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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Inland
Proteste sozialer Organisationen gegen neue Klausel im Jahressteuergesetz 2013
Gemeinnützigkeit durch Verfassungsschutz entziehen?
Von Peter Kleinert

Nachdem Ende Mai das Bundeskabinett einen Entwurf für ein neues Steuergesetz ab 2013 verabschiedet hatte, wurde dieser am 28. Juni in erster Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages debattiert und soll im Herbst beschlossen werden. Durch die üblichen Medien wurde kaum bekannt, dass eine neue Klausel in der Abgabenordnung (§ 51 Abs. 3 AO) es dem Verfassungsschutz ermöglichen soll, ohne Anhörung der Betroffenen, über den Fortbestand und die Existenz einzelner gemeinnütziger Organisationen zu entscheiden. Dagegen protestieren seit Wochen mit Offenen Briefen an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages Soziale Vereine und Einrichtungen sowie Gewerkschaften.
 

Wird der Bundestag das Jahressteuergesetz 2013
im Herbst zugunsten von Innenminister und
Verfassungsschutz ändern?
Im jüngsten Offenen Brief des Sozialen Netzwerks "Bürger-gemeinschaft gegen Sozialabbau" und weiterer Organisati- onen an die Abge- ordneten wird am 30. Juli die Frage gestellt: „Was bezweckt man damit, dass der Verfassungsschutz darüber entscheiden soll, welcher Verein die Gemeinnützigkeit bekommen soll oder nicht? Die Abgabenordnung (AO) soll so geändert werden, dass allen Vereinen, die in einem Verfassungsschutzbericht im Zusammenhang mit "Extremismus" genannt werden, die Gemeinnützigkeit ohne Prüfung entzogen wird." 
 
Unbeliebte Organisationen einfach auf eine schwarze Liste
 
Es gebe bisher keine Festlegung, nach welchen Kriterien ein Verein, eine Gruppierung oder Bildungsträger als "extremistisch“ eingestuft werden könne. Durch die beabsichtigte Gesetzesänderung könnten nun aber die Innenminister der Länder „mittels Verfassungsschutzberichten unbeliebte politische Organisationen, Vereine usw. einfach auf eine schwarze Liste schreiben", obwohl "Extremismus“ kein definierter Rechtsbegriff sei. Er werde „nur in der Abgabenordnung genannt, aber in keinem einzigen Gesetzestext verwendet". „Nach den Grundsätzen unseres Rechtsstaats" reiche aber "ein Verdacht oder eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz noch nicht für eine Sanktion – hier: Aberkennung der Gemeinnützigkeit – aus".
 
Schon früher wurden V-Leute in die Arbeitskreise der linken Szene eingeschleust, auf die man sich dann mit dem "Extremismus"-Urteil stützte - wie Berichten der Berliner Zeitung (1) und der Frankfurter Rundschau (2) zu entnehmen ist. Im Falle einer Erwähnung im Verfassungsschutzbericht konnten betroffene Organisationen ihre Gemeinnützigkeit bisher durch eine Klage vor dem Finanzamt nachweisen, heißt es in dem Offenen Brief. Mit der geplanten Gesetzesänderung wäre das dann nicht mehr möglich. Wenn diese zustande kommen sollte, müsste eine Klage vor einem Verwaltungsgericht gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht in Gang gebracht werden. „Das könnte sich dann über Jahre hinziehen. Aus diesem Grund fordern wir, diesem Gesetz nicht zuzustimmen."
 
Protest von ver.di- und DGB-Jugend in Südhessen
 
Schon einige Wochen vorher, am 17. Juli, hatten sich die ver.di- und DGB-Jugend Südhessen an die südhessischen Bundestagsabgeordneten gewandt. Die neue Klausel in der Abgabenordnung würde es dem Verfassungsschutz ermöglichen, „ohne Anhörung der Betroffenen, faktisch über den Fortbestand und die Existenz einzelner gemeinnütziger Organisationen zu entscheiden (§ 51 Abs. 3 AO). Dies würde eklatant gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen." Deshalb schließe man sich „den Argumenten der GegnerInnen dieses Vorhabens an und fordern Sie zudem zu einer Stellungnahme auf." Begründung: „Das Vorhaben bewegt sich generell in einer juristischen Grauzone, da der verwendete Begriff "Extremismus" ein unbestimmter Rechtsbegriff ist. Zudem ist das dahinterstehende Modell wissenschaftlich fragwürdig und basiert auf einer unzulässigen Gleichsetzung von rechts und links. Dies eröffnet der Willkür Tür und Tor. Jüngst haben mehrere Gutachten, darunter eines vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, festgestellt, dass die vom Verfassungsschutz verwendete Bezeichnung "Extremismus" kein definierter Rechtsbegriff ist. Dementsprechend wird er in keinem einzigen Gesetzestext verwendet - mit Ausnahme der AO seit 2009. Hinzu kommt, dass die Erwähnung von Organisationen in den Verfassungsschutzberichten keinen konsistent definierten Kriterien folgt.
 
Es besteht zwar die Möglichkeit, gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht vor dem Verwaltungsgericht zu klagen - was bereits in vielen Fällen erfolgreich getan wurde. Aber solche Verfahren ziehen sich oft über Jahre und brauchen finanzielle Ressourcen, die einer Organisation durch den Entzug der Gemeinnützigkeit gerade genommen werden. Ein solcher Entzug hätte zur Folge, dass eine Organisation zum einen nicht länger von der Körperschaftssteuer befreit wäre und zum anderen, dass Spenden an diese Organisation nicht mehr steuerlich abgesetzt werden könnten. Durch eine bloße Erwähnung in einem der Verfassungsschutzberichte könnte der VS also einen gemeinnützigen Verein - umgehend und ohne weitere Anhörung der Betroffenen - in der Existenz gefährden und der Insolvenz nahe bringen. Dies kann nicht Sinn und Funktion der Regelungen zur Gemeinnützigkeit sein. Bürgerschaftliches Engagement und zivilgesellschaftliche Arbeit sind konstitutiv für unsere demokratische Gesellschaft: Die Versagung von Gemeinnützigkeit verhindert die Beteiligung an der Gestaltung unseres Gemeinwesens!"
 
Sönke Rix, "Extremismus-Experte“ der SPD-Fraktion, erklärte deshalb mit Recht: „Hier wird der Verfassungsschutzbericht, der ja nur ein informeller Bericht der Regierung ist, zu einem Entscheidungsinstrument der Finanzämter." Auch die Bundestagsvizepräsidentin und Vertreterin der Linken im NSU-Untersuchungsausschuss, Petra Pau, reagierte empört. „Spätestens das Totalversagen der Sicherheitsbehörden in der NSU-Nazi-Mordserie belegt, dass der Verfassungsschutz völlig ungeeignet ist, Gütesiegel über andere abzugeben", sagte sie. „Dennoch will die Bundesregierung regeln, dass ein Negativeintrag durch ein Amt für Verfassungsschutz automatisch zum Entzug der steuerlichen "Gemeinnützigkeit" führt."
Aus all diesen Gründen fordern die Offene Briefe unterzeichnenden Organisationen die Bundestagsabgeordneten auf, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Allein mit Datum vom 30. Juli erhielten sie Post von folgenden Organisationen:
 
Soziales Netzwerk "Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau"
Kontaktperson: Birgit Kühr
http://buergerforum.siteboard.org/
 
Gegenwind e. V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau-Cloppenburg
Kontaktperson: Andreas Pianski
http://www.ali-gegenwind.de/
 
Reiner Willms Mitglied von Die KEAs e.V.
www.die-keas.org
 
Hartz4-Plattform
Kontaktperson: Brigitte Vallenthin
http://www.hartz4-plattform.de/
 
ZeitBote Saarland "Die etwas andere Zeitung"
Kontaktperson: Michael Posse
http://z-b-saar.cwsurf.de/
 
HARTZ IV Betroffene e.V.
Kontaktperson: Jürgen Weber
http://www.hartz-4-betroffene.com/
 
SolidarAktiv e.V.
Kontaktperson: Sabine Podewin
E-Mail: SoA.Potsdam@gmx.de
 
Initiative für eine humane Welt e. V. (IHW)
Kontaktperson: Holdger Platta
E-Mail: Marggraf-Platta@web.de
 
Lehrstellen-Service Schreyer
Kontaktperson: Gunter Schreyer
www.lehrstellenservice.info
 
Das Flugblatt
Kontaktperson: Hannes Nagel
http://hannesnagel.de/
 
Internet-Magazin "Politropolis"
Kontakt: Hans-Udo Sattler
http://politropolis.de
 
TV-ORANGE Unabhängiges Internetmagazin
Kontaktperson: Wolfgang Theophil
http://www.tv-orange.de
 
Piratenpartei Landesverband Niedersachsen
Kontaktperson: Dr. Meinhart Krischke Ramaswamy
E-Mail: mail@meinhart.ramaswamy.de
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:MKR

Bislang haben 109 zivilgesellschaftliche Organisationen den offenen
Brief unterzeichnet. Die Organisationen stammen aus allen Bereichen wie
Umwelt, Bürgerrechte, Kultur und Bildung. Der hundertste Verein ist etwa
das Kulturbüro Sachsen e.V.
(PK)
 
 
(1) http://www.berliner-zeitung.de/archiv/gleich-vier-v-leute-haetten-linke-organisationen-ausgeforscht--sagt-der-fu-professor-grottian-laesst-verfassungsschutz-spitzel-auffliegen,10810590,10398742.html
 
(2) http://www.fr-online.de/politik/v-mann-des-lka-der-simon-von-der-polizei,1472596,5034678.html
 


Online-Flyer Nr. 365  vom 01.08.2012



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