn er gar nicht darüber informiert worden ist? Das ist - abgesehen vom jährlichen Rhythmus - eine glatte Transparenz-Farce.
Man wird gleich besser verstehen, welche konkrete Bewandnis es damit hat. Im April 2012 gab es an der Uni ein Podium zum Thema "Eine Zivilklausel für Göttingen" mit Präsidentin Ulrike Beisiegel, dem Politologen Peer Heinelt, dem Autor und einem geladenen, aber nicht erschienenen Vertreter der Uni-Medizinforschung.
 
Der Antwort der Bundesregierung vom 20. Juni 2011 auf die Anfrage der Bundestagsfraktion DIE.LINKE. (BT-Drs 17/5832) über „Drittmittelzuwendungen des BMVg an Hochschulen“ konnte nämlich entnommen werden, dass die Uni Göttingen im Zeitraum 2000-2010 insgesamt 1,66 Mio EURO vom Verteidiger erhalten hatte. Wenn man etwas weiter stöberte, stellt sich heraus, dass der Großteil der Mittel einer fragwürdigen „wehr“medizinischen Chemie- und Biowaffen-Abwehrforschung diente (siehe Tübingen), teilweise in Zusammenarbeit mit Instituten der Bundeswehr. Das konnte die neue Uni-Präsidentin Ulrike Beisiegel nicht wissen, da sie erst seit 1.1.2011 im Amt ist. Aber als langjährige Direktorin des Instituts für Biochemie und Molekularbiologie am Klinikum Hamburg-Eppendorf ist sie jedenfalls fachlich prädestiniert, die zuständigen Wissenschaftler einfach zu befragen. Hat sie aber nicht gemacht. Und die es wissen müssen, was mit den 1,66 Millionen gemacht wurde, hatten sich einfach gedrückt. Leider haben auch AStA und Arbeitskreis Zivilklausel nicht nachgebohrt. Heißes Eisen gewiss, aber Selbstzensur als Antwort?
 
Der AStA hat den Senatsbeschluss ziemlich beschönigend kommentiert: „Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer rüstungsfreien Universität. Die Universität wird damit ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, zu einem friedlichen Zusammenleben der Menschen beizutragen, ein Stück mehr gerecht. Seit mehr als einem Jahr sind wir mit dem Universitätspräsidium und dem Senat in Gesprächen zur Ausgestaltung einer solchen Zivilklausel. Die jetzt beschlossene Formulierung schafft dringend benötigte Transparenz über Rüstungsprojekte an unserer Uni. Bisher war es sogar dem Präsidium unbekannt, ob und welche Forschungsprojekte existieren. So eine Zivilklausel kann aber nur ein erster Schritt sein. Bei der Ausgestaltung der Anzeigepflicht werden wir uns aktiv für größtmögliche Offenheit einsetzen. Zudem fordern wir einen Ausschuss der sich - ähnlich einer Ethikkommission - mit Rüstungsprojekten befasst und diese im Zweifelsfall auch ablehnen kann. An diesem Gremium müssen Studierende als größte Statusgruppe und zukünftige WissenschaftlerInnen beteiligt sein. Auch an unserem langfristigen Ziel halten wir fest: Ein vollständiges Verbot von Rüstungs- und Kriegsforschung an der Universität Göttingen und allen anderen Forschungseinrichtungen.“
 
Das mit der Transparenz ist nun völlig daneben. Jedenfalls braucht sich niemand über die Ergebnisse zu wundern. Auf einen nicht genügend aufgebauten und argumentativen Druck folgt eben eine windelweiche Zivilklausel mit Transparenz-Farce. Es ist aber noch nicht zu spät. Wie wäre es, wenn der AStA endlich mal der Sache mit der „wehr“medizinischen Forschung auf den Grund geht. Dann bekommen die Studierenden eine direkte Vorstellung davon, wie die Transparenz gestaltet werden muss, damit die bisherige Vertuschung künftig wirksam unterbunden wird.


Polizei-Einsatz gegen Studierende der Uni Göttingen im Januar 2012
Quelle: taz  Bild: Benjamin Laufer
 
Jedoch geht es hart zur Sache an der Uni im Falle von missliebigen Protesten von Studierenden. Im Januar 2012 kam es mit Billigung der Präsidentin und des Senats zu einem Polizeieinsatz auf dem Unigelände, bei dem Studierende verletzt wurden. Im Januar 2012 kam es mit Billigung der Präsidentin und des Senats zu einem Polizeieinsatz auf dem Unigelände, bei dem Studierende verletzt wurden. Es ging um einen Vortrag des verflossenen Innenministers Uwe Schünemann „Wie sicher ist Göttingen?“ Wie der AStA mitteilte, nutzten viele Studierende die Gelegenheit, um ihren Protest gegen die Abschiebepolitik der Landesregierung und die Rolle von Geheimdiensten bei den Enthüllungen rund um die rechtsterroristische NSU auszudrücken. Als die Polizei eine friedliche Blockade durchbrach, kam es zu Verletzten auf Seiten der Protestierenden. Der AStA weiter: "Wir haben bereits im Vorfeld das Universitäts-Präsidium gebeten, der Polizei keine Genehmigung für einen Einsatz auf dem Campus zu erteilen, um solche gewalttätigen Übergriffe zu verhindern. Wir sind schockiert, dass die Universitätsleitung derartige Einsätze gegen die eigenen Studierenden offensichtlich billigt. Eine Sitzblockade, die den Fahrzeugkonvoi Schünemanns blockierte, wurde ohne dreimalige Aufforderung zum Auflösen und ohne jegliche Vorwarnung mit massiven Schlägen und Tritten geräumt. Eine Person wurde mehrere Meter über den Asphalt gezogen, anschließend wurde noch am Boden auf sie eingeschlagen. Einer auf dem Boden liegenden, bereits festgenommenen Person wurde der Kopf auf den Asphalt geschlagen, eine andere erlitt eine Gehirnerschütterung. Der AStA schließt mit der mahnenden Erinnerung: „Es war eine Konsequenz aus Erfahrungen aus dem Nationalsozialismus, dass der Zugriff der ausführenden Organe der Staatsgewalt auf den Uni-Campus zum Schutz der Unabhängigkeit der Wissenschaft verpönt war.“

Zivilklausel-Promoting an Uni Düsseldorf
 
Einer aktuellen AStA-Mitteilung kann entnommen werden, dass im Auftrag des AStA eine bezahlte Projektstelle Zivilklausel ausgeschrieben wurde mit folgenden Aufgaben:
1.         Konstruktive Mitarbeit bei der studentischen Initiative: Mitorganisieren von Treffen, Koordination der unterschiedlichen Meinungsbilder, Reflexion der bisherigen Arbeit usw.
2.         Mitplanen von Informationsmöglichkeiten zum Themenkomplex, z.B. durch eine Ringveranstaltung mit unterschiedlichen Referenten, durch Erstellen von Flyern/Plakaten, durch repräsentative Umfragen usw.
3.         Sondieren, welche Art einer Zivilklausel für die HHU geeignet wäre bzw. welche am realistischsten umgesetzt werden kann (Gespräche mit Initiative, Studierendenvertretern, Senatsmitgliedern etc.)
4.         Planen einer Studentischen Urabstimmung über die Einführung einer Zivilklausel an der HHU (Ziel: Zeitgleich zur SP-Wahl Ende SoSe 2013)
 
Das ist deswegen völlig ungewöhnlich, weil hier neben organisatorischen Aufgaben in den Ziffern 1-2 und 4 vor dem beschriebenen Hintergrund hochpolitische inhaltliche Entscheidungen in Ziff. 3 über den Text der zu fordernden Zivilklausel in die Hände einer bezahlten Kraft gelegt werden sollen, die unbedingt in ein demokratisches Gremium gehören.
Der Projekt-Mitarbeiter des AStA soll demnach mit Senatsmitgliedern sondieren, welche Zivilklausel am realistischsten umgesetzt werden kann. Na, mit Sicherheit die unverbindlichste nach dem Göttinger Muster oder gar die perfide nach den FU(OSI)-Muster. Der Kasseler Urabstimmungstext stößt vor der auch in Düsseldorf existierenden Selbstzensur gewiss nicht auf allgemeine Gegenliebe. Was wird das also für eine Zivilklausel werden?
Die Initiative für eine Zivilklausel an der Heinrich-Heine-Universität (HHU) hatte im Mai/Juni letzten Jahres eine Vortragsreihe veranstaltet, beginnend mit einen Vortrag von Peter Förster vom Arbeitskreis Zivilklausel der Uni Köln, zum Thema "Für den Frieden lernen". Aus den Ausführungen und der Diskussion resümiert die Initiative, „dass eine Zivilklausel, wie im Fall der Uni Bremen zuletzt diskutiert, klar und deutlich sein muss und nicht z.B. in eine »Friedensklausel« umformuliert werden sollte – dann nämlich öffnet sie jeder Art von militärischer Forschung Tür und Tor. Immerhin kämpft die Bundeswehr ja auch mit Waffen »für den Frieden«.“
 
Bemerkenswert ist auch, dass vier Wochen später eben jener zu Beginn dargestellte Ethnologe der Uni Tübingen in Düsseldorf über das Thema „Tübinger Erfahrungen mit der Zivilklausel: Chancen und Herausforderungen“ vortrug, also ein Mitgestalter eben jener olivgrün ausgelegten Tübinger »Friedensklausel«, vor der Peter Förster gewarnt hatte.    
Zur Frage von militärischer Forschung an der HHU kam in der Diskussion der Hinweis, dass in der Medizinischen Fakultät zum Thema Infraschall und dessen Auswirkungen unter Beteiligung der Bundeswehr geforscht wurde. Der früher für Göttingen zitierten Antwort der Bundesregierung über „Drittmittelzuwendungen des BMVg an Hochschulen“ kann entnommen werden, dass die Uni Düsseldorf im Zeitraum 2000-2004 insgesamt 0,58 Mio EURO vom Verteidiger erhalten hat. Wenn man der Statistik glauben darf, liegt die letzte Drittmittelüberweisung acht Jahre zurück. Es sieht also nicht besonders spannend aus. Aber die Statistikangaben enden vor zwei Jahren. Da kann viel passieren. Deswegen ist auch hier Aufmerksamkeit geboten und vor allem eine ordentliche Transparenzregelung.
Warum übernimmt der AStA nicht einfach die zitierte Formulierung der Kasseler Urabstimmung? Diese bringt in knapper Form sowohl eine konsequente Zivilklausel als auch eine wirksame Transparenzklausel auf den Punkt. Ein Kriterium kann doch bitte nicht darin bestehen, was am realistischsten umsetzbar ist. Eine friedenspolitische Grundsatzfrage für die Gestaltung der Verantwortung der Wissenschaft kann doch nicht Marktgesetzen unterworfen werden.    
 
Unsere gegen die andere Doppelstrategie
 
Was lernen wir aus alledem? Was ist zu tun? Genau hinschauen, was an Forschung und Lehre an der Uni läuft. Langfristig arbeitende Zivilklausel-Arbeitskreise bilden und mit diesen Urabstimmungen anpeilen. Erfahrungen aus anderen Unis abfragen und auf Umsetzbarkeit prüfen. Beharrlichkeit und Geduld für den Fall der alten Linie „Zurückweisung und Ignoranz“. Wachsamkeit und NEIN-Sagen üben im Falle der neuen Linie „Umarmung“. Soviel als möglich Studierende und MitstreiterInnen gewinnen. Gremien nutzen. In Uni-Veranstaltungen und außerhalb mit kritischen Fragen „stören“. Die strömungsübergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung mit „Schulfrei für die Bundeswehr“ und anderen Kampagnen und Friedensgruppen suchen. (PK)
 
Autor Dr.-Ing. Dietrich Schulze war von 1966-2005 im Kernforschungszentrum Karlsruhe (jetzt KIT Campus Nord) tätig, anfangs als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Hochenergiephysik-Projekten und später als Betriebsratsvorsitzender. Er ist Beiratsmitglied der NaturwissenschaftlerInnen-Initiative für Frieden und Zukunftsfähigkeit e.V. und arbeitet in der Initiative gegen Militärforschung an Universitäten. Viele Infos zur Zivilklausel-Bewegung finden sich in der Web-Dokumentation www.stattweb.de/files/DokuKITcivil.pdf
Kontakt: dietrich.schulze@gmx.de 


Online-Flyer Nr. 394  vom 20.02.2013



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