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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Arbeit und Soziales
Neuer Regelsatz verstößt vielfach gegen BuVerfGer-Urteil vom 9. Februar – Teil 2
Inflationsentwicklung nicht berücksichtigt
Von Holdger Platta

Im zweiten Teil seiner Analyse, ob der angeblich "neue" Regelsatz für Hartz 4 dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar entspricht, hat unser Autor ihn auf dessen finanzstatistische Richtigkeit hin überprüft - Stichwort "Inflationsentwicklung". Auch dazu, immerhin, hatte das Bundesverfassungsgericht ja ein ganz eindeutiges Orientierungs- und Korrekturgebot formuliert. Resultat: der "neue" Regelsatz verschlechtert in einem dramatischen Ausmaß die Lebensbedingungen der Betroffenen. – Die Redaktion
 
Cartoons: Kostas Koufogiorgos
 
Reduktion, nicht Anhebung des Sicherungsniveaus
 
Was die Inflationsentwicklung während des Zeitraums 1. Januar 2005 bis jetzt, Ende September 2010, betrifft, stiegen die Preise um 11,18 Prozent. Heißt: der damaligen Höhe des Regelsatzes von 345,- Euro entspräche heute ein Betrag von 383,57 Euro. Noch einmal: ohne daß darin auch nur ein Cent realer Kaufkraftverbesserung enthalten wäre! Das bedeutet aber zweitens: da der Gesetzgeber nur eine „Anhebung“ des alten Regelsatzes auf 364,- Euro beschlossen hat, ist damit realiter eine Kürzung des Regelsatzes beschlossen worden, und zwar um rund 5 Prozent, wenn man den Anfangssatz von 2005 zugrundelegt! Das heißt: die jetzige Maßnahme (so sie in Kraft treten sollte!) entspräche einer Reduktion des damaligen Regelsatzes (= 345,- Euro) um 17,25 Euro. „Im Lichte“ der Entscheidung jetzt hätte Hartz-IV am 1. Januar 2005 demzufolge nur mit einem Regelsatz von 327,75 Euro starten dürfen! Absurd! Denn noch einmal: keiner bestreitet die Preissteigerungen seither (es sind offizielle Daten, alljährlich nach Ablauf eines Kalenderjahres der Öffentlichkeit mitgeteilt vom Statistischen Bundesamt), und außerfrage steht zum zweiten das Anpassungsgebot, das die Karlsruher Richter am 9. Februar dieses Jahres verkündet haben, im zitierten Absatz 140. Herausgekommen ist jedoch bei der Herumrechnerei der schwarzgelben Koalition eine Reduktion des Regelsatzes um 5 Prozent beziehungsweise – in Euro und Cent ausgedrückt, bezogen auf den Zeitpunkt jetzt – eine Kürzung des Regelsatzbetrages real um fast 20,- Euro, nämlich um präzise 19,57 Euro!

 
Frau von der Leyen kümmert sich um die Hartz 4-Reform
 
Doch in Wahrheit stellt sich die Sache noch viel schlimmer dar. Freilich: um dieses zu verstehen, muß die bisher (auch von mir!) zugrundegelegte Inflationsentwicklung von 11,18 Prozent während der Jahre 2005 bis jetzt noch genauer unter die Lupe genommen werden. Um es jetzt schon zu sagen: diese Zahl 11,18 Prozent beschönigt die tatsächliche Entwicklung noch, und zwar ganz gewaltig. In Wirklichkeit sieht alles noch viel schlimmer und dramatischer aus – und damit erweist sich der Verstoß des Gesetzgebers auch gegen die Anpassungsklausel des Bundesverfassungsgerichts als noch gravierender, als jetzt bereits zutagegetreten ist. Wieso dieses? – Nun, aus dem folgenden Grund:
 
Noch ein Problem: die ‚gespaltene’ Preisentwicklung seit 2005
 
Die bislang zugrundegelegte Inflationsziffer stellt nur den Mittelwert aller Preisentwicklungen dar, die während der Jahre 2005 bis jetzt vonstattengegangen sind. In Wirklichkeit aber sind in dieser Inflationsziffer von 11,18 Prozent auch erhebliche Preiseinbrüche enthalten, gesunkene Preise, nicht nur Teuerungsraten. Konkret:
 
Im genannten Zeitraum sind zum Beispiel hochwertige Elektronik-Artikel immer billiger geworden, Fernreisen, Pelzmäntel und andere Edel-Produkte – im Gegensatz zu enormen Preisanstiegen bei Nahrungsmitteln etwa und Ausgaben für Gesundheitszwecke, die nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden (Stichworte: „Praxisgebühr“, „Zuzahlungen“, Preisentwicklungen bei Arzneimitteln allgemein). Pointiert ausgedrückt, heißt das aber:
 
Das luxuriöse Leben der Reichen ist immer billiger geworden, das ärmliche Leben der Armen immer teurer!
 
Oder anders formuliert: de facto hatten wir es in den letzten sechs Jahren mit einer gespaltenen Preisentwicklung zu tun. Ausgerechnet innerhalb jenes Verbrauchersegments, das einzig und allein den ALG-II-BezieherInnen noch zugänglich ist, stiegen die Kosten für die Lebenshaltung ganz gewaltig an. Und ausgerechnet diese erheblich höheren Preissteigerungen ausgerechnet für die Ärmsten der Armen verschweigt die offizielle Inflationsstatistik mit ihren alljährlich verkündeten Mittelwerten einschränkungslos! Wobei wir durchaus über seriöse wissenschaftliche Erkenntnisse verfügen, was bei den Preisen „ganz unten“ losgewesen ist, während der letzten fünf bis sechs Jahre Und sogar eine eigene Erhebung von mir, vorgenommen im September des Jahres 2008, fördert weiteres erschreckendes Zahlenmaterial zutage. Doch der Reihe nach:
 
Zu sprechen ist zunächst von den Forschungsergebnissen des an der Schweizer Universität Fribourg tätigen Finanzwissenschaftlers und Statistikexperten Prof. Dr. Hans Wolfgang Brachinger (gleichzeitig Präsident der Schweizerischen Bundesstatistikkommission). Seit Jahren untersucht dieser Fachgelehrte in Kooperation mit dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden die Entwicklung der Preise in der Bundesrepublik. Resultat seiner Inflationsanalysen:
 
Im Durchschnitt dürften seit Hartz-IV-Beginn die Preise im unteren Waren- und Dienstleistungssegment jährlich um sechs bis acht Prozent angestiegen sein, das entspricht einem Preisanstieg im Gesamtzeitraum 1. Januar 2005 bis 30. September 2010 von 46,61 Prozent und hätte bedeuten müssen, daß der heutige Regelsatz unterdessen angehoben worden wäre auf 505,81 Euro (nochmal: ohne jeglichen realen Wertsteigerungseffekt!). Heißt andersherum: die 364,- Euro, welche die Bundesregierung nunmehr den ALG-II-BezieherInnen noch zubilligen möchte, stellt realiter eine dramatische Kürzung des Regelsatzes dar, und zwar um rund 28 Prozent bzw. 141,81 Euro gegenüber dem Jahr 2005. Brachinger wörtlich, vor wenigen Tagen in einem Gastbeitrag für die Presseagentur Reuters:
 
„Der Hartz-IV-Satz stellt ein Existenzminimum dar. Er sollte an einen Preisindex gekoppelt werden, der auf den Hartz-IV-Warenkorb zugeschnitten ist. Das wäre stastistisch ohne weiteres machbar.“
 
Zahlen und Aussagen, denen man nicht glauben mag? – Nun, pikanterweise hat Brachinger ausgerechnet Schützenhilfe erhalten von einem sogenannten „Botschafter“ der wichtigsten Propagandazentrale für den Neoliberalismus in der Bundesrepublik, der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM). Die Rede ist von dem Hamburger Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Straubhaar, Ordinarius an der Universität der Hansestadt und gleichzeitig Leiter des „Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts“ (HWWI). Wie Brachinger hat Straubhaar konstatiert, aufgrund der gespaltenen Preisentwicklungen – Entlastungen oben, enorme Kostenzuwächse unten –, es fände ein „Umverteilungsprogramm zu Lasten der Schwächsten der Gesellschaft“ statt. Selbst „Welt-Online“ – wahrlich kein linksradikaler Informationsdienst im Internet, genausowenig wie die britische Presseagentur „Reuters“ – stellte dazu in der Ausgabe vom 12. Juli 2008 fest: „Die hohe Inflation spaltet die Gesellschaft.“
 
Und weiter: “Nicht nur die Höhe der Teuerung ist besorgniserregend. Viel schlimmer ist, dass die Geldentwertung ausgerechnet die Geringverdiener über Gebühr belastet.“
 
Kaum glaublich, aber wahr: selbst „Reuters“ und „Welt“, selbst jeglicher Linkstendenzen unverdächtige Wirtschaftswissenschaftler wie Straubhaar und Brachinger, bestätigen den Befund: die gespaltene Preisentwicklung in der Bundesrepublik spaltet zusätzlich die Gesellschaft in Gewinner und Verlierer auf. Da bedarf es nicht einmal zynischer und verfassungswidriger Regelsatzentscheidungen der schwarzgelben Koalition. In den Worten des „Welt“-Artikels, gemünzt auf die Situation im Jahre 2008:
 
„Gut kommen lediglich die Topverdiener davon. Ihre Inflationsbelastung beträgt nur 2,4 Prozent und ist damit ganze drei Prozentpunkte niedriger als die Inflationslast, die die Ärmsten im Land schultern müssen.“
 
Die Ärmsten mehr als doppelt so hoch belastet wie die Reichsten
 
Anders gesagt: die Belastung der Ärmsten war damit mehr als doppelt so hoch wie die Belastung der Reichsten im Land. Das bedeutet aber in unserem Zusammenhang: seit Jahren vorliegende Forschungsergebnisse zur Preisentwicklung haben die Errechner des neuen Regelsatzes einfach nicht zur Kenntnis genommen. Mit äußerster Brachialität setzen sie ihr Verelendungsprogramm gegenüber den Ärmsten der Armen fort. Daß der neue Regelsatz von 364,- Euro das Existenzminimum der Hartz-IV-Betroffenen absichern würde: bloße Behauptung, sonst nichts! Kann sich das ein Bundesverfassungsgericht bieten lassen, das gleich dreifach die Untergrenze eines menschenwürdigen Lebens definiert hat: als Sicherung der physischen Existenz, als Sicherung der zwischenmenschlichen Beziehungen, als Sicherung der sozialen, politischen und kulturellen Teilhabe? Kann sich das ein Bundesverfassungsgericht bieten lassen, das ausdrücklich den Gesetzgeber damit beauftragt hatte, mit statistischer Zuverlässigkeit den neuen Regelsatz anzupassen an die inzwischen eingetretenen Preissteigerungsraten?
 
Doch damit noch zu einem letzten Beleg dafür, daß es bei der Neufestlegung des Regelsatzes nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, zu einem letzten Nachweis, daß in Wahrheit mit diesen 364,- Euro eine gewaltige Reduktion der Mindestsicherung für die Ärmsten der Armen durchgesetzt werden soll – durchgesetzt werden soll sogar gegen vielfache Auflagen des Bundesverfassungsgerichts:  
 
Ergebnis einer eigenen Gegenstudie zur Inflation bei Nahrungsmitteln
 
Viele haben noch die merkwürdigen Berechnungen des Herrn Prof. Dr. Friedrich Thießen (mitsamt seines Schreiberkollegen, des Diplomkaufmanns Christian Fischer) in Erinnerung, vorgelegt in einer Studie im Spätsommer 2008. Da hat dieser akademische Lehrer für Investmentbanking, Inhaber eines Commerzbank-finanzierten Lehrstuhls an der Chemnitzer Uni, den gesamten Lebensbedarf von ALG-II-BezieherInnen heruntergerechnet auf einen Betrag von 132,- Euro pro Monat, darin enthalten ein Gesamtbetrag von 68,09 Euro, der angeblich ausreichend sei, sich davon einen ganzen Monat lang ausreichend ernähren zu können. Die entsprechende Preisauflistung, beginnend mit Brot und Nudeln, endend mit Speiseöl und Margarine, hatten die beiden Rechenkünstler aus der vormaligen Karl-Marx-Stadt gleich beigefügt, einen Nahrungsmittelkatalog von insgesamt 26 Einzelposten. 68,09 Euro, wie gesagt, sollten den gesamten Ernährungsbedarf eines Menschen pro Monat decken können, erhoben diese Preise im Mai 2006, bei Discountern vor allem, bei ALDI und Co mithin.
 
Nun, im September 2008, gut zwei Jahre später also, wenige Tage nach Veröffentlichung dieser Studie im Internet, unterzog ich mich der Mühe, mit genau dieser Warenliste sämtliche Preisangaben aus dem Jahre 2006 zu überprüfen bzw. den aktuellen Preisstand zu ermitteln. Gemeinsam mit dem Leiter einer ALDI-Filiale in Bovenden – einer Ortschaft unweit von Göttingen, der südniedersächsischen Universitätsstadt – ging ich also am Vormittag des 10. September 2008, von Regal zu Regal und notierte die Lebensmittelpreise dieses Billigstanbieters in unserer Region schlechthin (Preise übrigens, die selbstverständlich gültig waren für die gesamte Filialkette von ALDI-Nord an diesem Tag). Resultat:
 
Der Filialleiter und ich ermittelten an diesem Mittwoch einen Gesamtwarenwert von 96,06 Euro für die von den Chemnitzer Herren aufgezählten Lebensmittel, nicht 68,09 Euro. Heißt: allein innerhalb dieses Zweijahreszeitraums waren die entsprechenden Preise für den alltäglichen Nahrungsbedarf angestiegen um 42 Prozent (Genaueres kann dazu nachgelesen werden in meiner Gegenstudie „Das Menschenvernichtungspapier“, auch jetzt noch an vielen Stellen nachzulesen im Internet). Abgesehen davon, daß sich – nicht nur in dieser Hinsicht – die sogenannte Thießen/Fischer-Studie als völliger Blödsinn erwies, deren Zahlenmaterial als völlig veraltet: auch meine Zufallsstichprobe vom 10. September 2008 bestätigte damit ohne jede Einschränkung die dramatischen Preissteigerungen gerade im untersten, im unvermeidbaren Verbrauchsgüterbereich, sie erbrachte ein Ergebnis, das sich mit den Aussagen von Brachinger und Straubhaar ohne Einschränkung deckt. Und man übersehe bitte nicht: der von mir ermittelte Preisanstieg bezog sich lediglich auf einen Zeitraum von gut zwei Jahren, nicht aber auf den hier zur Rede stehenden Gesamtzeitraum der Hartz-IV-Regelungen vom 1. Januar 2005 an bis jetzt! Denn es dürfte ja klar sein: selbstverständlich hatte es auch vor dem Mai 2006 – dem Untersuchungszeitraum der Thießen/Fischer-Studie – bereits Preiserhöhungen bei Lebensmitteln gegeben, und auch mit Datum 10. September 2008 - meinem Stichtag - hörte diese Inflationsentwicklung natürlich nicht auf. Kurz: im Gesamtzeitraum 2005 bis 2010 hat die tatsächliche Geldentwertungsrate im Verbrauchsgüterbereich Ernährung noch um ein Erhebliches höher gelegen, als ich an diesem Mittwochvormittag nachweisen konnte. Womit ich auch bei den Schlußfolgerungen und bei meinem Fazit bin:
 
Schlußfolgerungen: Verfassungsbeschwerde erforderlich
 
1. Solange alle diese einschlägigen Zahlen vom Gesetzgeber nicht auf den Tisch gelegt worden sind, kann von einem „transparenten“ Ermittlungsverfahren beim neuen Regelsatz keinerlei Rede sein. Also auch hinsichtlich dieser Transparenz-Forderung verstößt das, was die Bundesregierung am 26. September dieses Jahres vorgelegt hat, aufs deutlichste gegen die Forderungen, die das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar dieses Jahres in seinem Urteil dem Gesetzgeber mit auf den Weg gegeben hat.
 
2. Der neue Regelsatz von 364,- Euro stellt, so er politisch durchgesetzt werden sollte, eine dramatische Reduktion der sogenannten „Grundsicherung“ dar, wie sie erstmals – damals bereits ungenügend! – zum 1. Januar 2005 festgelegt worden ist. Reichte schon damals das Geld nicht und orientierte sich schon damals der Regelsatz nicht an den Erfordernissen für ein reales Existenzminimum, so tut dieses der neue Regelsatz noch weniger, als es der alte Regelsatz aus dem Jahre 2005 tat. 
 
3. Eindeutig verstößt der neue Regelsatz bei seiner Ermittlung und in dessen Höhe gegen die Gebote des Bundesverfassungsgerichts, wie sie in seinem Urteil vom 9. Februar dieses Jahres festgelegt worden sind: er wurde zumindest partiell nach dem verbotenen Zirkelschlußverfahren errechnet, er sichert nicht das Existenzminimum auch im Sinne der Einzelfallgewährleistung ab, er hat nicht die Geldentwertungsprozesse berücksichtigt, und er vermag nicht einmal annäherungsweise das dreifach vom Bundesverfassungsgericht definierte Existenzminimum sicherzustellen.
 
Kurz: wenn die Oppositionsparteien diese dramatischen und gravierenden Mängel und Fehler, Unterlassungen und Verfassungsverstöße nicht aufgreifen sollten, wenn sie diesen weiteren Verelendungsfortschritt von Millionen von Menschen nicht aufhalten, sondern widerspruchslos hinnehmen sollten, ohne Widerstand und ohne Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht, dann wird die soziale Spaltung in diesem Lande noch größer werden, als sie es ohnehin schon ist, dann wird noch mehr Angst aufkommen bei Prekär-Beschäftigten vor dem Absturz in Hartz-IV, dann wird noch mehr Duckmäusertum bei den vielen Noch-Erwerbstätigen entstehen. Und: die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, wird ihre derzeit noch beobachtbaren Nervositäten und hektisch-herumeiernden Diskussionsstrategien bei den diversen Talkshow-Runden in aller Ruhe ablegen können.
 
Wieder einmal droht Politik, angeblich betrieben im Sinne von Humanität und im Interesse der Menschen, die Menschen zu besiegen und die Humanität. Beziehungsweise, anders gesagt: die Bundesrepublik, eine der reichsten Nationen der Welt, wird immer mehr ein Land voll bitterster Armut sein. (PK)
 


Online-Flyer Nr. 271  vom 13.10.2010



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