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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Lokales
Offener Brief an die Mitglieder des Rates der Stadt Köln und ihren OB Roters
Finanzierung von Mülheim 2020 akut gefährdet
Von Rainer Kippe

Betrifft: Festlegung „Gebiet der Sozialen Stadt Köln Mülheim“,  Beschlussvorlage 2889 aus 2011 vorgesehen für den Stadtentwicklungsausschuss am 15.09. und die Ratssitzung am 24.11. Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Köln und seinen Ausschüssen zur Beschlussfassung die Festlegung „Gebiet der Sozialen Stadt Köln Mülheim“ vor. Sie behauptet, dies sei erforderlich für „Inanspruchnahme von Bundesmitteln.“ Damit soll der Eindruck erweckt werden, es handele sich bei diesem Beschluss lediglich um eine kleinere Formalität, da inhaltlich ja schon alles mit der Zustimmung zu Mülheim 2020 im Jahre 2009 erledigt sei. Diese Ansicht ist falsch.
 

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Tatsächlich hat die Verwaltung es bisher unterlassen, die zwingend erforderliche förmliche Festlegung nach §171 e durchzuführen. Dazu gehören aber auch, wie man dem 171e unschwer entnehmen kann, ausdrücklich das gesamte förmliche Festlegungsverfahren, welches in den § 137 und 139 BauGB festgelegt ist. Diese Vorschriften für ein Sanierungsverfahren sind hier zwingend anzuwenden.
 
Das bedeutet, dass vor Beschluss des Rates eine Bürgerbeteiligung und eine Beteiligung der Träger öffentlichen Interessen durchgeführt werden muss, wie wir sie alle aus den zahlreichen Sanierungsbeschlüssen und Sanierungsverfahren kennen. Die Verwaltung behauptet unter Ziffer 4 der Vorlage (S.3), die erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung habe schon stattgefunden. Dafür beruft sich die Verwaltung auf die Veranstaltungen, die sie zum Handlungskonzept Mülheim 2020 durchgeführt hat. Wie Sie aber sicherlich erinnern werden, haben Sie zu Mülheim 2020 am 5.5.09 einen eigenen Ratsbeschluss verabschiedet.
 
Das beschlossene Programm wurde den Bürgern allerdings erst im Februar 2010 vom Oberbürgermeister vorgestellt. Diese Vorstellung erfüllte aber genauso wie die erwähnten „Auftaktveranstaltungen“ oder „Zwischenrepräsentationen“ keineswegs die gesetzlich festgelegten Bedingungen einer Bürgeranhörung nach Baugesetzbuch, wie wir sie alle aus den Sanierungsverfahren kennen. Die von der Verwaltung aufgezählten Veranstaltungen können sich bestenfalls auf diesen Ratsbeschluss beziehen. Hier aber geht es um die förmliche Festlegung eines Gebietes nach Sanierungsrecht, welches, da es weitergehende rechtliche Konsequenzen als ein bloßes Handlungskonzept hat, eine eigene Bürgerbeteiligung verlangt.
 
Sicherlich wird es zwischen dem Handlungskonzept Mülheim 2020 und der inhaltlichen Festlegung des förmlich beschlossenen Gebietes Soziale Stadt inhaltliche Überschneidungen geben. Doch diese reichen nicht hin, um den Bürgern ihr gesetzlich garantiertes Beteiligungsrecht zu entziehen.
 
Uns als Mülheimer Bürgern ist diese Anhörung auch deswegen wichtig, weil im
Baugesetzbuch unter dem § 164 b II Ziffer 2 auch die Nutzung leerstehender Eisenbahnflächen, wie beim Güterbahnhof Mülheim geregelt ist. Das Baugesetzbuch fordert in § 164 b II Ziffer 2: „2. die Wiedernutzung von Flächen, insbesondere der in Innenstädten brachliegenden Industrie-, Konversions- oder Eisenbahnflächen, zur Errichtung von Wohn- und Arbeitsstätten, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen unter Berücksichtigung ihrer funktional sinnvollen Zuordnung (Nutzungsmischung) sowie von umweltschonenden, kosten- und flächensparenden Bauweisen“.
 
Der Behebung dieses städtebaulichen Missstandes ist die Verwaltung bisher konsequent aus dem Wege gegangen bis hin zu der Behauptung, der Güterbahnhof gehöre „nicht mehr zum Programmgebiet“ (Herr Scherer vom Stadtplanungsamt). Da wir unterstellen, dass das Baugesetzbuch der Fachverwaltung wenigstens in den Grundzügen bekannt ist, lässt sich schwerlich daran glauben, dass es sich bei der fehlenden förmlichen Festlegung nach §171 e BauGB um ein bloßes Versehen handelt. Jedenfalls geht es hier nicht um Bundesmittel, sondern vielmehr dürfte die Kölner Stadtverwaltung von höherer Stelle darauf hingewiesen worden sein, dass die Bundesmittel nicht fließen können, da die allereinfachsten formalen Voraussetzungen nicht erfüllt worden sind.
 
Da ohne die Bundesmittel aber auch die EU- und Landesmittel nicht zur Verfügung gestellt werden und selbst die städtischen Mittel nach Beschluss an die Fördermittel gebunden sind, ist die gesamte bisherige Finanzierung von Mülheim 2020 akut gefährdet. Wenn das Programm noch zu retten sein soll, dann nur, indem die Verwaltung sich endlich an Recht und Gesetz hält und Ihnen nicht einen Beschluss vorlegt, der schon wieder die Rechtswidrigkeit offen auf der Stirn trägt. Es wäre für alle Beteiligten mehr als peinlich, wenn Sie den Oberbürgermeister in die Lage brächten, einen offenkundig rechtswidrigen Beschluss beanstanden zu müssen.
 
Wir fordern Sie deshalb auf, ein förmliches Verfahren nach 171 e, 137 und 139 BauGB zu beschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Kippe, SSM
Diplomsozialarbeiter
als stellvertretendes Mitglied
im Veedelsbeirat
 
Verteiler:
Stadtverordnete
OB als Vorsitzender des Rates
Presse
Kommunalaufsicht (RP)
Städtebauministerium NRW
Bund ( als Fördergeber)
EU (als Fördergeber)


Online-Flyer Nr. 317  vom 31.08.2011



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