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Lokales
Oppenheims Graf von Krockow verliert endgültig im Prozeß gegen die NRhZ
Langer Atem gegen kurze Beine
Von Eberhard Reinecke

Nun steht es endgültig fest: Matthias Graf von Krockow, früher Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter der Bank Oppenheim hat seinen Prozess gegen die NRhZ nach insgesamt drei Instanzen endgültig verloren. Noch bitterer für ihn: Die Zivilgerichte haben festgestellt, dass er in mindestens zwei Fällen eine unwahre eidesstattliche Versicherung im Prozess des Bankhauses Oppenheim gegen den Autor Werner Rügemer wegen dessen Buches „Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred von Oppenheim“. Dass er deswegen trotzdem nicht strafrechtlich belangt wird, verdankt er der Berliner Staatsanwaltschaft. Hier die ganze Geschichte von NRhZ-Anwalt Eberhard Reinecke. – Die Redaktion


Matthias Graf von Krockow
NRhZ-Archiv
 
Bekanntlich dauert es ja oft durchaus eine Zeit, bis die Wahrheit sich durchsetzt. Das musste die NRhZ auch wieder in ihrer Auseinandersetzung mit dem Kölner Bankhaus Oppenheim und dessen früherem Sprecher Graf von Krockow feststellen. Zur Erinnerung: Im Jahre 2006 erschien das Buch von Werner Rügemer. "Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred von Oppenheim“. Bereits vor Erscheinen des Buches hatte das Bankhaus versucht, den Autor mit einer Abmahnung einzuschüchtern und dessen Veröffentlichung dadurch zu verhindern. Angeblich sollte es wahrheitswidrig sein, dass das Bankhaus Oppenheim durch Kriegskredite für europäische Könige aufgestiegen und Mitgewinnler bei Arisierungen gewesen sei.
 
Natürlich bestand für die Unterlassung dieser Darstellung zu keinem Zeitpunkt ein Grund. Konnte das Bankhaus ohnehin zentrale Thesen des Buches nicht angreifen, so machte es sich nach dessen Erscheinen dann allerdings daran, angebliche den Ruf des Bankhauses beeinträchtigende Fehler zu suchen und deswegen den Autor und den Verlag abzumahnen. Dabei ging es dann z.B. um so eine interessante Frage, ob die Bank Oppenheim im Mai 2004 eine neue Niederlassung in Frankfurt eröffnet hat (wie Werner Rügemer geschrieben hatte), oder ob sie innerhalb von Frankfurt lediglich von einer Adresse zu einer anderen umgezogen war (wie das Bankhaus darlegte). Zunächst wurden gegenüber dem Verlag und dem Autor mehr als 30 Punkte aus dem Buch gerügt. 22 wurden in den Prozessen zunächst zum Gegenstand gemacht, letztlich blieben nach dem Eilverfahren und zwei Instanzen im Hauptverfahren noch 11 Behauptungen offen, die auch heute noch im Buch geschwärzt werden müssen.
 

Werner Rügemers Buch –
noch nicht geschwärzt
NRhZ-Archiv
Um diese Verbote durchzusetzen, hatte Graf von Krockow eine umfangreiche eidesstattliche Versicherung abgegeben, die nach Meinung des Autors in mindestens fünf Punkten falsch war. Konsequenterweise folgte dann im Jahre 2009 nach Abschluss der vorangegangenen Zivilverfahren eine Strafanzeige gegen Graf von Krockow wegen Abgabe dieser unwahren eidesstattlichen Versicherung. Über diese Strafanzeige wurde dann in der Presse berichtet, u. a. auch in der NRhZ. Graf von Krockow schaltete sofort wieder die Anwälte des Bankhauses Oppenheim ein (Kanzlei Schertz/Bergmann aus Berlin, mit der wir bereits in verschiedenen Prozessen Erfahrungen gemacht haben), um der NRhZ die Berichterstattung verbieten zu lassen. Allerdings wollte er offenbar jeden gerichtlichen Streit um die Frage vermeiden, ob er tatsächlich eine unwahre eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte oder nicht. Graf von Krockow wollte uns lediglich verbieten, darüber zu berichten, dass gegen ihn Strafanzeige erstattet worden sei. Mit diesem Berichterstattungsverbot hatte er zunächst auch Erfolg. Das Landgericht Berlin erließ eine entsprechende einstweilige Verfügung und bestätigte diese durch ein Urteil im Sommer 2009.
 

"Der Bankier" – teilweise
geschwärzt
NRhZ-Archiv
Parallel dazu hatte Graf von Krockow das Glück, in Berlin auf eine Staatsanwältin zu treffen, die das Verfahren nicht für gravierend hielt. Sie stellte das Ermittlungsverfahren „wegen Geringfügigkeit“ ein. Damit waren Werner Rügemer und dem von den Unwahrheiten betroffenen Verlag sämtliche Möglichkeiten genommen, gegen diese Entscheidung irgendwelche Rechtsmittel einzulegen. Mit ihrer Begründung zeigte die Staatsanwältin dann allerdings, dass sie die Strafanzeige selbst gar nicht gelesen hatte. So behauptete sie, die Sache sei deswegen geringfügig, weil die fünf Punkte, in denen eine eidesstattliche Versicherung abgegeben worden war, sich auf Sachverhalte bezögen, die mehr als 100 Jahre alt sind. Dass war allerdings nur teilweise richtig. Tatsächlich bestand ein wesentlicher Vorwurf darin, dass Graf von Krockow an Eides statt versichert hatte, dass es einen Beschluss, nach dem der Investor der Kölner Messehallen auch die Altlastensanierung zu übernehmen habe, nicht gäbe, obwohl es dazu durchaus einen entsprechenden Ratsbeschluss gab. Dies aber waren Vorgänge, die zum Zeitpunkt der Strafanzeige noch keine 10 Jahre alt waren.
 
Die NRhZ wollte die Entscheidung des Berliner Landgerichts nicht auf sich beruhen lassen und zwang im Jahre 2010 Graf von Krockow dazu, eine so genannte Hauptsachenklage zu erheben. In ihrem Urteil entschieden dann dieselben Richter für uns. Zum einen stellten sie dabei fest, dass schon aufgrund des nicht bestrittenen Vortrages feststände, dass Graf von Krockow mindestens in zwei Fällen die Unwahrheit gesagt habe (zu den übrigen drei Punkten äußerten sich die Richter nicht). Sie waren dann weiterhin der Meinung, dass Graf von Krockow kein vernünftiges Interesse daran haben könne, allein die Berichterstattung darüber, dass Strafanzeige gegen ihn erstattet wurde, zu verbieten, wenn er sich gegen den Inhalt der Strafanzeige (nämlich die Behauptung in fünf Fällen falsch ausgesagt zu haben) überhaupt nicht wehrte. Gegen diese Entscheidung legte Graf von Krockow Berufung ein. In der Berufungsverhandlung am 28. März machten die Richter am Kammergericht Berlin den Vertretern von Graf von Krockow u.a. deutlich, dass auch sie zumindest in zwei Fällen von Falschaussagen des Grafen ausgingen. Daraufhin nahm Graf von Krockow die Berufung zurück. Wahrscheinlich wollte er auch nicht in einem weiteren Urteil lesen, dass er mindestens zwei Mal die Unwahrheit gesagt hatte.
 
Da allerdings Zivil- und Strafverfahren völlig getrennte Verfahren sind, kommt trotz dieser Feststellungen im Zivilverfahren eine Wiederaufnahme des strafrechtlichen Verfahrens nicht in Betracht. Hier bleibt es also dabei, dass das Verfahren gegen Graf von Krockow wegen "Geringfügigkeit“ eingestellt ist. Wer schon einmal erlebt hat, mit welcher Hartnäckigkeit teilweise Personen verfolgt werden, die bei einer eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) einen kleinen Vermögenswert verschweigen, muss sich über diese Entscheidung der Berliner Staatsanwaltschaft weiter wundern. Unwahrheiten in den Spitzen der Gesellschaft scheinen bei der Staatsanwaltschaft wohlwollender betrachtet zu werden als bei "kleinen Leuten".
 
Die Verfahren, die nun endgültig gewonnen sind, hatten ein hohes finanzielles Prozessrisiko. Die Gefahr derartiger Verfahren für die Meinungsfreiheit wird daran deutlich, dass andere, die seinerzeit die Veröffentlichung der Strafanzeige gegen den Grafen übernommen hatten und diese Prozesse nicht riskieren konnten/wollten, strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben haben und teilweise auch Rechtsanwaltshonorare bezahlen mußten. Sie bleiben weiter an diese Unterlassungserklärungen gebunden, auch wenn die Gerichte jetzt im Fall der NRhZ anders entschieden haben. Auch daran wird deutlich:
 
Wer genug Geld hat, um beliebig Prozesse zu führen, kann schon dadurch seine Kritiker mundtod machen. Das Prozessrisiko ist so hoch, dass ein "normaler Sterblicher" schon dann existentiell getroffen ist, wenn er von 10 geführten Prozessen auch nur einen oder zwei verliert. Dies führt immer mal wieder dazu, dass Journalisten oder Blogger zur Vermeidung weiterer Kosten Unterlassungserklärungen abgegeben, obwohl diese an sich nicht gerechtfertigt sind. So also setzt das große Geld die kleine Meinungsfreiheit unter Druck. Die NRhZ freut sich natürlich, in diesem Zusammenhang auf einem nicht ganz unwichtigen Feld wieder einmal eine Lanze für die Meinungsfreiheit gebrochen zu haben. (PK)

 

Den Text, den wir dank Graf von Krockow zwei Jahre lang sperren mußten, finden Sie jetzt auch in dieser Ausgabe. Titel "Strafanzeige gegen Oppenheim-Chef Graf von Krockow - wegen eidlicher Falschaussage"

Online-Flyer Nr. 297  vom 13.04.2011



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