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Aktueller Online-Flyer vom 19. April 2024  

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Arbeit und Soziales
Tarifautonomie am Scheideweg
Kapitalismus brutal
Von Franz Kersjes

Die Tarifautonomie ist ein Verfassungsrecht. „Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz ist ein Freiheitsrecht, das den Schutz der Koalitionen auf alle Verhaltensweisen erstreckt, die koalitionsspezifisch sind. Vor allem die Materien des Arbeitsentgelts und der anderen materiellen Arbeitsbedingungen wie Arbeits- und Urlaubszeiten werden zum großen Teil den Tarifparteien überlassen, die die erforderlichen Regelungen der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen autonom durch Vereinbarungen treffen." (Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1991)
 
Tarifverträge sind Ausdruck kollektiver Selbstbestimmung und damit ein wesentliches Element der sozialstaatlichen Demokratie. Die Tarifautonomie ist darauf angelegt, die Unterlegenheit der einzelnen Arbeitneh-mer/innen beim Ab- schluss von Arbeits-verträgen durch kollektives Handeln auszugleichen. „Tarifverhandlungen ohne Streikrecht sind nicht mehr als kollektives Betteln" (Bundesarbeits-gericht). Tarifverträge sind auch Friedensverträge besser: Waffenstillstands-abkommen. Die Vorteile für Unternehmer und ihre Betriebe sind: Sicherung des Arbeitsfriedens und bessere Planbarkeit und Berechenbarkeit ökono-mischer Prozesse. Und die Vorteile für Arbeitnehmer/innen: Tarifverträge enthalten Mindestnormen für die Beschäftigten einer Branche oder eines Betriebes. Ihre Schutzfunktion soll die Ausbeutung Beschäftigter verhindern und die Macht der Unternehmer einschränken.
 
Tarifnormen sind unabdingbar
 
Die tariflichen Verpflichtungen der Unternehmer orientieren sich keineswegs an den Möglichkeiten der großen Betriebe. Sie liegen deutlich darunter. In vielen Branchen entscheidet die große Mehrzahl der Klein- und Mittelbetriebe im Unternehmerverband über die Annahme der Ergebnisse von Tarifverhandlungen. Es bleibt vor allem in Großbetrieben und Konzernen viel Spielraum für zusätzliche betriebliche Sozialleistungen. Aber übertarifliche Leistungen sind inzwischen in fast allen Betrieben beseitigt worden. Gerade deshalb sind Tarifverträge für die Beschäftigten von entscheidender Bedeutung.
 
Nach dem geltenden Tarifvertragsgesetz sind tarifliche Normen unabdingbar, das heißt, niemand kann rechtswirksam auf sie verzichten, sofern eine Tarifbindung besteht. Die Mitglieder der vertragsschließenden Parteien (Gewerkschaftsmitglieder; Mitglieder des Unternehmerverbandes; einzelne Unternehmer, die Firmentarifverträge abgeschlossen haben) sind zur Einhaltung der vereinbarten Tarifbestimmungen verpflichtet!
 

Angela Merkel – setzt sich auf dem DGB-
Bundeskongress 2010 laut Kanzleramt "für eine
starke Tarifautonomie" ein.
Viele Firmen haben bereits in den vergangenen Jahren den zuständigen Unternehmerverband verlassen und versucht, sich so von der Tarifbindung zu befreien. Die Unter- nehmerverbände sind unter Druck geraten und bieten ihren Mitgliedsbetrieben einen Wechsel in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung an. Seit über einem Jahrzehnt steigt die Tarifflucht in vielen Branchen. Aufgrund der mangelnden Kampfbereitschaft der Belegschaften gelang es den Gewerkschaften in den meisten Fällen jedoch nicht, wenigstens Firmentarifverträge abzuschließen.
 
Die Regelungen in einem gekündigten Tarifvertrag gelten so lange, bis sie durch einen neuen Tarifvertrag oder andere, meist einzelvertragliche Vereinbarungen abgelöst werden. Zur neoliberalen Politik gehört das Ziel, Tarifverträge durch betriebliche Regelungen zu ersetzen. Damit verlieren Arbeitnehmer/innen und ihre Gewerkschaften den notwendigen Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Sie werden machtlos.
 
Inzwischen fallen in Westdeutschland nur 39 Prozent aller Betriebe unter eine Tarifbindung, im Osten sind es nur noch 23 Prozent. Die Laufzeiten der Tarifverträge werden immer länger. Bei den im Jahr 2010 geschlossenen Verträgen liegen sie bei durchschnittlich 20 Monaten. Und zahlreiche Tarifverträge enthalten Öffnungsklauseln, die es erlauben, geltende Tarifnormen durch einzelvertragliche oder betriebliche Regelungen zu unterschreiten. In zahlreichen Tarifbereichen besteht bereits seit Jahren ein tarifloser Zustand.
 
Von 1991 bis 2008 ist die Zahl der Allgemeinverbindlichen Tarifverträge von 622 auf 463 gesunken. Nur noch rund 1,5 Prozent aller Tarifverträge sind allgemeinverbindlich. Anfang der 1990er Jahre waren es noch 5,4 Prozent. Hinzu kommt: Seit vielen Jahren missachten Unternehmer ihre tarifvertraglichen Verpflichtungen und unterlaufen - häufig mit Duldung schwacher Betriebsräte und Belegschaften - bestehende Tarifnormen. Sie zwingen die Beschäftigten zu Verzichten und nutzen deren Angst vor dem Verlust der Arbeitsplätze zu ihrem Vorteil.
 
Mehr Leistung für weniger Geld
 
Die Unternehmerverbände weigern sich zunehmend, Branchentarifverträge abzuschließen und stellen radikale Forderungen auf. In den aktuellen Tarifverhandlungen für Beschäftigte in der Druckindustrie, in Zeitungsverlagen, im Einzelhandel und in den Versicherungsgesellschaften fordern die Unternehmerverbände beispielsweise drastische tarifliche Leistungskürzungen und verweigern Verhandlungen über gewerkschaftliche Forderungen. Die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit soll von 35 auf 40 Stunden verlängert werden. Sie wollen nur dann neue Tarifverträge abschließen, wenn ihre Forderungen erfüllt werden. Bei einer Verlängerung der Wochenarbeitszeit können die Aufträge im bisherigen Umfang meistens mit weniger Personal bewältigt werden. Die Folge: Personalabbau. Außerdem sinken die Stundenlöhne für das reduzierte Personal. Der Preiskampf um neue Aufträge verschärft sich noch mehr. Wenn alle Betriebe wieder 40 oder noch mehr Stunden arbeiten, wird niemand etwas gewonnen haben.
 
Wesentliche materielle Leistungen der Flächentarifverträge sollen ihre Verbindlichkeit für die tarifgebundenen Betriebe verlieren. Forderungen der Unternehmer zum Abbau bestehender Tarifbestimmungen können durch Streik bekämpft werden. Bestehende Tarifrechte, die für betriebliche Regelungen geöffnet werden, verlieren ihre zwingende Wirkung.
 
Betriebsvereinbarungen können Tarifverträge nicht ersetzen. Auf der betrieblichen Ebene haben Betriebsräte und Belegschaften keine rechtlichen Möglichkeiten, Forderungen der Unternehmer abzuwehren. Zum Streik dürfen in Deutschland nur die Gewerk-schaften aufrufen, wenn es um die Durchsetzung eines Tarifvertrages geht. Für Tarifverträge mit Öffnungsklauseln besteht Friedenspflicht. Die Auflösung betrieblicher Konflikte im Zusammenhang mit tariflichen Öffnungsklauseln ist nur durch eine Einigungsstelle oder durch Änderung der Einzelarbeitsverträge möglich. Die Erfahrungen zeigen, dass in Einigungsstellen der oder die Vorsitzende, meist Arbeitsrichter/innen, den „Bedürfnissen des Betriebes" in der Regel mit seiner/ihrer Stimme entspricht, wenn die Geschäftsleitung die Maßnahme mit der „Sicherung von Beschäftigung und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit" begründet. Der Spruch der Einigungsstelle ist für die Beschäftigten bindend.
 
Seit etwa zehn bis fünfzehn Jahren haben die Gewerkschaften verstärkt so genannte Sanierungstarifverträge abgeschlossen. Das bedeutet: Durch Firmentarifvertrag werden Abweichungen von wesentlichen Normen des jeweiligen Branchentarifvertrages vereinbart. Die Gründe liegen meist in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation des Betriebes.
 
Gewerkschaftliches Ziel ist die Verhinderung betriebsbedingter Entlassungen. Für eine befristete Zeit von etwa zwei Jahren werden beispielsweise längere Wochenarbeitszeiten, Verzichte auf Urlaubsgeld und/oder Jahresleistung für das jeweilige Unternehmen vereinbart. Solche Verträge wecken natürlich Begehrlichkeiten in konkurrierenden Unternehmen, so dass Abweichungen von den Normen des Branchentarifvertrages, mit und ohne Beteiligung der zuständigen Gewerkschaft immer häufiger werden.
 
Immer mehr prekäre Arbeitsverhältnisse
 
Die tatsächlichen Arbeitseinkommen entwickelten sich in Deutschland deutlich schwächer als in allen anderen alten Ländern der Europäischen Union! Rund 1,3 Millionen Erwerbstätige erhalten von ihrem Unternehmer einen so geringen Lohn, dass sie gesetzliche Leistungen nach Hartz IV bekommen. Die Zahl der tatsächlich Anspruchsberechtigten liegt weit höher. Der Niedriglohnsektor wurde von den Unternehmern seit vielen Jahren ausgeweitet. 11,1 Prozent der unbefristet Beschäftigten in so genannten Normal-Arbeitsverhältnissen werden inzwischen für einen Niedriglohn beschäftigt. Immer häufiger werden Stammbelegschaften reduziert, und den entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird die Fortsetzung ihrer bisherigen Tätigkeit über eine Zeitarbeitsfirma zu wesentlich schlechteren Bedingungen angeboten. Die damit verbundenen Einkommensverluste führen zwangsläufig zu Einschränkungen des Lebensstandards und in die Altersarmut. Und aus diesem Ghetto kommt kaum noch einer raus.
 
Die Zahl der „atypisch“ Beschäftigten – etwa Leiharbeiter/innen, Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte – ist von 1999 bis 2009 um 1,8 Millionen auf 7,6 Millionen Menschen gestiegen. Damit ist ihr Anteil an der gesamten Zahl der abhängig Beschäftigten von 19,7 auf 24,8 Prozent gewachsen. Deutlich mehr als im Durchschnitt der 26 OECD-Länder. Die befristeten Beschäftigungsverhältnisse sind von 2,16 Millionen auf 2,6 Millionen angewachsen (+22 Prozent), die Teilzeitbeschäftigung von 3,8 auf 4,9 Millionen (+28 Prozent) und die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse von 1,74 auf 2,57 Millionen (+48 Prozent). Und die Anzahl der Leiharbeitnehmer/innen hat sich von 242.000 auf 580.000 sogar mehr als verdoppelt (+140 Prozent).
 
Aber Leiharbeit reicht vielen Unternehmern schon nicht mehr. Zur Sicherung und Steigerung der Renditen für das eingesetzte Kapital sollen die Arbeitskosten weiter sinken. Die Spaltung von Belegschaften durch die Gründung mehrerer Firmen hat zu einer weiteren Erosion der Tarifverträge beigetragen. So arbeiten beispielsweise die 400 Beschäftigten in Produktion und Vertrieb der Tageszeitung Magdeburger Volksstimme in gut zwei Dutzend Firmen! Immer mehr Unternehmen gründen eigenständige Firmen, die nicht mehr tarifgebunden und betriebsratsfähig sind. Sie übernehmen Teile der Produktion und erweisen sich als billigere Konkurrenz zur reduzierten Stammbelegschaft. Außerdem werden Werkverträge mit Fremdfirmen abgeschlossen, die das erforderliche Personal bei Bedarf einsetzen.
 
Realeinkommen sinken
 
Über viele Jahre gehörte die produktivitätsorientierte Lohnpolitik zur Grundorientierung in der Tarifpolitik. Es gab zwei Ziele: Verteilungsgerechtigkeit und Nachfragestabilisierung. Nach diesem Konzept sollen Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen an dem teilhaben, was im Lauf eines Jahres durchschnittlich zusätzlich erwirtschaftet worden ist. Das wird erreicht, wenn die realen Löhne und Gehälter im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Produktivität steigen. Produktivitätsorientierte Lohnpolitik bedeutet: Erhöhung der Nominallöhne und -gehälter um Preissteigerung + Produktivität. Das ist der verteilungsneutrale Spielraum. Wenn dieser Grundsatz umgesetzt wird, bleiben die Verteilungsverhältnisse zwischen Kapital und Arbeit gleich, obwohl eine Umverteilung zu Gunsten der Beschäftigten notwendig ist. Aber keiner der Lohn- und Gehaltstarifabschlüsse der vergangenen Jahre hat den Verteilungsspielraum ausgeschöpft. Die Binnennachfrage wurde dadurch deutlich geschwächt.
 
Trotz der wirtschaftlichen Erholung werden die Tarifeinkommen der Erwerbstätigen in diesem Jahr wieder kaum wachsen. Weil die Preise spürbar steigen, werden viele Beschäftigte erneut Reallohnverluste erleiden. Außerdem wurden zum Jahresbeginn die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung angehoben. Und die Einkommenssteuer greift bei jeder Lohnerhöhung überproportional zu, weil der Steuersatz steigt. Nach Einschätzung von Experten liegt der gesamtwirtschaftliche Verteilungsspielraum für tarifliche Einkommensverbesserungen im Jahr 2011 bei rund drei Prozent. Aber es bestehen bereits Tarifabschlüsse, die deutlich darunter liegen.
 
Verantwortungslose Beschäftigungspolitik
 
Mit der Verankerung der Koalitionsfreiheit in unserem Grundgesetz ist das Fundament für eine freie und autonom von den Tarifvertragsparteien gestaltete Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen auf Betriebs- und Branchenebene geschaffen worden. Im Tarifvertragsgesetz sind die formalen rechtlichen Rahmenbedingungen der Tarifpolitik fixiert. Es war das Ziel, durch Aushandlung einheitlicher Standards (Mindestnormen) grundsätzlich auf überbetrieblicher Ebene gleiche Konkurrenzbedingungen für das Kapital und die Lohnabhängigen zu schaffen, damit Konkurrenz untereinander zu begrenzen und die Grundlage für eine solidarische Tarifpolitik zu ermöglichen. Und dieses Tarifvertragssystem hat sich – auch als Standortvorteil im internationalen Vergleich – bewährt. Die großen Exporterfolge der deutschen Wirtschaft sind ein Beweis dafür.
 
Die Gewerkschaften sollen nach Auffassung vieler Unternehmer und ihrer Verbände künftig nicht mehr an der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse beteiligt werden. Über die Inhalte der Arbeitsverträge soll in den Betrieben entschieden werden. Damit verlieren Tarifverträge ihre ordnungspolitische Funktion, und die Grundlage für befriedete Austauschbedingungen zwischen Kapital und Arbeit entfällt. An die Stelle der Tarifbindung tritt der Freibrief für betriebliches Lohndumping. Das Tarifvertragssystem wird durch ein System einseitiger Erpressungen ersetzt. Aber die Abschaffung der Bindewirkung von Tarifverträgen löst kein Problem, sondern zerstört das soziale Fundament der Marktwirtschaft. Die Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft müssen sich klar darüber werden, was das für die Zukunft bedeutet.
 
Die Weigerung vieler Unternehmer, die Tarifautonomie mitzugestalten und Tarifrechte der Beschäftigten konsequent zu respektieren, muss zu einem herausragenden Thema in den Belegschaften und in der Öffentlichkeit werden. Dazu gehört auch, dass sich Politiker mit den Realitäten in den Betrieben vertraut machen. (PK)
 
Franz Kersjes ist Herausgeber der Welt der Arbeit im Internet, war von 1980 bis 2001 Landesvorsitzender der IG Druck und Papier und der IG Medien in NRW und hat uns diesen Artikel zur Verfügung gestellt. - www.weltderarbeit.de


Online-Flyer Nr. 306  vom 15.06.2011



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