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Aktueller Online-Flyer vom 24. April 2024  

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Arbeit und Soziales
Über die Zurichtung von Arbeitskraft im Zeitalter des Neoliberalismus, Teil 2/3
Was haben ›Bologna-Prozeß‹ und Hartz IV gemein?
Von Michael Wolf

Im ersten Teil ging Michael Wolf zum einen auf den "stummen Zwang der ökonomischen Verhältnisse" (Marx) ein, die Menschen zwinge, ihre Arbeitskraft nach kapitalistischen Verwertungsinteressen als Ware zu vermarkten. Danach werde zum Zwecke der "Sozialintegration" die Lohnarbeit zur Pflicht normiert und als Zwang installiert. Andererseits müsse die Arbeitskraft nach dieser Verwertungssystematik beispielsweise im Falle von Krankheit oder mangelnder Qualifikation wieder hergestellt oder ausgetauscht oder Menschen müssten entlassen werden. Seit 40 Jahren führe der Druck der ökonomischen Verhältnisse vom Welfare State in den Workfare State. Die Redaktion.

III: Vom Welfare State zum Workfare State
 
Für die 1970er Jahre wird infolge der Internationalisierung der ökonomischen Krisenerscheinungen von den Sozialwissenschaften gemeinhin ein Strukturbruch in dem bis dahin existierenden Vergesellschaftungsmodus diagnostiziert. Dieser Strukturbruch brachte zum Ausdruck, daß die Wachstumsdynamik des sogenannten fordistischen Akkumulationsregimes im Rahmen der keynesianisch-wohlfahrtsstaatlichen Regulationsweise an seine Grenzen gestoßen war.

Mit dem als ›Fordismus‹ bezeichneten Vergesellschaftungsmodus ist jene Gesellschaftsformation angesprochen, die sich in etwa datieren läßt von den 30er Jahren bis in die 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts. In ökonomischer Hinsicht betrachtet, beruhte das sie charakterisierende Akkumulationsregime auf einer tayloristischen, das heißt hochgradig arbeitsteilig und technologisch effizient organisierten industriellen und standardisierten Produktion von Massenkonsumgütern durch relativ gering qualifizierte Arbeitskräfte. Diese wurde infolge der Verallgemeinerung des Lohnarbeitsverhältnisses begleitet durch eine entsprechende Massenkonsumtion. Unter diesen Bedingungen von Massenproduktion und  konsumtion entwickelte sich eine spezifische Regulationsweise beziehungsweise Form des Staates heraus, der unter dem Etikett ›keynesianischer Welfare State‹ von sich reden machte und dessen wesentlichen Merkmale insbesondere die folgenden sind:

  • hohes Wirtschaftswachstum,
  • nationalstaatlich relativ geschlossener und regulierter Finanzsektor,
  • stetige Steigerung des Reallohneinkommens,
  • Existenz starker Gewerkschaften,
  • Etablierung korporatistischer Arrangements zwischen Staat, Kapital und Arbeit, insbesondere zur Begrenzung von Lohnkämpfen im Hinblick auf die Sicherung
    von Vollbeschäftigung,
  • staatliche Sicherstellung von Vollbeschäftigung durch Umverteilung zugunsten
    der Nachfrageseite zum Zwecke der Anregung der Massenkaufkraft,
  • kontinuierliche Erweiterung von wohlfahrtsstaatlichen Sicherungs- und Unterstützungssystemen,
  • fortschreitende De-Kommodifizierung der Ware Arbeitskraft durch eine zunehmende Institutionalisierung sozialer Bürgerrechte,
  • mit Nachdruck betriebener Ausbau der Beschäftigung im öffentlichen Dienst.
 
Die krisenhafte Zuspitzung der ökonomischen und politischen Widersprüche des fordistischen Akkumulationsregimes bündelte sich in einem Syndrom aus einer anhaltenden ökonomischen Wachstumsschwäche mit hoher Massenarbeitslosigkeit, einem deutlichen Legitimationsschwund des politischen Systems und einer mit sozialen Ausgrenzungsprozessen einhergehenden Vertiefung sozialer Ungleichheiten. Dies hatte zur Folge, daß sich der enge Zusammenhang von Akkumulation, Wohlfahrtsstaat und Massenkonsumtion, der das ›goldene Zeitalter‹ des Fordismus kennzeichnete, zunehmend auflöste. Dies wiederum führte in weiten Kreisen von Politik und Sozialwissenschaft zu der Einsicht, daß eine Restrukturierung des Verhältnisses von Akkumulationsregime und Regulationsweise erforderlich war, wenn die Voraussetzungen geschaffen werden sollten für einen erneuten langfristigen ökonomischen Aufschwung. Vor diesem Hintergrund erwuchs das Projekt der neoliberalen Rekonstruktion der Gesellschaft, dessen Konturen in den 1980/90er Jahren immer deutlicher wurden und das sich im öffentlichen Diskurs erfolgreich präsentierte als ein aus der Logik der kapitalistischen Entwicklungsdynamik resultierender unabwendbarer ›Sachzwang‹.

Der von den neoliberalen Apologeten als ›Lösung‹ propagierte Vergesellschaftungsmodus unterscheidet sich in zentralen Punkten von dem an seine Grenzen geratenen fordistischen Modell der Vergesellschaftung. In ökonomischer Hinsicht besteht die ›Lösung‹ hinsichtlich des Akkumulationsregimes in einer enorm flexibilisierten und spezialisierten Produktion von Massenkonsumgütern durch sowohl hochqualifizierte Arbeitskräfte in den Kernbereichen als auch geringqualifizierte Arbeitskräfte in den Randbereichen der Produktion. Hierdurch wird einerseits die Möglichkeit eröffnet zur schnellen Anpassung an sich verändernde Konsumentenmärkte und andererseits die Voraussetzung geschaffen für eine in Teilbereichen steigende konsumtive Nachfrage. Dieser Restrukturierungsprozeß vollzieht sich im Kontext der ›Globalisierung‹ genannten Internationalisierung von Produktion und Finanzmärkten auf der Basis sukzessiv deregulierter und liberalisierter Waren-, Dienstleistungs-, Finanz- und Kapitalmärkte.

Ergebnis dieser weltweiten Entgrenzung der Wirtschaftsräume ist, daß der noch immer als Nationalstaat verfaßte und damit nach innen gerichtete Wohlfahrtsstaat gezwungen wird, sich in einen Staat umzuwandeln, dessen vorrangige Aufgabe darin besteht, den inter- und transnational operierenden Unternehmen durch Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen, sprich ›Standortpolitik‹, günstige Verwertungsvoraussetzungen zu schaffen. Und das heißt, dem global immer flexibler agierenden Kapital das zu bieten, was es sucht: niedrige Steuern, Sozialabgaben und Löhne.



Dem Verwertungsinteresse entsprechend nach unten...


Will man den neoliberalen Marktfundamentalisten Glauben schenken, so stellt in der globalisierten Standortkonkurrenz der Nationalstaaten der Staat alter Prägung, insbesondere wegen seiner wohlfahrtsstaatlichen Sicherungs- und Unterstützungssysteme, einen kostspieligen Wettbewerbsnachteil dar. Aus diesem Grunde werden die »Evangelisten des Marktes« (Dixon 2000) nicht müde, unter dem Zeichen der Globalisierung einen Staat zu fordern, der sich aus der Sphäre der Ökonomie vor allem als regulierender und intervenierender Staat zurückzuziehen und sich auf die Gewährleistung optimaler Verwertungsbedingungen zu beschränken habe.

Konkret heißt dies, Märkte zu deregulieren, öffentliche Leistungen und Funktionen zu privatisieren, wohlfahrtsstaatliche Ausgaben zu senken und individuelle Rechtsansprüche zu beschneiden, um nur einige der angepriesenen politisch-therapeutischen Antidots zu nennen. Unter diesen Bedingungen bildete sich in den letzten Jahren eine neue Regulationsweise beziehungsweise Form des Staates heraus, der im sozialwissenschaftlichen Diskurs unter dem Kürzel »nationaler Wettbewerbsstaat« (Hirsch 1998) beziehungsweise »schumpeterianischer Workfare State« (Jessop 1994) analysiert wird. Kennzeichnend für diese neue Form des Staates sind folgende Merkmale:
 
  • schwaches bis mittleres Wirtschaftswachstum,
  • deregulierte und globalisierte, das heißt nationalstaatlich entgrenzte Finanzmärkte,
  • real sinkende Masseneinkommen,
  • Existenz geschwächter Gewerkschaften,
  • teilweise politische Ausgrenzung der Gewerkschaften und deren Stilisierung zu Sündenböcken für die miserable Wirtschafts- und Beschäftigungslage,
  • Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und Prekarisierung der Lohnarbeitsverhältnisse,
  • fortschreitender Abbau von wohlfahrtsstaatlichen Sicherungs- und Unterstützungssystemen,
  • verstärkte (Re )Kommodifizierung der Ware Arbeitskraft durch Aushöhlung sozialer Bürgerrechte,
  • Verschlankung des Staates durch Reorganisations- und Privatisierungs- beziehungsweise Vermarktlichungsmaßnahmen.
 
Mit diesen knappen Bemerkungen sind zwar nun in Umrissen die Veränderungen beschrieben, die mit dem Übergang von der fordistischen zur postfordistischen Gesellschaftsformation einhergehen, über die politisch-ideologischen Grundlagen des neoliberalen Projekts wissen wir allerdings noch relativ wenig. Ich möchte deswegen versuchen, diese Lücke mit ein paar ergänzenden Bemerkungen zu schließen.
 
IV: Ökonomisierung des Sozialen
 
Zentral mit Blick auf das von mir hier behandelte Thema ist festzuhalten, daß die ›Logik‹ des Neoliberalismus darauf hinausläuft, erstens den Markt als universales Modell der Vergesellschaftung einzurichten und zweitens den Wettbewerbsmechanismus zu verallgemeinern. Begreift man den Neoliberalismus als die ›reine Form‹ des Kapitalismus im Zeitalter der Globalisierung, dann zeigen sich deutlich Unterschiede sowohl zum Frühliberalismus des 18. und 19. Jahrhunderts als auch zum deutschen Ordoliberalismus des 20. Jahrhunderts, die sich insbesondere in einer Neudefinition des Verhältnisses von Staat und Ökonomie Ausdruck verschaffen. Gemeinsam ist diesen Liberalismen allerdings ihre negative Stoßrichtung gegen ein Zuviel-Staat und gegen ein Zuviel-Regieren. Deswegen gelten ihnen denn auch staatliche Eingriffe in den Markt als verantwortlich für ökonomische Fehlentwicklungen.

Was den Neoliberalismus im Vergleich zu anderen Liberalismen auszeichnet, ist die Ausweitung und Radikalisierung der Wettbewerbslogik zu einem allgemeinem Beschreibungsmodell menschlichen Handelns. Hierdurch werden nunmehr auch jene Lebensbereiche zum Gegenstand des Ökonomischen, die traditionell nicht der Sphäre der Ökonomie zugerechnet werden. Aus diesem Grund wird der Neoliberalismus auch zurecht bezichtigt, einen »ökonomischen Imperialismus« (Becker) zu betreiben. Schauen wir uns an, was darunter zu verstehen ist.

In der ökonomischen Theorie des Neoliberalismus wird der Mensch modelliert als ein rational handelnder homo oeconomicus, dessen Sinnen und Trachten alleinig darauf ausgerichtet ist, die eigenen Handlungen an Kosten-Nutzen-Kalkülen auszurichten. Alles menschliche Handeln stellt demnach eine Wahl dar zwischen mehr oder minder attraktiv empfundenen Alternativen, die alle ihren Preis haben, wenn auch nicht unbedingt ausdrückbar in Geld. So etwa die Entscheidung für oder gegen eine Ehe, für oder gegen Kinder, für oder gegen Weiterbildung, für oder gegen gesunde Ernährung und so weiter und so fort.



...keine Grenzen gesetzt.Fotos: H.-D. Hey - gesichter zei(ch/g)en


Das heißt, die eine Sache zu tun oder zu haben, bedeutet, auf eine andere zu verzichten. Folglich bestehen die Kosten einer jeden Handlung in der besten Alternative, auf die man verzichtet, indem man sich für die andere Alternative entscheidet. Die moralische Implikation dieser Denkweise ist, daß den handelnden Subjekten ihre Entscheidungen als eigenverantwortliche nach dem Motto »Selbst daran schuld!« zugeschrieben werden können: Wer Opfer eines Verbrechens wird, hätte sich um seine Sicherheit mehr kümmern sollen; wer krank wird, hat sich nicht genug um seine Gesundheit gesorgt; wer nach dem Studium keine Stelle findet, der hat dann wohl die falsche Studienwahl getroffen.
 
Wichtig in dem Zusammenhang mit der Entgrenzung des Ökonomischen ist noch ein weiterer Aspekt, der die neoliberale »Kunst des Regierens« (Foucault 2000; 2006a; 2006b), sprich »Gouvernementalität« (ebd.), anbelangt. Wenn die handelnden Subjekte, so wie es die Grundannahme der ökonomischen Theorie des Neoliberalismus formuliert, stets ihren Nutzen zu maximieren suchen, dann kann man deren Handlungen steuern, indem man über die Steigerung oder Senkung der Kosten der Handlungen das Kosten-Nutzen-Kalkül verändert. Aus einer gouvernementalen Perspektive bedeutet dies, daß der homo oeconomicus des Neoliberalismus ein Subjekt darstellt, das sich nicht nur unentwegt entscheidet, sondern das auch in eminenter Weise regierbar ist. Und eben dies versucht das politische Projekt des Neoliberalismus sich zu eigen zu machen, indem es die Subjekte anhält, sich als Unternehmer ihrer selbst zu begreifen und alle ihre Handlungen als Investition in das eigene ›Humankapital‹ zu betrachten.
 
Bevor ich nun zu den Gemeinsamkeiten von ›Bologna-Prozeß‹ und Hartz IV komme, lassen Sie mich an dieser Stelle bitte noch einen kleinen Moment verweilen und einen kurzen Blick werfen auf die Subjektivierungsform des »unternehmerischen Selbst« (Bröckling 2007) beziehungsweise des »Arbeitskraftunternehmers« (Voß/Pongratz 1998) als dem Leitbild der neoliberalen Arbeitsgesellschaft. (HDH)



Online-Flyer Nr. 265  vom 01.09.2010



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