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Inland
BigBrotherAward 2012 auch für CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich
Weitere Entgrenzung exekutiver Staatsgewalt
Von Dr. Rolf Gössner

Der BigBrotherAward 2012 in der Kategorie „Politik“ geht an Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU). Der Innenminister erhält den Preis 1. für die Einrichtung eines Cyber-Abwehrzentrums ohne Legitimation durch den Bundestag, 2. für die Einrichtung eines Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus (GAR), ebenfalls am Parlament vorbei, 3. für den Plan, alsbald eine gemeinsame zentrale Verbunddatei gewaltbezogener Rechtsextremismus zu errichten. Mit der geplanten Verbunddatei und den neuen Abwehrzentren werden Polizei, Geheimdienste und teilweise das Militär auf problematische Weise verzahnt – unter Missachtung des Verfassungsgebots einer strikten Trennung dieser Sicherheitsbehörden. Was will Innenminister Dr. Friedrich mit diesen drei Projekten bezwecken und wo liegen die Probleme?
 

Verfassungsgemäße Trennung von
Polizei, Geheimdiensten und Militär
interessiert Innenminister Friedrich
offenbar nicht
NRhZ-Archiv
1. Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ)

ist eine Kooperationseinrichtung deutscher Sicherheitsbehörden auf Bundesebene zur Abwehr elektronischer (Hacker-)Angriffe auf kritische IT-Infrastrukturen der Bundesrepublik und ihrer Wirtschaft. Das vernünftig klingende Ziel: Prävention, Information und Frühwarnung vor so genannten Cyber-Angriffen. Das Abwehrzentrum wurde im Februar 2011 ohne Beteiligung des Bundestages gegründet und am 16. Juni 2011 von Bundesinnenminister Dr. Friedrich offiziell eröffnet. Es ist beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) angesiedelt und hat seinen Sitz im Bonner Stadtteil Mehlem.
 
In dieser Cyber-Wacht am Rhein kooperieren unter anderem das BSI, das Bundeskriminalamt (BKA), der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie die Bundespolizei, das Zollkriminalamt und nicht zuletzt die Bundeswehr. Im Kampf gegen das Böse und Subversive müssen alle staatlichen Kräfte gebündelt werden – das ist die gängige Begründung der Bundesregierung für solch problematische Ämterverquickung. Operative Abwehr von Cyber-Attacken also auf „Teufel komm raus“ und ohne Rücksicht auf verfassungs- und datenschutzrechtliche Machtbegrenzungen.
 
2. Das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR)
 
ist eine Reaktion auf die bekannt gewordene Neonazi-Mordserie und auf das skandalöse Versagen der Sicherheitsbehörden. Im GAR arbeiten - dem Vorbild des Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrums zur Bekämpfung des „islamistischen Terrorismus“ in Berlin-Treptow folgend - die Bundes- und Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, BND und Militärischer Abschirmdienst MAD sowie die Bundesanwaltschaft und Europol zusammen – insgesamt 40 Behörden mit bis zu 140 Behördenvertretern, davon jeweils mindestens 50 Kräfte vom BKA und Verfassungsschutz.
 
Das GAR soll die Kooperation und Koordination der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus und -terrorismus verbessern sowie den Informationsaustausch zwischen den polizeilichen und nachrichtendienstlichen Sicherheitsstellen aus Bund und Ländern bündeln. Die so gewonnenen und zusammengeführten Informationen sollen „schnell und ausgerichtet auf die Umsetzung von operativen Maßnahmen“ aufbereitet werden (BMI 6.02.12) – das bedeutet, dass dann auf dieser Grundlage gegen Verdächtige mit geheimdienstlichen oder polizeilich repressiven Maßnahmen vorgegangen werden kann. Damit soll ein „permanenter
Fahndungs- und Verfolgungsdruck auf die rechtsextreme Szene“ ausgeübt werden, so BKA-Chef Jörg Ziercke laut taz vom 17./18.12.2011.
 
3. Die gemeinsame Verbunddatei gewaltbezogener Rechtsextremismus
 
von Polizei und Verfassungsschutz soll demnächst eingerichtet werden – parallel zu der bereits seit 2007 bestehenden gemeinsamen Antiterror-Verbunddatei „islamistischer Terrorismus“, gegen die eine Verfassungsbeschwerde läuft und für die bereits 2006 die
Innenministerkonferenz einen präventiv verliehenen BigBrotherAward erhalten hat. Die neue Verbunddatei soll von allen bundesdeutschen Polizeien und Geheimdiensten des Bundes - mit Ausnahme des BND - und der Länder bestückt und genutzt werden.
 
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat die geplante Verbunddatei gegen den Vorwurf verteidigt, es handele sich um eine Gesinnungsdatei - schließlich würden dort lediglich Rechtsextremisten eingetragen, die einen klaren Gewaltbezug aufweisen. In der Datei werden allerdings nicht etwa nur rechtskräftig verurteilte Gewalttäter gespeichert, sondern auch mutmaßlich Rechtsextreme, die lediglich aufgrund geheimdienstlicher Vorfelderkenntnisse als gewalttätig oder gewaltbereit eingestuft werden. Es handelt sich also im Kern um eine Präventivdatei mit
Daten von Verdächtigen. Erfasst werden sollen dabei auch Kontaktpersonen, die (nicht nur flüchtige) Kontakte zu gewaltbereiten Neonazis halten. Insgesamt sollen etwa 10.000 Datenprofile zusammengeführt und in die Verbunddatei eingestellt werden.
 
Staatsgewaltige Entgrenzung
 
Mit all diesen neuen Instrumenten erfährt die exekutive Staatsgewalt eine weitere problematische Entgrenzung. Polizeiliche und geheimdienstliche Kompetenzen werden zentralisiert und zusammen geführt. Beim Cyber-Abwehrzentrum kommt sogar noch die unmittelbare Kooperation von Sicherheitsbehörden und Militär hinzu und damit die Verwischung der Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit.
 
Was aber ist so problematisch an dieser verstärkten Ämterverquickung und an gemeinsamen Datenpools von Polizei und Geheimdiensten? Eine solche Zusammenführung bedeutet – trotz anders lautender Beteuerungen, trotz eingebauter Hürden - die Aufhebung der verfassungsgemäßen Trennung von Polizei und Geheimdiensten. Immerhin handelt es sich dabei um eine historisch bedeutsame Konsequenz aus den bitteren Erfahrungen mit
Reichssicherheitshauptamt und Gestapo der Nazizeit, die sowohl geheimdienstlich als auch exekutiv-vollziehend tätig waren. Mit der strikten Trennung sollten ursprünglich in Westdeutschland eine unkontrollierbare und damit undemokratische Machtkonzentration der Sicherheitsapparate sowie eine neue politische Geheimpolizei verhindert werden. Mit den
neuen Abwehrzentren und der Verbunddatei entsteht die Gefahr, dass Geheimdienste tendenziell zum verlängerten nachrichtendienstlichen Arm der Polizei mutieren und diese zum verlängerten Exekutiv-Arm der Geheimdienste.
 
Aufrüstungs- und Überwachungsreflexe
 
Gerade im Fall der Neonazi-Mordserie und der offensichtlichen Nichtermittlung ihres rassistischen Hintergrunds durch die Sicherheitsbehörden kann man - nach allem, was man weiß - nicht etwa von Unfähigkeit, Pannen oder Konfusion des polizeilichen Staats- und
geheimdienstlichen Verfassungsschutzes sprechen, vielmehr in hohem Maße von ideologischen Scheuklappen der Sicherheitsorgane, von Ignoranz und systematischer Verharmlosung des neonazistischen Spektrums – begünstigt auch durch eine jahrzehntelang einseitig ausgerichtete Politik der „Inneren Sicherheit“ auf den so genannten Linksextremismus und Islamismus. Jedenfalls wurde im Fall der Nazi-Mordserie der rassistische Hintergrund nie ernsthaft ausgeleuchtet.
 
Es ist wirklich absurd, wie selbst dieses ideologisch bedingte Versagen der Staats- und Verfassungsschutzbehörden von Sicherheitspolitikern wie Innenminister Dr. Friedrich, der bislang nicht als Hardliner aufgefallen ist, reflexartig und populistisch dazu genutzt wird, weitere sicherheitsstaatliche Nachrüstungsmaßnahmen für die Versagerbehörden durchzusetzen - und damit auch noch demokratie-unverträgliche Strukturen auszubauen, die aufgrund der Erfahrungen mit der Nazizeit hierzulande gerade verhindert werden sollten.
 
Bundesinnenminister Dr. Friedrich suggeriert mit seinen negativpreiswürdigen Projekten, dass die skandalöse Nichtermittlung der Mordserie und ihres rassistischen Hintergrundes an fehlenden Befugnissen gelegen habe, die man den Sicherheitsorganen jetzt endlich zugestehen müsse. Doch Befugnisse, Ermittlungs- und Kooperationsmöglichkeiten gab es bislang schon mehr als genug – nach jahrelanger Aufrüstung im Zuge staatlicher „Antiterrorbekämpfung“ und wie zum Beispiel im Rahmen der „Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer/-terroristischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewaltakte“ (IGR). Ja, solche ressortübergreifenden Kooperationsprojekte gibt es bereits seit Beginn der 90er Jahre - und wir fragen uns, was diese eigentlich die ganze Zeit mit welchen Resultaten getrieben haben.
 
Der tödlichen Bedrohung durch Neonazis kann auch mit weiterer technischer
Aufrüstung und institutioneller Verquickung kaum wirksam begegnet werden, schon gar nicht, solange die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder ihre ideologischen Scheuklappen nicht ablegen, das neonazistische Spektrum verharmlosen und den rassistischen Hintergrund von schweren Straftaten nicht zur Kenntnis nehmen wollen; solange der Verfassungsschutz bundesweit mit seinem dubiosen und kriminellen V-Leute-System heillos in Neonazi-Szenen verstrickt ist, sie mitfinanziert und Erkenntnisse über mögliche Verbrechen für sich behält; und solange die Tatsache ignoriert wird, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit weit in die Mitte der Gesellschaft reichen und eben auch weit hinein in staatliche Institutionen wie Polizei und Verfassungsschutz.
 
Nicht alternativlos: Mehr Demokratie, mehr Offenheit, mehr Humanität
 
Mit den Gemeinsamen Abwehrzentren der Polizei, Geheimdienste und des
Militärs wächst weiter zusammen, was nicht zusammen gehört, wird eine wichtige demokratische Lehre aus der deutschen Geschichte weitgehend entsorgt, werden rechtsstaatliche Begrenzungen letztlich einer grenzenlosen Prävention geopfert - mit der Folge einer fatalen Machtkonzentration der Sicherheitsbehörden, die sich immer schwerer demokratisch kontrollieren lassen.

Herzlichen Glückwunsch zu diesem wohlverdienten BigBrotherAward, Herr
Bundesinnenminister, und lassen Sie sich abschließend sagen: Ihre gefährliche Symbolpolitik ist keineswegs alternativlos. Es war der norwegische Ministerpräsident Jens Stoltenberg, der in seiner bemerkenswerten Trauerrede für die Opfer des Massakers in Oslo und Utoya 2011 die weitsichtige Antwort auf die entsetzlichen Taten fand: „Wir sind
erschüttert von dem, was uns getroffen hat. Aber wir geben nie unsere Werte auf. Unsere Antwort ist mehr Demokratie, mehr Offenheit und mehr Humanität." (PK)

Quelle: www.bigbrotherawards.de

Kölner Karls-Preis für den Autor
 
Dr. Rolf Gössner, der schon Anfang 2011 vom Verwaltungsgericht Köln in einem sensationellen Urteil bescheinigt bekam, dass seine vier Jahrzehnte lange Überwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) unverhältnismäßig und grundrechtswidrig war, hat Ende 2011 nach einem dreieinhalbjährigen Prozess beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erreicht, dass auch seine Überwachung durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz (VS NRW) sowie die Speicherung seiner personenbezogenen Daten für rechtswidrig erklärt wurden.(1) Diese sensationellen Erfolge, aber auch sein Engagement als Rechtsanwalt, Autor und Publizist, als parlamentarischer Berater und Bürgerrechtsaktivist, z.B. in der Internationalen Liga für Menschenrechte, haben uns dazu gebracht, dass wir ihm am 15. Mai ab 19 Uhr den dritten Kölner Karls-Preis öffentlich in der Gaststätte "Weißer Holunder" in der Gladbacher Straße verleihen werden. Unsere LeserInnen - vor allem natürlich die aus Köln - sind herzlich eingeladen. – Die Redaktion
 
(1) siehe NRhZ 339 vom 01.02.2012 "Per Datenschutz „Verfassungsschutz“ besiegt" www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17442


Online-Flyer Nr. 350  vom 18.04.2012



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