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Lokales
Dritter Kölner Karls-Preis für kritische Publizistik vergeben - Teil I
Laudatio für Rolf Gössner
Von Werner Rügemer

Werte Preisverleihungs-Versammlung, werter Preisgeber Peter Kleinert von der Neuen Rheinischen Zeitung (NRhZ) und vor allem werter Preisträger Rolf Gössner! Das Verwaltungsgericht Köln hat im Februar 2011 geurteilt: Die Überwachung des Bürgers Rolf Gössner durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist grundrechtswidrig und unverhältnismäßig. Die Überwachung hatte über 38 Jahre gedauert. Sie hatte 1970 begonnen, als er in der Studentenpolitik aktiv war.
 

Rolf Gössner, Träger des Kölner Karlspreises 2012 für engagierte Literatur und Publizistik, vor dem Weissen Hollunder (alle Fotos: arbeiterfotografie.com)
 
Der Verfassungsschutz überwachte ihn, weil er Mitglied des Sozialdemokratischen Hochschulbunds SHB und dann des Sozialistischen Hochschulbunds sei, deren Mitglied er aber nicht war. Das Urteil 41 Jahre später ist ein großer juristischer Erfolg. Die Überwachung war schon drei Jahre zuvor eingestellt worden, ganz offiziell und mit dem Segen des Bundesinnenministers. Aber dieser juristische Erfolg kam nicht von selbst, etwa auf Initiative einer aufmerksamen und grundrechtsbeflissenen Behörde, deren Aufgabe die Verteidigung des Rechts und der Verfassung ist. Im Gegenteil, der widerrechtlich Überwachte musste sich dafür jahrelang selbst einsetzen. Durch seine Hartnäckigkeit wurde die Justiz schließlich zu einem Urteil gezwungen. Das Verfahren hat fünf Jahre gedauert.
 
Anfangs hatte der Überwachte zunehmend Befremdliches festgestellt: Briefe waren aufgeschnitten, Nachbarn wurden von Unbekannten über seine Besuche ausgefragt. Offiziell erfahren von der geheimdienstlichen Überwachung hat er erst 26 Jahre nach Beginn: Das Bundesamt bestätigte ihm 1996 auf seinen Antrag auf Auskunft über die zu ihm gespeicherten Daten, dass er überwacht werde und schickte ihm ein sehr lückenhaftes Personendossier. Das war eine Sammlung von Artikeln, Reden und Interviews, die in sogenannten linksextremistischen Medien wie Blätter für deutsche und internationale Politik, Geheim, junge welt und Neues Deutschland erschienen waren.
 
Der Inlandsgeheimdienst der Regierung, wie unser überwachter und in seinen verfassungsmäßigen Rechten keineswegs geschützter Preisträger den Verfassungsschutz nennt, hat seinen hochsicherheitsgeschützten Hauptsitz übrigens hier in Köln. Und an dieser Stelle begrüße ich auch die hier möglicherweise - wie bei Referaten unseres Preisträgers früher üblich - anwesenden V-Leute, Informanten, Spitzel und IMs, und meine Begrüßung ist präventiv verbunden mit dem Ausdruck großer Abscheu. Wir würden Ihnen allerdings, wenn Sie sich zu erkennen geben und mit einem gültigen Pass ausweisen können, die Möglichkeit eröffnen, Ihr Tun zu bedauern, sich öffentlich von Ihrem Arbeitgeber zu distanzieren - und wir würden Sie in die Gemeinschaft der Demokraten aufnehmen.
 

Karl Marx-Medaille für Rolf Gössner
 
Ich möchte zudem an einen Teil der Vorgeschichte des Bundesamtes erinnern: Sie beginnt im 19. Jahrhundert, als der Namensgeber unseres heute zum dritten Mal vergebenen Preises, Karl Marx, in Köln zusammen mit Freunden und Genossen, darunter einem aufgeschlossnen Bankier aus dem Hause Oppenheim, seine schließlich weltweite Wirkung mit der Herausgabe der Neuen Rheinischen Zeitung begann. Im Untertitel hieß sie übrigens „Organ der Demokratie“. Marx und seine Mit-Demokraten wurden, gerade weil sie dies waren, verfolgt. Und nirgendwo anders als in Köln ließ die preußische Monarchie, die die bürgerliche Revolution erfolgreich niederkartätscht hatte, durch ihre folgsame Kölner Justiz und Polizei den aufwendigen Kölner Kommunistenprozess gegen die Marx’schen Demokratien inszenieren. Anschuldigungen wurden erfunden, Beweise gefälscht. Das konnte man schon damals, auch ohne die heute eingesetzten technischen Hilfen.
 

Werner Rügemer, Karlspreisträger 2008, bei seiner Laudatio für Rolf Gössner
 
Ich überspringe jetzt einige historische Stationen. In Köln wurde nach dem Sieg über den Nationalsozialismus nach 1945 der Hinterhof der neugegründeten Bundesrepublik ausgebaut. Die gesamte Unternehmerlobby verlagerte schnell und zielsicher ihre Wirkungsstätte von Berlin nach Köln. Hier konzentrierten sich auch, in enger Absprache mit den Vorgenannten, die Wendehälse der neugegründeten Christenpartei unter einem gewissen Konrad Adenauer.
 
Hier am Rhein, in dieser Dunkelkammer der neuen bundesdeutschen Demokratie, fielen die Entscheidungen für die Vorderbühne im nahen Bonn, das wegen seiner kleinstädtischen Verschlafenheit gut geeignet war, als neue Hauptstadt vom angeblichen Punkt Null aus inszeniert zu werden. In Köln wurde die erste Bundesregierung unter dem raffgierigen Politchristen Konrad Adenauer zusammengeklüngelt. Von Köln aus wurde die illegale Parteienfinanzierung von den Unternehmen und Verbänden gesteuert, die wenige Jahre zuvor noch eine andere Partei finanziert hatten. Der Reichsverband der Deutschen Industrie, der 1933 von Berlin aus die Hitler-Spende für den neuen Reichskanzler organisierte, hatte sich in Bundesverband der Deutschen Industrie umbenannt, war ebenfalls nach Köln umgezogen und organisierte von hier aus 1952 zeitgemäß nun die Adenauer-Spende – sie hieß wirklich so - für den neuen Bundeskanzler. Und nirgendwo anders als in Köln wurde der neue Geheimdienst in einschlägiger Tradition beheimatet, in guter beziehungsweise unguter Nachbarschaft.


Karlspreisverleihung im Weissen Hollunder

Zurück zum Preisträger: Alle zwei Jahre hatte er sein im Kölner Amt geführtes, wachsendes Sündenregister angefordert und hatte immer wieder nur lückenhafte Angaben erhalten. Schließlich klagte er 2005 auf Sperrung aller gesammelten Daten, auf Einsichtnahme und anschließende Löschung sowie auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Dauerüberwachung.
 
Der juristische Erfolg ist nicht ganz so durchschlagend wie er auf den ersten Blick erscheinen mag. Die 2.000 Seiten seiner Akte darf der Dauerüberwachte bis heute nur zum kleinen Teil einsehen, 80 Prozent, also immerhin 1.600 Seiten, bleiben ganz oder teilweise geschwärzt oder sind aus der Akte herausgenommen - sonst sei das „Staatswohl“ gefährdet, heißt es. Prinzipiell hat das Gericht eine solche Überwachung auch nicht verurteilt, sie sei eben im konkreten Fall Gössner „unverhältnismäßig“ und rechtswidrig gewesen.
 
Die selbsternannten Staatswohltäter operieren also weiter mit den Begriffskonstruktionen „linksradikal“ und „linksextremistisch“ und stufen darunter bekanntlich viele Gruppen und Organisationen und zum Beispiel auch die Partei Die Linke oder zumindest eine irgendwie ausgewählte Gruppe ihrer Funktionäre ein – wie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Linkspartei aus dem Jahr 2010 wieder zeigte. Unnötig zu betonen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz nach dem Urteil kein Eingeständnis seiner nachhaltigen Rechtsverstösse von sich gegeben hat.
 
Auch von höchster Stelle kam kein Bedauern, keine Entschuldigung und keine Selbstkritik. Im Gegenteil. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung hat nämlich die Zulassung der Berufung beantragt. Darüber hat das zuständige Oberverwaltungsgericht in Münster noch nicht entschieden, vermutlich dauert das geheime und vielleicht sogar nervöse Hin und Her zwischen Köln, Münster und Berlin hinter den Kulissen noch an. Rolf Gössner befürchtet, wie er sagt, dass er möglicherweise bis ins hohe Rentenalter mit der juristischen Erkämpfung seiner Grundrechte befasst sein muss.


Werner Rügemer bei seiner Laudatio für Rolf Gössner
 
Wenn Sie sich in unserem Staat auskennen, dann haben Sie schon folgendes geahnt: Der Preisträger wurde nicht nur vom Geheimdienst der Bundesregierung überwacht, sondern auch von den Geheimdiensten diverser Landesregierungen, die ebenfalls ein in die tausende gehendes und zur absoluten Geheimhaltung verpflichtetes Personal beschäftigen. Diese Verfassungsschutzbehörden, wie auch sie zur Täuschung genannt werden, müssen wir übrigens ungefragt auch noch aus unseren Steuergeldern mitfinanzieren und sie tragen natürlich unverdrossen zur ständigen Überschuldung des Staates bei, den sie auch hier nicht schützen.
 
Gegen den in seinem Fall eifrigsten dieser Landes-Geheimdienste, den des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, hat Rolf Gössner einen weiteren juristischen Erfolg erstritten. Ende 2011 urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass die Überwachung durch den Verfassungsschutz NRW ebenfalls grundrechtswidrig und unverhältnismäßig war. Auch dieses Urteil musste der Vielfach-Überwachte durch seine Hartnäckigkeit selbst erstreiten. Das Verfahren dauerte hier nicht ganz so lang, sondern „nur“ dreieinhalb Jahre.
 
Der NRW-Geheimdienst, dessen Arbeitsweise übrigens auch durch bisherige rot-grüne Landesregierungen nicht geändert wurde, hatte V-Leute in Veranstaltungen „verdächtiger Gruppen und Personen“ eingeschleust, an denen Goessner teilnahm oder wo er ein Referat hielt. Die V-Leute erstellten sogenannte „Quellenberichte“. Dabei sind „linksextremistische Bestrebungen beziehungsweise Verdachtsfälle“ registriert worden. Der Geheimdienst drang hier tief in die persönliche Sphäre ein und erfasste etwa Honorarzahlungen genauso wie die Teilnahme Gössners als Prozessbeobachter im Auftrag der Internationalen Liga für Menschenrechte, deren Vizepräsident er ist. Vor dem Düsseldorfer Gericht blieben die Namen der „Verdächtigen“ und „Linksextremisten“ allesamt geheim. Ein Gericht braucht für ein rechtsstaaliches Urteil ja nicht alles zu wissen, nicht wahr?
 
Der NRW-Geheimdienst sammelte unter anderem „Erkenntnisse“ über einen vor Gericht ungenannt bleibenden Verein, in dem der Überwachte Vorstandsmitglied war. Die Unterwanderungsspezialisten aus Düsseldorf hatten irgendwie läuten hören oder sich als Begründung ausgedacht, dass dieser Verein durch eine auf der EU-Terrorliste stehende Organisation demnächst „unterwandert“ werden solle. Der Verdacht habe sich jedoch, so die Vertreterin des Geheimdienstes vor Gericht, nicht erhärtet. Das war natürlich kein Grund, die Daten zu löschen. Sie blieben gespeichert – diesmal nämlich, so die Begründung, zum Schutz des Überwachten und seines Vereins vor Unterwanderung. So fürsorglich kann ein rechtsbrechender Überwacher sein.
 
Überwachung und Datenspeicherung waren, so das Düsseldorfer Gericht, auch deshalb rechtswidrig, weil die Überwacher sich nicht schlüssig waren, ob der Überwachte nur „undolos“ – also unverdächtig - oder doch „dolos“, also „verdächtig“ oder selbst „Extremist“ und „Verfassungsfeind“ sei. Er wurde deshalb rechtlich unklar und diffus als „belastete“ Person geführt und weiter überwacht. Deshalb konnten seine Daten unter anderem bei Sicherheitsüberprüfungen unrechtmäßig verwendet werden.
 
Dieses Düsseldorfer Urteil ist im Unterschied zum Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts rechtskräftig. Die Daten sind angeblich gelöscht worden, was allerdings noch einer Überprüfung bedarf. Freilich hinterlässt es ebenfalls den giftigen Nachgeschmack, dass Personen und Gruppierungen, die der Geheimdienst als „linksextremistisch“ oder als „Verfassungsfeind“ einsortiert, weiter überwacht werden dürfen. Rolf Gössner sagt deshalb aus prinzipiellen Erwägungen: „Der Verfassungsschutz muss abgeschafft werden. Er ist eine Gefahr für die Demokratie.“
 
Für diese Forderung gibt es weitere, gewichtige Gründe. Der Vielfach-Überwachte hat sie über seinen Fall hinaus in zahlreichen Veröffentlichungen kenntnisreich und fundiert und in der Sache unbestritten dargelegt. Damit komme ich darauf, warum er den Karls-Preis für kritische Publizistik erhält. Er hat sich mit dem deutschen Inlandsgeheimdienst nicht nur, wie man heute sagt, aus „eigener Betroffenheit“ beschäftigt. Er war als Verteidiger, Nebenklage-Vertreter, Prozessbeobachter und Berater in einschlägigen Verfahren tätig. Auch daraus hat er Erfahrungen weit über seinen Fall hinaus gesammelt und seine Erkenntnisse veröffentlicht.
 
Er hat seit Jahrzehnten vor dem verfassungswidrigen Treiben der sogenannten Verfassungsschützer gewarnt. Früh hat er kritisiert, dass der Verfassungsschutz durch Altnazis aufgebaut wurde. Wie übrigens ebenso der Auslandsgeheimdienst BND und das Bundeskriminalamt BKA. 2003 erschien Gössners grundlegendes Buch „Geheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes – Kriminelle im Dienst des Staates“. Darin belegte er, wie der Verfassungsschutz NPD-Mitglieder und NPD-Funktionäre bezahlt und als Informanten an der Leine führt. Und dass so manche dieser rechtslastigen Verfassungsschützer kriminell wurden beziehungsweise in Ausführung ihrer Aufgabe kriminell werden müssen. So sind sie etwa durch ihre Funktion als Spitzel gezwungen, zum Beispiel bei Demonstrationen Steine zu werfen, um sich im ausgeforschten Milieu als weiter glaubwürdig zu erweisen. Allerdings werfen sie die Steine offenbar keineswegs immer nur deshalb, weil sie dazu gezwungen sind. Diese Praxis führt logischerweise zu folgender irrsinniger Konsequenz: Der Verfassungsschutz braucht Straftaten zum „Eigenschutz“, also zum Schutz seiner V-Leute und also letztlich zum Schutz der Demokratie!?
 
Diese Symbiose, wie Gössner sagt, also diese innige Lebenspartnerschaft von Verfassungsschützern und Verfassungsfeinden, die sich gemeinsam gegen alles richtet, was Links ist oder dafür gehalten wird, hat nicht nur die genannten, sondern viele weitere demokratieschädliche Folgen. Eine davon ist bekanntlich, dass das NPD-Verbot vor dem Bundes-Verfassungsgericht scheiterte: Das Gericht konnte nicht erkennen, ob in den Leitungsfunktionen der NPD die NPD sitzt oder der Verfassungsschutz! Und ob der Verfassungsschutz das Programm der NPD schreibt oder ob die NPD die Richtlinien des Verfassungsschutzes schreibt. So war es beispielsweise möglich, dass die NPD in Nordrhein-Westfalen offenbar auf- und ausgebaut werden konnte, weil Vorstandsmitglieder vom bereits genannten Geheimdienst dieses Bundeslandes mit erheblichen Steuergeldern alimentiert wurden.
 
Der Verfassungsschutz, so dokumentiert Rolf Gössner unwidersprochen, versorgt V-Leute mit gefälschten Pässen und gibt Geld für Waffenkäufe. Auch ist es ganz selbstverständlich, dass ein V-Mann mit einem einschlägigen Verlag zur Verbreitung rechter Gesinnung beiträgt. Werbung für Verfassungsfeinde gehört also offenbar zur Aufgabe der Verfassungsschützer. Die geheimen Strukturen reichen auch in die Justiz und in gerichtliche Verfahren hinein. „Verfahren gegen V-Leute oder Verfahren, in denen V-Leute eine Rolle spielen, etwa als Zeugen, werden tendenziell zu Geheimverfahren“, schreibt Gössner. Der Geheimdienst steht über dem Gesetz, er schirmt seine V-Leute ab und schützt sie vor polizeilichen Ermittlungen. Gefährdete V-Leute kommen in Schutzprogramme, was wirklich gefährdeten Linken noch nie angeboten wurde.
 
Diese unheilige, von allen bisher regierenden Parteien der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen geheiligte Symbiose von Verfassungsschützern und Verfassungsfeinden hat sich bekanntlich auch auf besonders grausame Weise gezeigt: Über ein Jahrzehnt lang wurde die – auch mit NPD-Funktionären verbundene – Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund, NSU, nicht erkannt und konnte sich mit gefälschten Pässen frei in der Bundesrepublik bewegen und Menschen ausländischer Herkunft ermorden – während in derselben Zeit alles, was links war oder so bezeichnet wurde, minutiös überwacht, ausgespäht, gespeichert und öffentlich als Feind der Demokratie denunziert wurde.
 
Der diesjährige Karls-Preisträger brauchte für die Neuauflage seines Buches von 2003 über die Geheimen Informanten keine wesentlichen neuen Erkenntnisse einzufügen, er hat es lediglich aktualisiert. Auch in vielen weiteren Veröffentlichen präsentierte und präsentiert er seine Erkenntnisse, etwa in dem von ihm mitherausgegebenen, regelmässig erscheinendem Grundrechte-Report, dessen diesjährige Ausgabe in der nächsten Woche von der ehemaligen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Dieser alternative Verfassungsschutz-Bericht konzentriert sich diesmal auf Grundrechtsverletzungen im Internet.
 
Rolf Goessner publiziert seine kritischen Analysen auch in Sammelbänden, Reden und zum Beispiel in der von ihm mitherausgegebenen Zeitschrift Ossietzkyund in anderen vom Verfassungsschutz erfassten „Organen der Demokratie“. Ebenso bringt er als Mitglied der Jury seine Kenntnisse ein, um die jährlichen Big Brother Awards auszuwählen. Zu den diesjährigen Negativ-Preisträgern, die sich allesamt ihrer Auszeichnung entzogen, gehört Bundesinnenminister Friedrich, der sich der Laudatio von Rolf Gössner erfreuen durfte. Weitere Preisträger sind etwa der christlich-sächsische Innenminister Ulbig, der anlässlich einer Anti-Nazi-Demonstration in Dresden über eine Million Datensätze bei 55.000 Telefoninhabern erheben liess. Ein weiterer Big Brother Award ging an das Unternehmen Bofrost für die rechtswidrige Ausforschung des Betriebsrats-Computers.
 
Ich lernte Rolf Gössner vor drei Jahren persönlich kennen. Wir hatten ihn zur Konferenz „Arbeits-Unrecht“ eingeladen. Er referierte über die Überwachung der Beschäftigten in den Betrieben. Dies ist eine wesentliche Entwicklung, dass nämlich schon längst nicht mehr nur der Staat, sondern auch Unternehmensleitungen ihre Beschäftigten, Gewerkschaftsmitglieder und die Betriebsräte mit geheimdienstähnlichen Methoden systematisch und rechtswidrig ausspähen. Das genannte Unternehmen Bofrost ist kein Einzelfall – die Überwachung zum Beispiel bei Deutsche Bahn, Telekom, Daimler, Lidl, Burger King und jetzt Maredo wurden aufgedeckt und zum Skandal – andere noch nicht. Da stehen noch eine kräftige Aufklärungsarbeit und die Organisierung von Widerstand an.
 
Der Preisträger hat auch die bundesdeutsche Rechts-Tradition ausgeleuchtet, etwa in seinem Buch "Die vergessenen Justizopfer des Kalten Krieges. Verdrängung im Westen – Abrechnung mit dem Osten?" In dem Buch "Menschenrechte in Zeiten des Terrors. Kollateralschäden an der „Heimatfront“"prangert erden Zusammenhang an, der zwischen der ebenso rechtslastigen Bekämpfung des halluzinierten Terrorismus und dem Abbau von Menschenrechten besteht. Und dies nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten sich selbst so nennenden westlichen Wertegemeinschaft.
 
Immer wieder weist der diesjährige Karls-Preisträger, im Unterschied zu anderen Kritikern des Verfassungsschutzes und der Polizei, darauf hin, was hier letztlich geschützt wird: Nämlich eine bestimmte Sozial- und Wirtschaftsordnung. Eine Ordnung bzw. Unordnung, die die Selbstbereicherung vor allem der alten und neuen wirtschaftlich und finanziell Mächtigen ebenso ermöglicht wie die damit ursächlich verbundene Verarmung und Entrechtung der abhängig Beschäftigten beziehungsweise Noch-Beschäftigten und der Arbeitslosen und vieler weiterer Betroffener.
 
Im Unterschied zu den heimlich und rechtswidrig zustande kommenden und herbeifantasierten „Erkenntnissen“ der Inlandsgeheimdienste hat der Preisträger seine Erkenntnisse auf rechtlich einwandfreien Wegen erlangt und sie mit Fakten erhärtet. Keine seiner veröffentlichten Erkenntnisse konnten widerlegt werden. Überhaupt, so finde ich, ist es eine Beleidigung für die menschliche Erkenntnisfähigkeit, wenn geheimdienstliche Produkte als „Erkenntnisse“ bezeichnet werden. Diese widerlichen Produkte zerstören zudem die Demokratie, während die Erkenntnisse unseres Preisträgers die Demokratie befördern.
 
Die Demokratie wird den Demokraten bekanntlich nicht geschenkt. Wir klären auf durch kritische Publizistik, wir bauen eine vernetzte Gegenöffentlichkeit auf. Wir müssen aber die Demokratie auch erzwingen, wie der heutige Preisträger es mit den Urteilen der Kölner und Düsseldorfer Gerichte erreicht hat. Ich erinnere an den frühbürgerlichen Dichter Johann Wolfgang von Goethe, der durchaus in der Lage war, zu wichtigen Erkenntnissen zu kommen, die auch heute noch gültig sind. Er schrieb in seinen Maximen und Reflexionen: „Wer das Recht auf seiner Seite hat, muss derb auftreten. Ein höflich Recht will gar nichts heissen.“
 
Werter Rolf Goessner, mit Dank und Anerkennung für das hartnäckig und kundig Geleistete und Durchgestandene: Du hast dich um unsere gefährdete Demokratie verdient gemacht. Herzlichen Glückwunsch zum Kölner Karls-Preis! (PK)
 
 
Jüngste Veröffentlichung von Werner Rügemer: "Ratingagenturen. Einblicke in die Kapitalmacht der Gegenwart" 190 S., transcript, april 2012.
Inhalt: Globalisierung des US-Ratingsystems. Die Eigentümer. Kriterien, Arbeitsweise. Finanzmathematik und Amnesie. Ratingfreie Räume. Unbeauftragte, suggestive, feindliche, inszenierte Ratings. Regulatory Capture-Komplizenschaft der Finanzaufsicht. Debt Factory Working. Reformversuche in USA, EU, China. Strukturen der Kapitalmacht der Gegenwart. Alternative: Die große Entschuldung


Online-Flyer Nr. 355  vom 23.05.2012



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