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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Lokales
10. Sitzung des Sonderausschusses "Wasserverträge" in Berlin
Rückkaufverträge: Alles soll bleiben, wie es ist
Von Ulrike Fink von Wiesenau

Die dubiosen Privatisierungsverträge aus dem Jahr 1999 werden nach einem Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben unverändert bestehen bleiben. Das haben die Senatsparteien in der 10. Sitzung des "Sonderausschuss Wasserverträge" am 24. August bestätigt. Dies ist einer der Gründe, warum die Abgeordneten in einem von der NRhZ am 24.8. veröffentlichten Brief des Berliner Wassertisch aufgefordert wurden, dem Rückkauf des RWE-Anteils am 30. August ohne Aufklärung und Debatte auf keinen Fall zuzustimmen. Ulrike Fink von Wiesenau vom Sprecherteam des Berliner Wassertisch berichtet über die Sitzung des Sonderausschusses.

Wassertisch-Kundgebung vom 12. Juni 2010
Quelle: Berliner Wassertisch
 
Nun steht es fest: RWE hat seine Anteile an der privatrechtlich konstituierten RWE-VEOLIA Berlinwasser Beteiligungs GmbH (RVB) zum Kauf angeboten, das Land wird mit dem Kaufvertrag in die Beteiligungs-Gesellschaft eintreten und dann 50% der Anteile an der Gesellschaft halten; weitere 50% verbleiben bei Veolia. Es handelt sich daher eben um keinen Rückkauf in ein landeseigenes Unternehmen. Denn eine Umbenennung, Auflösung oder sonstige Veränderung der Gesellschaft ist nur mit Zustimmung des Mitgesellschafters Veolia oder nach seinem Ausscheiden möglich. Im Rückkaufvertrag werden entscheidende Vertragsbestandteile mit dem Verweis auf die zu schützenden Interessen des Konzerns Veolia zurückgehalten.
 
Auch Nachfragen der Opposition haben ergeben: Mit einem Rückkauf ändert das Land Berlin nichts an den gemeinschädigenden Teilprivatisierungsverträgen, es tritt lediglich als Rechtsnachfolger in die bestehende Vertragskonstruktion ein. Das Land wird nach einem
Teilrückkauf und dem Eintritt in die RVB-GmbH weiter ohne die betriebliche Führung verbleiben und auch in Zukunft unzureichende Gestaltungsmöglichkeiten haben, an eine Neu-Justierung der Machtverhältnisse ist nicht zu denken. Weder wird die Trinkwasser-Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts umgesetzt werden, noch wird dem Ausverkauf des Immobilien-Tafelsilbers der Berliner Wasserbetriebe Einhalt geboten werden können.
 
Die Anhörung des Juristen Andreas Musil, Professor für öffentliches Recht an der Universität Potsdam, ergab, dass Ausgaben nach Demokratiegebot grundsätzlich immer im Haushalt verankert und der Budgethoheit der Abgeordneten unterstellt sein müssen. Er bezeichnete die Teilprivatisierungskonstruktion, bei der die BWB unter das Dach einer Holding gestellt wurden, als "Umgehungskonstruktion", bewertete sie politisch als "unschön" und bestätigte somit die Rechts-Auffassung der Bürgerinitiative Berliner Wassertisch.
 
Bei der Debatte über den Rückkauf des RWE-Anteils an den BWB wurde abermals deutlich, dass die Regierungskoalition mit ihrem Rückkaufsbeschluss die vom Berliner Wassertisch und dessen Untersuchungsausschuss "Klaerwerk" geforderte und in vielfältigen Szenarien skizzierte kostengünstige Rekommunalisierung durch Rückabwicklung der rechtswidrigen Verträge nicht umsetzen will. Eine Aufarbeitung des skandalösen alten Vertragswerks soll unterbleiben, und das wundert nicht, denn eine Koalition aus SPD und CDU hatte auch die Geheimverträge der Teilprivatisierung von 1999 zu verantworten. Senator Nußbaum legt eine drastisch überteuerte, rechtswidrige Mogelpackung auf den Tisch des Hauses und bleibt den BerlinerInnen alle Antworten schuldig.
 
Nun sollen die Abgeordneten den Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durchwinken. Die Tatsache, dass demokratisch gewählte Abgeordnete einem hochkomplexen Rückkaufvertrag ohne umfassende Aufklärung und öffentliche Debatte, wie schon bei der Teilprivatisierung im Jahre 1999 geschehen, zustimmen und einen überteuerten Rückkaufpreis legitimieren sollen, stellt eine Erosion demokratischer Prinzipien dar und wird einer Politikverdrossenheit weiterer Bevölkerungskreise Vorschub leisten. (PK)


Online-Flyer Nr. 369  vom 29.08.2012



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