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Lokales
Evangelisches Krankenhaus Weyertal lehnt Anbringen einer Gedenktafel ab
“Zwangssterilisation in Köln 1934-1945“
Von Jürgen Schön

„Das schadet unserem Image und damit dem Geschäft.“ - So, erinnert sich Werner Jung, Leiter des Kölner NS-Dokumentationszentrums, habe vor über zehn Jahren – zusammengefasst – ein Mitarbeiter des Evangelischen Krankenhauses in Köln-Weyertal das Anbringen einer Gedenktafel abgelehnt. Eine Gedenktafel für die Menschen, die dort in der Zeit des NS-Unrechtsregimes zwangsterilisiert wurden. Inzwischen gibt es so eine Tafel, diskret im 5. Stock vor der Krankenhauskapelle angebracht.
 

Eingang zur Frauenklinik Weyertal in den
30er Jahren
Foto: emons-Verlag
Ein öffentliches Bekenntnis zur Schuld fehlt auch in der benachbarten Universitätsklinik, wo in den Abteilungen für Chirurgie und Gynäkologie ebenfalls Zwangssterilisationen vorgenommen wurden. Immerhin arbeitet man dort die Vergangenheit auf, in einer Festschrift zum 100-jährigen Bestehen wurde 2008 ohne Verstecken darauf eingegangen, eine ausführliche Untersuchung ist in Arbeit, immerhin von der Historikerin Irene Franken vom Kölner Frauengeschichtsverein. Das früheste und sichtbarste Gedenken an dieses ungeheuerliche Kapitel deutscher Medizingeschichte gibt es seit 1997 im Foyer des Kölner Gesundheitsamtes: Eine große Tafel, angebracht auf eigene Kosten von den Mitarbeitern der Behörde. Von hier aus wurden seiner Zeit die Verfahren eingeleitet.
 
Man sieht: Das Thema Zwangssterilisation ist auch 65 Jahre nach 1945 ein heikles Thema. Und immer noch nicht zuende geschrieben. Die Historikerin Sonja Endres hat es jetzt zumindest für Köln gründlich aufgearbeitet. Hier gab es neben Hamburg und Frankfurt/Main die umfassendste Aktensammlung dazu. Gab – denn kurz nachdem sie ihre Doktorarbeit beendet hatte, stürzte das Stadtarchiv ein. Inzwischen liegt das Ergebnis der Forschungsarbeit als Buch mit dem Titel „Zwangssterilisation in Köln 1934-1945“ vor. Die quellenreiche, grundlegende Arbeit ist nicht nur wegen ihres Stils lesenswert, mit dem Sonja Endres die Vorgänge nachzeichnet. Sie verortet außerdem das damalige Unrecht in ein Davor und ein Danach. Denn die Ideologie der “Eugenik“, von der Verhütung erbkranken Nachwuchses für ein gesundes Volk, hat ihre Wurzeln im Sozialdarwinismus des späten 19. Jahrhunderts – nicht nur in Deutschland. Auch nach 1945 gab es viele, die dies im Grunde für richtig hielten.
 
“Klassenkampf“ von oben nach unten
 
1934 trat das „Gesetz zur Vergütung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft. Unfruchtbar konnte gemacht werden, wer z.B. an „Schizophrenie, manischdepressivem Irresein, erblichem Veitstanz“ oder „schwerem Alkoholismus“ litt. Ob eine Erbkrankheit vorlag, wurde in Erbgesundheitsgerichten von zwei Ärzten und einem Richter entschieden. Über 6.000 solcher Verfahren gab es in Köln, die für 4.070 Menschen mit dem Urteil zur Zwangssterilisation endeten – das jüngste Opfer war eine Zwölfjährige. Nach dem Zufallsprinzip hat Sonja Endres zehn Prozent der Gerichtsakten für ihre Untersuchung ausgewertet.
 
Ihr Fazit: Die praktische Politik der Zwangssterilisation war “Klassenkampf“ von oben nach unten. Statt sich auf die ohnehin wissenschaftlich fragwürdigen medizinischen Begründungen zu berufen, wurden vor allem soziale Fakten angeführt. Wie bei Josef E., dem “angeborener Schwachsinn“ “diagnostiziert“ wurde. E. hatte nur die Hilfsschule besucht, bei der Intelligenzprüfung fiel er durch, es wurden vor allem Lerninhalte der höheren Schule abgefragt. Seine Einlassungen, dass er im Ersten Weltkrieg arbeiten musste, statt eine Schule besuchen zu können, dass sein Vater ihm eine Lehre verboten habe, waren für Ärzte und Richter „keine Erklärung für den oben festgestellten Geisteszustand des Unfruchtbarzumachenden“. Sonja Endres listet zahlreiche Beispiele für die „soziale Zielrichtung“ der nationalsozialistischen Sterilisationspolitik auf. In ihrem Buch abgedruckte Dokumente lassen die brutale Behandlung sicht- und fühlbar werden.
 
Bis heute nicht als Opfer des NS-Regimes anerkannt
 
Dass die Opfer dieser Politik bis heute nicht als Opfer des NS-Regimes anerkannt wurden, macht ihr Schicksal noch schlimmer. Bis 1960 wurden in Nordrhein-Westfalen 86 Prozent aller Wiederaufnahmeverfahren abgelehnt, die vor 1945 ergangenen Urteile als „zu Recht ergangen“ anerkannt. Zur “Intelligenz-Prüfung“ wandte man die NS-Tests an. Ab 1980 gab es auf Antrag eine Entschädigung von maximal 5.000 Mark. Erst 1998 erklärte der Bundestag die Nazi-Urteile als Unrecht und hob sie auf, ohne jedoch damit eine Entschädigung zu verbinden.
 
Die Täter in Verwaltung und ärztlicher Praxis hatten es besser, sie konnten meist ungestört weiter Karriere machen. Und wurden gedeckt. Etwa von Kardinal Frings, von den Kölnern verehrt, weil er im Notwinter 1945/46 das Klauen von Kohlen rechtfertigte. Der Kirchenmann bescheinigte 1946 seinem Vetter Walter Auer, er sei ein „ausgesprochener Gegner des Nazismus“ gewesen, und weiter: „Die Maßsnahmen der Regierung zur Beseitigung schwachsinniger Kinder hat er bewusst sabotiert, und hat dadurch Hunderten von Kindern das Leben gerettet“. Auer hatte 1934 die Leitung der „Beratungsstelle für Erbgesundheitsfragen“ übernommen, von ihm stammen die meisten Sterilisationsanzeigen, er war seit 1937 als ärztlicher Beisitzer an den Entscheidungen des Erbgesundheitsgerichts beteiligt. Dies verschwieg Auer nach 1945 in seinem Lebenslauf. Und keiner fragte nach. Das änderte sich erst in den 90er Jahren. (PK) 
 
Sonja Endres: „Zwangssterilisation in Köln 1934-1945“, emons Verlag, Köln 2010, 272 Seiten, 22,50 Euro 


Online-Flyer Nr. 271  vom 13.10.2010



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